Die geschichte der europäischen union
Die Geschichte der Europäischen UnionZeitleiste
1945
Der 2. Weltkrieg geht zu Ende
1946
Ehemaliger Premierminister Englands, Winston Churchil, fordert die Schaffung der Vereinigten Staaten von Europa
Mai 1948
Europakongress (7. - 10.) beschließt den freien Zusammenschluß Europas auf wirtschaftlicher und politischer Ebene - Geburtsstunde der “Europäischen Bewegung”
1949
“Europäisch Bewegung” gründet den Europarat
9. Mai 1950
Der französische Außenminister Robert Schumann schlägt vor, die französische und die deutsche Kohle- und Stahlproduktion durch eine gemeinsame Organisation kontrollieren zu lassen.
1951
Deutschland, Frankreich, Niederlande, Belgien, Italien und Luxemburg schließen den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS).
1952
“Gemeinsame Versammlung der EGKS tritt erstmals zusammen.
1953
Gerichtshof der EGKS wird gegründet
1954
Die Gründung einer Europäischen Verteitigungsgemeinschaft (EVG) scheitert.
1955
Gespräche über die Gründung einer Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und einer Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM oder EAG).
25. März 1957
Die Regierungschefs der sechs Mitgliedststaaten der EGKS kommen in Rom zusammen, um die Verträge zur Gründung von EWG und EURATOM zu unterschreiben.
1.
Januar 1958
Die “Römischen Verträge” treten in Kraft - Gerichtshof der EGKS ist von nun an als Europäischer Gerichtshof für alle drei Gemeinschaften (EGKS, EWG und EURATOM) zuständig.
1961
Dänemark, Großbritannien, Irland und Norwegen stellen Beitrittsantrag zur EG.
1962
Die “Gemeinsame Versammlung” der EGKS wird in “Europäisches Parlament” umbenannt.
1965
Fusionsvertrag, der von allen Mitgliedsstaaten unterzeichnet wird, sieht die Errichtung gemeinsamer Organe für EGKS, EURATOM und EWG vor ß Geburt der Kommission und des Ministerrates der Europäischen Gemeinschaft (EG).
1967
Dänemark, Großbritannien, Irland und Norwegen stellen zum zweiten Mal Beitrittsantrag.
1969
Rücktritt des französischen Staatspräsidenten Charles de Gaulle - Verhandlungen zur Vergrößerung der EG werden wieder aufgenommen
1.
Januar 1973
Beitritt von Großbritannien, Irland und Dänemark
1981
Beitritt Griechenlands
1986
Beitritt von Portugal und Spanien - Unterzeichnung der “Einheitlichen Europäischen Akte”
1990
EG-Staaten beschließen, Regierungskonferenzen zur Gründung einer politischen Union sowie einer Wirtschafts- und Währungsunion einzuberufen.
7. Februar 1992
Von den Außen- und Finanzministern wird der “Maastrichter Vertrag” unterzeichnet, der die Gründung und den Aufbau der Europäischen Union beschließt.
Dezember 1992
Bundestag und Bundesrat stimmen dem EU-Vertrag und dem neuen Europaartikel 23 im Grundgesetz zu.
1. Januar 1993
“Maastrichter Vertrag” soll in Kraft treten, doch der Termin kann nicht eingehalten werden, weil die Ratifizierungsverfahren in einigen Ländern länger dauern als geplant.
Oktober 1993
Nach einigen Verfassungsbeschwerden erklärt das Bundesverfassungsgericht, daß der EU-Vertrag mit dem Grundgesetz vereinbar sei.
1. November 1993
Vertragswerk kann in Kraft treten ß offizielle Bezeichnung ab sofort “Europäische Union”
1. Januar 1994
Der “Europäische Wirtschaftsraum” (EWR), bestehend aus den EU-Staaten sowie Norwegen, Schweden, Finnland, Österreich und Island, entsteht.
1. Januar 1995
Beitritt zur EU von Österreich, Finnland, Schweden und Norwegen
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