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  Folter (tortur)

Folter (Tortur)      Folter - Definition:   Die Folter ist eine gezielt eingesetzte grausame Handlungsweise von Menschen gegenüber Menschen, um durch die zugefügten physischen und/oder psychischen Schmerzen Geständnisse oder Meinungsänderungen zu erzwingen oder sonstige Zwecke zu verfolgen.       In der 1975 verabschiedeten Erklärung gegen die Folter, definierte die Generalversammlung der UNO den Begriff der Folter wie folgt:   ‘Unter Folter ist jede Handlung zu verstehen, durch die einer Person von einem Träger staatlicher Gewalt oder auf dessen Veranlassung hin vorsätzlich starke körperliche oder geistig-seelische Schmerzen oder Leiden zugeführt werden, um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erzwingen, sie für eine tatsächliche oder mutmaßlich von ihr begangene Tat zu bestrafen oder sie oder andere Personen einzuschüchtern.’   Bei dieser (wohl auch bei jeder anderen) Definition der Folter liegen die Probleme in der Schwierigkeit, Handlungen, die als Folter bezeichnet werden können, von ähnlich strukturierten Handlungen abzugrenzen, die als Verbrechen gewöhnlicher Art betrachtet werden müssen (z. B. Körperverletzung & Freiheitsberaubung). Deshalb ist die Folter durch das Vorhandensein von drei Elementen geprägt:   1.

Das Vorhandensein eines physischen & räumlichen Gewaltverhältnisses zwischen Folterer und Opfer.   2. Das Vorhandensein von zugeführten körperlichen Schmerzen und/oder seelischen Leiden.   3. Das Vorhandensein der Verfolgung eines Zwecks, der - und sei es auch nur im weitesten Sinn - von einem Staat oder seinen beherrschenden Kräften bestimmt und aufrecht erhalten wird.   Bei der Eingrenzung des von Folter betroffenen Personenkreises wird meist zwischen ‘unmittelbaren’ und ‘mittelbaren’ Opfern unterschieden.

Im Vordergrund steht das Schicksal des einzelnen Menschen, die Verletzung seiner Würde, die Mißachtung seiner elementaren kreatürlichen Bedürfnisse durch staatliche oder staatlich geduldete Gewalt, die keine Bindung an Gesetz und Gewissen kennt.             Historische Erscheinungsformen:   Die Folter diente schon im Altertum als legales Mittel zur Beschaffung von Informationen oder Geständnissen. Die Zeugenaussage eines Sklaven galt im Gerichtswesen Athens und Roms nur dann als vertrauenswürdig, wenn sie unter Folter gemacht worden war. Zunehmend wurde auch der freie Bürger in Rom der Folter unterworfen. Die ‘Befragung’ ging dabei weit über die einfache Erpressung von Geständnissen hinaus: Die Christen sollten mit Hilfe der Folter zum Widerruf ihres Glaubens gezwungen werden. (Nachdem im Römischen Reich das Christentum als Staatsreligion anerkannt wurde, verschwand die Folter weitgehend.

)     Folter im Mittelalter:   Seit dem 12. Jahrhundert entwickelte sich das Gerichtsverfahren zum Inquisitionsprozeß (ð Inquisition), in dem das Gericht den der Klage zugrunde liegenden Sachverhalt erforschen mußte. Formale Beweismittel, wie der Eid, traten dabei in den Hintergrund; der Zeugenbeweis wurde wichtig. Das wichtigste Beweismittel war nun das Geständnis des Angeklagten. Jedes Mittel war recht, dieses herbeizuführen. Dem Richter war bei besonders schweren Verdachtsgründen die ‘peinliche Befragung’ gestattet.

