Die europäische union
Die Europäische Union
Inhalt:
Die Geschichte der EU
Idee Europas bis zum 2. Weltkrieg
Europäische Systeme nach dem 2. Weltkrieg:
Inkubationsphase
Gründungsphase
Konsolidierungsphase
Erweiterung und neue Ideen
Aktuelle Situation
Die Mitgliedsstaaten
Das Institutionensystem
Verfassungs- und Normensystem
Europäischer Rat und Ministerrat
Europäische Kommission
Europäisches Parlament
Europäischer Gerichtshof
Weitere Institutionen
Die Politikbereiche
Agrarpolitik
Wirtschafts- und Währungspolitik
Außen- und Sicherheitspolitik
Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres
Die herangezogenen Informationen entstammen hauptsächlich dem Buch “Die Europäische Union Eine Einführung” von Frank R. Pfetsch, erschienen im UTB-Verlag (W. Fink). Weitere rudimentäre Informationen wurden aus der “Presse” und “Format” entnommen.
1999ãDorian Schmelz
Die Geschichte der EU
Idee Europas bis zum Ende des 2. Weltkrieges:
Die Idee einer politischen, wirtschaftlichen oder militärischen Zusammenarbeit der europäischen Staaten besteht bereits seit hunderten Jahren, und schon lange vor der Gründung von Gemeinschaften wie der Montanunion oder der EG hatten Politiker und Intellektuelle Visionen eines Europas, das dem heutigen nicht gänzlich unähnlich ist.
Im 16. Jahrhundert hatte ein Berater und Minister Heinrichs IV, Herzog Maximilien de Béthune Sully, die “grand dessin” einer Gemeinschaft von fünfzehn europäischen Staaten “gezeichnet”, die eine mächtige christliche Republik, freilich unter französischer Führung, darstellen sollte.
Der Abbé de Saint Pierre, dessen Gedankengut später teilweise von Jean-Jaques Rousseau aufgenommen wurde, hoffte, dass als Gegengewicht zur absolutistischen Herrschaft Ludwigs XIV. eine “europäische Föderation” errichtet wird.
Immanuel Kant schrieb im 18. Jahrhundert in “Zum ewigen Frieden” von einer “föderalen Organisation Europas mit republikanischen Staaten”, die auf eine bürgerliche, republikanische Verfassung und ein auf dem Föderalismus freier Staaten gegründetem Völkerrecht gestützt sein sollte.
Im 19. Jahrhundert forderte der Politiker, Schriftsteller und Visionär Victor Hugo als Vorsitzender des zweite internationalen Kongresses die “Vereinigten Staaten von Europa”.
Der Wunsch nach internationaler Vereinigung, wie er vor allem im 20. Jhdt.
weit verbreitet war, hatte verschiedene Gründe:
Herzog Sully wollte, ebenso wie Saint Pierre, eine Einkreisung Frankreichs durch die Habsburger, die durch geschickte Heirats- und Nachfolgepolitik beachtliche Teile Europas beherrschten, ankämpfen und politisches Gleichgewicht herstellen.
Politiker wie de Gaulle wollten dominante Mächte in einen gemeinsamen Machtapparat einbinden, um etwa die Expansionspolitik (z.B. der ehemaligen Sowjetunion) zu unterbinden. Um der Expansionspolitik der Sowjetunion entgegenzuwirken, musste man neben Westeuropa auch Deutschland einbinden, wobei die damit verbundene deutsche Wiederbewaffnung ein großes Hindernis darstellte.
Nach dem 2.
Weltkrieg wollte Europa neben den USA und der Sowjetunion eine dritte Kraft bilden und die Stellung Europas somit untermauern.
Das Konzept eines vereinigten Europas sollte helfen, die deutsche Teilungsfrage zu lösen.
Nicht zu vergessen sind die wirtschaftlichen Vorteile, die etwa durch die Gründung der Montanunion entstanden.
Besonders wichtig ist es jedoch, den alten deutsch-französischen Konflikt zu beachten. Während Konrad Adenauer die Hoffnung von “Vereinigten Staaten von Europa” hegte, schloss Frankreich 1947 mit Großbritannien einen Bündnisvertrag zur Sicherung der beiden Staaten gegen etwaige deutsche Aggressionen. Beschleunigt wurde der Vereinigungsprozess schließlich durch die vom Kommunismus ausgehende Gefahr, die Westeuropa zu erfassen drohte: Die Strategie des “containment”, der “Eindämmung”, wurde gemeinsam mit den USA erarbeitet und konnte nur in einem geschlossenen Europa Erfolg haben.
1946 beschlossen verschiedene nationale föderalistische Gruppierungen aus der Schweiz, den Niederlanden, Italien und Großbritannien das Hertensteiner Programm, wobei die “Union Européenne des Fédéralistes” (UEF) als Dachverband fungierte. Jenes Programm hatte eine demokratische Gemeinschaft die allerdings auf föderalistischer Grundlage bestehen sollte, zum Ziel. Die Föderalisten betrieben eine Politik des Idealismus, das heißt, sie wollten eine Eingliederung und Kontrolle Deutschlands, während Churchill, Adenauer und de Gaulle eine Politik des Pragmatismus betrieben, also einen Verband souveräner Nationalstaaten unter der Leitung eines europäischen Rates propagierten.
Schließlich war der Vormarsch des Kommunismus bis nach Prag gelangt; deshalb traf man sich 1948 in Den Haag zum Haager Kongress, an dem Politiker wie Adenauer, F. Mitterand, R. Schuman und L.
Blum teilnahmen, um die Differenzen zwischen föderalistisch-sozialistisch und konservativ-nationalistischen Gruppierungen auszuräumen.
Europäische Systeme nach dem 2. Weltkrieg:
Inkubationsphase (1945-1950):
Nach dem Zweiten Weltkrieg, der etwa 50 Millionen Menschenleben kostete, waren sowohl die Sieger-, als auch die Verliererstaaten Europas wirtschaftlich und politisch stark geschwächt, man hatte die Hilfs- und Sinnlosigkeit des Völkerbundes deutlich zu sehen bekommen und musste Europas Strukturen neu ordnen. Eine bedeutende Hilfe dafür bildete der ins “European Recovery Program” (ERP) eingebettete “Marshallplan”, der finanzielle Unterstützung im Wert von etwa 13,15 Mrd. Dollar umfasste. Verwaltet wurden diese Mittel durch die amerikanische “Economic Cooperation Administration” (ECA), verteilt jedoch (zumindest teilweise) von der europäischen “Organization for European Economic Cooperation” (OEEC), die 1948 gegründet wurde und 1961 in die “Organization for Economic Cooperation and Development” (OECD) umgewandelt wurde.
Gründungsphase (1950-1957):
Im Mai 1950 wurde vom französischen Außenminister Robert Schuman die “Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl”, die EGKS, auch “Montanunion” genannt, gegründet, wobei Frankreich, Deutschland, Italien und die Benelux-Staaten die Gründungsländer waren. Geplant war eine spätere Zusammenarbeit mit der “Europäischen Verteidigungsgemeinschaft” (EVG) und der “Europäischen Politischen Gemeinschaft” (EPG).
Hauptziele der Montanunion waren der Wegfall von Zöllen und die Überbrückung von Währungsbeschränkungen, d.h., dass für Importe schwerindustrieller Güter andere Preise als für den Inlandsverkauf verrechnet werden konnten. Weiters sollten Diskriminierung ausländischer Arbeiter, nationale Subventionen und Monopolbildung in der Schwerindustrie verboten werden.
