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I. EinleitungPeter Singer wurde am 6. 7. 1946 im australischen Melbourn geboren. Er ist Sohn jüdischer Emigranten, dessen Großeltern im Nationalsozialistischen Deutschland umgebracht worden sind. Heute ist er Professor der Philosophie an der australischen Monash Universität und Direktor des Centre for Human Bioethics.

  „Eine Reihe von Auffassungen, die (...) Peter Singer insbesondere in seiner Schrift Praktische Ethik vertritt, haben in Deutschland zu erbitterten Kontroversen und heftigen Auseinandersetzungen geführt. (..

.) Ausgelöst wurde die Empörung durch Auffassungen Singers, die man etwa in drei Thesen zusammenfassen kann :   Das leben sei nicht heilig oder unantastbar. So sei z.B. unter bestimmten Umständen die Tötung eines schwerstbehinderten Säuglings erlaubt. Ebenso sei es unter bestimmten Umständen moralisch zulässig, eine Person auf deren Verlangen hin zu töten – z.

B. dann, wenn sie im Endstadium einer Krebserkrankung einen solchen Wunsch äußere. Die entscheidenden Gründe dafür, jemanden ein Lebensrecht zuzusprechen, seien abhängig zu machen von der Eigenschaft, eine Person zu sein, nicht aber von der Zugehörigkeit zur Gattung Mensch. Es sei auch nicht jeder Angehörige der Gattung homo sapiens in jeder Phase des Lebens eine Person. Zwischen einem Leben, das wert sei, gelebt zu werden, und einem Leben, für das dies nicht gelte, könne unterschieden werden. Die Empörung über diese Thesen (.

..) hatte Folgen. (...

) Das, wofür Peter Singer plädiere, komme der Aufforderung gleich, das Euthanasie – Programm der Nationalsozialisten nunmehr erneut und endgültig in die Praxis umzusetzen.“ (Hegselmann/Merkel, 1991 S. 7 f.)   Was seine Thesen im einzelnen bedeuten, im Hinblick auf die Euthanasie – Diskussion, möchte ich im Folgenden darstellen.  II. Das Kriterium der LeidensfähigkeitSingers Modell geht von einer Gleichbehandlung von Interessen aus, bei der Entscheidung einer Handlung.

Was aber sind nun Interessen, wer besitzt sie und wie kommen sie zustande? Hierbei spielt bei Singer die zentrale Rolle das Prinzip der Vermeidung von Schmerz und die Maximierung von Glück, so ist ein Kernpunkt Singers Theorie, daß nur leidensfähige Wesen Interessen haben können, und somit auch nur diese bei der Abwägung der Interessen bei einer Entscheidung eine Rolle spielen.   „Die Fähigkeit zu leiden und sich zu freuen ist vielmehr eine Grundvoraussetzung dafür, überhaupt Interessen haben zu können, eine Bedingung, die erfüllt sein muß, bevor wir überhaupt sinnvoll von Interessen sprechen können. Es wäre Unsinn, zu sagen, es wäre nicht im Interesse des Steins, daß das Kind ihm auf der Straße einen Tritt gibt. Ein Stein hat kein Interesse, weil er nicht leiden kann. (..

.) Eine Maus dagegen hat ein Interesse daran, nicht gemartert zu werden, weil sie dabei leiden wird. (...) Ist ein Wesen nicht leidensfähig oder nicht fähig, Freude oder Glück zu erfahren, dann gibt es nichts zu berücksichtigen.

Deshalb ist die Grenze der Empfindungsfähigkeit die einzige vertretbare Grenze für dir Rücksichtnahme auf die Interessen anderer.“ (Singer, 1984, S.72 f.) [„Ähnlich hatte es auch schon Hoche in der Begründung zu „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ formuliert : „Wo kein Leiden ist, ist auch kein Mitleiden.“ (Klee, 1990, S. 81)]   Diese Argumentationskette erlaubt es Singer ein Spezies – übergreifendes Ethikkonstrukt zu entwerfen, dessen Werte in der Abwägung von Vermehrung von Glück und Lust Faktoren und der Verminderung von Unglück und Unlust Faktoren aller von der Entscheidung Betroffener zu sehen sind.

