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  Geschichte und entwicklung der europäischen union

Die Wurzeln der EU reichen in die Jahre unmittelbar nach dem 2. Weltkrieg zurück, wenngleich die Idee eines politisch geeinten und vor allem friedlichen Europa wesentlich älter ist (siehe Europapläne).   Erste konkrete Formen nahm die europäische Einigung 1951 mit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS, Montanunion) an - wenn auch nur in einem begrenzten wirtschaftlichen Bereich und in kleinem Rahmen. Gründungsmitglieder waren lediglich sechs europäische Staaten: Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande. Initiatoren der EGKS waren vor allem Frankreich und die Bundesrepublik Deutschland in Person des französischen Außenministers Robert Schuman, der 1950 im so genannten Schumanplan die Errichtung einer deutsch-französischen Montanunion angeregt hatte, und des französischen Wirtschaftspolitikers Jean Monnet, der wesentlich zur Realisierung der EGKS beitrug und erster Präsident ihrer Hohen Behörde war, sowie nicht zuletzt in Person des deutschen Bundeskanzlers Konrad Adenauer, der durch die Einbindung der Bundesrepublik in diese Gemeinschaft die wirtschaftliche und politische Westintegration der jungen Bundesrepublik zu vertiefen und den wirtschaftlichen Wiederaufstieg Westdeutschlands voranzutreiben suchte. Mit In-Kraft-Treten der EGKS 1952 nahm auch die "Gemeinsame Versammlung" der EGKS, die Vorläuferin des Europäischen Parlaments, die Arbeit auf.

  4.1  Die Europäischen Gemeinschaften   Unterzeichnung der Römischen Verträge Am 25. März 1957 unterzeichneten die Vertreter Belgiens, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreichs, Italiens, Luxemburgs und der Niederlande in Rom die so genannten Römischen Verträge, durch die die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM) gegründet wurden. Das Photo zeigt bei der Unterzeichnung (von links nach rechts): P.-H. Spaak und J.

Ch. Snoy (Belgien), C. Pineau und M. Faure (Frankreich), K. Adenauer und W. Hallstein (Deutschland), A.

Segni und C. Martino (Italien), J. Bech und L. Schaus (Luxemburg) sowie J. Luns und J. Linthorst Homan (Niederlande).

AFP    1955 beschlossen die Außenminister der sechs EGKS-Staaten, die Integration ihrer Länder über die Bereiche Kohle und Stahl hinaus auf weitere Bereiche der Wirtschaft auszuweiten. Am 25. März 1957 gründeten die sechs Staaten mit der Unterzeichnung der Römischen Verträge - des zweiten Vertragswerkes in Richtung auf die Europäische Union - die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM). Als Ziel der EWG definierte der Vertrag die "Errichtung eines Gemeinsamen Marktes und die schrittweise Annäherung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedsstaaten"; als langfristige Perspektive nannte der Vertrag einen "immer engeren Zusammenschluss der europäischen Völker", also eine - noch wenig klar umrissene - politische Union. Die Römischen Verträge traten am 1. Januar 1958 in Kraft.

  Mit In-Kraft-Treten des Fusionsvertrages am 1. Juli 1967 schlossen sich EGKS, EWG und EURATOM organisatorisch zu den Europäischen Gemeinschaften zusammen, d. h. sie legten ihre jeweils eigenen supranationalen Organe wie etwa Kommissionen und Ministerräte zusammen, blieben aber formalrechtlich weiterhin als eigenständige Organisationen bestehen. Die Fusion bedeutete einen weiteren Schritt in Richtung Integration.   Am 1.