Als Exekutivorgan der EGKS fungierte die “Hohe Behörde”, die aus neun Mitgliedern – acht Mitglieder wurden von den Mitgliedsstaaten, eines von der Hohen Behörde selbst bestimmt – bestand und 1967 mit der EG-Kommission verschmolz. Hauptziel der EVG sollte ein militärisches Bündnis speziell gegen Bedrohungen aus dem Osten bilden, hätte jedoch ein starkes Aufrüsten Deutschlands bedeutet. Speziell die USA wollten Deutschland in europäische Verbände einbinden, eben diese jedoch unabhängig von der von den USA beeinflussten NATO sein. 1952 wurde in Paris schließlich ein Vertrag über die Gründung der EVG unterzeichnet, musste jedoch von den nationalen Regierungen noch ratifiziert werden; dieses Vorhaben scheiterte am Willen der französischen Politiker, 1954 lehnte es das französische Parlament klar ab, sich überhaupt erst mit dem Pariser Vertag zu beschäftigen. Daraufhin wurde Deutschland ein Jahr später Mitglied der NATO, ein rein europäisches Sicherheitsbündnis was (vorerst) gescheitert. Die EPG sollte aus einem Zweikammernparlament, einer Volkskammer, einem Senat, einem europäischen Exekutivrat, einem Ministerrat und einem Gerichtshof bestehen, scheiterte jedoch auch an Frankreich.
1954 fanden in London und Paris zwei Konferenzen statt, deren Resultat der Brüsseler Pakt war, durch den Deutschland und Italien zur Westeuropäischen Union aufgenommen werden sollten. Jenes Gesamtpaket, als “Pariser Verträge” bekannt geworden, führte 1955 zur völkerrechtlichen Souveränität Deutschlands, der Weg zur Gründung einer Gesamteuropäischen Union war geebnet – jedoch gründeten 1960 Österreich, die Schweiz, Dänemark, Großbritannien, Norwegen und Schweden die “European Free Trade Assoziation” (EFTA), die Integration der EGKS-Länder in den EWG, den Europäischen Wirtschaftsraum, war vorläufig gescheitert; die Gründungsverträge für den EWG und die EURATOM , die Europäischen Atomgemeinschaft, waren bereits 1957 in Rom – deshalb der Name “Römische Verträge” – unterzeichnet worden.
Konsolidierungsphase (1958-1969):
1958 traten die Römischen Verträge in Kraft, somit bestanden 3 große europäische Zusammenschlüsse: Die EGKS, die EURATOM (auch EAG, Europäische Atomgemeinschaft, genannt) und die EWG, die zu diesem Zeitpunkt die größte Dynamik entwickelte und etliche Ziele verfolgte:
Aufbau einer Zollbarriere gegenüber den Nichtmitgliedern (diese Taktik bildet einen wesentlichen Unterschied zur EFTA)
Verbesserung der Lebens- und Beschäftigungsbedingugngen
Festigung des Friedens durch den Zusammenschluss der Wirtschaftskräfte
Engere Zusammenarbeit der europäischen Völker
Beseitigung der Hindernisse für den freien Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr
Und ein Angleich der verschiedenen Gesetzeslagen
Die wichtigsten Ziele der EAG waren:
Schaffung eines gemeinsamen Kernenergiemarktes
Einheitliche Sicherheitsnormen
Forschung und Verbreitung von Kenntnissen
Die wichtigsten Ziele der EGKS waren:
Preisregulierungen
Förderung des Handels
Förderung der Investitionen
Bei einer Gipfelkonferenz 1961 in Berlin wurde der Franzose Christian Fouchet beauftragt, ein Konzept zur politischen Integration auszuarbeiten, der sogenannte Fouchet-Plan entstand. Jener beinhaltete das Konzept, eine Allianz unabhängiger Staaten ohne eigene Rechtskörperschaft zu gründen, die gemeinsame Sicherheits-, Außen- und Verteidigungspolitik betreiben sollte. Als Institutionen sah Fouchet einen Rat, eine Versammlung, und eine Kommission (mit dem Sitz in - wenig überraschend - Paris) vor. Dieser Plan stieß allerdings auf wenig Gegenliebe, da es etwa Widersprüche mit den bereits bestehenden Verteidigungsbündnissen (NATO, WEU) und, was Großbritannien anbelangte, mit dem Commonwealth gab.
1962 wurde der Plan Fouchet II verfasst, der Veränderungen hinsichtlich der Position zur NATO (die überhaupt nicht mehr erwähnt wurde) und der Außen-, Wirtschafts- und Kulturpolitik aufwies. Im Jänner 1966 kam es zum Luxemburger Kompromiss, der vorsah, bei essentiellen Fragen eine Diskussion bis zur Erzielung von Einstimmigkeit durchzuführen; dieser Kompromiss entstand, um die von de Gaulle betriebene "Politik des leeren Stuhles” (bei Entscheidungen über Machtbeschneidungen Frankreichs hatte de Gaulle einfach die Abstimmungen boykottiert) zu unterbinden. Ein besonders einschneidendes Datum war schließlich der 1. Juli 1967, als die EWG, die EGKS und die EURATOM zur Europäischen Gemeinschaft, der EG, zusammengeschlossen wurden. Im gleichen Jahr strich de Gaulle erneut die Taktik seiner ganz persönlichen Politik heraus: ein weiteres Mal legte er sein Veto gegen einen Beitritt Großbritanniens zur EG ein. Als er zwei Jahre später seine politische Laufbahn verließ und Georges Pompidou als sein Nachfolger bestimmt wurde, folgte eine gemäßigtere und produktivere Europapolitik Frankreichs.
Erweiterung und neue Ideen:
1969 wurde die EPZ, die Europäische Politische Arbeit, begründet, welche eine Intensivierung der zwischenstaatlichen Beziehungen, zum Beispiel durch häufigere Außenministertreffen, zum Ziel hatte. 1986 wurde die EPZ als Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) in die Einheitliche Europäische Akte (EEA) aufgenommen.
1973 fand die erste Aufnahmewelle statt, Dänemark, Irland und Großbritannien wurden in die EG, die nun neun Mitglieder zählte, aufgenommen, in den Achzigerjahren folgte eine zweite Welle mit den Aufnahmen von Griechenland (1981), Spanien und Portugal (1986). Als Großbritannien 1973 in die EG aufgenommen wurde, waren die Hauptgründe dafür wirtschaftlicher Art, doch war es auch ein interessanter Umstand, dass Großbritannien im Commonwealth (etwa durch die Unabhängigkeitserklärungen Kenias, Nigerias oder Jamaikas) enorm an Einfluss verloren hatte. Trotz diverser Vorteile für den Inselstaat gab es doch harte Kritik (aus den Reihen der Beitretenden), die in einem sogenannten Weißbuch festgehalten wurde; ganz anders das Verhalten der Politiker Griechenlands, Spaniens und Portugals nach dem Beitritt ihrer Heimatländer.
1970 wurde von Pierre Werner, dem luxemburgischen Premierminister, der Werner-Plan präsentiert, der eine integrierte Wirtschaftspolitik als Voraussetzung für eine anzustrebende gemeinsame Währungspolitik definierte.
Ein Jahr später wurde er vom Europäischen Rat angenommen, 1973 wirksam, sodass sich die Teilnehmerländer zum Wechselkursverbund, auch als Währungsschlange bekannt, zusammenschlossen. Als Leitwährung fungierte der US-Dollar – als die Weltwährungsordnung (unter anderem wegen des Ölpreisschoocks) zusammenbrach, trennte man sich von der bisherigen Weltwährungsordnung (von Bretton Woods, dem Ort der Unterzeichnung), wodurch die Leitwährung wegfiel. Die verschiedenen Währungen waren hinsichtlich der Wechselkurse nun flexibler (sie konnten “floaten”, die Inflationsraten stark voneinander abweichen). Schließlich zerbrach die Währungsschlange, 1974 wurden alle Beschlüsse zurückgenommen.
1978 starteten der deutsche Bundeskanzler Helmut Schmidt und der französische Staatspräsident Valéry Giscard d’Estaing eine Initiative zum Europäischen Währungssystem, dem EWS. In weiterer Folge wurde der ECU (European Currency Unit) als Währung festgelegt, ein Plan zum Eingreifen der Notenbank bei Währungsturbulenzen ausgearbeitet.
1974 wurde beschlossen, dass der Vorsitz des Europäischen Rates, also de Zusammenkünfte der Staats- und Regierungschefs, halbjährlich wechseln solle. In weiterer Folge scheiterten jedoch etliche Bemühungen, die politische Integration zu intensivieren, man spricht von der Eurosklerose (eine Sklerose ist eine krankhafte Verhärtung).