Singer kritisiert die sogenannte Heiligkeit menschlichen Lebens als eine Art Rassismus im speziesistischen Sinn, denn erkennt man das Prinzip der gleichen Interessenabwägung aller Beteiligten im Sinne eines Nutzen/Kosten Prinzips an, so sind natürlich auch die Präferenzen eines zum Leid fähigen anderen Wesens, in die Abwägung mit einzubeziehen und es wäre unzulässig und rational nicht zu vertreten, so Singer, allein auf Grund der Artfremdheit Unterschiede zu setzen. Dies ist Grundlage der Forderung nach Gleichbehandlung von Mensch und Tier, ein Kernanliegen Singers, der selber streng vegetarisch lebt. Singer betont jedoch, dass der Mensch aufgrund seiner Antizipationsfähigkeit, im Gegensatz zum Tier, zu einem vergleichsweise stärkeren Leiden fähig ist, welches auch in die Erwägung der Linderung des größten Leidens einfließen sollte.   Zur Verdeutlichung einer solchen Betrachtungsweise möchte ich folgendes Zitat anführen :   „Würden wir etwa beschließen, äußerst schmerzhafte oder tödliche wissenschaftliche Experimente an normalen erwachsenen Menschen durchzuführen, die man – wie es der Zufall will – aus öffentlichen Parks zu diesem Zweck entführt, so würden die Erwachsenen die einen Park betreten, sich vor einer Entführung zu fürchten beginnen. Der daraus resultierende Schrecken wäre eine Form von Leiden, die zu den Schmerzen des Experiments hinzukäme. Die selben Experimente würden aber bei nichtmenschlichen Lebewesen weniger Qual verursachen, weil die Tiere nicht im voraus befürchten würden, entführt und zu Experimenten mißbraucht zu werden.


Das bedeutet natürlich nicht, daß es richtig wäre, diese Experimente an Tieren durchzuführen, sondern nur, daß es einen nicht speziesistischen Grund gibt, dafür eher Tiere als normale Erwachsene zu verwenden, wenn die Experimente überhaupt durchgeführt werden müssen. Man sollte allerdings festhalten, daß dieses selbe Argument uns auch Gründe dafür gibt, Kleinkinder – vielleicht Waisen – oder geistig behinderte Kinder eher zu verwenden als Erwachsene, weil Kleinkinder und geistig behinderte Kinder ebenfalls keine Vorstellung davon hätten, was mit ihnen geschehen wird. Was diesen Argument betrifft, so gehören nichtmenschliche Lebewesen, Kleinkinder und geistig behinderte Kinder zur selben Kategorie; und wenn wir uns diesen Arguments bedienen, um Experimente an nichtmenschlichen Lebewesen zu rechtfertigen, so müssen wir uns selber fragen, ob wir bereit sind, Experimente an Kleinkindern und geistig behinderten Kindern zuzulassen. Wenn wir einen Unterschied zwischen Tieren und Menschen machen, so geschieht das wohl deshalb, weil wir die Angehörigen unserer eigenen Spezies in moralisch unvertretbarer Weise bevorzugen.“ (Singer 1984, S. 75 f.

)   Zwar merkt Singer hier kritisch an, dass dies nicht bedeutet, „...daß es richtig wäre, diese Experimente an Tieren (und somit auch Kleinkindern und geistig behinderten Kindern) durchzuführen ...

“ (Singer 1984, S. 75), doch geht dieser kritische Aspekt in der beiläufigen Erwähnung innerhalb eines Nebensatzes unter.  III. Von Personen und anderen WesenIn der Konsequenz seiner Präferenz – utilitaristischen Überlegung, gelangt Singer zu dem gattungsübergreifenden Kriterium der Leidensfähigkeit eines Wesens, als Indikator zur Berücksichtigung seiner Interessen, im Sinne einer Vermeidung von Leiden. Doch führt die Tatsache der unterschiedlichen Leidensfähigkeit von Wesen ihn zu einem neuen Unterscheidungskriterium zur Gewichtung der Interessen. So unterscheidet Singer zwischen der genetisch feststellbaren Mitgliedschaft der Spezies Homo sapiens (vgl.