Juli 1968 hatte die EWG mit der Verwirklichung der Zollunion die wesentliche Grundlage für die Errichtung des gemeinsamen Marktes geschaffen: Schrittweise waren alle Zölle sowie Einfuhrbeschränkungen zwischen den EWG-Staaten abgeschafft und einheitliche Zolltarife für den Handel mit Drittländern eingeführt worden.   Die Europäischen Gemeinschaften, insbesondere die EWG als die umfassendste der drei Gemeinschaften (mit der im allgemeinen Sprachgebrauch die EG meist auch gleichgesetzt wurde), fungierte von Anfang an als Motor der europäischen Einigung, zunächst vordringlich auf wirtschaftlichem Gebiet, aber immer mit dem Fernziel einer politischen Union ihrer Mitgliedsländer. Dies ging jedoch zunächst einigen der westeuropäischen, noch nicht der EWG angehörenden Staaten zu weit; insbesondere Großbritannien fürchtete für den Fall eines EWG-Beitritts um seine nationale Souveränität. Auf Initiative Großbritanniens gründeten daher 1960 sieben, nicht der EWG angehörende europäische Staaten die Europäische Freihandelsassoziation (EFTA), deren wirtschaftspolitische Integrationsziele weit hinter denen der EWG zurückblieben. Der schon in der Anfangsphase sichtbare wirtschaftliche Erfolg der EWG veranlasste jedoch schrittweise einige der EFTA-Mitglieder, ihre Entscheidung zu überdenken und einen Beitritt zur EWG bzw. EG anzustreben.

Bereits 1961 stellte Großbritannien einen ersten Aufnahmeantrag, der jedoch vorerst u. a. an wirtschafts- und außenpolitischen Vorbehalten Frankreichs scheiterte. Einem zweiten Beitrittsgesuch 1967 folgte 1973 die Aufnahme Großbritanniens in die EG; zugleich wurden Dänemark und die Republik Irland aufgenommen. Aus dem "Europa der Sechs" war in einer ersten Erweiterungsphase das "Europa der Neun" geworden.   Parallel zur Erweiterung nach außen bemühten sich die EG um eine Vertiefung der wirtschaftlichen Integration und Stabilität im Inneren.


Am 21. März 1972 trat der Europäische Währungsverbund in Kraft, die so genannte Währungsschlange, die die maximale Schwankungsbreite zwischen den Wechselkursen der Mitgliedsstaaten auf 2,25 Prozent festlegte. Sieben Jahre später, am 13. März 1979, löste das Europäische Währungssystem den Währungsverbund ab. Zugleich mit dem Währungssystem wurde die Währungseinheit ECU eingeführt, an der sich die Leitkurse der Währungen der Teilnehmerstaaten zu orientieren hatten. Der Europäische Währungsverbund, mehr noch das Europäische Währungssystem waren wesentliche Voraussetzungen für die Verwirklichung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion.

  Die gemeinsame Agrarpolitik (GAP) hatte in den sechziger Jahren deutliche Fortschritte gemacht und sich auf der Grundlage der Agrarmarktordnungen zu einem der wesentlichen Elemente der wirtschaftlichen Integration entwickelt. Seit den siebziger Jahren führte der Dualismus der beiden vordringlichen Ziele der GAP - kostengünstige Versorgung mit Lebensmitteln bei gleichzeitiger Einkommenssicherung für die Landwirte - jedoch zu einer Kostenexplosion, erwies sich als kaum mehr finanzierbar und ging vielfach zu Lasten anderer, ebenfalls wichtiger Gemeinschaftsaufgaben.   Auch die politische Integration wurde in den siebziger Jahren - wenn auch weniger engagiert als die wirtschaftliche - weiter vorangebracht: 1970 führten die sechs EG-Staaten die informelle Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) zur Abstimmung ihrer Außenpolitik ein; 1972 nannten die Staats- und Regierungschefs der EG erstmals ausdrücklich die Schaffung einer "Europäischen Union", d. h. einer politischen Union, als langfristiges Ziel; und 1974 institutionalisierten die Staats- und Regierungschefs der EG ihre Gipfeltreffen als regelmäßig tagenden Europäischen Rat. 1979 wurde schließlich das Europäische Parlament erstmals direkt von der Bevölkerung der EG-Länder gewählt; in den Jahren zuvor hatte es bereits eine - bescheidene - Ausweitung seiner Kompetenzen erfahren.

