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  Leben

Inhaltsverzeichnis   Inhaltsverzeichnis Seite 1 Leben und Tod Seite 2 –4 Vergiftet und verätzt: Abtreibung mit Salzlösung Seite 5 Die Curettage Seite 5 RU 486 Das Menschenpestizid Seite 5, 6 Kaiserschnitt als Abtreibungsmethode Seite 6 Die Prostaglinmethode Seite 6 Vergiftung durch Rivanol Seite 7 Die Abtreibungzahlen Seite 7 Die gesetzliche Lage Seite 8                                       Leben oder Tod erwünscht - erwartet - "verhütet" -  ungewollt - Mensch von Anfang   Bei der Vereinigung der mütterlichen Eizelle und der väterlichen Samenzelle entsteht ein neuer und einmaliger Mensch.    Das Geschlecht des Kindes ist ab der Empfängnis festgelegt. Und anhand der Hormone, die das Kind selbst produziert, kann sein Geschlecht bereits ab dem 5. Tag seiner Existenz nachgewiesen werden. Das Kind ist kleiner als ein I-Punkt und dennoch sind das spätere Aussehen, Charaktereigenschaften und Begabungen zu diesem Zeitpunkt festgelegt. Zur weiteren Entwicklung braucht dieser kleine Mensch - wie jeder andere Mensch auch - Nahrung und Zeit zum Wachsen.

In seiner Einzigartigkeit bleibt der Mensch unverändert von der Empfängnis bis zu seinem Tod. Was sich ändert, ist lediglich sein Erscheinungsbild und seine Äußerlichkeiten. Abtreibungstötung „Verhütungsmittel" wie „Pille" und „Spirale" wirken abtreibend.  Das heißt, es wird in Kauf genommen oder sogar, wie bei der „Spirale" und der „Minipille", direkt darauf hingezielt, daß ein Mensch in den ersten Lebenstagen getötet wird.    Bei den meisten „Pillen" liegt wohl die Hauptwirkung im Bemühen, den Eisprung zu unterdrücken und den Zervixschleim für Samenzellen undurchlässig zu machen.  Versagen diese beiden Faktoren, so kann ein eventuell gezeugtes Kind sich dennoch nicht in der Gebärmutter einnisten, weil diese unter Wirkung der „Pille" für die Aufnahme des Kindes nicht genügend vorbereitet ist.

  Außerdem bleiben unter "Pilleneinnahme" die Eileiter unbeweglich. So soll das Kind daran gehindert werden, die Gebärmutter überhaupt zu erreichen. Abgesehen davon birgt jede Verhütung (bis hin zur Sterilisation) immer auch körperliche und seelische Risiken. In den ersten 3 Monaten   In den ersten Wochen entwickeln sich das Herz, das Gehirn und das Zentralnervensystem.    Das Herz fängt bereits zwischen dem 18. und 21.

Tag an zu schlagen. Am Ende des zweiten Monats ist das Kind schon 4 cm groß. Arme und Beine sind deutlich erkennbar. Auf der Hand entstehen feine Handlinien. Das Kind greift, schluckt und macht Atembewegungen. Im dritten Monat (siehe Foto) wird das Kind aktiver, es greift nach der Nabelschnur.

Es kann gezielt seine Lage durch Strecken des Körpers verändern. Es trinkt Fruchtwasser, welches über die Nieren wieder ausgeschieden wird.  Gegen Ende des dritten Monats ist das Kind ca. 9 cm groß und wiegt 45 g. Es ist bereits nachweislich schmerzempfindlich. Der Trigeminusnerv ist bereits seit der dritten Woche in allen drei Verästelungen angelegt.

Abtreibungstötung Im ersten Schwangerschaftsdrittel werden hauptsächlich drei Tötungsmethoden angewandt.      Tötung durch Hormongabe - „RU 486" und ähnliche „Menschenpestizide" blockieren im Körper der Mutter die Wirkung jener Hormone, die für die Aufrechterhaltung der Schwangerschaft - und somit für das Kind - lebensnotwendig sind. Das Kind wird langsam ausgetrocknet, bis es stirbt. Tötung durch instrumentelle Kürettage - Die Gebärmutter wird gewaltsam geöffnet und das Kind mittels eines löffelartigen, scharfkantigen Instrumentes (Kürette) bei lebendigem Leib in Stücke geschnitten und herausgekratzt. Die Ängste des Kindes sind dieselben, wie die im folgenden beschriebenen. Tötung durch Saugkürettage - Bei dieser Art der Abtreibung ist das Kind, wie Ultraschallaufnahmen beweisen, in höchster Aufregung.

