Familien strukturen
Familien strukturen
Inhaltsverzeichnis
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1
Inhaltverzeichnis
2
Vorwort
a) Einführung
b) Zugehörigkeit
c) Kommentar
3-4
1. Strukturen
1.1 Kernfamilie
5
1.2 Nicht eheliche Lebensgemeinschaft (NELG) / Partnerschaft
5
1.3 Kinderlose Ehepaare
5
1.4 Großfamilie
5-6
1.
5 Einelternteilfamilie / Alleinerziehend
6
1.6 Stiefelternfamilie
6-8
1.7 Patchworkfamilie
8
1.8 Pflegefamilie
9-10
1.9 Adoptivfamilie
10-12
Quellennachweiß
13
Vorwort
a) Einführung
Psychologen betonen, dass das Streben nach individuellem Glück in einer Partnerschaft dominiert. Diese Glückssuche lasse sich nicht normativ regeln - die Menschen suchten sich ihre Wege selbst.
In der Werbung erleben wir täglich, was wir in der Realität immer weniger finden: die glückliche Familie, in der Generationen vereint sind. Die Werbung schönt nicht die Realität, in der immer mehr Menschen ihr Glück als Singles versuchen und die Generationen umfassende Großfamilie als Alltag der Ausnahmefall ist. Nein, die Werbung malt aus, wie schön das Leben sein könnte, wenn sich erfüllte, was sich in Befragungen den Demoskopen als eine der wichtigsten Sehnsüchte einer Mehrheit der Jugendlichen offenbart: eine gesicherte Zukunft in einer fröhlichen Familie. Die Leute in den ersten Reihen von Sport, Wirtschaft und Politik sind eben nicht die Väter, die Mütter, die Opas und Omas aus den TV-Werbespots. In der ersten Reihe sitzt der Konzernchef, der die Unternehmensfamilie pflegt, neben seiner sechsten Frau, der Kanzler, der Familien- und Kinderförderung als eines seiner wichtigsten Ziele proklamiert, neben seiner vierten. Da gelten die Regeln einer anderen Etikette als in den Reihenhäusern der Vorstädte oder den dörflichen Nachbarschaften.
Die klassische Familie –Vater, Mutter, zwei Kinder- zerbricht.
Zwei Kinder im Durchschnitt gibt es schon lange nicht mehr, die Ehen gehen immer öfter entzwei. Was früher als Schande galt, ist inzwischen voll akzeptiert: uneheliche Kinder oder Kinder von früheren Lebenspartnern in einer neuen Ehe. Prominentes Beispiel: Bundeskanzler Gerhard Schröder, der in vier Ehen Stiefvater gewesen ist, wobei keines der Kinder von ihm stammt. Kritiker dieser Entwicklung befürchten eine Gesellschaft mit unzähligen Singles, Hausgemeinschaften mit einem Eltern-Kinder-Gemenge und Nachwuchs, der von homosexuellen Paaren erzogen wird.
Und so stellt sich die Frage: „ WIE SEHEN DIE VERS.
FAMILIENSTRUKTUREN HEUTE GENAU AUS?“ Die Institution „Familie“ hat viele Gesichter. Die Kleinfamilie ist auch heute noch die häufigste Lebensform, doch haben sich im Zuge des gesellschaftlichen Modernisierungsprozesses beträchtliche Veränderungen weg von diesem Modell ergeben:
Seit 1968 ist die Geburtenzahl um 50% gefallen
40% der Kinder wachsen als Einzelkinder auf
Nur jedes dritte Kind in Eineltern-Familien wächst mit Geschwistern auf (in Ehepaar Familien jedes 2. Kind).
Die Anzahl der Scheidungen ist drastisch gestiegen: Etwa jede dritte Ehe wird geschieden, über 50% der geschiedenen Eltern haben Kinder unter 18 Jahren.
Schon jedes neunte Kind lebt heute in einer Einelternfamilie (alleinerziehende Mütter bzw. Väter), in denen die Belastungen meistens sehr groß sind.