Aktuelle Situation (ab 1986):
Erst mit der Verabschiedung der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) im Februar 1986, die die Grundlage für die dritte Beitrittswelle 1995 (Schwede, Finnland, Österreich traten bei) und den Vertrag von Maastricht bildet, konnte die Zeit der Eurosklerose beendet werden;
Die Aufgaben und Wirkungen der EEA können auf drei Ebenen beschrieben werden:
Die EEA verlieh neuen wirtschaftspolitischen Schwung: Die Errichtung eines gemeinsamen Marktes wurde beschlossen, vor allem durch das Wirken des Kommissionspräsidenten Jaques Delors wurde ein Fahrplan dafür erstellt. Ausschlaggebend dafür könnte der Cecchini-Bericht gewesen sein, der bei der Nichtrealisierung des Marktes höhere Inflation, hohe Arbeitslosigkeit und geringeres Wachstum vorhersagte. Weiters sah man in diesem Binnenmarkt vier Freiheiten vor: für Personen, Güter, Kapital und Dienstleistungen.
Die EEA sollte größere institutionelle Effizienz der gemeinschaftlichen Organe schaffen: Der Ministerrat sollte mit einfacher Mehrheit entscheiden können, dem Europäischen Parlament wurden mehr Rechte eingeräumt und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wurde das Gericht erster Instanz der EG (Instanzgericht) beigeordnet.
Die EEA brachte Fortschritte in der Außenpolitik: In Brüssel wurde ein EPZ-Sekretariat eingerichtet, dass bei der rotierenden EU-Präsidentschaft assistieren sollte.
1989 legte Jaques Delors einen Dreistufenplan zur Errichtung der Wirtschafts- und Währungsunion, wie sie in der EEA festgelegt ist, vor:
Ab dem 1. Juli 1990 verstärkte Koordination der designierten Beitrittsländer;
1994 bis 1996 die Einrichtung einer europäischen Zentralbank;
und von 1997 bis 1999 die Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion.
Nachdem 1985 das erste Schengener Abkommen unterzeichnet worden war, folgte 1990 das zweite. Es sah folgende Punkte vor:
Wegfall der Personen- und Zollkontrollen an gemeinsamen Grenzen
Zusammenarbeit in bezug auf Zivil- und Strafrecht
Bekämpfung von Drogen und Verbrechen
Gemeinsame Asyl- und Migrationspolitik
1991 schließlich folgte der Vertrag von Maastricht, der den Aufbau der EU durch drei Säulen charakterisiert: Die EG, die GASP und die ZJI (Zusammenarbeit in der Justiz- und Innenpolitik). Im Februar 1992 wurde der aus sieben Punkten bestehende EU-Vertrag unterzeichnet.
Durch diesen wurden etliche Neuerungen eingeführt:
Es gibt fünf Institutionen: Europäische Kommission, Ministerrat, Europäischer Rat, Europäisches Parlament und Europäischer Gerichtshof.
Besitzer der Unionsbürgerschaft dürfen sich innerhalb der EU überall niederlassen und sind bei Kommunal- und Europawahlen wahlberechtigt. Weiters erhalten sie diplomatischen Schutz von allen Mitgliedsstaaten in Drittländern .
Die angestrebte Wirtschaftsunion sollte unter strengen Kriterien eingeführt werden, am 1. Januar 1999 sollten alle “reifen” Länder in einen gemeinsamen Währungsverbund mit dauerhaften, festen Wechselkursen übertreten. Als Währungsname war vorerst ECU vorgesehen, später ging man zum Euro über.
Mit der Ausnahme Großbritanniens wollten alle Mitgliedsstaaten die 1989 verabschiedete Sozialcharta achten und einhalten. Sie besagte z.B. die Förderung der Beschäftigung, sozialen Schutz und sozialen Dialog.
Der Europäische Rat stimmt generell mit qualifizierter Mehrheit ab, nicht jedoch bei Fragen über z.B.
soziale Sicherheit und sozialen Schutz der Arbeitnehmer, Vertretung der Sozialpartnerinteressen oder Beschäftigungsbedingungen der Angehörigen von Drittländern; hierbei gilt das Einstimmigkeitswahlrecht.
Die Sicherheitspolitik mit dem Ziel einer gemeinsamen Verteidigungspolitik wurde in den Aufgabenkatalog der Europäischen Einigung einbezogen.
Die Mitgliedsstaaten
Österreich:
Bereits vor den Beitrittsambitionen zur (damaligen) EG war Österreich an mehreren internationalen Projekten beteiligt gewesen: Es nahm am Marshallplan und der Gründung der OEEC teil, war seit 1956 im Europarat vertreten und zählte 1960 zu den Gründungsländern der EFTA. Der Beitritt zur EG war wegen der sicherheitspolitischen Komponente und einer so entstandenen Gefährdung der Neutralität lange für kaum möglich gehalten worden. Heute hat Österreich jedoch ähnlich wie Irland, Schweden und Finnland einen Beobachtungsstatus in der WEU und war bereits 1995 der “NATO-Partnerschaft für den Frieden” beigetreten, ohne dass der Neutralitätsstatus, der von der (österreichischen) Bevölkerung mehrheitlich als wichtig angesehen wird, verlorengegangen ist; das (vermeintlich?) sichere Konzept der Neutralität, so sind sich nicht nur nationale Kritiker einig, wird sich aber langfristig nicht behaupten können.
Beitrittsbestrebungen zu einem gesamteuropäischem Bündnis hegte bereits in den Sechzigerjahren der Konservative Fritz Böck, der von einem “Alleingang nach Brüssel” sprach.
Seine Pläne scheiterten nicht nur an der Kritik der SPÖ, sondern vor allem am Veto Italiens 1967, das hauptsächlich wegen der österreichischen Südtirolpolitik eingebracht worden war. Ende der Achzigerjahre waren es zwei Gründe, die Österreich zu einem EG-Beitritt veranlassten: Einerseits wollte man der Gefahr einer generellen Abkopplung von (wirtschaftlichen) Wachstumsprozessen entgehen, andererseits wollte man den Agrarsektor mit europäischen Finanzhilfe stärken. Nicht zuletzt wegen Österreichs Schwierigkeiten hinsichtlich der Landwirtschaft ist Franz Fischler EG-Agrarkommissar geworden. Bei den Beitrittsverhandlungen wurden auf Wunsch unseres Landes zwei Punkte festgelegt, über die lange debattiert wurde: Einerseits den Transitverkehr – der sollte auf der wichtigen Nord-Süd-Ader reguliert werden – und andererseits eine der Dänemarks ähnelnde Klausel, was den Zuzug anderer Bürger betrifft: So wurde der Erwerb fremder Eigentümer in Tirol und Salzburg für eine Übergangszeit erschwert.
Schließlich stimmten im Juni 1994 beim Beitrittsreferendum fast zwei Drittel der Bevölkerung für den EG-Beitritt.
Aktuelle Position in der Reformdiskussion:
Österreich ist für eine Beibehaltung des Institutionengefüges und - im Gegensatz zu den meisten großen oder wirtschaftlich bessergestellten Mitgliedsstaaten - nur in bestimmten Fällen für ein “Europa der verschiedenen Geschwindigkeiten”.
Es forciert einen raschen Beitritt zu einer Wirtschafts- und Währungsunion, wobei durch das lange Bestehen einer de-facto-Währungsunion mit seinem “großen Bruder” Deutschland gute Voraussetzungen dafür geschaffen sind. Hinsichtlich eines Beitritts zur WEU oder NATO gibt sich Österreich skeptisch, da ein solcher realistisch gesehen mit einer Aufgabe der Neutralität verbunden ist; während die ÖVP für einen solchen Schritt ist, wollen vor allem SPÖ und die Grünen an den momentanen Verhältnissen festhalten.
