Organtransplantaionen
Organtransplantationen
Def.: Operation, bei der gesunde Organe oder gesundes Gewebe eines Verstorbenen oder eines Lebenden auf andere verpflanzt werden!
Ziel: 4 Verlorene Funktion des kranken Organs durch ein Implantat wiederherstellen
Arte der Transplantationen:
Autogene Transplantation
Spender und Empfänger sind die selbe Person
z.B. Übertragung der Haut von der Innenseite des Oberschenkels auf den Unterschenkel
wenn Patient schwere Verbrennungen erlitten hat
Syngene T.
Spender und Empfänger sing genetisch identisch
z.B.
zweieiige Zwillinge
Allogene T.
Transplantation von Mensch zu Mensch
z.B. Nieren-, Herz- oder Lungetransplantationen
Xenogene T.
Spender und Empfänger gehören verschieden Arten an
z.B.
Mensch zu Tier
operatives Einsetzen von Schweineklappen in das menschliche Herz
Alloplastische T.
Implantieren von Fremdmaterial
z.B. Bypässe aus Kunststoff oder einsetzen von Metallklappen in das menschliche Herz
Mögliche Transplantationen:
Organe
Mindestbedarf pro Jahr
Realisiert (1998)
Nieren
4000
2340
Herz
1000
542
Lunge
200
131
Leber
1000
722
Bauchspeicheldrüse
500
183
-Nierentransplantationen sind die am häufigsten und erfolgreichsten der bis jetzt
durchgeführten T.
-Herz, Leber, Lunge, Bauchspeicheldrüse, Hornhaut, Gehörknöchelchen,..
...
diese Organe sind schwieriger zu Implantieren
Lebendspende
insgesamt kleiner Teil der Lebendspender ( Eltern, Geschwister, Ehepartner )
Beschränkung liegt auf Verwandte, Ehepartner & besonders nahestehende Personen (vorbeugend gegen „Organhandel“)
Z.B. Leukämie: Übertragung von Knochenmarkzellen
Vorteile: bessere Langzeitergebnisse à höhere Erfolgsrate (größere Gewebeverträglichkeit)
Voraussetzungen
nur bei Einwilligung beider (Spender und Empfänger) ohne Finanzielle Zuwendung
Spender volljährig, geistig & körperlich völlig gesund
Minderjährige (Geschwister) mit Einwilligung von Eltern
Entnahme durch operativen Eingriff, mit Komplikationen verbunden
Alter unter 60 Jahren
Leichenspende
Entnahme nur wenn sich Hirntod eingestellt hat
Ca.
80% Unfallopfer mit Schädel-Hirn-Verletzungen
Ca. 20% Patienten infolge von Herz-Hirngefäß-Erkrankungen
Med. Vorraussetzungen
ausschließlich an Schädel-Hirn-Verletzungen leiden
Blutkreislauf stabil
Keine Anzeichen für Kreislaufschock
Frei von Infektionskrankheiten
HIRNTOD
Def.: „Hirntod“ wird als Zustand des Erloschenseins der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms bei einer durch kontrollierte Beatmung noch aufrecht erhaltenen Herz –Kreislaufsystem
Der Hirntod ist der Tod eine Menschen!!!
immer weniger Stellen werden durchblutet (Sehnerv, Halsrückenmark)
Gehirnstellen die nicht mehr durchblutet werden, werden abgegrenzt und der druck innerhalb des Schädels wächst
Wenn sich der druck nicht mehr aus breiten kann, werden Teile des Kleinhirns in den Rückenmarkkanal hineingepresst
Durch das hineinpressen des Kleinhirns in den Rückenmarkkanal wird das Stammhirn abgeschnürt und stirbt durch mangelnde Durchblutung
die wichtigsten Zentren der Lebensfunktionen fallen aus ( Atmung, Kreislauf)
ENTGÜLTIGER TOD
Hirntod muss immer von 2 Ärzten festgestellt werden
Dabei ist Sorgfalt wichtig um Fehldiagnosen zu vermeiden
In Deutschland ist es so, dass der Bedarf an Organspenden weit größer ist , als die Anzahl an tatsächlich vorhandenen Organspenden. Das legt daran, dass viele Menschen über diese Thema nicht Bescheid wissen. Es ist aber sehr wichtig denn es kann jeden treffen.
Es ist wichtig, mit Verwandten darüber zu sprechen und ihnen den persönlichen Standpunkt nahe zulegen. Außerdem sollte man einen „Organspendeausweis“ bei sich tragen
Denn wenn im Todesfall keine schriftliche Erklärung vorliegt, müssen die Angehörigen entscheiden. Und oft fällt ihnen diese Entscheidung so direkt nach dem Tod nicht einfach
In einem Organspendeausweis kann man einer Organentnahme zustimmen oder diese ablehnen!
Es besteht auch die Möglichkeit auf bestimmte Organe zu beschränken.
Auf jeden Fall wird die Entscheidung akzeptiert!!!
Quiz:
Wie viel kostet eine Nierentransplantation mit allem was dazugehört??
ca. 50 000 Euro
Danach könne aufgrund von Abstoßungsreaktionen pro Jahr weitere Kosten in Höhe von 7,5-10 000 Euro entstehen.
Transplantationsgesetz:
Das am 1.
Dezember 1997 in Kraft getretene TPG regelt die Spende, Entnehme und Übertragung von Organen mit der erweiterten Zustimmungslösung. Das TPG schafft die Grundlage für jeden Bürger, eine persönliche Entscheidung zur Organspende treffen zu können oder diese zu übertragen.
„Mein Herz gehört mir ganz allein“
nur 4 Mio. Deutsche haben einen Spendeausweis
Angehörige, die ihre Zustimmung geben müssen, befinden sich in einem Schockzustand und sind dieser Situation eindeutig überfordert
Auch Sterbende sind Grundrechtsträger
Lebenswendige Organe können auch künstlich durch Klonen von Patientengewebe (Dolly-Technik) reproduziert werden
„Dein ist mein ganzen Herz“
18 000 Patienten warten in der BRD auf ein Spendeorgan
Eine Niere kostet in Indien inkl. Operation 30 000 Euro
Die Mehrzahl der Spender sind jüngere Unfallopfer
Organe werden nur bei 2% aller sterbenden entnommen
Organentnahme ist nur Sterbeverlängerung keine Tötung
Organspende ist gelebte mitmenschliche Solidarität
Organspende ist eine letzte gute Tat ein echtem Opfers
Die Unterschrift im Spenderausweis ist freiwillig geleistet
Hirntodfeststellung wird von 2 unabhängigen Ärzte-Teams festgestellt
Wer Hirntod ist kann nicht mehr ins Leben zurückgeführt werden
In der BRD warten ca. 10 000 Kranke auf eine Spenderniere
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