Eu osterweitrung
EU Osterweiterung
Gliederung
1.Aktueller Bezug S.1
2. Worum geht es bei dem Thema? S.1 - 2
3.Wie wird das Thema politisch / wirtschaftlich diskutiert? S.
2 - 93.1.Entwicklung und Geschichte : von der EG zur 3.2 Etappen auf dem Weg zur Osterweiterung 3.3 Was versprechen sich EU und von der Osterweiterung?
4. Ergebnisse und Stelllungnahme Literaturliste 1.
Aktueller BezugDie fünfte Erweiterung der Europäischen Union nach Osten und Südosten steht bevor. Von vielen wird sie als großartige Chance zur Bildung eines geeinten und starken Europas, auch als Gegenwicht zu den USA, Russland und China, gesehen. Nicht wenige in Europa sind jedoch besorgt und pessimistisch eingestellt, wenn es um konkrete Schritte beim Erweiterungs-prozess geht. Man befürchtet einen Zustrom von Arbeitskräften aus dem Osten und hohe Kosten, wenn es um die Agrarpolitik geht (siehe 3.). Jedoch gewährleistet die Osterweiterung der Europäischen Union die Demokratie und die politische Stabilität in ganz Europa und leistet damit einen Beitrag zur Friedenssicherung.
Das Ziel ist es ein friedliches und prosperierendes Gesamteuropa zu schaffen, wodurch sich auch viele marktwirtschaftliche Vorteile ergeben (siehe 3.).
2. Worum geht es bei dem Thema?- Worum handelt es sich bei der Osterweiterung?- Was wird wohin erweitert?
Die Einigung Europas musste fast 40 Jahre nur auf Westeuropa beschränkt bleiben, da Europa in zwei Blöcke geteilt war. Die unter kommunistischer Herrschaft stehenden Staaten (Bulgarien, Deutsche Demokratische Republik, Polen, Rumänien, Tschechoslowakei, Ungarn) wurden unter Führung der Sowjetunion militärisch zum Warschauer Pakt und zum Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) zusammengeschlossen. In den 70er Jahren schloss die Europäische Gemeinschaft (EG) zwar mit einigen der Länder Handels-beziehungen ab, jedoch wurden diese aufgrund der unterschiedlichen Wirtschaftsverfassungen stark behindert.
Dieses Problem wurde dann aber durch die politischen Ereignisse überholt (Thiel, „Die Europäische Union“, S.162): Europa war nun nicht mehr in zwei Blöcke geteilt und 1991 wurden der Warschauer Pakt und der Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe aufgelöst. Die Entscheidung für die Öffnung der Union ist eine Konsequenz der Zeitenwende der Jahre 1989 bist 1991. Mit der Auflösung des Ost-West-Konfliktes haben sich der Bezugsrahmen und die Bedeutung dessen was „Einigung Europas“ bedeutet geändert. Die EU-Mitgliedschaft treibe die kulturelle Reintegration Mittel- und Osteuropas voran und verbürge für Sicherheit (Kreile, „Osterweiterung“). Die Osterweiterung der Europäischen Union ist also ein Programm, dass die Schaffung eines friedlichen und prosperierenden Gesamteuropas als Ziel hat.
Dabei müssen Demokratie und Marktwirtschaft in den Staaten Mittel- und Osteuropas (MOE-Staaten) stabilisiert werden. Es haben sich insgesamt 14 Staaten um die EU-Mitgliedschaft beworben: Ungarn, Polen, Rumänien, Slowakei, Lettland, Estland, Litauen, Bulgarien, Tschechien, Slowenien, Zypern, Malta, Türkei und Schweiz (Thiel, „Die EU“, S.168). 1997 beschlossen die Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten bei ihrem Treffen in Luxemburg mit den Reformstaaten Ungarn, Polen, Estland, Tschechien, Slowenien und Zypern („Luxemburg-Gruppe) Beitrittsver-handlungen zu beginnen. Diese wurden am 30. März 1998 eröffnet.