Deutschland:
Deutschland gilt nicht nur als eines der Gründungsländer der EU, sondern auch als Motor der europäischen Integration; so trat es beispielsweise für den Beitritt Großbritanniens ein und ist heute Befürworter einer Osterweiterung. Die Gründe für solche Vereinigungsbestrebungen sind/waren mannigfaltig: besonders nach den Weltkriegen sollte der deutsch-französische Konflikt beigelegt werden, Friedenssicherung war sicher ein Hauptgrund. Daneben sind aber auch wirtschaftliche – man wollte ein Gegengewicht zu den USA und später Japan bilden – und sicherheitspolitische – als Schutz gegen die aggressive Politik der Sowjetunion – Aspekte nicht zu vernachlässigen.
Aktuelle Position in der Reformdiskussion:
Deutschland tritt für eine Vertiefung der Beziehungen innerhalb der Union, für eine weitere Demokratisierung, eine Stärkung der Gemeinschaftsorgane und die Osterweiterung ein.
Weiters wird mehr Einfluss für das EP und eine jährlich wechselnde Präsidentschaft (wobei immer ein kleines auf ein großes Land folgt) ein. Besonders aktuell ist der Wunsch der Bundesrepublik nach einer Senkung bzw. Umverteilung der Mitgliedsbeiträge: Sie zahlt den bei weitestem höchsten Nettobeitrag von 13431 Mio. ECU, Österreich zahlt beispielsweise 905 Mio., Großbritannien, hinter Deutschland an zweiter Stelle, 4720 Mio. (Economist, Nov.
1996). Spanien bekommt deutlich mehr als es einzahlt (Nettobeitrag von –7218 Mio. ECU), auch Griechenland, Portugal, Irland und Dänemark sind (nach dem Stand von 1996) Gewinner.
Frankreich:
Auch Frankreich kann als Initiator der europäischen Einigung angesehen werden, Monnet und Schuman hatten großen Anteil an der Gründung der Montanunion. Die Gründe dafür waren ähnlich derer von Deutschland : Einerseits die wirtschaftliche Komponente, andererseits als Schutz gegen den Erzfeind. Die Politik Frankreichs unterscheidet sich jedoch von der Deutschlands: So ist bzw.
war Frankreich lange Zeit lang eher Bremse als Motor der Europäischen Union, unter de Gaulle trat man vehement gegen den Beitritt Deutschlands ein, wollte (wie es die Fouchet-Pläne zeigen) eher eine stärkere Stellung der Nationalstaaten und eine dominante Rolle Frankreichs sowie ein “Europa der Vaterländer”. Die Nachfolger de Gaulles, Pompidou, d’Estaing und Mitterand hingegen betrieben liberalere Politik und legten mehr Wert auf Gemeinschaft als auf bilaterale Bündnisse, waren aber weiterhin etwa (vergeblich) gegen die Konstruktion der Europäischen Zentralbank (EZB) nach dem Modell der Deutschen Bundesbank.
Aktuelle Position in der Reformdiskussion:
Eine besonders starke Integration der Außen- und Sicherheitspolitik, eine zahlenmäßige Verringerung der Kommissäre und die Verlängerung des Vorsitzes – somit auch eine Stärkung der Ratspräsidentschaft – auf drei Jahre werden von Frankreich verlangt. Die WEU soll stärker in die Union eingebunden sowie eine multinationale schnelle Eingreiftruppe geschaffen werden.
Großbritannien:
Obwohl GB seit 1945 seinen ständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat, steht es doch seit dem 2. Weltkrieg im Schatten der USA, der das Empire seine frühere Hegemonialmacht unfreiwillig übergeben hatte.
Trotzdem sah man auf dem Inselstaat lange keinen Grund zum Beitritt zu diversen Gemeinschaften wie der Montanunion. Erst spät trat man dem Europarat und der WEU bei, 1960 nach der Stockholmer Konvention der EFTA. Insgesamt könnte man die Politik Britanniens als “policy of the last resort” bezeichnen: Erst als man wegen der Dekolonialisierung Macht über die Commonwealth-Länder verlor und das wirtschaftliche Potential der EWG erkannt, wollte man der EG beitreten, was ja lange von de Gaulle verhindert wurde. 1971 schließlich stimmte das britische Unterhaus für den Beitritt, bei dem zwei Jahre später stattfindenden Referendum befürworteten 67,2% den Beitritt. Später betrieb Margaret Thatcher eine Polarisierung der britischen Europapolitik und legte dazu fünf “guiding principles” vor, die unter anderem eine verstärkte Kooperation und eine Sicherheitspolitik im Rahmen der NATO forderten.
Die später geschlossenen Maastrichter Verträge enthalten übrigens zwei Zusatzprotokolle über GB: jenes darf nicht ohne Zustimmung der Regierung zur dritten Stufe in die Wirtschafts- und Währungsunion eintreten und muss überdies keine Sozialpolitik im Sinne des EU betreiben.
Aktuelle Position in der Reformdiskussion:
Von Großbritannien wird eine Erweiterung der Europäischen Union angestrebt, wobei der einzelne Nationalstaat die bestimmende Einheit darstellen soll, die Bildung von “Vereinigten Staaten von Europa” nach föderalistischen Prinzipien wird also abgelehnt. Der Ratsvorsitz soll über mehrere Jahre hindurch von drei bis vier Mitgliedsstaaten gemeinsam übernommen werden. Was militärische Systeme anbelangt, so wird die NATO als Eckpfeiler des europäischen Sicherheitssystems angesehen, die WEU hingegen sollte für friedenserhaltende oder humanitäre Einsätze herangezogen werden.
Benelux-Staaten:
Die Benelux-Staaten sind bereits seit langer Zeit eng miteinander verbunden, so besteht seit 1921 ein Abkommen über eine gemeinsame Wirtschaftspolitik, in Belgien und Luxemburg gilt die belgische Franc als gemeinsame Währung und seit 1948 sind alle drei Länder in einer Zollunion zusammengeschlossen. Dieser lange bestehende Wunsch nach Zusammenschluss hatte ursprünglich freilich nicht nur wirtschaftliche Gründe - von der EG erwartet man größeren wirtschaftlichen und politischen Handlungsspielraum - , sondern sollte auch Sicherheit vor Deutschland bringen.
Aktuelle Position in der Reformdiskussion:
Hauptziele der Benelux-Staaten, die für Föderalismus (den sie als den besten Weg zum Schutz der kleinen Staaten und zur Zurückdrängung der deutsch-französischen Hegemonie ansehen) eintreten, sind Vertiefung und Erweiterung der EU sowie eine Verstärkung der Umwelt-, Sozial-, Beschäftigungs- und Menschenrechtspolitik.
In der Sicherheitspolitik sehen zumindest die Niederlande die NATO als durchaus vereinbar mit WEU und GASP.
Dänemark:
Ebenso wie Großbritannien gilt Dänemark als großer Euroskeptiker, was vor allem mit dem “Nein” beim Referendum über die Ratifizierung der Maastrichter Verträge (1992 stimmte eine hauchdünne Mehrheit von 50,7% oder 46000 Stimmen bei 82% Wahlbeteiligung dagegen) zu begründen ist. Da Dänemark sich wegen der geographischen Lage eher an den nördlichen Ländern orientierte und bereits Mitglied der EFTA, OEEC und des Europarates war, war eine Beteiligung an der EG lange nicht als unbedingt notwendig angesehen worden; Schließlich trat es gemeinsam mit Großbritannien und Irland 1973 der Gemeinschaft bei. Die Beitrittsgründe waren weniger politischer, sondern vielmehr wirtschaftlicher Natur: man wollte einen neuen Absatzmarkt für die Landwirtschaft finden, die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) bot dazu ausreichend Gelegenheit. Bei den Beitrittsverhandlungen zur EU wurden Dänemark zwei Extraregelungen eingeräumt: Ein nicht zwingender Beitritt zur dritten Stufe der Währungsunion und, ähnlich wie später in Österreich, eine Erschwernis beim Erwerb von Immobilien in Dänemark. Nach diesen Verbesserungen stimmte Dänemark 1993 mit 56,8% für einen EU-Beitritt.