Seine Herzfrequenz schnellt von 140 Schlägen pro Minute auf 200 hoch. Es versucht, der in die Gebärmutter eingebrachten Saugkürette zu entgehen., bleibt aber schließlich chancenlos und wird durch den starken Sog des Absauggerätes bei lebendigem Leib in Stücke gerissen. (Siehe Foto) Im zweiten Schwangerschaftsdrittel   Im vierten Monat ist das Kind 14 cm groß. Sein Herz pumpt täglich 30 Liter Blut durch den kleinen Körper.  Nach 20 Wochen ist das Kind (siehe Foto) bereits 27 cm groß.


 Es bewegt gezielt seine Hände und Füße und lutscht am Daumen. Im 6. Schwangerschaftsmonat wiegt das Kind bereits 800 g und ist ca. 32 cm groß. Gegen Ende des zweiten Schwangerschaftsdrittels ist das Kind in der Lage, Stimmen und Töne zu hören. So können Babys bereits direkt nach der Geburt die Stimme ihrer Mutter und Geräusche, die sie vorgeburtlich wahrgenommen haben, wiedererkennen.

Das Baby ist bereits lernfähig.  Es nimmt am Schlaf und Wachrhythmus der Mutter teil. Es teilt mit ihr aber auch Freude und Kummer.   Im zweiten Schwangerschaftsdrittel Laut Gesetz, medizinische Indikation des § 218a StGB (1.10.95), kann ein Kind, bei dem z.

B. eine Behinderung vermutet wird und die Mutter glaubt, ein behindertes Kind nicht verkraften zu können, oder „um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden und die Gefahr nicht auf eine andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann (§ 218a StGB)", bis unmittelbar vor der Geburt getötet werden.   In dem Ausdruck „Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes" ist die frühere eugenische Indikation beinhaltet, wonach eine mögliche Behinderung des Kindes für die Schwangere nicht zumutbar ist. Der größte Teil der Kinder wird um die 22. Schwangerschaftswoche (nach Fruchtwasseruntersuchung) getötet. Bereits ab diesem Stadium sind die Kinder überlebensfähig.

Die Kindestötungen im Mutterschoß werden zunehmend durch den „kleinen Kaiserschnitt" (Hysterotomie, siehe Bild) oder durch eine kombinierte Hormon-Salzverätzung (siehe unten) durchgeführt. Beim „kleinen Kaiserschnitt" wird die Bauchdecke der Mutter geöffnet, das noch lebende (oder zuvor totgespritzte Kind) entnommen und unversorgt, weil zur Abtreibung bestimmt, liegen gelassen bis es stirbt. Zunehmend werden die Organe dieser Kinder zur Forschung und zur Organtransplantation weiter verwertet. Im letzten Schwangerschaftsdrittel   Es findet in dieser Zeit nur noch ein Größenwachstum statt. In den 40er Jahren hatte ein frühgeborenes Kind erst ab dem 8. Schwangerschaftsmonat eine Überlebenschance.

Lange Zeit weigerte man sich in Deutschland, für Kinder, die mit einem Geburtsgewicht unter 1000 g tot geboren wurden, einen Totenschein auszustellen, und nahm ihnen somit das Recht auf eine Beerdigung, sie galten als Fehlgeburt und kamen zum „Klinikmüll". Kindern unter 1000 g Geburtsgewicht wurde nicht selten optimale medizinische Hilfe und Reanimationsversuche (Wiederbelebungsversuche) vorenthalten, da man ihnen kaum Überlebenschancen einräumte.  Doch auch hier mußte der medizinische Fortschritt anerkannt werden. Seit dem 1.4.94 gelten „nur noch" Kinder mit einem Geburtsgewicht unter 500 g als Fehlgeburten.

Es gibt aber auch Kinder, die mit einem noch niedrigeren Geburtsgewicht überlebt haben, und die Medizin macht weiterhin Fortschritte. Im letzten Schwangerschaftsdrittel Bei der Salzverätzung wird der Mutter durch die Bauchdecke eine konzentrierte Kochsalzlösung oder ein anderes Gift (z. B. Rivanol, ein Desinfektionsmittel) in die Gebärmutter injiziert.   Das Kind wird dadurch innerlich und äußerlich verätzt und daraufhin, meist mittels Unterstützung künstlicher Hormone (Prostaglandine) , ausgestoßen. Es gibt Fälle, wo auch diese Kinder noch lebend ausgestoßen und dann unversorgt liegen gelassen wurden.

