Die speditionsbetriebe
Leistungen des Speditionsbetriebes
Spediteurleistungen im engeren Sinn
Sonstige Leistungen
Besorgung der Befördung
Neben-leistungen
Ausführung der Beförderung
Lagerhaltung
Sammeln und Verteilen
Die Leistungen der Speditionsbetriebe
1. Die Besorgung der Transport- und Umschlagleistung
Der Spediteur
wählt das geeignete Transportmittel aus,
schließt den Frachtvertrag ab,
füllt die Frachtpapiere aus
sorgt für die Umladung, falls eine solche notwendig ist.
2 Nebenleistungen bei der Besorgung der Transport- und der Umschlagleistung
Der Spediteur kann folgende Nebenleistungen übernehmen:
Verpacken
Versichern
Verzollen
Weiterleiten der Frachtdokumente
Inkasso
Vorfinanzierung der Frachtkosten
Kontrolle der Ware am Ankunftsort
Der Sammelladeverkehr
Der Spediteur sammelt Güter verschiedener oder gleicher Art, die
von verschiedenen Versendern stammen,
an verschiedene Empfänger gehen,
jedoch die gleiche Beförderungsrichtung haben.
Nur 1 Frachtvertrag
Bahn, Schiffs- und LKW-Transport
Ankunftsort – Verteilung der Güter
Empfang, Verteilen und Weiterleitung kann durch einen anderen Spediteure erfolge.
Vorteile:
Die Versender erhalten günstigere Tarife,
der Spediteur wird konkurrenzfähiger
der Frachtführer – bessere Auslastung
Ausführung der Beförderung (der "Selbsteintritt")
Wird im Speditionsvertrag nichts anderes bestimmt, so ist der Spediteur berechtigt, die Beförderung des Gutes selbst auszuführen. Der Spediteur ist dann zugleich Frachtführer bzw.
Verfrachter.
Lagerhaltung
Häufig besorgt der Spediteur die Ein- und Auslagerung der Ware, wählt das Lagerhaus aus oder besorgt die Lagerung in eigenen Lagerhallen (der Spediteur ist dann Lagerhalter).
Die Pflichten und Rechte des Spediteurs
Die Rechtsgundlagen
Allgemeine Österreichische Spediteurbedingungen (AÖSp)
Die Pflichten des Spediteurs
Sorgfaltspflicht
Pflicht zur rechtzeitigen Durchführung der Beförderung
Die Haftung des Spediteurs
Der Umfang der Haftung
Nach dem HGB haftet der Spediteur voll für die Erfüllung seiner Pflicht. Dh. er müsste jeden Schaden voll ersetzen, sofern ihn oder seine Arbeitskräfte dabei ein Verschulden trifft.
Durch AÖSp wird die gesetzliche Haftung eingeschränkt:
Die Haftung wird auf Höchstsummen beschränkt
Der Spediteur haftet nur als Spediteur und nicht für Verschulden anderer
Der Spediteur haftet nicht, wenn
- bei wertvollen Gütern die Wertangabe unterlassen wurde;
- die Güter mangelhaft verpackt waren;
- der Schaden durch Diebstahl od.
Raub entstand;
Die Ergänzung der Haftung durch die Speditionsversicherung
Die Speditionsversicherung ist eine Haftpflichtversicherung.
Der Auftraggeber wird bei jedem Speditionsauftrag automatisch versichert.
Nur durch die Speditionsversicherung ist es möglich,
die Speditionsprovision relativ niedrig zu halten;
Spediteure auch für risikoreichere Aufträge zu finden
dem Auftraggeber den Schadenersatz auch bei wertvollen Gütern zu garantieren
Die Rechte des Spediteurs
Anspruch auf die tatsächlichen Ausgaben und auf Provision
Der Spediteur darf dem Auftraggeber keine höheren Spesen (vor allem Frachtkosten) verrechnen, als ihm selbst entstanden sind.
Für seine Leistungen hat der Spediteur Anspruch auf eine Provision.
Die wirtschaftliche Bedeutung der Spedition
Für den internationalen und interkontinentalen Verkehr ist der Spediteur unbedingt erforderlich.
Die Inanspruchnahme der Dienste eines Spediteurs kann folgende Vorteile bringen:
Zeit- und Kostenersparnis
Ausnützung von Versandvorteilen
Sichere Kalkulationsgrundlage
Erleichterung der betrieblichen Disposition beim Handel
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