Seit dem Europagipfel 1999 verhandelt die EU auch mit Rumänien, Slowakei, Lettland, Bulgarien, Malta und der Türkei („Helsinki-Gruppe“). Jedes dieser Länder hat die gleiche Chance in die EU aufgenommen zu werden. Der Zeitpunkt richtet sich nun nach den individuellen Möglichkeiten und Fähigkeiten jedes Landes, die Voraussetzungen für die Aufnahme zu erfüllen.In der Zwischenzeit sind die Beitrittsverhandlungen mit einigen Ländern vorangekommen. Das Thema der Landwirtschaft steht aber noch bevor, es zählt zu den kritischen Themen (siehe 3.).
Schweden, das am 1. Januar 2001 die Ratspräsidentschaft übernommen hat, will in den kommenden Monaten einen festen Zeitplan für den Beitritt der ersten Länder erarbeiten („EU-Osterweiterung“, www.faz.de/...
).
3.Wie wird das Thema politisch / wirtschaftlich diskutiert?- Welches ist das Selbstverständnis der Europäischen Union (Geschichte, Entwicklung. Etappen auf dem Weg zur Osterweiterung)?- Was verspricht sich die bestehende Organisation von der Erweiterung?- Was versprechen sich die Kandidaten von ihrer Aufnahme in die Eu?- Welche Einwände haben die Kritiker auf beiden Seiten (EU-Mitglieder und Kandidaten)?
3.1.Entwicklung und Geschichte : von der EG zur EU Die Europäische Union ist ein Verbund von Staaten.
Deutschland gehört mit Frankreich, Italien, Belgien, den Niederlanden und Luxemburg zu den Gründ-ungsmitgliedern der Europäischen Gemeinschaft (EG). Der Beginn der institutionellen Entwicklung, der zur Bildung der EU führte, liegt weit zurück: 1951 gründeten die sechs Staaten die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS, Montanunion). Die Römischen Verträge begründeten 1957 die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM). Beide nahmen ihre Tätigkeit am 1. Januar 1958 auf. Die Schaffung eines Gemeinsamen Marktes mit Freizügigkeit der Arbeitnehmer und freiem Dienstleistungs- und Kapitalverkehr war das Ziel.
Die Aufgabe der EURATOM war die Förderung der Zusammenarbeit bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie. Die Europäische Gemeinschaft (EG) wurde 1967 durch die Zusammenlegung der Organe EWG, EGKS und EURATOM geschaffen. Die EG entwickelte sich und wurde zum Motor der wirtschaftlichen und der politischen Integration Europas. Sie gewann an Attraktivität und 1973 traten Großbritannien, Irland und Dänemark bei (erste Erweiterung). Griechenland folgte 1981 (zweite Erweiterung), Spanien und Portugal schlossen sich 1986 der Gemeinschaft an (dritte Erweiterung) (Plötsch, „Die deutsch Demokratie“, S. 120f.
). Die Europäische Union wurde erst durch den Vertrag von Maastricht, den die zwölf Mitgliedsstaaten der EG am 7. Februar 1992 unterzeichneten und der am 1. November 1993 in Kraft trat, gegründet. Durch diesen Vertrag wurde die europäische Integration beschleunigt und eine Erweiterung der EG-Gründungsverträge vollzogen. Die Erweiterung beinhaltet neben dem Ziel einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik auch die stufenweise Errichtung einer Wirtschafts- und Währungsunion, die Gründung einer Europäischen Zentralbank, die Ein-führung einer Unionsbürgerschaft sowie die Weiterentwicklung der Sozialpolitik.
1995 traten Finnland, Österreich und Schweden der EU bei (vierte Erweiterung). Mit dem 1997 unterzeichneten Vertrag von Amsterdam wurden weitere institutionelle Reformen der EU vereinbart. Im Mai 1998 beschlossen die 15 EU-Mitglieder den Beginn der Wirtschafts- und Währungsunion. Allerdings nahmen hierbei Dänemark, Griechenland, Großbritannien und Schweden nicht teil („EU“, www.wissen.de).