  1981 wurde Griechenland in die EG aufgenommen, und 1986 kamen Spanien und Portugal als weitere Mitglieder hinzu. Durch diese "Süderweiterung" sah sich die EG mit großen Herausforderungen konfrontiert: Die neu beigetretenen Länder, vor allem Griechenland und Portugal, waren wirtschaftlich deutlich weniger entwickelt als die "alten" neun EG-Länder; die allmähliche Angleichung ihrer Volkswirtschaften an das EG-Niveau war mit schwer vorhersehbaren wirtschaftlichen und sozialen Folgen sowohl für die drei neuen Mitglieder wie für die EG insgesamt verbunden. Die EG hatten die Aufnahme der drei südeuropäischen Länder denn auch weniger wirtschaftlich als vor allem politisch begründet: Durch ihre Einbindung in die EG sollte die Demokratisierung und politische Stabilisierung in Griechenland, Spanien und Portugal nach dem Ende der autoritären Regimes unterstützt werden.   4.2  Vertiefung der Integration   Jacques Delors Nach einer bemerkenswerten Karriere in der französischen Regierung bekleidete Jacques Delors von 1985 bis 1994 das Amt des Präsidenten der Europäischen Kommission.Tim De Waele/Photo News/Liaison Agency    In den achtziger Jahren intensivierten die EG ihre Bemühungen um eine Vertiefung der politischen und eine raschere Umsetzung der wirtschaftlichen Union.

Nach Initiativen sowohl des Europäischen Parlaments wie des Europäischen Rates erarbeiteten die EG-Mitgliedsstaaten die Einheitliche Europäische Akte (EEA), die im Februar 1986 unterzeichnet wurde und am 1. Juli 1987 in Kraft trat. Als übergeordnetes Ziel der EG definierte die Präambel der EEA, "das von den Verträgen zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften ausgehende Werk weiterzuführen und die Gesamtheit der Beziehungen zwischen deren Staaten . in eine Europäische Union umzuwandeln". Die EEA änderte und ergänzte erstmals die EG-Gründungsverträge tief greifend: In ihrem Mittelpunkt stand die Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes mit den "vier Freiheiten" (freiem Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr), die bis Ende 1992 erreicht werden sollte, die Festlegung auf die Errichtung einer Wirtschafts- und Währungsunion und die Erweiterung der EG-Verträge um die Bereiche Umwelt, Forschung und Technologie als gemeinsame Politikfelder der Gemeinschaft. Zudem legten sich die EG-Mitglieder durch die Aufnahme der bisher informellen EPZ in den Vertrag auf die Zusammenarbeit in der Außenpolitik fest. Flankiert wurden diese Maßnahmen zum Umbau der EG zu einer Europäischen Union durch institutionelle Reformen: Das Europäische Parlament erhielt erweiterte legislatorische Befugnisse, und die Entscheidungsverfahren im Ministerrat wurden für einige Bereiche vereinfacht.

  Am 1. Januar 1990 trat die erste Stufe der in der EEA konkretisierten Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion in Kraft. In dieser ersten Phase sollte der freie Kapitalverkehr zwischen den EG-Mitgliedsstaaten verwirklicht und die Wirtschafts-, Finanz- und Währungspolitik der Mitglieder möglichst eng koordiniert werden, um eine hohe Preis- und Wechselkursstabilität zu erreichen. Am 1. Januar 1993 trat der europäische Binnenmarkt mit freiem Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr in Kraft.   Im Juni 1990 unterzeichneten Deutschland, Frankreich und die Benelux-Staaten das Schengener Abkommen zur Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen und zur Zusammenarbeit in der Sicherheits- und Asylpolitik; die übrigen EG-Staaten außer Großbritannien und Irland traten dem Abkommen in den Folgejahren bei.

Nach und nach umgesetzt wurde das Abkommen allerdings erst ab 1995. Das Schengener Abkommen war zunächst nicht Bestandteil der EG-Verträge, war aber von vornherein als wesentliches Element für die Errichtung des Binnenmarktes und der Europäischen Union gedacht. Erst durch den Vertrag von Amsterdam wurde das Abkommen integraler Bestandteil der EU.   4.3  Die Europäische Union   Euro-Länder Zwölf der 15 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) gehören der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) an. In diesen Ländern wurde zum 1.