In Amerika sind Menschen bekannt geworden, die auch diese Art der Abtreibung überlebt haben.                      Vergiftet und verätzt: Abtreibung mit Salzlösung   Die Abtreibung Der Arzt injiziert eine Salzlösung in die Gebärmutter. Das Kind wird innerlich und äußerlich verbrannt. Eine grausame Methode die mehrere Stunden dauert kann. Wenn die Betäubung nicht richtig wirkt, fühlt die Mutter wie ihr Kind im Todeskampft um sich tritt. Die Curettage Bei dieser Methode die zwischen der 7.

und der 12.Woche angewandt wird, wurd ein scharfes gebogenes Messer durch die Scheide an die Gebärmutter herangeführt. Der Muttermund wird geöffnet. Der Chirurg schneidet denn winzigen Körper des Babys in Stücke und schabt die Plazenta von den Innenwänden der Gebärmutter. Gewöhnlich sind starke Blutungen damit verbunden. Aufgabe der Operationsschwester ist es, die Leichenteile wie Arme, Beine, Kopf und Rumpfteile zu sammeln, um sicherzugehen das die Gebärmutter leer ist, da die Mutter sonst Blutungen oder eine Infektion bekommen könnte.

  RU 486 - Das Menschenpestizid ! Die Abtreibungspille RU 486 ist ein "Medikament" mit dem Frauen bis zum 49.Tag der Schwangerschaft abtreiben können. Es werden insgesamt 3 Tabletten verabreicht, die jeweils 200 Milligramm Mifepriston enthalten. (zum Vergleich die "Minipille" enthält nur0,075 Milligramm Gestogen) Das Mittel ist in Deutschland (noch) nicht zugelassen. Die Abtreibung Eine Abtreibung mit RU 486 dauert insgesamt 3 Tage. Viele Frauen ändern während dieser Zeit ihre.

Einstellung zum Kind. Sie wollen es behalten. Doch obwohl einige Kinder den Abtreibungsversuch mit Mifepriston überleben, ist es in den meisten Fällen zu spät. Die Babys sterben. Die Mütter müssen miterleben, wie ihre Kinder einen langen qualvollen Tod sterben. Ein traumatisches Erlebnis !   Zusätzliche Medikamente Weil Mifepriston in 20% bis 40% aller Fälle versagt, werden zusätzlich Prostagladine (Wehenfördernde Mittel) gespritzt.

Dies führt zu starken Schmerzen. Also werden starke Schmerz- und Betäubungsmittel verabreicht. Außerdem natürlich Antibiotika. Dadurch entsteht ein extrem starker Medikamentenmix, der zu zahlreichen Nebenwirkungen führt. Die Nebenwirkungen Eine Abtreibung mit RU 486 ist nicht nur schmerzhaft, sondern auch extrem gefährlich: Eine Frau ist bereits während einer Ru 486 Abtreibung gestorben, mehrere Frauen erlitten Herzinfarkte. 1 von Außerdem gibt es noch zahlreiche andere Nebenwirkungen.

Feministinen bezeichnen einen Abbruch mit RU 486 als "Strafe für die Frauen" Kaiserschnitt als Abtreibungsmethode Bis zur Durchtrennung der Nabelschnur gleicht diese Abtreibungsmethode einem normalem Kaiserschnitt. Doch anstatt dem Kind den Schleim abzusaugen und es in Intensivbehandlung zu geben wird es einfach irgendwo abgestellt bis es von alleine stirbt.. . manche Abtreiber werfen die Kinder direkt in die Mülltonne. Es sind Fälle bekannt in denen einige dieser Babys noch nach 12 Stunden atmeten, strampelten und schrien! Die Prostagladinmethode Prostagladine Prostagladine sind wehenauslösende Mittel.

Sie werden bei Geburten eingesetzt wenn die Wehen nachlassen oder bereits sehr viel Zeit verstrichen ist, ohne das der Muttermund sich ausreichend öffnet. Die Hormone verursachen starke, schmerzhafte Krämpfe in der Gebärmutter. Die Abtreibung Eine Abtreibung mit Prostagladinen verläuft im Wesentlichen wie eine eingeleitete Geburt. Das Prostagladin wird gespritzt und oder als Gel auf den Muttermund aufgetragen. Danach bleibt die Mutter auf der Station bis die Wehen einsetzen. Das dauert 4 bis 16 Stunden.