Die Mitgliedsstaaten der EU sind weiterhin selbständige und souveräne Staaten, haben sich aber für bestimmte Politikbereiche zu einer gemeinschaftlichen Politik bzw. zur Abstimmung ihrer Politik verpflichtet und unterliegen in manchen Bereichen der Rechtssetzungkompetenz der EU. Die EU als das gemeinsame politische Dach der europäischen Integration basiert auf drei Pfeilern: auf der EG (1. und wichtigster Pfeiler), auf der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP; 2. Pfeiler) und der Zusammenarbeit in dem Bereich der Justiz (3. Pfeiler)(„Europäische Union“, ENCARTA).
3.2 Etappen auf dem Weg zur OsterweiterungNach dem Zusammenbruch des Ostblocks schloss die EU zu Beginn der neunziger Jahre mit zehn Staaten Mittel- und Osteuropas (Bulgarien, Estland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn; später kam noch Türkei, Zypern, Malta und die Schweiz hinzu) Assoziierungs-abkommen (Europa-Abkommen) ab. Es ist eine Option auf eine Vollmitgliedschaft in der EU. Das Ziel der Europa-Abkommen ist der Ausbau der wirtschaftlichen und politischen Beziehung zwischen der EU und den assoziierten Staaten, der Abbau von Wirtschafts- und Handelsbeschränk-ungen, die Unterstützung der Transformationsprozesses hin zu marktwirt-schaftlichen und demokratischen Strukturen sowie ihre Heranführung an die EU. Die EU unterstützt den Beitrittsprozess der mittel- und osteuropäischen Länder durch das PHARE-Programm (Poland-Hungary Action for the Reconstruction of the Economy). Vor allem der Aufbau der notwendigen Verwaltung und die für die Übernahme des EU-Rechts notwendigen Strukturen werden dadurch finanziert (ENCARTA).
Da die Europa-Abkommen den assoziierten Staaten nur eine unverbindliche Beitrittsperspektive boten, wurden von Europäischen Rat im Juni 1993 in Kopenhagen die Voraus-setzungen für die Mitgliedschaft festgelegt („Kopenhager Kriterien“):1. – institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrecht sowie die Achtung von Minderheiten2. – eine funktionsfähige Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der EU standzuhalten3. – Beitrittskandidaten müssen die aus einer Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen übernehmen und sich auch die Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu eigen machen können. (Kreile, „Osterweiterung“, S. 805f.
)Nach den EU-Verträgen kann es nur eine Vollmitgliedschaft geben, deshalb müssen die Beitrittskandidaten alle Rechte und Pflichten akzeptieren, die sich aus den Verträgen seit 1953 ergeben (acquis communautaire).Im Dezember 1994 beschloss der Europäische Rat von Essen eine „Heranführungsstrategie“, welche die MOE-Staaten schrittweise in die EU eingliedern soll. Ein Schlüsseldokument hierfür ist das Weißbuch, das dem Europäischen Rat von Cannes im Juni 1995 von der Kommission vorgelegt wurde. Es ist ein Leitfaden für die Assoziierungspartner, der ihnen bei der Angleichung ihrer Rechtsvorschriften an den umfangreichen Bestand des Binnenmarktrechtes helfen soll. Es kommt auf die Schaffung institutioneller und administrativer Voraussetzung an. Im Juli 1997, nach dem Gipfel in Amsterdam, legte die Kommission die AGENDA2000 vor.