Januar 1999 (bzw. in Griechenland erst zum 1. Januar 2001) die Gemeinschaftswährung Euro zunächst als Buchgeld eingeführt, und zum 1. Januar 2002 löste der Euro hier die nationalen Währungen auch als Bargeld ab.© Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.

    Der am 7. Februar 1992 von den Staats- und Regierungschefs der EG unterzeichnete und am 1. November 1993 in Kraft getretene Vertrag von Maastricht markierte einen Qualitätssprung in der Entwicklung der EG: Durch die Erweiterung der EG um die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres, d. h. durch den vertraglich fixierten Ausbau der politischen Integration, wurde aus den primär wirtschaftlich orientierten EG die wirtschaftlich und politisch definierte Europäische Union. Kernpunkt des Vertrags von Maastricht war die Festlegung auf den Ausbau des Binnenmarktes zur Wirtschafts- und Währungsunion einschließlich der Einführung einer einheitlichen Währung bis zum Jahr 1999 und zugleich die Errichtung einer politischen Union.

Ein weiterer wichtiger Punkt des EU-Vertrags war die Einführung der Unionsbürgerschaft für alle Bürger der EU in Ergänzung der jeweils nationalen Staatsbürgerschaft. Der Vertrag von Maastricht war nach der EEA die zweite grundlegende Änderung und Erweiterung der EG-Verträge, und ebenso wie die EEA reformierte auch der EU-Vertrag das institutionelle Gefüge der Gemeinschaft in Richtung auf mehr demokratische Kontrolle und Mitentscheidung, Transparenz und Effektivität.   Jacques Santer Der ehemalige Premierminister von Luxemburg, Jacques Santer, war von 1995 bis 1999 Präsident der Europäischen Kommission und Nachfolger von Jacques Delors.THE BETTMANN ARCHIVE    Am 1. Januar 1994 trat die zweite Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion in Kraft, in der unter der Leitung des neu geschaffenen Europäischen Währungsinstituts die geldpolitischen und technischen Voraussetzungen für die Währungsunion geschaffen werden sollten. Am 1.

Januar 1995 wurden Finnland, Österreich und Schweden Mitglieder der EU. Zum 1. Januar 1999 trat mit der Einführung des Euro in elf der 15 Mitgliedsstaaten die dritte und letzte Stufe der Währungsunion in Kraft.   Am 2. Oktober 1997 unterzeichneten die 15 Mitgliedsstaaten der EU den Vertrag von Amsterdam (in Kraft getreten am 1. Mai 1999), der den Vertrag von Maastricht revidierte und die Grundlage für die Weiterentwicklung der EU - sowohl die innere als auch die Erweiterung der EU um neue Mitglieder - bildet.

Im Mittelpunkt des Vertrags von Amsterdam steht die Ausgestaltung der politischen Union, d. h. die Vertiefung der GASP zu einer kohärenten und effizienten Außenpolitik, und die Schaffung eines Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts durch die Intensivierung der JI. Vor allem aber setzt sich die EU im Vertrag von Amsterdam die Verwirklichung einer "Union der Bürger" zum Ziel, d. h., es sollen nicht nur die Menschen- und Bürgerrechte in der Union gestärkt und die Entscheidungsprozesse innerhalb der EU transparenter und bürgernäher gestaltet werden, sondern es werden auch Bereiche wie die Sozial- und Beschäftigungspolitik, die Umwelt- und Gesundheitspolitik deutlich aufgewertet.

Auch die Organe der EU wurden durch den Vertrag von Amsterdam erneut reformiert, zum Teil gestärkt und effizienter gestaltet. Besonders das Europäische Parlament gewann durch den Vertrag von Amsterdam: Seine Gesetzgebungskompetenz und Kontrollfunktion wurde erheblich erweitert; es bleibt aber, im Vergleich etwa zu den Volksvertretungen in den EU-Mitgliedsstaaten, weiterhin ein relativ schwaches Organ.

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