Fast neun von zehn Alleinerziehenden sind Frauen.
Jedes vierte minderjährige Kind ist mit den sozialen Eltern (den Eltern, mit denen es aufwächst) nur noch zur Hälfte oder überhaupt nicht verwandt. Immer häufiger haben Kinder neben ihren biologischen Eltern mehrere soziale Mütter und Väter, verschiedene Arten von Geschwistern, Großeltern, Onkel und Tanten, die im Laufe der Zeit mehrfach wechseln können.
usw.
b) Zugehörigkeit
FAMILIE
Der Versuch eine einzige Definition der Familie zu finden, steht vor einer Vielzahl an Problemen.
Zum einen gibt es kulturelle Unterschiede, zum anderen aber auch viele unterschiedliche Meinungen, wer zu einer Familie gehört bzw.
welche Voraussetzungen eine Familie erfüllen muss.
Der Begriff der Familie stammt aus dem lateinischen ,,familia" als Kollektivbildung aus dem Wort ,,famulus" (der Diener).
Zur Zeit der römischen Herrschaftsstruktur z.B. gehörten zu einer Familie auch Freie, Sklaven, Personen und Sachen (damals fehlte es weitgehend an einer gefühlsmäßigen Bedeutung unseres heutigen Sprachgebrauchs).
Heute jedoch ist der Kreis der Familie auf einige spezielle Personen eingegrenzt.
So ist Friedhelm Neidhardt der Meinung, dass eine Familie aus einem verheirateten Paar und mindestens einem Kind bestehen müsste. Nach Neidhardt sind die Generationen- und Geschlechterdifferenz in der Familie konstitutiv.
Auch Peuckert schließt sich dieser Meinung sinngemäß an. Er definiert die Familie als eine ,,sozio- biologische Einheit, die durch enge Verwandtschaftsbeziehungen - vorwiegend das Eltern-Kind-Verhältnis - gekennzeichnet ist."
Weiterhin schreibt er der ,,Normalfamilie" folgende Merkmale zu:
Verheiratet, mit Kind/Kindern, zwei leibliche Eltern im Haushalt, lebenslange Ehe, Monogamie, Heterosexualität, Mann als Haupternährer.
Mit einem solch engen Familienbegriff jedoch wird die Vielzahl der heutigen Familienformen ausgegrenzt.
Thomas Meyer definiert deshalb die Familie als eine Kleingruppe mit einem spezifischen Kooperations- und wechselseitigem Solidaritätsverhältnis, deren Hauptaufgabe in der biologischen und sozialen Reproduktion der Gesellschaftsmitglieder besteht.
Ferner zählen im Mikrozensus als ,,Familien" eng umgrenzte Personengemeinschaften innerhalb eines Privathaushaltes, die durch Ehe oder Abstammung bzw. das Sorgerecht miteinander verbunden sind. Im Einzelnen handelt es sich um zusammenlebende Ehepaare mit oder ohne ledige Kinder im Haushalt sowie alleinstehende Mütter und Väter, die mit ihren ledigen Kindern im gleichen Haushalt zusammenleben.
c) Kommentar
Ich finde die Familie gehört zu unserem wichtigsten Gut, den in der Familie lernen Kinder Eigenverantwortung, Solidarität, Zuneigung, Konfliktbewältigung, Teilen, Gefühle und Vernunft. Daher möchte ich zumindest versuchen einige ihrer häufigsten Formen hier zu erläutern.
1. Strukturen
1.1 Kernfamilie
Darunter versteht man ein Elternpaar mit seinem Nachwuchs. Jedoch weicht diese immer mehr zugunsten der ,,neuen" Lebensformen.
So lebten 1972 noch 39,3% in einer Kleinfamilie und 26,4% in Einpersonenhaushalten. Dagegen hat sich dieses Bild fast genau umgedreht: 1996 wohnten 36,8% allein und nur noch 27,2% in einer Kleinfamilie.
