Jean bodin wurde 1529 in angers geboren. nach einer philosophisch - theologischen ausbildung trat er mit 16 jahren in den karmeliterorden ein, verließ diesen aber mit 19 um jurist zu werden. er starb 1596 in laon.
Jean Bodin
Jean Bodin wurde 1529 in Angers geboren. Nach einer philosophisch - theologischen Ausbildung trat er mit 16 Jahren in den Karmeliterorden ein, verließ diesen aber mit 19 um Jurist zu werden. Er starb 1596 in Laon.
Um Bodins Wirken zu verstehen muß man den Hintergrund der damaligen Zeit kennen.
Während Bodin lebte wüteten in Frankreich Religionskriege, als Folge der Reformation zwischen den kalvinistischen Hugenotten und der katholischen Partei. In dem Bürgerkrieg wurde jede politische Ordnung auf den Kopf gestellt und Tausende von Menschen getötet.
Auch Bodin entkam nur knapp einem Mordanschlag. Mit diesem Hintergrund schrieb Bodin seine sechs Bücher über den Staat, mit denen er die katastrophalen politischen Zustände seines Landes heilen wollte. Bodin will den Staat als Garant der Ordnung und um dies zu verwirklichen muß er seiner Auffassung nach toleranter werden, vor allem hinsichtlich der Religionen. Somit war Bodin einer der ersten der die Ansicht hatte, daß man mehrere christliche Religionen in einem Staat dulden müsse. Bodin denkt auch, daß alle Religionen gleich sind solange sie richtig ausgeübt werden. Dies bringt er in einem Colloquium Heptaplomeres, ein Gespräch zwischen sieben Bekennern verschiedenen Glaubens, die sich zur Toleranz zusammenfinden.
Dieser Gedanke wird erst 200 Jahre später von Lessing in seiner Ringparabel (Natan der Weise) wieder aufgegriffen. Im Gegensatz zu Aristoteles der drei gute und drei schlechte Staatsformen unterscheidet gibt es für Bodin nur drei. Für Bodin gibt es nur die Monarchie, die Aristokratie und die Demokratie. Weiterhin vertritt Bodin den Standpunkt, daß ein Staat nur dort vorhanden sein könne wo eine souveräne Gewalt herrsche, deren Beschlüsse niemandens Zustimmung bedürfe, also vollständig unabhängig von jeder weiteren menschlichen Instanz sei. Der Begriff der Souveränität d.h.
der Unabhängigkeit der staatlichen Gewalt von jeder inneren und äußeren Bindung, auch von der einer bestimmten Konfession wurde von Bodin geprägt. Bodins logische Schlußfolgerung ist, daß die beste aller Staatsformen die Monarchie sei. Mit dieser absoluten Machtübertragung auf einen einzelnen erhoffte sich Bodin eine Wiederherstellung der Ordnung im Lande. Auch denkt Bodin, daß ein Souverän den Staat nach außen gegen den Kaiser und den Papst sowie gegen die einzelnen Stände durchzusetzen vermag und nicht so wie im Mittelalter an ein System von Bindungen und Freiheiten des einzelnen gebunden ist. Da er aber Angst vor Übergriffen des Souveräns auf das Volk hatte legte er Grenzen der Souveränität fest. So z.
B. daß das Erbfolgerecht nicht angetastet werden dürfe, ebenso wie das Eigentum der Bürger ohne deren Zustimmung. Bodin kam sogar dazu dem König das absolute Steuerrecht zu verweigern. Im großen und ganzen kann man sagen, daß Bodin in einer Notsituation eine Notstandsverordnung aufstellte und dabei vergaß, daß die Politik nicht nur Notstände zu meistern hat.
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