Die Folter (ð Foltergeräte des Mittelalters) galt zu dieser Zeit als ‘Beweis aller Beweise’ (Probatio probatissimi). Androhung und Anwendung körperlicher Zwangsmaßnahmen , waren seit dem 13. Jahrhundert bei der gerichtlichen Beweiserhebung gang und gäbe. Der Angeklagte war der Willkür des Gerichts und der Folterknechte ausgeliefert. In der späteren Gerichtspraxis wurden drei Grade der Folter unterschieden, mit dem dritten als grausamsten. Die Auswüchse der Folter vor weltlichen wie geistlichen Gerichten nahm im ausgehenden Mittelalter zu, als neben den Verfahren gegen Ketzer (ðKetzer) auch Prozesse wegen Hexerei (ðHexerei) und Schadenzauber häufiger geführt wurden.

Den Höhepunkt dieser Praktiken brachten die Hexenverfolgungen im späten 16. Jahrhundert. Das erste deutsche Gesetzbuch, die Carolina (Constitutio Criminalis Carolina (C.C.C.) oder Peinliche Gerichtsordnung) von Kaiser Karl V.

in deutscher Sprache in Regensburg 1532 erlassen, schränkte die Folter ein, wobei dieses keine durchschlagende Auswirkung auf die Hexenprozesse hatte.     Ächtung der Folter:   Bereits im Mittelalter gab es Widerstände gegen die Folter. Diese setzten sich jedoch erst im 18. Jahrhundert, dem Zeitalter der Aufklärung, durch. Als erster Staat gab Schweden 1734 die Folter auf. Preußen unter König Friedrich II.


schränkte sie auf Verfahren wegen Mord, Hochverrat und Majestätsbeleidigung ein. Die Folter wurde 1740 in Preußen, 1770 in Sachsen und 1776 in Österreich abgeschafft. Mit der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte in der französischen Revolution von 1789 wurde die Folter geächtet. Zuvor hatten sich die unabhängig gewordenen Vereinigten Staaten von Amerika gegen die Folter ausgesprochen. Das Recht des Menschen, nicht der Folter unterworfen zu werden, wurde als ein ‘natürliches, unveräußerliches und heiliges’ Recht qualifiziert. Das französische Strafgesetzbuch wertete die Folter als ein Kapitalverbrechen, den Folterer als Mörder.

    Hexerei & Hexenverfolgungen (kurzgefaßt):   Hexen sind nach dem Volksglauben alte, meist kräuterkundige Frauen, die über übernatürliche Kräfte verfügen, die sie bald zum Guten, bald zum Schlechten gegen Mensch und Tier anwenden. Hexen stehen angeblich im Dienst widergöttlicher Mächte (Dämonen, Teufel). Vom Christentum wurde der Hexenglaube ursprünglich als heidnisch verdammt; im Frühmittelalter bekämpft. Die hochmittelalterliche Theologie räumte jedoch den mit dem Teufel im Bund stehenden, Schadenzauber bewirkenden Hexen reale Existenz ein. Geistliche wie weltliche Gerichte nahmen die Kompetenz dafür in Anspruch. In der Untersuchung solcher Fälle spielte die Folter als Mittel zur Erzwingung eines Geständnisses eine schlimme Rolle.

Im späten Mittelalter (1489) veröffentlichten Heinrich Institoris und Jacob Sprenger in Köln ein Buch Namens ‘Hexenhammer’. Es war über Hexerei, die Erkennungsmerkmale der Hexe und Hexenbekämpfung. Das Buch bildete die Grundlage für den späteren Hexenwahn. Von Spanien aus verbreitete sich im 14. Jahrhundert eine Welle von Hexenverfolgungen, die besonders schöne und häßliche Frauen traf. Diese fielen zu Zehntausenden der Folter und dem Scheiterhaufen zum Opfer.

Durch das Wirken von Thomasius fand die Hexenverfolgung ihr Ende. Die letzte Hexenhinrichtung fand 1793 in Posen statt.   Ketzer:   Häretiker, die die kirchliche Lehre oder wichtige Bestandteile davon (vor allem Lehre von den Sakramenten, von der kirchlichen Hierarchie) ablehnten, hatte es immer gegeben. Besondere Bedeutung erlangten häretische Bewegungen seit dem 12. Jahrhundert, als Gegner der Kirche in größeren Gruppen auftraten und selbständige Organisationen aufzubauen versuchten. Eine Gruppe, die sich um die Mitte des 12.