Hierbei handelt es sich um ein umfangreiches Dokument, das eine Strategie für die Vorbereitung der EU auf die Erweiterung entwirft und die Stellungnahmen zu den Beitrittsanträgern der assoziierten Staaten enthält. Die Empfehlung der Kommission lautete, mit Ungarn, Polen, Estland, Tschechien und Slowenien („Luxemburg-Gruppe“, mittlerweile gibt es auch die „Helsinkie-Gruppe“; siehe auch 2.) Beitrittsverhandlungen zu beginnen (Kreile, „Ostwerweiterung“, S. 807). Im März 1998 präsentierte die Kommission ein Paket von Legislativ-vorschlägen, das die Vorschläge der AGENDA2000 konkretisierte und in Form von Rechtsvorschriften brachte. Das Paket enthielt auch Vorschläge für neue Verordnungen im Agrarbereich und den Entwurf einer neuen finanziellen Vorausschau für den Zeitraum 2000-2006.
Diese sah bei den Agrarausgaben und der Regionalförderung Kürzungen und Umschichtungen vor. Erst nach langwierigen Verhandlungen konnten sich die Staats- und Regierungschefs der EU im März 1999 auf eine modifizierte AGENDA2000 einigen, die weit hinter den von der Kommission vorgeschlagenen Kürzungen zurückblieb. Um die Beitrittsverhandlungen besser zu strukturieren, hat die Kommission den Rechtsbestand der EU in 31 Kapitel aufgeteilt, die mit jedem der Beitritts-kandidaten verhandelt werden. Darunter sind Themen wie freier Personen-verkehr, freier Dienstleistungsverkehr, Landwirtschaft, Umwelt oder Verkehr vorzufinden. Mit Kandidaten der ersten Gruppe (Estland, Polen, Slowenien, Ungarn, Tschechien, Zypern) wurden konkrete Verhandlungen in zahlreichen Kapiteln bereits aufgenommen bzw. abgeschlossen.
Mit Staaten der zweiten Gruppe (Bulgarien, Lettland, Litauen, Malta, Rumänien, Slowakei, Türkei) wurden ebenfalls schon einige Kapitel eröffnet. Einen aktuellen Überblick über Fortschritte der Beitrittsländer liefern die jährlichen Berichte der Kommission („Informationen zu den Beitrittsländern“, www.zdh.de/...
). Der Beitrittsprozess verläuft in drei Phasen: Antragsverfahren, Beitrittsver-handlungen und Ratifizierungsprozess. Nachdem ein Land seinen Antrag auf EU-Mitgliedschaft gestellt hat, legen EU-Kommission und die „Alt-Mitglieder“ ihre Verhandlungspositionen auf den Tisch. Der Antragssteller bringt seine Erwartungen auch in das Verfahren ein. Erst wenn alle Beteiligten sich auf eine AGENDA geeinigt haben, starten die eigentlichen Beitrittsver-handlungen. Die EU setzt den Kandidaten Vorgaben, die zur Aufnahme erfüllt werden müssen.
Nach Ende der Verhandlungen wird eine Beitrittsakte beschlossen, die einen Ratifizierungsprozess durchlaufen muss, bevor die Mitgliedschaft in Kraft tritt. Alle Mitgliedsstaaten müssen diese Akte absegnen. Zudem hängt die Mitgliedschaft von der Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates ab. Lehnt eine Instanz die Aufnahme ab, muss das Aufnahmeverfahren wiederholt werden („Ein Glossarium der EU-OE“, www.ftd.de/.
..).Dass eine Reform der Organe der EU, wie sie die Kommission für die eigene Behörde vorgeschlagen hatte, notwendig war, erwies sich im März 1999. Die EU geriet durch den Rücktritt der ganzen Kommission in eine Krise. Der Grund waren Vorwürfe der Korruption und der Vetternwirtschaft gegen einige der 20 Kommissare, vor allem gegen die Franzosin Edith Cresson (ENCARTA).
Problematisch hierbei war, dass die Kommission als Kollektivorgan agiert und daher auch nur als kollektiv abgesetzt werden dürfe. Misstrauensanträge gegen einzelne Kommissare seien nicht vorgesehen. Die Kommission unter Jacques Santer trat am 16. März zurück, blieb aber noch bis zur Ernennung der neuen Kommission unter Romano Prodi im September 1999 kommissarisch im Amt (ENCARTA).