Das knappe “Nein” beim ersten Wahlversuch ist vor allem damit zu begründen, dass man einer europäischen Armee, der liberalen Unionsbürgerschaft sowie den im Vergleich zum Heimatland schlechteren Umweltgesetzen abgeneigt gegenüberstand.
Aktuelle Position in der Reformdiskussion:
Dänemark tritt vehement gegen eine Föderalisierung der Gemeinschaft, aber für ein offenes Europa – d.h. eines mit mehr Transparenz und Bürgernähe – ein. Die Beibehaltung des Rotationsprinzips im Rat wird von Dänemark nicht gewünscht, es sollen eher Präsidentschaft und nationale Parlamente gestärkt werden. Unter anderem wegen des Mitgliedschaft bei der NATO ist es gegen eine verstärkte europäische Außen- und Sicherheitspolitik.
Italien:
Italien, ein Gründungsmitglied der EGKS, gilt als klarer Europabefürworter und als gemeinschaftsfreundlich. Seit 1947 bestand eine französisch-italienische Zollunion. Der italienische Integrationswille zur EG ist vor allem wegen kultureller und politischer Gründe zustandegekommen. Ein Erhalt des gesellschaftlich-kulturellen Erbes der Antike und der Renaissance auf gesamteuropäischer Ebene war ebenso ein Anliegen wie die Wiederherstellung der italienischen Glaubwürdigkeit nach der faschistischen Kriegsperiode und die Suche nach Schutz gegen Gefahren wie Kommunismus und gesellschaftliche Destabilisierung.
Aktuelle Position in der Reformdiskussion:
Wegen seiner wirtschaftlichen Schwächen, der hohen Staatsverschuldung und eines damit verbundenen Verlustes an Einfluss zieht Italien freilich ein “Europa der einen Geschwindigkeit” vor, um ein weiteres Zurückfallen innerhalb der Gemeinschaft zu verhindern. Weiters fordert es Demokratisierung und eine stärkere Einbeziehung der nationale Parlamente.
Portugal:
Bis zur Revolution im Jahre 1947 herrschte in Portugal ein nationalistisch-konservatives Regime, dennoch war Portugal Mitglied der NATO, OEEC und der EFTA. Portugal trat zwar erst 1986 der EG bei, erhielt jedoch schon ab 1980 finanzielle Beischüsse. Beitrittsgrund war also vor allem die Hoffnung auf große Finanzhilfen, um die Wirtschaft anzukurbeln und die Arbeitslosigkeit zu senken, wobei diese Hoffnung auch großteils erfüllt wurde: Von 1980 bis 1992 wurde stets ein reales Wirtschaftswachstum von mindestens 5% erreicht, weshalb auch die Bevölkerung klar für eine europäische Integration ist.
Aktuelle Position in der Reformdiskussion:
Ein “Europa der verschiedenen Geschwindigkeiten” sowie Föderalismus werden von Portugal als nicht anstrebenswert betrachtet; ähnlich wie Spanien ist man für die Regelmentierung der Größe des Parlaments und der Meinung, dass die WEU der europäische Pfeiler der NATO ist.
Spanien:
Nach dem UNO-Beitritt Spaniens 1955 herrscht in Spanien bis 1975 ein autoritäres Regime General Francos, wobei es im Gegensatz zu Portugal europäische Integration lange ablehnte. Nach dem Ableben des Diktators wollte man rasch den Übergang zu einer konstitutionellen Monarchie schaffen, weshalb 1977 ein Beitrittsantrag zur EG eingebracht, 1982 der Beitritt zur NATO und 1989 der Beitritt zur WEU beschlossen und 1986 der Beitritt zur EG vollzogen wurden.
Gründe dafür waren freilich die Absicherung der jungen Demokratie sowie steigende Gewinne aus der Landwirtschaft und ein merkbarer Wirtschaftsaufschwung. Durch den Beitritt konnte die Arbeitslosigkeit wirklich gesenkt (sie ist aber noch immer die höchste innerhalb der EU) und ein rapides Wirtschaftswachstum erreicht werden, doch stieg auch die Inflation und durch das Wirtschaftswachstum ergab sich ein hohes Zinsniveau.
Aktuelle Position in der Reformdiskussion:
Spanien fordert eine Vereinfachung der legislativen Prozesse, die Beschränkung der Anzahl der Parlamentsmitglieder (~650 – 700) zur Effizienzsteigerung und eine Beibehaltung der nationalen Souveränität in Fragen der Sicherheits- und Außenpolitik.
Irland:
Trotz der Kritik der Europagegner Sinn Fein und Official stimmten beim Referendum zum EG-Beitritt überwältigende 83,1% mit “Ja”, während beim Referendum über die EEA 1987 69,9% - bei einer Wahlbeteiligung von nur 44% - der Bewohner mit “Ja” stimmten. Gründe für den klaren Zuspruch zum Beitritt sind verschiedene: Erstens war Irlands Wirtschaft stark von der Großbritanniens, das ja bereits zuvor der EG beigetreten war, abhängig; durch einer Beitritt zur EG hatte man nun die Möglichkeit, von dieser Abhängigkeit loszukommen und einen größeren Wirtschaftsraum zu nützen. Zweitens erwartete man entscheidende Vorteile aus der GAP, der Gemeinsamen Agrarpolitik, und drittens erhoffte man finanzielle Hilfeleistungen (allein 1985 bekam Irland über 1,1 Mrd.
ECU zugeschossen).
Aktuelle Position in der Reformdiskussion:
Irland möchte den demokratischen Charakter der EU ausbauen und eine Vereinfachung der Entscheidungsverfahren fördern, eine Begrenzung der Kommissionsmitglieder, wie es andere Staaten fordern, jedoch verhindern. Die WEU wird als Kern der europäischen Sicherheitspolitik angesehen, ein Beitritt wird wegen der Neutralität aber nicht angestrebt.
Finnland:
Finnland, das 1994 mit 57% für einen Beitritt stimmte, nimmt in der EU eine ganz besondere Rolle ein: Durch seine geographische Lage und die geschichtlichen Voraussetzungen besaß es schon vor dem Beitritt politische und wirtschaftliche Beziehungen zu Osteuropa (Wirtschaftsabkommen mit Russland, Estland, Litauen sowie Kooperationsprogramme etwa mit Novgorod oder St. Petersburg) und könnte daher eine Vermittlerrolle bei den Beitrittsverhandlungen der östlichen Staaten spielen.
Gründe für den Beitritt waren - ähnlich wie für Österreich und Schweden - die Möglichkeit zur Mitarbeit in einer immer dominanter werdenden Europäischen Union, aber auch die Hoffnung auf eine Verbesserung der Agrarwirtschaft.
Die Landwirtschaft ist in Finnland nämlich ein besonders wichtiger Wirtschaftssektor: 8% der Fläche werden für Landwirtschaft genutzt, jedoch befinden sich 80% der Holzbestände in Händen der bäuerlichen Bevölkerung. Daneben dürfte auch die immens hohe Arbeitslosenrate von 18% ein wichtiges Argument für einen EU-Beitritt gewesen sein.
Aktuelle Position in der Reformdiskussion:
Finnland wünscht eine Stärkung sowohl des EP als auch der nationalen Parlamente als Mittel der verstärkten Demokratisierung, die Einbindung der WEU in die GASP wird angestrebt.
Schweden:
Schwedens Hauptproblem hinsichtlich des Beitritts war die seit dem Wiener Kongress erfolgreich verfolgte Neutralitätspolitik. Außerdem war man 1952 Gründungsmitglied des Nordischen Rates, der das Ziel der “alltäglichen” Integration verfolgte; Abschaffung von Zoll und Passkontrollen und die Schaffung eines offenen Arbeitsmarkt wollten erreicht werden. Nach der Öffnung Osteuropas boten sich jedoch neue Produktions- und Absatzmärkte, die den Nicht-EU-Mitgliedern kaum zugänglich erschienen, sodass selbst die Opposition 1994 beim Referendum vehement für den Beitritt eintrat (Zustimmung von 52%).