1.2 Nichteheliche Lebensgemeinschaften (NELG/ Partnerschaft
Als eine nichteheliche Lebensgemeinschaft bezeichnet man das Zusammenleben eines Paares ohne Trauschein. In Westdeutschland erhöhte sich deren absolute Zahl (mit gemeinsamen Haushalt) von 1972 mit 137.000 auf 1.220.000 im Jahr 1996.
Einen kleinen Prozentsatz machen auch die NELG aus, in denen die Heirat z.B. aus rechtlichen Gründen ( noch Heiratsverbot von Homosexuellen - Ausnahme: Hamburg) oder die generell gegen die Institution der Ehe sind.
Beachtlich ist auch der Anstieg der Kinder in einer solchen Verbindung. 1990 waren es erst 11% und bereits 1993 schon fast 20%.
Kennzeichnend für die NELG ist die kürzere Dauer als die der Ehe und eine wesentlich höhere Anzahl an Beziehungswechsel in einem Leben.
Da der Aufwand eine NELG zu beendigen wesentlich geringer ist, als die eheliche Scheidung, wirkt sich dies begünstigend auf die Trennungsbereitschaft der Paare aus. Sie wird zu einem modernen Werkzeug der Konfliktlösung.
Positiv für die NELG wirkte sich ist die gesellschaftliche Akzeptanz aus. Wer heute seine Beziehung vorher nicht auf die Probe stellt, wird schnell für unverantwortlich und leichtsinnig gehalten.
1.3 Kinderlose Ehepaare
Heute leben 24,2% in dieser Form zusammen.
Während früher meistens ein medizinisches Problem Ursache dafür war, stellt sie immer mehr eine freiwillig gewählte Lebensform dar. Es muss nicht unweigerlich zum Nachwuchs kommen; Kinder sind nicht mehr das wichtigste in einer Beziehung
1.4 Großfamilie
Als Großfamilie oder Mehrgenerationenfamilie bezeichnet man das Zusammenleben von mindestens drei Generationen in einem Haus. Früher dominierte die bäuerliche Großfamilie, zu der auch das Hofpersonal gehörte. Die Ehe musste auch viele Kinder haben, da oft nur wenige Kinder die ersten Lebensjahre überlebten Heute dauern die Ehen trotz einer hohen Scheidungsquote im Schnitt länger, weil die durchschnittliche Lebenserwartung der Menschen, vor allem der Frauen, sich in den letzten einhundert Jahren mehr als verdoppelt hat. Dies lässt die Menschen sehr oft auch die vierte Generation erleben, was früher eine Ausnahme war.
Untereinander stehen die Generationen, wenn auch räumlich getrennt, in einem regen Austausch. Auf die ältere Generation kommt die Mithilfe bei der Erziehung der Kinder zu. Oft ist eine Berufstätigkeit der Frau gar nicht möglich, wenn die Großeltern nicht einen wesentlichen Teil der Aufsicht über die Kinder und deren Erziehung mit übernehmen. Bei Erkrankung von Kindern oder Familienangehörigen springen sie wie selbstverständlich ein. Auch das finanzielle Engagement in die Enkelkinder ist in der Regel sehr groß. Die Zahl der pflegebedürftigen alten Angehörigen nimmt zu.
Das trifft oft zuerst einmal die Ehefrauen, da sie meist jünger als die Männer sind und eine höhere Lebenserwartung haben. Wenn sie selbst pflegebedürftig werden, sind sie auf die Töchter angewiesen. Über 70% aller Pflegebedürftigen werden unter großem Einsatz in der Familie gepflegt. Die Familie ist das größte Pflegeheim der Gesellschaft.
1.5 Einelternteilfamilie/ Alleinerziehend
Alleinerziehen bedeutet eine nichteheliche Eltern-Kind-Konstellation.