Jahrhunderts in den deutschen Rheingebieten (Zentrum: um Köln) sammelte, gab sich den Namen Katharer (griech.: ‘die Reinen’); davon ist das seit dem 13. Jahrhundert belegte Wort Ketzer abgeleitet als Sammelbegriff für die Anhänger häterischer Sekten. Nachdem die römische Kirche mit gütlichen Bekehrungsversuchen gegenüber den Sektierern ebenso erfolglos blieb wie mit Kirchenstrafen, suchte sie Hilfe bei der weltlichen Gerichtsbarkeit, beim Kaiser und beim französischen König.(in Frankreich gab es ähnliche Sekten: die Albigenser (in Albi in Südfrankreich) & die Waldenser (Lyon).) Seit dem späten 12.

Jahrhundert erkannte die weltliche Seite grundsätzlich die Verpflichtung an, mit weltlichen Strafen gegen diejenigen vorzugehen, die die universale kirchliche Ordnung in Frage stellten. Die kirchlichen Institutionen verfolgten daraufhin mit Hilfe der Staatsmacht Vertreter naturwissenschaftlicher und philosophischer Lehren, wenn sie gegen kirchliche Dogmen* verstießen, durch die die Feudalherrschaft sanktioniert wurde, ebenso grausam wie die Ketzerei des Volkes. Die auf Ketzerei stehende Strafe (Tod auf dem Scheiterhaufen) wurde durch die weltliche Instanz vollstreckt. So wurden zum Beispiel der Arzt & Theologe Miguel Servet auf Betreiben des protestantischen Führers Calvin und der Philosoph Giordano Bruno von der katholischen Inquisition verbrannt. Am bekanntesten ist jedoch der Feuertod des böhmischen Theologen Jan Hus, der sich 1415 auf dem Konzil {Versammlung von Bischöfen} von Konstanz geführten Ketzerprozeß gestellt hatte.     * Dogma: Festgelegte, starre, die Realitäten nicht berücksichtigende Lehrmeinung, die mit dem Anspruch höchster Autorität verbunden wird.

Inquisition:   Die Inquisition ist eine 1183 auf dem Konzil zu Verona gegründete Gerichtsorganisation der katholischen Kirche, deren erste Aufgabe im Aufspüren von Ketzern bestand. Sie wollte die Ketzer und zum Teil auch Hexen zum ‘rechten Glauben’ zurückführen. Die Inquisition bezog die Folter seit 1252 in sich ein, zunächst mit dem Argument, den Delinquenten zu schützen; andernfalls würde das ‘gemeine Volk’ die Häretiker von sich aus foltern. Das Inquisitionsverfahren war dadurch charakterisiert, daß Voruntersuchung, Urteilsfindung und Urteilsspruch in einer Hand lagen. Papst Gregor IX. beauftragte 1231/1232 Dominikaner mit der Durchführung der Inquisition.

Die Grausamkeit der Inquisition lag vor allem darin, daß eine bloße Denunziation {Anzeige bzw. Verdächtigung aus niedrigen Beweggründen, häufig anonym.} durch zwei Zeugen für die Anklage genügte, daß eine ordentliche Verteidigung ausgeschlossen war und die Geständnisse ohne hinreichenden Verdacht erzwungen wurden. 1484 Ausdehnung der Inquisition auf das Hexenwesen. Die Inquisition führte einen blutigen Kampf gegen Glaubens- und Gewissensfreiheit, Fortschritt des wissenschaftlichen Denkens und antifeudale Volksbewegungen. Die ‘Unfußfertigen’ und ‘Rückfälligen’ wurden mit Exkommunikation {Entziehung aller kirchlichen Rechte, besonders der Ausschluß vom Abendmahl} bestraft und hinterher dem Scheiterhaufen überantwortet, damit kein Blut fließen sollte, jedoch mit der Hoffnung, daß der Verurteilte sich im letzten Moment bekehre.