Singer, 1984, S.104) , die er als Indikator für Entscheidungen grundsätzlich ablehnt und dem Begriff der Person. Zur Definition des Begriffes PERSON beruft er sich auf John Locke :   „John Locke definiert eine Person als ein denkendes intelligentes Wesen, das Vernunft und Reflexion besitzt und sich als sich selbst denken kann, als das selbe denkenden Seiende in verschiedenen Zeiten und an verschiedenen Orten.“ (Singer, 1984, S.106)   Eine Person zeichnet sich also durch „..

. Selbstbewußtsein, Selbstkontrolle, Sinn für Zukunft, Sinn für Vergangenheit, die Fähigkeit, mit anderen Beziehungen zu knüpfen, sich um andere zu kümmern, Kommunikation und Neugier“ (Singer 1984, S. 106) aus; was zur Folge hat, dass es Personen gibt, die der Gattung Mensch angehören, das es Personen gibt, die einer anderen Spezies angehören (Delphine, Wale, Schimpansen usw.) , als auch, dass es Nicht – Personen gibt die der Spezies Homo sapiens oder artfremder Gattungen angehören. „Der Fötus, der stark zurückgebliebene (dahinvegetierende Mensch) , selbst das neugeborene Kind – sie alle sind unabstreitbar angehörige der Spezies Homo sapiens – aber niemand von ihnen besitzt ein Selbstbewußtsein oder hat einen Sinn für die Zukunft oder die Fähigkeit, mit anderen Beziehungen zu knüpfen.“ (Singer 1984, S.

105) Singer und Euthanasie  IV. Arten der EuthanasiePeter Singer unterscheidet drei Arten der Euthanasie : Die freiwillige Euthanasie Die unfreiwillige Euthanasie Die nicht – freiwillige Euthanasie   Die Definition Singers der freiwilligen Euthanasie entspricht der Tötung auf verlangen, bzw. der Beihilfe zum Suizid.   Unter unfreiwilliger Euthanasie versteht Singer, die Tötung einer Person, die „...

fähig ist, ihrem eigenen Tod zuzustimmen, aber es nicht tut, weil sie entweder nicht gefragt wird, oder weil sie zwar gefragt wird, sich aber dafür entscheidet weiterzuleben.“ (Singer 1984, S. 177) Dies würde nach heutiger Rechtsprechung unter Mord oder Totschlag fallen, was Singer hier euphemistisch unfreiwillige Euthanasie nennt.   Mit dem Begriff der nicht freiwilligen Euthanasie meint Singer die menschlichen Wesen, die nicht fähig sind, „...

die Entscheidung zwischen Leben und Tod zu verstehen (...). in dieser Situation sind schwer mißgebildete oder stark zurückgebliebene Säuglinge, sowie Menschen, die durch Unfall, Krankheit oder hohes Alter die Fähigkeit auf Dauer verloren haben, das Entscheidungsproblem zu verstehen, ohne daß sie zuvor Euthanasie unter diesen Umständen gefordert oder abgelehnt hätten.“ (Singer 1984, S.

177 f.)   Nun folgend werde ich etwas genauer auf die einzelnen Kriterien eingehen.   IV.I. Zur nicht freiwilligen Euthanasie Singer handelt zunächst die Tötung mißgebildeter Säuglinge ab. Da, wie schon zuvor erwähnt, die Zugehörigkeit zur Spezies Mensch, nach Singer, allein keine Bedeutung hat, sondern allein die Frage ob es eine Person ist, sagt Singer, dass ein Säugling nicht zum Kreis der Personen zählt, sehrwohl aber, zur Spezies Mensch.

Somit kann mißgebildete Säuglinge „... zu töten (...

), nicht gleichgesetzt werden mit der Tötung normaler menschlicher Wesen.“ (Singer 1984, S. 179) „Der Unterschied zwischen dem Töten eines mißgebildeten und eines normalen Säuglings liegt nicht in irgendeinem vorausgesetzten Recht auf Leben, das der letztere hätte und der erstere nicht, sondern in anderen Erwägungen über das Töten .(...

