Genmanipulation (schweizer-bericht)
Genmanipulation (Schweizer-Bericht)
Die Genmanipulation ist eine künstliche Veränderung des Erbgutes eines Lebewesens oder einer Pflanze. Diese Veränderungen kommen durch Methoden der Gentechnik Zustande. Diese ermöglicht zum Beispiel die Einführung eines oder mehrerer fremder Gene in eine Embryonalzelle, sodass sich ein "neues" Lebewesen oder eben eine " neue" Pflanze daraus entwickeln kann. Man kann auch einen "Kranken" Zellkern durch einen "gesunden" Kren ersetzen. Diese Verfahren wurden aber an menschlichen Embryonen in den meisten Ländern durch ein Gesetz verboten.
Genmanipulation kann auch in Untergruppen zerlegt werden.
Eine davon ist das Klonen! Klonen nennt man das Herstellen von genetisch völlig identischen Kopien. Man kann diese erbgleichen Individuen durch künstliche Trennung der Tochterzelle erzeugen. Dies kann man, wie gesagt, mit pflanzlichen, tierischen und menschlichen Embryonen machen.
1997 klonten erstmals englische Wissenschafter ein Schaf, indem Sie den Zellkern einer Körperzelle eines erwachsenen Schafes einpflanzten, aus der zuvor der Kern entfernt worden war. Anschliessend setzten sie dem zweit genannten Schaf seinen Kern wieder ein, das dann das wohl bekannteste Schaf der Welt namens "Dolly" gebar. Dolly gleicht genetisch genau dem Schaf, dessen Zellkern raus genommen worden ist.
In diesem Zusammengang stellt sich auch die Frage nach der Möglichkeit, Menschen zu klonen. Das Klonen von Menschen wird in der Gesellschaft aber stark kritisiert, was auch verständlich ist. Zu den Argumenten der Kritiker gehören die Überlegungen dass es jetzt reicht, indem man es bereits mit der Natur aufzunehmen versucht. Man dürfe nicht in die Geheimnisse der Natur eindringen und schon gar nicht mitbestimmen. Das Gesetz, dass man keine Menschen und Tiere klonen darf, hat sich allem Anschein nach durchgesetzt, obwohl man vor allem in den USA immer wieder versucht dieses Gesetz zu brechen. Leider hat aber noch kein Gesetz erreicht, dass man auch das Klonen von pflanzlichen Nahrungen verbietet.
Gerade deswegen, weil es bei dieser Sache einen unglaublichen wichtigen, positiven Punkt für das Gesetz gibt. Durch genetisch künstliche Vermehrung von Nahrungsmitteln, kann man unzählige Nahrungsbestandteile gewinnen. Der weitere Punkt wäre: Man könnte die Hungersnot auf der ganzen Welt abschaffen. Das Nahrungsproblem wäre gelöst. Dazu gibt es für mich aber auch einen ebenso wichtigen negativen Punkt, was das Vermehren von Nahrungsbestandteile betrifft. Die künstlich genetischen Nahrungsmittel haben eine sehr grosse Nebenwirkung.
Der Verzehr dieser Nahrungsmittel kann eine Krebserregende Auswirkung haben. Oder gerade für die Schweizer Landwirtschaft. Für unsere ökologischen Probleme braucht es andere Lösungssätze als die Gentechnik. Eine Mehrheit der Bauernhöfe hat sich für den Weg der Ökologisierung entschieden. Die Signale der Konsumenten sind deutlich: Von Schweizer Naturprodukten wird erwartet, dass se weder Gift noch genmanipulierte Bestandteile enthalten.
Es gibt Vor- und Nachteile, die beide sehr komplex sind.
Gerade deswegen, würde ich vorschlage die Genmanipulation an Nahrungsmitteln zu unterlassen, -an Mensch und Tier so oder so-, bevor man sie noch nicht weiter erforscht hat. Denn ich denke, dass man nicht ein Menschenleben in Gefahr bringen sollte. Dennoch kann ich mir gut vorstellen, dass dies eine grosse Zukunft für die Menschheit sein wird.
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