So ist Alleinerziehen oftmals Folge von Trennung und Scheidung. Etwa 15 Prozent aller Familien in Deutschland sind Einelternfamilien. 85 Prozent aller Alleinerziehenden sind Frauen. Alleinerziehen ist inzwischen eine etablierte Familienform und in allen sozialen Schichten zu finden.
Es hat sich zu einer neuen Option entwickelt - insbesondere für junge Paare, die später oftmals heiraten. In manchen Bezirken Berlins wird z.
B. die Mehrheit der Kinder nichtehelich geboren Alleinerziehen heißt immer seltener, allein und ohne Partner zu sein.
Auskunftspflicht einer Mutter über Person des Vaters
Ein nichteheliches Kind hat gegen die Mutter einen Anspruch auf Auskunft über die Identität seines Vaters. Weiß die Mutter nicht sicher, wer der Vater des Kindes ist, muss sie Namen und Anschrift der Männer nennen, mit denen sie in der gesetzlichen Empfängniszeit Geschlechtsverkehr hatte.
Urteil des LG Münster vom 26.08.
1998, 1 S 414/89, NJW 1999, 726,
Urteil des LG Bremen vom 10.03.1998, 1 S 518/97, NJW 1999, 729
1.6 Stiefelternfamilie
Eine Stieffamilie entsteht durch die Wiederheirat eines Elternteiles. Sie kann aus einem Elternteil mit Kindern und einem kinderlosen Ehepartner bestehen, aus einem Elternteil mit Kindern und einem Ehepartner, dessen Kinder nicht bei ihm leben, oder aus zwei Ein-Eltern-Familien.
Stieffamilien werden im Verlauf ihres Familienzyklus mit Entwicklungsaufgaben konfrontiert, die größtenteils denen anderer Familienformen entsprechen, zum Teil aber auch aufgrund ihrer besonderen Entstehungsgeschichte, Strukturen und weiteren Charakteristika andersartig sind.
Werden diese Aufgaben nicht oder nur unzureichend bewältigt, kann es zur Entstehung allgemeiner oder für diesen Familientypus spezifischer Probleme kommen. Die Tabelle verdeutlicht besondere Entwicklungsaufgaben und Probleme von Stieffamilien.
Entwicklungsaufgaben
Probleme
Herausbilden einer engen Ehebeziehung
erhöhte Trennungsgefahr, sexuelle Probleme, Konflikte um Geld etc.
Erreichen einer "emotionalen Scheidung" vom früheren Partner
Entwicklung einer kindeswohlförderlichen Zusammenarbeit auf der Elternebene
emotionale Involviertheit mit früherem Partner
Konflikte wegen Sorge-/Besuchsrecht, Unterhalt, Kindererziehung usw.
Aufrechterhaltung positiver Beziehungen zwischen Kind und dem außenstehenden leiblichen Elternteil
keine Abwertung der Person des außenstehenden Elternteils durch Mitglieder der Stieffamilie
Beziehungsabbruch bzw. Versuch desselben, auch durch Namensänderung oder Stiefkindadoption
Rückzug eines leiblichen Elternteils
unzureichende Verarbeitung der Trennung bzw.
des abnehmenden Kontakts zum außenstehenden Elternteil durch Kind
Stiefelternteil muss eine von allen Familienmitgliedern akzeptierte "Elternrolle" finden
Entwicklung einer positiven Beziehung zwischen Stiefelternteil und Stiefkind
Stiefelternteil muss abrupt, unvorbereitet und ohne genügend Erziehungserfahrung Elternfunktionen übernehmen: mag scheitern oder Erziehungsfehler machen, Widerstand der Kinder
Kinder akzeptieren Stiefelternteil nicht: Autoritätskonflikte, Erziehungsschwierigkeiten
Ausgrenzung des Stiefelternteils
Stiefelternteil bleibt "außen vor"
Gleichbehandlung von eigenen, Stief- und gemeinsamen Kindern
Akzeptanz von Stiefgeschwistern, Finden des eigenen Ortes in der Familie
Parteinahme für das eigene Kind
Herausdrängen von Stiefkindern aus der Familie: frühzeitige Verselbständigung, häufige Fremdplatzierung
Ablehnung von Stiefgeschwistern
Eltern müssen sich hinsichtlich der Verteilung von Erziehungsverantwortung, der Erziehungsziele, der Regeln und des Erziehungsstils einigen
Ermöglichung einer allseitigen positiven Entwicklung der Kinder
Konflikte wegen Werte, Normen, Erziehungsverhalten, Disziplin usw.