) Die Geburt eines Kindes ist in aller Regel ein glückliches Ereignis für die Eltern. (...) Mit dem Augenblick der Geburt beginnt die natürliche Zuneigung der Eltern zu ihrem Kind. So liegt ein wichtiger Grund, weshalb einen Säugling zu töten normalerweise als schrecklich empfunden wird, in der Wirkung die eine solche Tötung auf die Eltern ausüben wird.

Es ist etwas anderes, wenn sich herausstellt, das dass Kind mißgestaltet ist. Manche sind geringfügig und haben wenig Auswirkung auf das Glück des Kindes oder seiner Eltern; andere hingegen verwandeln das normalerweise freudige Ereignis der Geburt in eine Bedrohung für das Glück der Eltern und anderer Kinder, die sie vielleicht noch bekommen werden. Eltern können mit gutem Grund beklagen, daß ein behindertes Kind überhaupt geboren wurde. In diesem Fall kann die Wirkung, die der Tod des Kindes auf seine Eltern haben wird, eher ein Grund dafür als dagegen sein, das Kind zu töten.“ (Singer 1984, S. 180)   Den Interessen der Eltern wird hier ein schweres Gewicht zugesprochen, im Sinne utilitaristischer Maßstäbe der Verminderung von Leid.

Er benutzt die Formel des Unglücks einer Familie mit behinderten Nachwuchs in einer vollkommen unreflektierten Art und Weise, ohne dies zu hinterfragen.   Im weiteren Verlauf der Rechtfertigung nicht freiwilliger Euthanasie, spielt neben den Interessen der beteiligten Personen, sprich Eltern, auch das Interesse nicht zu leiden der Nicht – Person, sprich Säugling, eine Rolle. Hier kommt der Begriff der zu erwartenden Qualität des Lebens ins Spiel. Als Indikatorbeispiel für ein „nicht lebenswertes Leben“ dient Peter Singer hier zunächst der Fall schwerer „Spina Bifida“. „dabei handelt es sich um ein Offenliegen der Wirbelsäule bei der Geburt, infolgedessen sich ein Hydrocephalus (..

.) bilden kann. In schweren Fällen bleibt das Kind von der Hüfte an abwärts gelähmt und kann durch die Hydrephalusbildung unter geistigen Entwicklungsstörungen leiden.“ (Stadler 1991, S. 113) Im Anschluß an Singers Beschreibung, dessen, was er gehört und über diese Krankheit gelesen hat, resümiert er, „..

.wenn das stimmt, dann legen utilitaristische Prinzipien den Schluß nahe, daß es richtig ist, solche Kinder zu töten.“ (Singer 1984, S. 181) Wenn wir uns vor Augen führen, dass es hier um die Tötung von Menschen geht – in Singers Sinn zwar nur um Nicht – Personen, aber die Abstufung von Opfern hat leider traurige Tradition -, dann gewinnt die Rechtfertigung der Tötung an dem Beispiel der Spina Bifida tödliche Brisanz für die Betroffenen.   Um die Relativität des Begriffes Leid und die Relativität der Heilbarkeit heute und morgen, zu dokumentieren, möchte ich noch einmal Christian Stadler zitieren : „Mittlerweile ist es aber möglich, Spina Bifida Kinder noch im Mutterleib oder gleich nach der Geburt zu operieren. (.

..) Dadurch können sich Spina Bifida Geborene in den meisten Fällen entwickeln wie jeder andere Mensch. Besonders eindrücklich war dies bei einer Sendung des ORF zu sehen, bei der Singer einer 22 jährigen, Spina Bifida – geborenen Sozailpädagogikstudentin gegenübersaß. Die einzige Einschränkung, der sie unterliegt, ist, daß sie sich öfter operieren lassen muß (..