    Folterinstrumente im Mittelalter:   Foltermethoden dieser Zeit waren: Zusammenpressen der Daumen oder Beine mit Schraubstöcken, Zerren der Glieder, Aufziehen des mit Gewichten beschwerten Körpers am Strick, Strecken des Körpers auf der Foltergang sowie Sengen und Brennen.   Beispiele für Folterwerkzeuge beziehungsweise Foltermethoden:   Die Folterbank: Dem Opfer wurden Stricke um Hände und Füße gebunden. Danach wurde meist mit Hilfe von Rädern der Strick verkürzt, so daß der Körper gedehnt und die Gelenke des ausgerenkt wurden.   Daumenschraube: Meist ein Strick, der dem Opfer um beide Daumen gewickelt und dann verkürzt wurde. Auch in Form von simplen Holzpressen möglich.   Brandmarken: Ein Gericht konnte auf Brandmarken als Strafe erkennen.

Dabei wurden die Hände mit Handfesseln fixiert. Der eingebrannte Buchstabe sollte das Vergehen des Täters kennzeichnen.   Eiserne Jungfrau: Die eiserne Jungfrau hatte Türen mit Dornen, die das Opfer durchbohrten, sobald man die Türen schloß. Ein angebliches Folterinstrument, da das einzige Exemplar in der Burg Nürnberg eine Fälschung aus dem 19. Jahrhundert ist.   Es gab noch viele weitere Foltermethoden, welche sich an Grausamkeit gegenseitig überboten.

Die Art der Folter konnte jedesmal dem Zweck angepaßt werden. Sie blieb für das Opfer jedoch immer so schmerzhaft wie möglich. (Beispiel: Fingernägel Ausreißen)         Die Schande war für das Opfer fast genauso schlimm wie die Folter selbst. Sie bewirkte Ehrlosigkeit und schadete dem Ansehen im hohem Maße; sie war ein Zustand des Verachtenseins, in den das Opfer jedoch meist durch eigene Schuld geraten ist.   Stock: Der Stock besteht aus einer Sitzbank und zwei Brettern. Die Füße des Verurteilten wurden zwischen den Brettern eingeklemmt.

So mußte der Verurteilte meist bis zu 6 Stunden auf dem Marktplatz verharren.   Schandmantel: Personen, die Rufe standen, unverbesserliche Wirtshaushocker zu sein, hängte man zur Strafe den Schandmantel um, ein Faß, das oben und unten Öffnungen für Kopf und Füße hatte und meist mit Spottbildern geschmückt war.   Schandpfahl: Bestehend aus Halseisen und einem Holzpfahl. Strafwerkzeug für geringere Delikte. So wurden zum Beispiel Gotteslästerer oder solche, die den Frieden in der Kirche gebrochen hatten, mit dem eisernen Halsband an den Schandpfahl gehängt.   Schandmaske: Klatschsüchtige und zänkische Frauen wurden im Mittelalter oft verurteilt, solche Käfighauben in den bizarrsten Ausführungen zu tragen.

Dabei ragte ein Dorn in den Mund, der das Sprechen unmöglich machte.   Schandflöte: Flöte, die Musikanten, die schlecht spielten, umgehangen wurde.   Schandesel: Hölzerner Esel, auf dem Marktplatz, auf den ungehorsame Soldaten und arbeitsscheue Landstreicher gesetzt wurden.         Folterpraxis- heute:   Bis heute ist die Folter in vielen imperialistischen Staaten beibehalten worden (zum Beispiel ‘Verhöre des dritten Grades’ in den USA). Nach Angaben von Amnesty International werden heute in etwa 70 Ländern jährlich circa 500’000 Menschen gefoltert. Folterschulen und Folterhandbücher dokumentieren den bewußten Einsatz der Folter.