unterschiedliche Erziehungsstile
Verhaltensauffälligkeiten (z.B. Aggressivität, überangepasstes Verhalten) oder emotionale Probleme der Kinder (insbesondere Schuldgefühle, Depressivität, Angst, mangelndes Selbstwertgefühl)
Als Ratschläge dafür gelten u. a. :
Dem Stiefelternteil soll geholfen werden, eine allseits akzeptierte Position und Rolle in der Zweitfamilie zu finden.
Seine Ausgrenzung oder sein Rückzug sollen unterbunden bzw. rückgängig gemacht werden. Insbesondere soll die Beziehung zwischen Stiefelternteil und Stiefkindern gestärkt werden (z.B. mehr Gesprächsaustausch, weniger Konflikte und Machtkämpfe). Die Stiefkinder müssen den Eindruck gewinnen, dass ihr leiblicher Elternteil die Bemühungen des Stiefelternteils unterstützt.
Eine positive Beziehung zwischen den Kindern und dem nichtsorgeberechtigten Elternteil soll gefördert werden. Das bedeutet beispielsweise, dass der Stiefelternteil mit diesem nicht konkurrieren sollte, dass Konflikte zwischen den geschiedenen Eltern reduziert werden (z.B. Trennung von Paar- und Elternebene, Akzeptanz unterschiedlicher Erziehungsstile, Ziehen von Grenzen) und dass mit dem Besuchsrecht verbundene Probleme gelöst werden. Manchmal muss aber auch eine negative Einflussnahme des außenstehenden Elternteils unterbunden werden.
Die Kinder sollen die neue Partnerbeziehung ihres leiblichen Elternteils akzeptieren und ein überangepasstes Verhalten oder eine Ersatzpartnerrolle aufgeben.
Wurden zwei Teilfamilien miteinander verbunden, so soll den Kindern geholfen werden, ihre neue Position in der Geschwisterreihe zu akzeptieren. Geschwisterrivalität und Eifersucht auf die Beziehung zwischen Stiefgeschwistern und leiblichem Elternteil sollen reduziert werden. Die Geschwister sollen lernen, Konflikte untereinander möglichst selbst zu lösen.
1.7 Patchworkfamilie
Patchwork bedeutet Flickwerk und meint in diesem Fall das Zusammenleben von Menschen aus unterschiedlichen Ursprungsfamilien. Wie in der Stieffamilie nur kommt dann meist noch ein gemeinsames Kind der beiden Ehepartner, zusätzlich zu den Kinder die in die Ehe mitgebracht worden, hinzu.
1.8 Pflegefamilie
In Deutschland lebten 1998 rund 42.000 Kinder und Jugendliche – für einen befristeten Zeitraum oder dauerhaft – in Pflegefamilien. Unabhängig von der jeweils angedachten Perspektive Hinter stehen hinter dieser Zahl verbirgt sich eine Vielfalt von Pflegefamilien-Formen, nämlich alle Familienkonstellationen, in denen Frauen und Männer, als Paare oder alleine, mit oder ohne eigene Kindern, soziale Elternschaft für Kinder und Jugendliche aus einer anderen Familie übernommen haben.
Pflegekinder befinden sich in einer speziellen Lebenssituation. Sie haben mindestens eine gravierende Trennung von wichtigen Bezugspersonen erlebt, sie kommen häufig aus einer Situation, in der Grundbedürfnisse nicht ausreichend befriedigt wurden, und sie haben nicht selten „traumatisierende“ Erfahrungen gemacht.
