Die wahlen zum deutschen bundestag
Die Wahlen zum Deutschen Bundestag So wird der Deutsche Bundestag gewählt - gewählt werden 656 Abgeordnete (Ausnahmen möglich) - Wahl ist allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim - 328 Abgeordnete werden durch Kreiswahlvorschläge in den Wahlkreisen gewählt, der Rest nach Landesvorschlägen - Wähler hat 2 Stimmen (1. für Wahlkreisabgeordneten, 2. für Landesliste) - Parteien brauchen 5% der Wählerstimmen bzw. in drei Wahlkreisen einen Sitz um berücksichtigt zu werden (siehe unten) - Wählen dürfen alle Deutschen über 18 mit Wohnsitz in Deutschland seit mindestens 3 Monaten, und denen nicht das Wahlrecht entzogen wurde - Wählbar sind Personen über 18, die seit mindestens einem Jahr deutsch sind - Wahltag wird vom Bundespräsidenten festgelegt: muß Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sein Das Verhältniswahlrecht (Listenwahl) - aufgerufen sind BürgerInnen eines bestimmten Gebietes - keine Unterteilung in Wahlkreise - Parteien stellen vorher Kandidatenlisten auf - Bürger haben eine Stimme - Parteien entsenden Abgeordnete entsprechend ihres Stimmenanteils und ihrer Liste in die Volksvertretung Mehrheitswahlrecht (Persönlichkeitswahl) - Aufteilung in Wahlkreise - Aufstellung von Kandidaten (auch von Parteien Unabhängige) - Wähler haben eine Stimme und wählen Person direkt - Kandidat mit den meisten Stimmen gewinnt (Unterscheidung zw. absoluter, relativer und qualifizierter Mehrheit) Fünf-Prozent-Klausel - Verhältniswahlrecht würde eine Vielzahl von Parteien ermöglichen - Mehrheitsfindung auf diese Weise schwierig - zur Erleichterung der Arbeit der Parlamente dürfen nur noch die Parteien mit Abgeordneten vertreten sein, die mindestens 5% der Zweitstimmen oder drei Direktmandate errungen haben
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