.). Es kann also in diesem konkreten Fall keineswegs die Rede davon sein, das ihr Leben elend ist, geschweige denn, daß es jeden Lebenswert verloren hat.“ (Stadler 1991, S. 114) Ich persönlich möchte jedoch noch über die Gedanken Stadlers hinausgehen und behaupten, daß selbst, wenn sie sich nicht so entwickeln könne, wie ein normaler Mensch, ist ihnen ihr Lebensrecht nicht abzusprechen, nur die individuelle Empfindung des Betroffenen selbst rechtfertigt eine Bewertung der Lebensqualität.   Nachdem Peter Singer nun den Maßstab des nicht lebenswerten Lebens eingeführt hat, aus der Sicht des Beobachters, der entscheidet, ob dabei die Summe des zu erwartenden Leids größer ist als die Summe des zu erwartenden Glücks des Betroffenen und aller Beteiligten, fährt Singer nun konsequenter Weise fort das Existenzrecht auch den behinderten Neugeborenen abzusprechen, deren Lebensqualität durchaus lebenswert ist.

In diesem Zusammenhang spricht er von Hämophilie und Trisomie 21 (Down – Syndrom). Singer bestätigt zwar, dass es falsch wäre diese Kinder zu töten, „...da von seinem Leben zu erwarten (ist), daß in der Bilanz Glück über Unglück überwiegen wird. Es zu töten hieße, ihn dieser positiven Glückbilanz zu berauben.

Daher wäre es falsch.“ Doch Singer weiter: „Nach der totalen Version des Utilitarimus andererseits können wir nicht allein auf der Grundlage dieser Information eine Entscheidung fällen. Die Totalansicht erfordert die Frage, ob der Tod des hämophilen Säuglings zur Schaffung eines anderen Wesens führen wird, das sonst vielleicht nicht existieren würde. Mit anderen Worten: werden die Eltern, wenn das hämophile Kind getötet wird, ein weiters Kind bekommen, das sie nicht hätten, wenn das hämophile Kind leben würde? Und wenn sie es hätten, würde das zweite Kind dann vermutlich ein besseres Leben haben, als es das getötete gehabt hätte? Oft wird es möglich sein, diese beiden Fragen zu bejahen.“ (Singer 1984, S. 183) Peter Singer sieht Neugeborene in dieser Hinsicht als ersetzbar an.

Er resümiert am Beispiel des hämophilen Kindes: „Sofern der Tod eines geschädigten Säuglings zur Geburt eines anderen Kindes mit bessern Aussichten führt, ist die Gesamtsumme des Glücks größer, wenn der behinderte Säugling getötet wird. Der Verlust eines glücklichen Lebens für den ersten Säugling wird durch den Gewinn eines glücklicheren Lebens für den zweiten aufgewogen.“ (Singer 1984, S.183)   Ernst Klee bezeichnet diese Art der Argumentation Singers als plump biologistische Argumentation: „Jede Lebenserfahrung zeigt, daß die Geburt eines nicht behinderten Kindes keine Garantie für mehr Glück bedeutet : Wieviel Sorgen und Leid haben schon körperlich gesunde Kinder ihren Eltern bereitet. Eine Mutter über ihre behinderte Tochter : >>Leicht war es nicht und wird es wohl auch in Zukunft nicht werden. Aber reich und erfüllt ist die Zeit mit Angelika.

Manchmal denke ich, sie ist zu uns gekommen, damit wir immer neu über das leben und seinen Sinn nachdenken, damit wir frei und offen bleiben, damit wir lernen, auf andere Menschen zuzugehen, damit wir lernen, unsere Vorurteile zu überwinden, damit wir lernen, daß Schwäche Stärke sein kann.<< Karen Schulz, die aufgrund eines Hydrocephalus seit (...) 26 Jahren mit einer künstlichen Gehirnwasserableitung lebt: >>Obwohl ich mich inzwischen zwanzig Operationen, und vierzig Krankenhausaufenthalten unterziehen mußte, möchte ich keine Minute gerade dieses Lebens missen ! <<.“ (Klee 1990, S.

72)   In Singers durch und durch rationalen und logischen Argumentationsfolge bedient er sich der durch und durch relativen Begriffe des Glücks und es Unglücks, die er als zu berechnenden Faktoren der Interessen der Beteiligten in die Diskussion einbringt. Hierbei setzt er voraus, dass diese Faktoren im Sinne einer mathematischen Gleichung zu bestimmen seien, was in meinen Augen vollkommen unmöglich ist. Zudem behauptet er, dass jede Handlung als gut zu bewerten ist, die die Summe des Glücks aller Beteiligten vermehre; er übersieht dabei, dass hier die moralische Kategorie GUT lediglich gegen den Begriff GLÜCK ausgetauscht wird, als bestehe ein Konsens darüber, was Glück und Unglück bzw. Gut und Böse eigentlich bedeuten. „Singer weist sich durch seine Theorien (..