3.3 Was versprechen sich EU und Beitrittskandidaten von der Osterweiterung?Die Osterweiterung der Europäischen Union bietet sowohl Risiken als auch Chancen.
Jedoch erwachsen aus der Erweiterung des Integrationsverbandes für beide Seiten Vorteile. Die Handelsströme der MOE-Staaten würden stärker nach Westen hin umgelenkt werden, was zu einem erhöhten Handel zwischen den Ländern führe. Deutschland profitiere hierbei besonders, jedoch haben auch die übrigen 14 EU Mitglieder in den letzten Jahren mehr erwirtschaften können. Nach Rechnungen des Deutschen Institutes für Wirtschaftsforschung (DIW) bestehe in den MOE-Staaten „erhebliches Potential für eine weitere Steigerung des Handels, wenn der Transformations-prozess in den MOE-Staaten weiter voranschreitet“. Im Falle eines Beitritts, der Mitgliedschaft in der EU, sei eine intensivere Verflechtung zu erwarten. Durch die Möglichkeit einer erweiterten Arbeitsteilung im gesamteuropäischen Rahmen, lasse sich auch die Position der Unternehmen im globalen Wettbewerb stärken.
Die bereitwilligen Länder verfügen über bedeutende Ressourcen (landwirtschaftliche Flächen, bestimmte Mineralien, Artenvielfalt, usw.). Für Verkehr, Energietransit und Kommunikation sei die geographische Lage ein Pluspunkt. Den Beitrittskandidaten werde die Integration in die Union kräftige Impulse für die Wirtschaftsentwicklung geben, die umfangreiche Investitionen in Verbindung mit Modernisierung der Wirtschaft mit sich bringen. Nach der DIW-Studie seien für kein Land der EU-15 negative Wirkungen zu befürchten. Jedoch berge die Osterweiterung politischen Sprengstoff wegen ihrer Auswirkungen auf die gemeinsame Agrarpolitik (GAP), die Strukturfonds und den Haushalt der Gemeinschaft (Kreile, „Oster-weiterung)).
Daher spielt der Agrarsektor eine wichtige Rolle bei den Beitrittsverhandlungen. Einerseits entfalle rund die Hälfte des EU-Haushaltes auf ihn und andererseits sei die Landwirtschaft in den MOE-Staaten nach wie vor ein wichtiger Wirtschaftssektor. In den MOE-Staaten seien zehn Millionen (20% der Bevölkerung) Menschen im Agrarsektor tätig, verglichen mit 7,5 Millionen (5%) in der heutigen 15-er Gemeinschaft. Die EU-Kommission schätzt trotz guten Wirtschaftswachstums in den Beitrittsländern die Chancen für eine Beschleunigung des Strukturwandels in der Landwirtschaft als gering. Hemm-faktoren seien Kapitalmangel und schlecht funktionierende Bodenmärkte. Es müssten mehr außerlandwirtschaftliche Arbeitsplätze in diesen Ländern geschaffen werden.
Die notwendigen Anpassungsmaßnahmen sollten vor Beitritt geleistet werden. Dabei sei mit enormen Kosten zu rechnen, die viele Westeuropäer zögern lassen den Prozess der Erweiterung schnell voran zu treiben („EU-Osterweiterung“, www.cdu.de/politik-a-z...
). Für Gerhard Schröder ist der Einigungsprozess auch Friedenspolitik. Die Weltwirtschaft sei mittlerweile so verflochten, dass Störungen „in irgendeinem Winkel der Welt über kurz oder lang bei uns zu spüren sind“ und „Märkte sich besonders gut entwickeln, wenn Frieden ist“ („Dynamo oder Ruin?“, www.spiegel.de/poli..