Durch den Sachverhalt dieser Ausgangsbedingungen dass ‚fremde’ Kinder in einer ‚fremden Familie leben` entstehen für Pflegekinder ganz spezifische Bedürfnisse und für Pflegeeltern ein Spektrum an spezifischen Anforderungen. Dennoch brauchen Kinder und Jugendliche, die nicht in ihrer eigenen Familie leben, zunächst das, was alle Kinder brauchen, nämlich Personen, die ihre grundlegenden Bedürfnisse erfüllen.
Diese Grundbedürfnisse lassen sich in sechs große Bereiche zusammenfassen:
1. Liebe, Akzeptanz und Zuwendung, 2.stabile Bindungen, 3. Ernährung und Versorgung, 4.
Gesundheit bzw. Gesundheitsfürsorge, 5. Schutz vor materieller und sexueller Ausbeutung, 6. Wissen, Bildung und hinreichende Erfahrung. Bei Kinder brauchen sicherlich noch mehr und es ist für jedes Kind wünschenswert, dass auch noch andere Bedürfnisse erfüllen werden. Doch dieser Aufzählung handelt es sich um genannten Basisbedürfnisse , die sich auch in der UN-Kinderrechtskonvention wiederfinden, .
Sie beschreiben Mindeststandards im Bereich des Schutzes und der Förderung von Kindern.
Das Pflegeverhältnis bedeutet gleichzeitig, das die Rechte der leiblichen Eltern und die persönlichen Beziehungen zwischen ihnen dem Kind respektiert werden. Eine gute Zusammenarbeit der Pflegeeltern mit den leiblichen Eltern dient in jedem Fall dem Wohl des Kindes.
Die rechtliche Lage lässt es zu, das Kinder ihren Pflegeeltern auf Verlangen der gebbürtigen Eltern weggenommen werden. Oftmals nach jahrelanger Sorge der Pflegeeltern für die Kinder, ohne garantiertes Besuchsrecht. Und da viele dieser Kinder durch eine schwierige soziale Umgebung belastet sind, müssen die Pflegeeltern ausgebildet und unterstützt werden, um den hohen Anforderungen gewachsen zu sein.
Dabei gibt es vers. Pflegephasen:
Kurzzeitpflege ist auf einen befristeten Zeitraum angelegt.
Das klassische Beispiel ist die alleinerziehende Mutter, die ins Krankenhaus muss.
Die Pflegeeltern fördern den Kontakt mit der Familie, Verwandten und Freunden, um dem Kind die vorübergehend notwendige Trennung zu erleichtern.
Für eilige Notfälle gibt es Bereitschaftspflegestellen, in denen ein Kind ohne lange Vorbereitungszeit aufgenommen werden kann. Oft stellt sich heraus, dass für das Kind dann doch eine langfristige Perspektive erarbeitet werden muss
Dauerpflege
hat die Aufgabe, dem langfristig aufgenommenen Kind eine positive Persönlichkeitsentwicklung zu ermöglichen.
Dazu benötigt jedes Kind emotionale Stabilität, Zuwendung, Geborgenheit, Vertrauen. Diesem Anspruch können die Pflegeeltern nur gerecht werden, wenn sie zu dem Kind eine enge Beziehung aufbauen.
Tagespflege
ist die Möglichkeit einer individuellen Betreuung eines kleinen Kindes, wenn ein Bedarf besteht, dem eine Kindertagesstätte nicht gerecht werden kann, z.B. wenn die Öffnungszeiten nicht mit den Arbeitszeiten der Eltern übereinstimmen. Eine Bereitschaft zur Zusammenarbeit und Abstimmung im Erziehungsstil ist von allen, Eltern und Tagesmutter, erforderlich.
Wochenpflege
erstreckt sich meist über fünf Tage und Nächte in der Woche und ist notwendig, wenn die Eltern im Schichtdienst arbeiten oder an einer Ausbildung in einer anderen Stadt teilnehmen. Wegen der hohen psychischen Belastung für das Kind sollte diese Form nur in dringenden Fällen und vorübergehend gewählt werden.