.) nicht als genuiner behinderten Feind aus, genausowenig wie er ein Rassist oder ein Speziesist ist, aber in letzter Konsequenz liefert er den Behindertenfeinden mit seinen Theorien Argumente an die Hand. Er sagt nicht, daß Hämophilie oder Trisomie 21(...) ein Leben lebensunwert macht.

Aber er sagt, daß es kein Unrecht ist, Säuglinge zu töten, und demnach auch kein Unrecht, behinderte Säuglinge zu töten. Der Maßstab mit dem er mißt, ist die Gleichbewertung der Interessen aller. Das Kind hat noch keine Interessen und Wünsche für die Zukunft (da es geistig noch keinen Entwurf für die Zukunft anstellen kann), und die Eltern und übrigen Menschen wollen möglichst glücklich leben. Glücklicher lebt es sich aber mit einem nicht behinderten als mit einem behinderten Kind – so Singer. Damit sind die Konsequenzen klar. Wenn wir Glück – und Lustmaximierung und die gleiche Interessenberücksichtigung aller zu unserem primären Entscheidungskriterium machen, dann ist das Leben eine behinderten Neugeborenen vogelfrei.

“ (Stadler 1991, S. 115)   „Der Kern der Sache ist freilich klar: die Tötung eines behinderten Säuglings ist nicht moralisch gleichbedeutend mit der Tötung einer Person. Sehr oft ist sie überhaupt kein Unrecht.“ (Singer 1984, S. 188)   Formulierungen und Gedankenspiele ähnlicher Art, wenn auch unter anderen Voraussetzungen, finden sich schon bei Alfred Hoche (1920): „Hoche überlegte, wer als geistig Tod zu gelten habe und straffrei zu töten sei. Seine Schlußbemerkung: Das Wesentliche aber ist das Fehlen des Selbstbewußtseins.

Die geistig Toten stehen auf einem intellektuellen Niveau , das wir erst tief unten in der Tierstufe wiederfinden... Ein geistig toter ist somit nicht imstande, innerlich einen subjektiven Anspruch auf Leben erheben zu könne. Hoche folgert daraus, daß die Beseitigung eines geistig toten einer sonstigen Tötung nicht gleichzusetzen ist.“ (Klee 1990, S.

68)   Bis hierher behandelt Singer die Tötung Neugeborener unter dem Aspekt der Rechtfertigung nicht freiwilliger Euthanasie. Ein andere Personenkreis, der unter den Aspekt der nicht freiwilligen Euthanasie fällt, ist der, die zuvor einmal den Personenstatus inne hatten. Z.B. Unfallopfer, komatöse Patienten, und Menschen, die in Folge von hohem Alter, die Fähigkeit für immer verloren haben zwischen Leben und Tod zu entscheiden (vgl. Singer 1984, S.

189). Hier sieht Singer Schwierigkeiten in der Euthanasie, da das Wissen über die Möglichkeit der Tötung – im Gegensatz zum Säugling - , bei den Menschen Beunruhigung hervorrufen könnte und das zu einer Verminderung des Wohlbefindens beitragen könnte. Dem könnte begegnet werden, indem man denen, „... die die nicht freiwillige Euthanasie unter keinen Umständen wünschen, erlaubt, ihre Weigerung aktenkundig zu machen.

“ (Singer 1984, S.190) Singer geht in diesem Zusammenhang nicht weiter auf die Problematik ein, welche Bedeutung seine Konsequenz, für schwerstbehinderte Kinder und Erwachsene hätte, „... die wegen irreversibler geistiger Zurückgebliebenheit niemals rationale, selbstbewußte Wesen (waren du) werden können“. (Singer 1984, S.

