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  Reflektion über den selbstmord

    Selbstmord ist jene Form des Exitus, bei der entweder der Sterbewillige selbst oder eine ihm nahestehende Person - auf Wunsch des Sterbenden - für das künstlich herbeigeführte Ableben des ersteren sorgt.             Beschäftigen wir uns mit der juristischen Dimension des o.g. Phänomens, so stellen wir fest, dass im Falle des Mitwirkens einer zweiten Person beim Selbstmord, diese wegen "Tötung auf Verlangen" dann belangt werden kann, wenn sie und nicht der Sterbewillige selbst die finale Handlung, die für den Eintritt des Exitus ursächlich war, herbeigeführt hat. Wenn die letztlich zum Tode führende Handlung oder Aktion vom Selbstmörder selbst erfolgt, sei es auch, dass ihm jemand bei der Schaffung der Voraussetzungen dafür behilflich war, so kann niemand belangt werden, denn der Helfer könnte allenfalls wegen "Beihilfe" belangt werden. Dazu müsste es aber denknotwendig eine strafbare Haupttat geben - und Selbstmord ist nicht strafbar, da einerseits jeder einzelne Herr über sein Leben ist und andererseits der Selbstmörder selbst bei einem erfolgreichen Selbstmord nicht belangt werden kann.

Das klingt womöglich weltentfremdet, veranschaulicht aber, dass selbst juristisch gesehen das menschliche Individuum Herr über sein Leben und dessen Ende ist. Die moralische Dimension des angeführten Phänomens stimmt weitgehend mit der juristischen überein, bezieht aber auch die sozialen und innerfamiliären Konsequenzen des Selbstmordes mit ein. So ist es kaum moralisch verwerflich, wenn ein alleinstehender Mensch Selbstmord begeht, da abgesehen von ihm selbst keiner zu Schaden kommt. Wenn jedoch der sterbewillige Mensch Teil einer Familie ist und Selbstmord begeht, um sich der Konsequenzen seiner Taten oder Verpflichtungen zu entziehen, ist die Tat an sich zwar juristisch plausibel jedoch moralisch verwerflich. An dieser Stelle scheint es angebracht, die unterschiedlichen Beweggründe für einen Selbstmord darzustellen, die den moralischen Aspekt nicht unerheblich prägen. So steigt jedes Jahr die Selbstmordrate in der Weihnachtszeit, da viele Alleinstehende in Anbetracht der Tatsache, dass Weihnachten das Fest der Liebe und der Familie ist, verzweifeln und den Tod als einzigen Ausweg aus ihrer Misere erachten.

Die Selbstmordrate steigt ebenfalls zur Zeugniszeit, da zahlreiche Schüler die Konsequenzen ihrer schlechten Zensuren oder gar die Reaktion der Eltern so fürchten, dass ihnen selbst der Tod plausibel erscheint. Ein weiterer und wahrscheinlich hauptsächlicher Beweggrund aber sind unheilbare Erkrankungen, wobei der Kranke das schnelle Ende einem qualvollen langsamen vorzeiht. Statistisch gesehen und in Anbetracht des derzeitigen Weltbevölkerungszuwachses, ist Selbstmord perverser Weise äußerst positiv, da die Umwelt mit jedem menschlichen Verlust weniger belastet wird. Summa summarum ist Selbstmord ein -rein praktisch- einfacher jedoch emotional unwahrscheinlich komplexer Vorgang mit Auswirkungen auf das mittelbare und unmittelbare soziale Umfeld des Sterbewilligen. Jeder einzelne hat das Recht, Selbstmord zu begehen und jeder hat ebenfalls das Recht auf seine Weise damit umzugehen, da - wie könnte es anders sein? - das moralische und emotionale Empfinden ebenso individuell ist wie der Mensch selbst.         Ernestos-K.

Tschaschnig

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