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  Alkohol am steuer - das kann einem drohen!

Alkohol am Steuer - Das kann einem drohen! "Alkohol am Steuer - das wird teuer!" Eigentlich sollte Alkohol am Steuer ja tabu sein. Aber manchmal gibt es Situationen, in denen man doch ein Glas Wein oder Bier trinkt und sich danach trotzdem noch ins Auto setzt. Theoretisch darf man ja 0,5 Promille haben... .

Doch leider ist das nur die halbe Wahrheit.   Die magische Gren[1]zeSie liegt bei einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,3 Promille. Darunter kann dir nicht viel passieren. Wissenschaftliche Untersuchungen haben ergeben, dass bei dieser Promillezahl keine so genannten alkoholbedingten Ausfallerscheinungen auftreten. Darüber kann es aber schon gefährlich werden. Ab jetzt wirds teuerSchon 0,5 Promille tun richtig weh: 250 Euro Bußgeld und einen Monat Fahrverbot.

Dazu gibts vier Punkte aufs Konto in Flensburg. Das Ganze gilt noch als Ordnungswidrigkeit.Bei 1,1 Promille machst du dich dann strafbar. Hier spielt es keine Rolle, ob du Schlangenlinien fährst oder nicht. Der Führerschein ist für ein halbes Jahr weg. Dazu gibts ein Bußgeld von anderthalb Monatsnettoeinkommen und sieben Punkte in Flensburg.

Clever sein - Fahrrad fahren?Wer nach der Zecherei mit dem Rad nach Hause fährt, ist nur ein klein wenig cleverer. Zwar kann einem die Polizei bis 1,6 Promille nicht viel anhaben - allerdings nur, wenn man keinen Unfall baut. Dann kann es schon ab 0,3 Promille haarig werden. Den auch hier drohen dir Punkte und Bußgeld. Ganz wichtig allerdings: Den Führerschein darf man dir nicht abnehmen. Trinken bis der Arzt kommtEgal ob Fahrrad oder Auto: Wer mit 1,6 Promille erwischt wird, muss zur so genannten MPU - Medizinisch-Psychologischen Untersuchung.

Wer zweimal mit Alkohol erwischt wurde, zum Beispiel mit 0,9 und beim zweiten Mal mit 1,1 Promille, dem blüht die Untersuchung ebenfalls. Unfall und trinkenHier zählt wieder die magische Grenze von 0,3 Promille. Allerdings kann man keine allgemeingültige Regel aufstellen, was passieren kann oder nicht. Das kommt immer auf den jeweiligen Fall an. Wenn du eigentlich nichts dafür kannstHast du beispielsweise 0,3 oder 0,4 Promille im Blut und dir fährt an der roten Ampel jemand hinten drauf, kannst du noch mal mit einem blauen Auge davon kommen. Schließlich kann dir das ja auch passieren, wenn du nüchtern bist.

Was anderes ist es aber, wenn dir jemand die Vorfahrt nimmt. Dann muss ein Gericht klären, ob du vielleicht wegen des Alkohols nicht in der Lage warst, rechtzeitig zu reagieren. Wenn du schuld bistAbgesehen von den Strafen, kann es mit mehr als 0,3 Promille im Blut richtig Stress mit der Versicherung geben. Zwar zahlt deine Haftpflicht für den Schaden, den du anderen zugefügt hast. Sie holt sich die Kosten aber bei dir wieder. Maximal bis zu 5000 Euro.

Auch eine Vollkasko bringt nichts. Bei mehr als 0,3 Promille kann sie sich weigern, dir irgendetwas auszuzahlen.Wenn dich die Polizei anhältAuch hier gilt: Rede dich nicht um Kopf und Kragen. Mache lieber von deinem Schweigerecht Gebrauch. Insbesondere sollte man keine Angaben zu Art und Dauer des Alkoholkonsums machen. Diese Angaben können bei der Berechnung der Blutalkoholkonzentration von Bedeutung sein.

   

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