179)   IV.II Freiwillige Euthanasie Singer tritt für die Tötung auf verlangen ein. In der gewohnt logischen und rationalen Abwägung der Faktoren resümiert er, daß   durch die Tötung ihrer selbst bewußten Wesen, keine Vermehrung allgemeiner Furcht zu erwarten sei, wenn die Tötung nur auf Wunsch geschehe. „Wenn wir nicht getötet werden wollen, stimmen wir einfach nicht zu. Im Grunde genommen spricht das Argument der Furcht für die freiwillige Euthanasie, denn wenn freiwillige Euthanasie nicht erlaubt ist, dann können wir mit gutem Grund befürchten, daß unser Tod unnötig in die Länge gezogen werden und qualvoll sein könnte.“ (Singer 1984, S.

193) Der Wunsch weiterzuleben, der mithin als wichtigster Grund utilitaristischer Erwägungen gegen das Töten einer Person zählt, verkehrt sich in den Wunsch zu sterben und gilt somit – in der Logik einer mathematischen Gleichung – als Grund für das Töten. Auf das Recht auf Leben, dass nach Singer nur eine Person besitzen kann, kann die Person, wenn sie will verzichten. „...es (macht) .

.. ein wesentliches Merkmal des Rechts aus, daß man, wenn man will, auf sein Recht verzichten kann.“ (Singer 1984, S. 193) „..

. das Prinzip des Respekts vor der Autonomie, rational handelnden Personen (gebiete uns) ihr eigenes Leben zu lassen, gemäß ihren autonomen Entscheidungen, frei von Zwang und Einmischung; wenn aber rational handelnde Personen autonom entscheiden, daß sie sterben wollen, dann muß uns der Respekt vor der Autonomie dazu veranlassen, ihnen zu helfen, daß sie so handeln können, wie sie sich entschieden haben.“ (Singer 1984, S. 193)   Einwände, die auf Schwierigkeiten hinweisen – wie z.B. ob die Entscheidung zu sterben tatsächlich Ergebnis einer freien rationalen Entscheidung ist, oder ob andere oder anderes sie dazu drängt -, führt Singer zwar an, doch sieht er diese Einwände eher als technische Probleme der Umsetzung freiwilliger Euthanasie, denn als Gegenargument (vgl.

Singer 1984, S. 194). In der Lösung dieser rein technischen Probleme verweist er auf Vorschläge britischer Gesellschaften für freiwillige Euthanasie. Bei seiner Konzeption nimmt er ganz bewußt Tote in Kauf, die auf Grund einer Fehldiagnose (unheilbar) auf ihr verlangen getötet würden, denn „dieser sehr kleinen Zahl von unnötigen Todesfällen, die eintreten könnten, wenn die Euthanasie legalisiert ist, müssen wir die sehr große Summe von Leiden und Qual gegenüberstellen, die von wirklich todkranken Patienten erlitten werden, wenn die Euthanasie nicht legalisiert ist.“ (Singer 1984, S. 198 f.

) Singers rein pragmatisches Denken und die Logik utilitaristischer Abwägungsökonomie, läßt das Einzelschicksal nur noch als Faktor in der Gesamtsumme erscheinen. Die Erfahrungen Kübler-Ross , „ ... daß niemand von ihren Patienten um die Euthanasie bittet – sind persönliche Aufmerksamkeit und richtige medizinische Behandlung gegeben, dann (..

..) akzeptieren die meisten Menschen ihren Tod und sterben friedlich und ohne Schmerzen.“ (Kübler-Ross in: Singer 1984, S. 196) – finden in Singers Konzept durchaus Erwähnung. Er erkennt die Erfahrungen Kübler-Ross und der Hospizbewegung, im Gegensatz zu vielen anderen Verfechtern der Legalisierung der Euthanasie an, doch ist seine Konsequenz nicht die Forderung nach mehr und besserer Zuwendung bei Kranken und Sterbenden, was selbst aus konsequenter utilitaristischer Sicht, im Sinne der Glücksvermehrung angesagt wäre, sondern er überläßt das Problem eigenartiger weise der Selbstregulation, übergeht es somit und beschränkt sich auf seine Forderung nach Legalität der freiwilligen Euthanasie.