Verwandtenpflege
Verwandte benötigen keine Pflegeerlaubnis, können aber vom Jugendamt Beratung und Unterstützung erwarten.
1.9 Adoptivfamilie
Halboffene und offene Adoption
Halboffene Adoption bedeutet, dass sich die abgebenden und annehmenden Eltern persönlich kennen gelernt haben. Hierzu findet ein Treffen meist in der Adoptionsvermittlungsstelle statt, bei dem sich die Eltern als Personen sehen können.
Hier ist nur ein Augenschein und Gespräch miteinander vereinbart. Die abgebenden Eltern erfahren nichts über die Daten der Annehmenden, also nicht deren Namen, Adresse etc. Durch das persönliche Kennen lernen soll einerseits den abgebenden Eltern die Freigabe erleichtert werden, andererseits soll den annehmenden Eltern die Eltern ihres Kindes existenter werden. Sie können sich so ein Bild von ihnen machen, was sie dann an das Kind weitergeben können.
Offene Adoption bedeutet, dass sich abgebende und annehmende Eltern sowohl persönlich als auch von den Daten (Namen, Adresse etc.) kennen.
Offene Adoptionen entwickeln sich natürlich fast zwangsläufig dann, wenn das Kind schon längere Zeit als Pflegekind in der Familie ist und dann von den leiblichen Eltern zu Adoption freigegeben wird. Offene Adoption kann jedoch auch im Rahmen der Adoption eines Säuglings ganz bewusst so vereinbart werden. Im Rahmen der offenen Adoption kommt es manchmal zu sporadischen Kontakten der biologischen Eltern mit den Adoptiveltern und dem Kind oder Jugendlichen. In der Praxis der Adoptionsvermittlung ist die offene Adoption noch selten, die halboffene nimmt zu aber auch heute ist die überwiegend durchgeführte Adoption noch die "Inkognito Adoption".
Inkognito – Adoption
Die Inkognito Adoption ist die zur Zeit wohl noch häufigste Form der Adoptionsvermittlung. Hier erfahren die abgebenden Eltern nicht, wer ihr Kind annimmt.
Die Adoptionsfreigabe, die ja nicht Blanko erfolgen darf, sondern schon in der Freigabe auf bestimmte annehmende Personen hin erfolgt, benennt diese Personen nicht mit Namen sondern z. B. mit der Nummer ... auf der Warteliste des Jugendamtes XY.
Die annehmenden Eltern kennen die Daten und Geschichte der abgebenden Eltern und die Vorgeschichte des Kindes.
Wissen um die Herkunft
Das Kind hat ein Recht darauf, über die Tatsache der Adoption und seiner Herkunft aufgeklärt zu werden. Gerade durch die Selbsthilfeorganisationen Adoptierter ist deutlich geworden, das dieses Wissen zur Identitätsfindung des Adoptierten unabwendbar hinzugehört. Adoptiveltern, die mit dem Kind nicht über sein „Adoptiertsein“ sprechen, handeln gegen die Bedürfnisse des Kindes. Es ist für das Kind notwendig zu wissen, dass es sowohl Eltern im Sinne von Mama und Papa (emotionale, faktische, soziale Eltern) als auch biologische (leibliche) Eltern hat. Wenn seine Adoptiveltern für das Kind Mama und Papa – also seine faktischen Eltern – sind , werden sie dies im Befinden des Kindes auch bleiben, wenn es sich mit seiner Herkunft näher auseinander zu setzen beginnt.
Das Vertrauen und die Zugehörigkeit des Kindes zu seinen Adoptiveltern als Eltern wird ungestört sein, besonders dann, wenn diese Eltern die Bedürfnisse des Kindes nach dem Wissen um seine Herkunft mittragen können.