Durch das nationale Anliegen einer dauernden Neutralitätspolitik muss Schweden nicht an der GASP teilnehmen, beteiligt sich jedoch z.B. an friedenserhaltenden Aktionen.
Aktuelle Position in der Reformdiskussion:
Schweden möchte Entscheidungsprozesse vereinfacht und das Gewicht der kleineren Staaten zumindest nicht verringert sehe. Hinsichtlich der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik wird die Beibehaltung der Neutralität gewünscht, ein Beitritt zur WEU also abgelehnt.Das Institutionensystem
Verfassungs- und Normensystem:
Das europäische Verfassungssystem beruht auf drei verschiedenen Typen von Rechtsakten:
Verordnungen:
Sie gelten für alle Mitgliedsländer und stehen über nationalem Recht.
Ihr Ziel ist eine Vereinheitlichung der differenzierten Rechtssysteme.
Richtlinien:
Durch sie wird nur das angestrebte Ziel als verbindlich angesehen, die Möglichkeiten zur Verwirklichung obliegen den Parlamenten.
Entscheidungen:
Sie werden von den nationalen Staaten individuell umgesetzt, werden in Einzelfällen allerdings als verbindlich angesehen.
Ein heikler Punkt im europäischen Verfassungs- und Normensystem, der hier kurz angesprochen werden soll, liegt darin, dass generell Gemeinschaftsrecht dem nationalen Recht übergesetzt ist. Werden mit Mehrheitsrecht Entscheidungen gegen den Willen eines Mitgliedsstaates durchgesetzt, kann bei deren Nichteinhaltung die Kommission, aber auch ein einzelner Staat, eine Klage beim EuGH einbringen. In den meisten Verfassungen der Mitgliedsländer finden sich darüber hinaus Hinweise, dass das internationale Recht in die nationale Verfassung Einfluss finden müsse.
Mit der Ausnahme von Belgien erlauben alle Verfassungen einen Transfer von Kompetenzen. Bereits in den Maastrichter Verträgen wurde deutlich festgelegt, dass in Fragen der Staatsbürgerschaft, der Visumpolitik oder des Wahlrechts eine rechtliche Harmonisierung stattfinden müsse.
Eine viel diskutierte Frage ist auch, ob ein Austritt aus der EU möglich ist. Hierzu ist festzustellen, dass es keine Ausstiegsklausel in den EU-Verträgen gibt, ein Austritt allerdings prinzipiell möglich ist, wenn alle Staaten diesem zustimmen. Das ist allerdings ein äusserst unwahrscheinliches Szenario, da wirtschaftlich schwache Staaten kaum austreten werden wollen, jedoch dem Austritt finanzkräftiger und einflussreicher Staaten eher nicht zustimmen werden.
Europäischer Rat und Ministerrat:
Der Europäische Rat, der sich aus Regierungschefs der 15 Mitgliedsstaaten der EU sowie dem Präsidenten der Kommission zusammensetzt und von der 15 Außenministern und einem Mitglied der Kommission unterstützt wird, trifft sich jährlich mindestens zwei Mal zu Gipfeltreffen.
Die Unterscheidung zwischen dem Europäischen Rat und dem Ministerrat besteht hauptsächlich darin, dass die Fachministerräte nur in ihren Ressortbereichen Entscheidungen fällen, während der Europäische Rat die Leitlinien der Union festlegen soll; gemeinsam ist ihnen die Möglichkeit, den Rat aufzufordern, Vorschläge über Rechtsakte auszuarbeiten. Der Vorsitz des Rates wechselt halbjährlich, wodurch jedes Mitgliedsland die Chance hat, eigene Initiativen einzubringen, über die dann abgestimmt werden können; hierbei existieren Einstimmigkeitsregel und Mehrheitsprinzip nebeneinander. In der Praxis stellen hier die Abstimmungen mit qualifizierter Mehrheit (62 von 87 Stimmen, wobei die Länder unterschiedlich viele Stimmen haben: Deutschland sowie Frankreich, Großbritannien und Italien 10, Österreich 4) seltener vorkommen, da man Vorbehalte bestimmter Staaten von Anfang an ausräumen möchte.
Europäische Kommission:
Die Kommission, die “Hüterin der Verträge”, setzt sich aus 20 Mitgliedern zusammen, wobei Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Spanien und Italien je zwei Kommissionsmitglieder stellen, die anderen Länder je einen; die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Weiters gibt es einen Präsidenten, der momentane ist Jaques Santer, ebenfalls bekannt sind Jaques Delors (1985-1994) und Walter Hallstein (1958-1967). Hauptsächliche Aufgaben der Kommission sind die Durchführung von Gemeinschaftsrecht (Exekutivfunktion), Abgabe von Empfehlungen und Stellungnahmen, Kontrolle über Einhaltung der EU-Verträge, sowie die Vertretung der EU in internationalen Organisationen.
Europäisches Parlament:
Das EP, das historisch gesehen aus dem Abgeordnetengremium der EGKS hervorgeht, hat drei Sitze: Straßburg (Plenartagungen), Luxemburg (Sekretariat) sowie Brüssel (Ausschüsse). Diese unpraktische Regelung hat historische Hintergründe. Die 626 Abgeordneten, die direkt alle fünf Jahre gewählt werden, wählen für zweieinhalb Jahre ein Präsidium. Momentan stellt Deutschland mit 99 Abgeordneten die Mehrheit derer, Österreich beispielsweise stellt 21, Luxemburg 6. Diese Abgeordneten werden neun verschiedenen europäischen Parteien zugeordnet, wobei die SPE gefolgt von der EVP die stimmenstärkste Partei ist. Die restlichen Fraktionen haben einen verhältnismäßig kleinen Stimmenanteil (Interessantes Detail am Rande: Die fünf Freiheitlichen Abgeordneten zählen mit 26 Kollegen zu den Fraktionslosen).
Eine Auswahl der Aufgabenbereiche des EP:
Das EP hat die Möglichkeit, die Kommission (mit Zweidrittelmehrheit) abzusetzen und muss der vom Rat vorgeschlagenen Kommission bei deren Amtsantritt zustimmen. Weiters hat es eine Kontrollfunktion über die Kommission; bei einer positiven Misstrauensabstimmung muss die Kommission übrigens geschlossen zurücktreten.
Das EP hat ein Initiativrecht, also die Möglichkeit, die Kommission zur Ausarbeitung von Gesetzesentwürfen aufzufordern.
Hinsichtlich der Steuerpolitik und des Haushaltsenwurfes hat das Parlament die Möglichkeit, ein vom Rat vorgelegtes Konzept abzulehnen, dieses ist dann nicht rechtskräftig.
Das EP genießt das Recht der Zustimmung bei Assoziierungsverträgen, internationalen Abkommen und beim Beitritt neuer Länder.
Europäischer Gerichtshof:
Der EuGH besteht formell aus 15 Richtern (ein Richter pro Mitgliedsland), acht Generalanwälten und einem Präsidenten.
Der letztere wird von den Richtern für drei Jahre gewählt (wobei Wiederwahl möglich ist), Richter und Generalanwälte alle der Jahre teilweise neu besetzt. Der EuGH, dessen supranationaler Charakter besonders wichtig und herausstechend ist, hat weitreichende Aufgaben und Befugnisse:
Er achtet auf die Einhaltung von Gemeinschaftsentscheidungen, auch wenn sie dem Interesse eines einzelnen Staates widersprechen – die europäischen Verträge stehen über dem nationalen Recht.
Die Kommission kann den Gerichtshof anrufen, wenn ihrer Meinung nach ein Staat einen Vertrag verletzt oder Pflichten vernachlässigt. Als Strafen folgt meistens die Zahlung eines Zwangsentgeltes (Schadenersatz etc.) oder eines Pauschalbetrages.
Auch Mitgliedsstaaten können das Gericht anrufen.
Der EuGH muss die Grundrechte schützen.
Selbst Privatpersonen können den Gerichtshof anrufen und sich auf das Gemeinschaftsrecht stützen, auch wenn es der nationale Gesetzgebung widerspricht.