Danach kommt sie zur Beobachtung in den Kreissaal. Dort findet auch die "Geburt" statt. Dann wird nicht etwa eine Intensivbehandlung eingeleitet. Nein! Die Kinder werden einfach irgendwo hingelegt. Es gibt einige Fälle in denen kleine Jungen und Mädchen die Abtreibung überlebt haben. Manche Ärzte wenden diese Methode schon ab der 12.

Woche an. In der Regel findet sie aber bei Spätabtreibungen um die 20. Woche ihre Anwendung.  Vergiftung durch Rivanol  Rivanol ist ein Desinfektionsmittel, das früher auch zur Abschwellung bei Blutergüssen oder nach Verletzungen benutzt wurde. Auch hier wird mit einer langen Nadel die Bauchdecke der Mutter durchstochen, der Alkohol in die Fruchthöhle eingebracht und mit dem Fruchtwasser vermischt. Der hochprozentige Alkohol ist stark embryo- und fetotoxisch (giftig für das Kind), führt relativ schnell zum Herzstillstand und zur Wehenauslösung.

Die ausgelöste Wehentätigkeit ist so stark, daß sich meist eine lokale Gabe von Prostaglandinen erübrigt.Die Abtreibungszahlen        "Trau keiner Statistik die Du nicht selbst gefälscht hast...." 130.

899 Abtreibungen meldet das Statistische Bundesamt Berlin für 1996. Und  noch bevor sich Protest regt, fügt er  gleich  selbst hinzu ,daß diese Zahl gar nicht stimmen kann. Denn trotz der verschärften Erfassungsmethoden wird ein Großteil der Abbrüche gar nicht gemeldet. Das Statistische Bundesamt ist bei der Erfassung der Abtreibungszahlen auf Selbstauskünfte der Ärzte und auf Angaben der Länder angewiesen. Und selbst diese Zahlen sind nicht aussagekräftig: Schwangerschaftsabbrüche werden nur dann von den Ländern bezahlt,wenn eine besondere finanzielle Notlage vorliegt. In der Regel müssen Frauen die Abtreibung selbst bezahlen.

In der Statistik des BfSt. tauchen aber oft genug die von den Ländern bezahlten Abbrüche, als Gesamtzahl der Abtreibungen auf. Ein paar Beispiele: So erfasst das statistische Landesamt Niedersachsen 7.790 Abbrüche die vom Land bezahlt wurden: In der Bundesstatistik taucht diese Zahl dann als Gesamtzahl der niedersächsischen Abbrüche auf. Das gleiche gilt für Madgeburg, Sachsen-Anhalt, Bremen, Bayern und Baden-Würtemberg. Für Nordrheinwestfalen liegen noch gar keine Zahlen vor, weil die Erfassung erst 1996 richtig begonnen hat.

. usw, usw Fazit:Die tatsächliche Zahl der Abtreibungen wird Jahr für Jahr viel zu niedrig angesetzt.   Wie hoch sind die Abtreibungszahlen dann wirklich? Nun, das lässt sich mit den bis herigen Erfassungsmethoden wohl nie richtig klären. Tatsache ist jedoch daß allein in einer einzigen Münchner Klinik mehr Abtreibungen durchgeführt wurden, als in ganz München registriert wurden...

. Das gleiche gilt übrigens für die Komplikationen: Das StBA meldet eine Komplikationsrate von unter 1%. Abtreiber haben jedoch bei Untersuchungen durch Abtreibungsbefürworter, die Komplikationsrate mit 8% und höher angegeben. Dazu kommt, das fast 90% aller Abtreibungen ambulant vorgenommen werden. Komplikation treten aber oft erst nach der eigentlichen Operation auf. (Besonders gravierend natürlich, wenn die Frau durch den Abbruch steril wird.

Das wird naturgemäß erst bemerkt wenn, die Frau ein neues Kind will.)  "Die gesetzliche Lage" Embryo 6.-7. Woche liegend   Seit 1974 hat sich der deutsche Bundestag und das Bundesverfassungsgericht mehrmals mit dem Abtreibungsstrafrecht auseinander setzen müssen. Auch nach dem Gesetz von 1995 bleibt die Abtreibungstötung in den ersten 12 Schwangerschaftswochen „rechtswidrig", aber unter der Voraussetzung einer gesetzlich vorgeschriebenen Beratung „straffrei".  Durch diesen Konstrukt ist das Unrechtsbewußtsein in weiten Teilen der Bevölkerung logischerweise verloren gegangen.

   

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