Adoptierte, die nicht über ihre Adoption aufgeklärt waren, schildern übereinstimmend, dass sie immer gespürt haben, dass irgendetwas mit ihnen "nicht stimmt". Sie spürten, dass hier ein Tabu herrschte, über das man in der Familie nicht sprach und haben oft deshalb auch selbst nicht darüber gesprochen und weitergeforscht. Die Adoptierten, die ihre Adoption durch Andere und erst recht die, die diese Tatsache erst über ihre Abstammungsurkunde erfahren haben, werfen ihren Adoptiveltern dies oftmals als einen tiefgreifenden Vertrauensbruch vor.
Adoption eines Volljährigen wie ein Minderjähriger
Ein Volljähriger kann als Kind angenommen werden, wenn die Annahme sittlich gerechtfertigt ist, dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn zwischen dem Annehmenden und den Anzunehmenden ein Eltern-Kind-Verhältnis entstanden ist.
So steht es im BGB § 1767.
Dies bedeutet, dass es auch zu einer Adoption kommen kann, wenn die leiblichen Eltern des Kindes der Adoption nicht zugestimmt haben, das Kind jedoch gerne adoptiert werden möchte. Lebt dieses Kind schon seit längerer Zeit in der Familie ( Pflegefamilie) und ist es zu einer klaren Eltern-Kind- Beziehung gekommen, so gibt der Gesetzgeber den annehmenden Eltern und dem Kind die Möglichkeit, juristisch das nachzuholen, was es in der Realität dieser Familie schon gegeben hat. Nach der Vollendung des 18. Lebensjahres, also mit der Volljährigkeit, kann der junge Erwachsene selbst den Antrag auf Annahme als Kind stellen. Ebenso müssen die annehmenden Eltern einen entsprechenden Antrag stellen. Aufgrund dieser beiden Anträge wird vom Vormundschaftsgericht die Annahme als Kind in aller Regel ausgesprochen.
Diese Annahme bedeutet, dass der junge Erwachsene wie ein Kind angenommen wird und somit in die Rechten und Pflichten eines gemeinsamen Kindes der annehmenden Eltern tritt und seine Verwandschaftlichkeit und juristische Zugehörigkeit zur Herkunftsfamilie erlischt.
Aufhebung der Adoption
Die Adoption kann durch das Vormundschaftsgericht aufgehoben werden, wenn es die dazu notwendigen Anträge oder Einwilligung nicht gegeben hat oder wenn diese Unterlagen aufgrund von Irrtum oder arglistiger Täuschung zustande gekommen sind. Die Gründe für die Aufhebung einer Adoption werden sehr sorgfältig geprüft, wobei auch die Frage eine maßgebliche Rolle spielt, ob durch die Aufhebung des Annahmeverhältnisses das Wohl des Kindes erheblich gefährdet würde. Der Antrag zur Aufhebung einer Adoption kann nur innerhalb eines Jahres gestellt werden, wenn seit der Annahme als Kind noch keine drei Jahre verstrichen sind
Quellennachweißhttps://www.berliner-morgenpost.de/archiv2001/010415/biz/story412269.
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https://www.pappa.com/dialogr/napp.htm
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berliner-morgenpost.de/archiv1999/991219/biz/story15741.html
https://www.ida.his.se/ida/~gerrit/anita/node5.
html
https://www.qualigo.de/cgi-bin/suchtreffer/MapProcessorCGI_suchtreffer?paidlinks=on&Webwo=all&n=20&ds=mcmg&mapfile=pull/project/ClickThroughCGI.map&docid=http%3a%2f%2fwww.leuninger.de%2fsozial%2ffamilie.
htm&paidqueryid=&q=Stiefelternfamilie
https://www.partnerschule.de/dusolt.html
https://rasputin.de/rathgeber/dyn/sw_grossfamilie.html
https://www.
wissen.de/servlets/de.wissen.frameset.BaseServlet/NSID-www.wissen.
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DATA BECKER – LEXIKON ´98
ENCARTA ENZYKLOPÄDIE ´99
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