Weitere Institutionen:
Der Wirtschafts- und Sozialausschuss:
Im WSA, der seit 1958 besteht, werden vor allem gemeinschaftliche Interessen vertreten: 222 Vertreter, bestehend aus z.B. Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Selbständigen und Umweltschützern haben die Möglichkeit, in wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten von Rat und Kommission angehört zu werden; allerdings besteht keine Verpflichtung für diese zwei Institutionen, den Standpunkt des WSA zu berücksichtigen.
Der Ausschuss der Regionen:
Die 222 Vertreter aus europäischen Ländern, Regionen und Gemeinden haben in Fragen der Struktur- und Regionalpolitik eine beratende Funktion.
Der Europäische Rechnungshof:
Dem Rechnungshof unterliegt die Rechnungsprüfung der EU, sprich eine Kontrolle des Haushaltes, der EGKS-Anleihen und Darlehen sowie der Einnahmen und Ausgaben der Institutionen. Ein Mal pro Jahr verfasst der Rechnungshof einen (Jahres-)Bericht.
Die Europäische Polizeibehörde:
Die EUROPOL erlangte 1995 rechtlichen Status und hat ihren Sitz in Den Haag.
Die Europäische Umweltagentur
Das Europäische Währungsinstitut (EWI) und die Europäische Zentralbank (EZB)
Die EZB hat ihren Sitz in Frankfurt.
Die Politikbereiche
Im EU-Vertrag vom Februar 1992 sind 17 Politikbereiche festgelegt, unter anderem “Kultur”, “Verbraucherschutz”, “Wettbewerb” etc. Die näher besprochenen Bereiche stellen also nur eine Auswahl der (vermeintlich) wichtigsten dar.
Agrarpolitik:
Die Agrarpolitik stellt einen der wichtigsten (Anteil der Landwirtschaft am BIP 1995: Griechenland 13,7 %, Österreich 2,3%, Deutschland 1,2%), allerdings auch einen der umstrittensten Politikbereiche der EU dar. Die unten noch im näheren erklärten Aufgaben der Agrarpolitik sind relativ schwer zu erfüllen, da einerseits eine relativ große Schicht an Landwirten und Fischern innerhalb der Union ein enormes Wählerpotential vor allem für die konservativen Parteien darstellt (und so viel Druck ausüben kann), andererseits wichtige Ziele wie ein Stopp der Bevölkerungsmigration in die Städte oder die Erhaltung regionaler Produkte erreicht werden wollen. Die wichtigsten Punkte der Gemeinsamen Agrarpolitik werden in drei Punkten zusammengefasst:
Einheitlicher Markt:
Hauptziel der durch die Schaffung eines einheitlichen Marktes erhofften Folgen sind einheitliche Preise für Agrarprodukte. Dieses Ziel, das nur selten erreicht wird, soll einerseits durch die Abschaffung von Zöllen, andererseits durch mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen, aber auch durch hohe Zuschüsse erreicht werden. Das dafür geschaffene Instrument der MCA, der “monetary compensatory amounts” greift gegebenenfalls mit Finanzspritzen in die Preispolitik ein; 70% aller landwirtschaftlichen Güter werden noch heute preislich gestützt. Weiters gibt es direkte Produktsubventionen z.
B. für Oliven, Tabak und Schaftzucht und zur Eindämmung der großen Produktionsüberschüsse Stilllegungsprämien.
Gemeinschaftspräferenz:
Sie beinhaltet eine generelle Bevorzugung von Produkten, die aus Mitgliedsländern stammen, gegenüber Produkten aus Drittländern. Deshalb werden auf Agrargüter aus solchen Staaten hohe Zölle eingehoben, wodurch der Export in die EU für Drittländer nicht mehr rentabel ist. Diese Abschottung gegenüber Nichtmitgliedsstaaten stellt übrigens einen großen Unterschied gegenüber der Politik der EFTA dar.
Gemeinsame finanzielle Verantwortung:
Die Ausgaben für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) wird über den EU-Haushalt finanziert, allerdings werden auch Steuer- und Zolleinnahmen als Gemeinschaftseinnahmen angesehen.
Aus diesen Punkten lassen sich bereits Probleme der und Kritik an der GAP erahnen: Die hohen finanziellen Aufwendungen (1995 37,4 Milliarden Euro, Tendenz steigend) nützen nur einer gesellschaftlichen Gruppe, werden allerdings von der breiten Masse durch überhöhte bezahlt; gerade die finanzschwachen Haushalte (und somit die Mehrheit der Haushalte), die den größten Anteil ihres Einkommens in Lebensmittel investieren, werden überproportional belastet. Durch die Abschottung gegenüber Drittstaaten einerseits, vielmehr jedoch durch Abnahmegarantien, Stillegungsprämien (dieses Instrument wird freilich des öfteren ausgenützt bzw. missbraucht) und finanzielle Zuschüsse erscheinen Vorwürfe wie Verzerrung des Weltmarktes und Außerkraftsetzung der Marktmechanismen als durchaus plausibel. Durch die Überproduktion ist die EU zum Nettoexporteur geworden: Allerdings wird durch variable Zollsätze sowie Subventionen der Preismechanismus außer Kraft gesetzt, besonders rückständige Länder (Dritte Welt, Osteuropa), die prinzipiell billiger produzieren, werden dadurch benachteiligt.
Wirtschafts- und Währungspolitik:
Geschichtlich gesehen ist der vom luxemburgischen Premierminister Pierre Werner 1970 verfasste Werner-Plan ein erstes Konkretes Konzept zur Errichtung einer Wirtschaftsunion, welches allerdings scheiterte. Ein weiterer wichtiger Plan ist der Delors-Bericht, der die Errichtung einer Wirtschafts- und Währungsunion in drei Stufen vorsah und als Vorlage für die Maastrichter Verträge diente.
Ziele des heutigen Planes der Errichtung einer solchen Union sind unter anderem die Errichtung einer zentralen Notenbank (ÞEZB) und eine einheitliche Währung (Euro, früher ECU), wobei die Wirtschaftspolitik den allgemeinen Gegebenheiten des Binnenmarktes samt seiner vier Freiheiten (Freier Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und Personenverkehr) unterliegt.
Die (momentan) 11 Teilnehmer der dritten Stufe der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion mussten für den Beitritt zu dieser fünf Konvergenzkriterien erfüllen:
Inflationsrate:
Im letzten Jahr vor der Prüfung muss die durchschnittliche Inflationsrate maximal 1,5% über der Inflationsrate jener höchstens drei Mitgliedsstaaten liegen, die auf dem Gebiet der Preisstabilität das beste Ergebnis erzielt haben.
Öffentliches Defizit:
Das Verhältnis der geplanten oder tatsächlichen öffentlichen Defizits zum BIP darf den Referenzwert von 3% nicht überschreiten.
Öffentlicher Schuldenstand:
Das Verhältnis zwischen öffentlichen Stunden und dem BIP darf einen Referenzwert von 60% nicht überschreiten, es sei denn, dass das Verhältnis hinreichend Rückläufig ist.
Langfristiger Zinssatz:
Im Jahr vor der Prüfung darf der durchschnittliche Zinssatz nicht um mehr als 2% über dem entsprechenden Zinssatz der höchstens drei Mitgliedsstaaten liegen, die auf dem Gebiet der Preisstabilität das beste Ergebnis erzielt haben.
Einhaltung der Bandbreite des EWS:
Die im EWS festgehaltenen normalen Bandbreiten müssen in den letzten zwei Jahren vor der Prüfung ohne starke Schwankungen eingehalten werden.
Jener Referenzwert wurde im August 1993 mit 15% festgelegt.
Am 1. Jänner 1999 schließlich wurden die unwiderruflichen Wechselkurse der Währungen der einzelnen Mitgliedsstaaten bezüglich des Euro festgelegt. Jene, die auf sechs Stellen genau angegeben werden, sind folgende: 1 Euro entspricht beispielsweise 13,7603 Schilling/ 1,95583 Deutsche Mark oder 1936,27 italienische Lire. Gegenüber aussereuropäischen Währungen kann sich der Euro freilich frei bewegen. Nach dem schon lange mit Spannung erwarteten Start des Euro mit Beginn 1999 (allerdings nicht als Barzahlungsmittel) zeigte sich der Euro unerwartet hart gegenüber Dollar und Yen, tendierte in letzter Zeit allerdings negativ gegenüber dem USD (ein Euro entspricht momentan [Feb.