In ihrer Anwendung werden drei Ziele verfolgt:   1. Informationen sammeln und Geständnisse erzwingen.   2. Strafen oder Strafen verschärfen.   3. Einschüchtern.

  Darüber hinaus rechnet man auf die abschreckende Wirkung im Umkreis des Gefolterten. Grundsätzlich wird niemand von der Folter ausgenommen, sie trifft Frauen und Kinder ebenso wie Männer, Alte wie Junge, Kranke und Schwangere ebenso wie Gesunde.   Bei der Folter lassen sich drei Kategorien unterscheiden:   1. Die physische Folter.   2. Die psychische Folter.

  3. Die psychiatrisch - pharmakologische Folter.   Physische Folter: Zu den gebräuchlichsten Formen gehören Schläge auf den ganzen Körper, speziell jedoch auf die empfindlichen Fußsohlen. Tritte sind üblich, ebenso wie Schläge mit der Faust, mit Knüppeln, Peitschen und Gewehrgriffen. Die Elektrofolter wird habituell angewandt, wobei die Elektroden an extrem sensiblen Körperstellen, zum Beispiel an den Geschlechtsorganen, angebracht werden.   Weitere Methoden sind: -Eintauchen in Wasser bis an den Rand des Todes -Verbrennungen durch glühende Eisen -Ausreißen der Fingernägel -Brechen der Gliedmaßen -Vergewaltigung -Aufhängen des Körpers in schmerzhafter Position -Aussetzung extremer Hitze oder Kälte -Aussetzung extremer Anstrengungen   Um dem Vorwurf der Folter zu entgehen, gehen Staaten, die die Folter anwenden, vermehrt dazu über, psychologische Foltermethoden anzuwenden, die keine sichtbaren Spuren hinterlassen.

Beispiele für psychologische Folter sind: -Scheinexekutionen -Isolier- und Dunkelhaft -persönliche Bedrohung -Zwang, die Folter anderer mitzuerleben -Gehirnwäsche Die gebräuchlichste Form ist jedoch die sensorische Deprivation* (zum Beispiel Schlafentzug). Mit diesen Mitteln werden Wahrnehmung und Denkprozesse gestört und darüber hinaus oft schwere Angstzustände, Halluzinationen und Wahnvorstellungen erzeugt.   Psychiatrisch - pharmakologische Folter: Die psychiatrisch - pharmakologische Folter geht einher mit der Einlieferung von Oppositio-nellen in psychiatrische Anstalten, um zum Beispiel durch Pharmazeutika ihre Wider-standskraft zu schwächen.         * Deprivation: keinerlei Privatleben mehr           QUELLEN:   1. ‘Neue Enzyklopädie des Wissens’; 54 Bände; 1989; von Zuhause; Gesamtredaktion: Lexikographisches Institut, München Erschienen bei: Deutscher Bücherbund GmbH & Co., Stuttgart, München Englische Originalausgabe: The Joy of Knowledge, Colorpedia Druck: Stampa I.

G.D.A. Officine Grafiche, Novara   2. ‘Adel bis Zunft: Ein Lexikon des Mittelalters’; 1991 Verlag: C.H.

Beck München aus Bibliothek: Stadtbezirksbibliothek Berlin - Weißensee (Pistoriusstraße 127)   3. ‘Bi Lexikon A bis Z in einem Band’; 1982; von Zuhause; Verlag: VEB Bibliographisches Institut Leipzig   4. ‘Meyers neues Lexikon in acht Bänden’; 1961; von Zuhause; Verlag: VEB Bibliographisches Institut Leipzig   5. ‘Brockhaus Handbuch des Wissens’; 4 Bände; 1923; von Zuhause; Verlag: F. A. Brockhaus, Leipzig   6.

‘Brockhaus Enzyklopädie’; 24 Bände; 1993 Verlag: F. A. Brockhaus, Mannheim aus Bibliothek: Stadtbezirksbibliothek Berlin - Weißensee (Pistoriusstraße 127)

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