„Singer zeigt sich in der Negierung des Wertes eines Menschenlebenskonsequent als absoluter Prakmatiker. Ein paar Menschenleben mehr oder weniger spielen keine Rolle. Wenn die Verhältnisse einmal anders sein sollten, werden wir anders handeln und auch eine neue Ethik entwerfen. Mit dieser Haltung tritt er als Rechtfertiger der bestehenden Verhältnisse auf. (..

.) (er) legt ... seinen Schwerpunkt auf die Verhinderung der Verzweiflung; oder in der Sprache der Utilitaristen, auf die Vermehrung von Glück und die Verminderung von Leiden. Verzweiflung, soviel scheint richtig zu sein, läßt seine Euthanasielösung bei den Opfern nicht mehr zu, denn : Tote sind nicht verzweifelt.

Die Frage ist nur, warum er sich nicht für eine allgemeine Verbesserung der Sterbesituation einsetzt. Warum schreibt er nicht, wir müssen unsere Haltung gegenüber dem Sterben ändern ? Warum schreibt er nicht, das der Pflegeschlüssel in Krankenhäusern verbessert werden müßte, die Angehörigen stärkere ambulante Unterstützung erhalten müßten ? Er schreibt es nicht, und stellt so die Verhältnisse, so wie sie gegenwärtig sind, nicht in Frage. Er betrachtet die Welt, in der er lebt, und schreibt dazu die passende Philosophie.“ (Stadler 1991, S. 118)   IV.III Unfreiwillige Euthanasie Singer lehnt, wie schon zuvor erwähnt in der Konsequenz seiner Argumentation die unfreiwillige Euthanasie ab, da „.

.. die Euthanasie nur dann gerechtfertigt ist, wenn jene, die getötet werden, entweder : die Fähigkeit, ihrem Tod zuzustimmen, nicht haben, weil sie die Wahl zwischen der Fortsetzung ihrer Existenz und ihrer nicht – Existenz nicht zu verstehen mögen, oder ; die Fähigkeit haben zwischen der Fortsetzung ihres Lebens und dem Tod zu wählen und eine wohlinformierte, freiwillige und sichere Entscheidung treffen, zu sterben“ (Singer 1984, S. 200) Es handelt sich jedoch bei den Objekten der unfreiwilligen Euthanasie um Wesen mit Personenstatus – so Singer -, deren Interesse im Weiterleben besteht.   Christian Stadler bemerkt hierzu kritisch, daß im Rahmen einer Gesamtansicht der Dinge, unter utilitaristischen Maßstäben auch die Tötung einer Person gerechtfertigt sein könnte. „Vorstellbar wäre nur ein Fall, in dem das weiterleben einer Person das Glück(serleben) von allen anderen so stark einschränkt, daß die Verletzung ihrer Interessen dagegen weniger wiegen würde.

Ein uns positiv erscheinendes Beispiel wäre der Tyrannenmord, ein negatives die Morde der Nationalsozialisten an Psychiatriepatienten. Auch hier wird die Gefahr deutlich, die darin liegt, von einen Wert des menschlichen Lebens abzugehen. Auf der damit eröffneten schiefen Ebene bestehen keine Grenzen mehr, es ist alles eine Kosten/Nutzen Rechnungsfrage.“ (Stadler 1991, S. 119)  V. Abschließende Bemerkung zum ThemaZunächste möchte ich darauf hinweisen, daß es mir, im Rahmen dieser Arbeit nicht möglich war, sämtliche Aspekte der „praktischen Ethik“ Peter Singers zu erläutern und zu hinterfragen.

Ich habe versucht mich auf die mir für meine Arbeit wesentlichen Aspekte zu beschränken. Die Auseinandersetzung mit Singer Ethik ist für mich selbst noch nicht abgeschlossen, doch die Folgen, die sich aus der Hinterfragung meiner Eigenen Ethik ergeben, wären eher Thema einer anderen Arbeit. Ich persönlich sehe mich nicht als Verfechter christlicher, oder soll ich lieber sagen „kirchlicher Moraldogmen“, doch glaube ich das die Entscheidung zur Tötung oder nicht Tötung von nicht – Personen oder „lebensunwerten Lebens“ sich nicht auf den von Singer angeführten Faktor der Glückssteigerung reduzieren lassen. Zumal Glück und Unglück keine klar zu bestimmenden Faktoren sind.  

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