.). Zu den politisch heikelsten Wirkungen der Erweiterung zählt die Arbeiterkräfte-wanderung aus den MOE-Staaten, die bei Herstellung der Freizügigkeit von vielen erwartet wird. Aufgrund der begrenzten Aufnahmekapazität der westeuropäischen Arbeitsmärkte führt kein Weg an einer Übergangsperiode vorbei (Kreile, „Osterweiterung“, S. 809). Daher hat die Kommission am 7.
März 2001 ein Informationspapier vorgestellt. Darin wurde das von Bundeskanzler Schröder vorgeschlagene Modell der Übergangsfristen als eine von 5 Optionen aufgenommen. Nach Bundesarbeitsminister Walter Riester stelle es eine gute Grundlage für die anstehenden Beratungen zu diesem Thema dar. Bundeskanzler Schröder hatte sein Modell am 18. Dezember 2000 vorgestellt. Eine uneingeschränkte Freizügigkeit vom ersten Tag der Mitgliedschaft- also das Recht von Arbeitnehmer aus den neuen Mitgliedsstaaten, in jedem Land der EU zu arbeiten- sei vom deutschen Arbeitsmarkt nicht von einem auf den anderen Tag zu verkraften.
Schröder schlug eine flexible Übergangslösung für die Dauer von sieben Jahren vor. Eine Verkürzung sei nach Eignung der Beitrittskandidaten möglich. Die alten Mitgliedsstaaten hätten auch die Möglichkeit z.B. im Falle von Arbeitskräftemangel diese Frist zu verkürzen („Flexible Übergangsfristen bei Arbeinehmerfreizügigkeit nach EU-Osterweiterung“, www.bundesregierun.
..). 4. Ergebnisse und Stellungnahme Seit den demokratischen Veränderungen in Mittel- und Osteuropa wird das Thema der Erweiterung der Europäischen Union diskutiert. Die EU hat, wie schon in Punkt 2.
erwähnt, Beitrittsverhandlungen mit Ungarn, Polen, Estland, Tschechien, Slowenien und Zypern („Luxemburg-Gruppe) sowie mit Rumänien, Slowakei, Lettland, Bulgarien, Malta und der Türkei („Helsinki-Gruppe“) aufgenommen. Diese Staaten müssen viele Voraussetzungen erfüllen, um in die EU aufgenommen zu werden (z.B. Kopenhager Kriterien) und der Beitrittsprozess ist langwierig (siehe 3.). Durch die Erweiterung der EU nach Osten und Südosten hätte man die Chance auf ein starkes und geeintes Europa, welches international bei der Wettbewerbsfähigkeit mit den USA und China mithalten könnte.
Der Binnenmarkt und die Absatzmärkte würden sich vergrößern und der Beitritt der Staaten erhöhe auch die Rechtssicherheit. Zwar ist die Heranführung der Beitrittskandidaten an die EU mit enormen Kosten verbunden, doch sind die Aussichten für ein prosperierendes und friedliches Europa nach fast allen mir bekannten Materialien positiv. Die Angst vor der Freizügigkeit, also dem Zustrom von Scharen von Arbeitskräften aus dem Osten, besteht zwar, aber dem soll mit Übergangsfristen entgegengewirkt werden (siehe 3.). Ausserdem glaube ich nicht, dass mit Öffnung der Grenzen ein großer Teil der Arbeitnehmerschaft eines Landes in den Westen emigriert. Sprachprobleme, Mentalitäts-unterschiede und Verwurzelung mit der Heimat halten die Menschen von grenzüberschreitender Migration oftmals zurück.
Ich halte die Osterweiterung der EU für sinnvoll. Es besteht die Aussicht auf ein friedliches Europa, welches wirtschaftlich prosperieren kann. Den Beitritts-länder wird der Beitritt schließlich auch nicht einfach so ermöglicht. Sie müssen ihr Rechtssystem dem der Union anpassen und in der Wirtschaft viele Strukturen ändern; so z.B. mehr Arbeitsplätze außerhalb der Landwirtschaft schaffen.
Die Anforderung an die Beitrittskandidaten sind hoch, doch man will sie erfüllen.
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