1999] zwischen etwa 1,119 und 1,12 USD). Hinsichtlich eben dieser Fakten sind die Auswirkungen von einem harten bzw. schwachen Euro interessant:
Hartwährung:
Durch strikte Anwendung der Konvergenzkriterien und rigorose Sparpolitik der nationalen Parlamente kann man eine Hartwährung erreichen. Jene verspricht langfristig niedrige Normalzinsen und eine relativ geringe Arbeitslosigkeit.
Weichwährung:
Durch eine Aufweichung der Sparprogramme der Nationalitäten und überhastete Aufnahme politisch wichtiger, finanzpolitisch jedoch nicht gewappneter Staaten kann jedoch auch eine Weichwährung erreicht werden. Mit ihr verbunden wären eine Abwertung des Euro (durch die sich Importe verteuern), hohe Inflation, höhere Arbeitslosigkeit, allerdings auch eine Zunahme an Exporten.
Aussen- und sicherheitspolitik:
Die Pläne zur Intensivierung der Gemeinschaft hinsichtlich einer gemeinsamen Aussen- und Sicherheitspolitik bestehen bereits lange: Im Plan Fouchet II wird sie ebenso angestrebt wie im Luxemburger Bericht, im Kopenhagener Bericht, im Londoner Bericht oder in der Einheitlichen Europäischen Akte. In der letzteren wird die Zusammenarbeit in Aussen- und Sicherheitspolitik als Ziel deklariert, gemeinsame Stellungnahme zu Konflikten (z.B. Iran, Afghanistan, Naher Osten, Terrorismus) abgegeben. Durch den EU-Vertrag wird schließlich die EPZ zur GASP umbenannt, die grundlegenden Ziele werden formuliert:
Wahrung des Friedens
Stärkung der Demokratie sowie Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten
Stufenweise Durchführung gemeinsamer Aktionen
Aktive Unterstützung der GASP durch alle Mitgliedsstaaten
Stärkung der Sicherheit der Union und ihrer Mitgliedsstaaten
Mittelfristig wird eine Bindung der EU an die WEU festgeschrieben, allerdings soll sich die europäische Sicherheitspolitik auch an der NATO und der OSZE orientieren. In Außenpolitischen Angelegenheiten wird die Union vom Außenminister des den Vorsitz innehabenden Landes vertreten.
Zwischen den Mitgliedsstaaten und Drittstaaten sind grundsätzlich drei Arten von Abkommen möglich;
Bilaterale und multilateralen Handelsabkommen:
Sie dienen zur Förderung des Warenverkehrs, also etwa zur Öffnung unerschlossener Märkte oder Setzung aussenpolitischer Signale. Beispiele solcher Handelsabkommen sind das Abkommen mit der EFTA sowie Abkommen mit Ungarn, Israel, Bulgarien etc.
Assoziierungsabkommen:
Das Ziel der Assoziierungsabkommen ist die Förderung von Entwicklung zumeist in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht. Solche Verträge bestehen beispielsweise mit AKP-Staaten (Afrika, Karibik, Pazifik). Assoziierungsabkommen laufen im wesentlichen auf Freihandelsassoziationen hinaus.
Europa-Abkommen:
Sie dienen der Heranführung diverser Staaten an die EU und haben schließlich den Beitritt jenes Landes zur Union zum Ziel Solche Abkommen bestehen unter anderem mit Ungarn, Estland oder Tschechien.
Vom Rat können zwei Arten von Verträge geschlossen werden, in denen Standpunkte oder Aktionen festgelegt werden: Gemeinsame Standpunkte (z.B. über ein Embargo für Waffen gegen den Sudan oder eine Einschränkung der Wirtschaftsbeziehungen mit Haiti) und gemeinsame Aktionen (z.B. die Unterstützung des Friedensprozesses im Nahen Osten oder 1993 die Entsendung von Wahlbeobachtern nach Russland).
Zum derzeitigen Zeitpunkt konzentriert sich die GASP mehr auf Aussen- als auf Sicherheitspolitik im militärischen Sinn.
Ein fixes militärisches System aller Mitgliedsstaaten gibt es (noch) nicht; die meisten Mitgliedsländer sind bereits Mitglied bei WEU oder NATO, einzig Österreich, Irland und Schweden sind bei keinem der beiden Bündnisse Mitglied, wobei aber alle drei Länder innerhalb der WEU einen Beobachterstatus einnehmen.
Ein aktuelles Thema und Gebiet in der Aussenpolitik stellt die Erweiterungsfrage dar:
Polen, Ungarn, die Slowakei, Bulgarien, Tschechien und Zypern sind nur einige der Staaten, die einen Beitritt zur EU anstreben. Die Probleme dabei sind mannigfaltig. Ein interessanter Kritikpunkt ist, dass Statistiken und psychologischen Studien zufolge eine Gemeinschaft mit 15 Mitgliedern die optimale Teilnehmerzahl bereits erreicht, durch eine Gemeinschaft von 25 bis 30 Staaten (das wäre der Fall, wenn allen Anträgen zugestimmt werden würde) würden Entscheidungsprozesse erschwert und die Flexibilität eingeschränkt werden. Eine weitere Hürde sind die lange Aufnahmeprozedur und die strengen Aufnahmebedingungen. Abgesehen vom Demokratiegebot und der Achtung der Menschenrechte ist die wirtschaftliche Rückständigkeit der Oststaaten (Strukturschwäche, Billiglohnkonkurenz/Lohnniveau, Agrarhaushalt etc.
) ein Problem; so werden Millionen von Euro in die Wirtschaft zukünftiger Mitgliedsstaaten investiert. Einen besonderen Fall bildet die Türkei, die zwar Mitglied der OSZE, der NATO und des Europarates sowie assoziiertes Mitglied der WEU ist, deren Mitgliedsantrag allerdings 1989 abgelehnt wurde. Weniger wirtschaftliche Rückständigkeit verhinder(t)en eine Aufnahme, sondern vielmehr die Missachtung von Menschenrechten (Folter, Todesstrafe) und der ewige girchisch-türkische Konflikt sind große Barrieren.
Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres:
Die ZJI hat z.B. folgende Aufgaben:
Asylpolitik
Einwanderungspolitik
Zusammenarbeit im Zollwesen
Zusammenarbeit der Polizei im Rahmen der Europol
Bekämpfung von Drogen und Betrügereien in internationalem Ausmaß
Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen
Hinsichtlich der Zusammenarbeit im Zollwesen ist das Schengener Abkommen zu erwähnen, das 1985 im Luxemburgischen Ort Schengen geschlossen wurde.
Es hat im wesentlichen den Wegfall von Grenz- und Zollkontrollen zum Ziel, wobei jedoch die EU-Aussengrenze verstärkt kontrolliert werden soll. Zur verstärkten Zusammenarbeit wurde auch das Schengener Informationssystem (SIS) geschaffen. Dennoch gibt es Kritik am Wegfall des Grenzkontrollen, da die Bekämpfung von Drogenhandel und Rauschgiftkriminalität oder des organisierten Verbrechens erschwert wird, ausserdem erschweren (noch) unterschiedliche Gesetzesgrundlagen gemeinsame Fahndungsanstrengungen.
Auch die Unionsbürgerschaft, die in den Zielkatalog des Unionsvertrages aufgenommen wurde, fällt in den Bereich der ZJI. Sie beinhaltet vier Rechte: Aufenthaltsrecht (Harmonisierung der Ausländerpolitik, freies Bewegen innerhalb des Hoheitsgebietes der Mitgliedsstaaten), Wahlrecht (aktives und passives Wahlrecht bei Kommunalwahlen und Wahlen des EP) und das Schutzrecht (diplomatischer Schutz in Drittländern), Petitionsrecht (Petitionsrecht beim EP).
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