Privatgymnasium der ursulinen salzburg
Privatgymnasium der Ursulinen Salzburg
Die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion
und ihre Auswirkungen auf Österreich
Fachbereichsarbeit aus Geographie und Wirtschaftskunde
vorgelegt bei
Mag. Heidemarie Soucek
von Teresa Schinwald
Köstendorf, am 06. Januar 1999
VorwortDurch mein Elternhaus, sozusagen “erblich vorbelastet”, interessiere ich mich sehr für die wirtschaftlichen Vorgänge in Österreich und Europa. Die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion hat sich für mich als das große Thema der letzten Jahre herauskristallisiert, und die Entwicklung Österreichs und Europas wird von ihrem Ausgang maßgeblich beeinflußt. Als Grundlage für das bessere Verständnis der Prognosen habe ich sowohl kurz die historische Entwicklung der monetären Integration, als auch eine Darstellung der ökonomischen Theorien in den Aufbau der Arbeit einbezogen. Da die Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion noch bevorsteht und ständig neue Details bekanntgegeben werden, mußte ich den Jahreswechsel 1996/97 als Redaktionsschluß nehmen und konnte über das zukünftige Geschehen nur Voraussagen treffen.
Um schließlich die Auswirkungen der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion auf die einzelnen Bereiche der Volkswirtschaft möglichst authentisch darzustellen, habe ich jeweils einen Vertreter aus den Bereichen Landwirtschaft, Industrie und Dienstleistung um seine Meinung zu diesem Thema gebeten.
Ich danke hiermit:
Karl Krenn für die lebendige Darstellung der Situation in der Landwirtschaft,
Mag. Wolfgang Stier, der mir die Situation eines Industriebetriebs erklärte, und
Günter Lange, der mir die Sehweise eines Einzelhändlers näherbrachte,
für ihre freundliche Bereitschaft, mir auf meine Fragen zu antworten.
Für kritische Denkanstöße und für die Hilfestellung bei der Verarbeitung dieses Themas danke ich Frau Mag. Heidemarie Soucek.
Mein ganz besonderer Dank gilt meinem Vater Dir.
Mag. Hans Schinwald, der mir die Möglichkeit gab, das Bankenseminar über die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion im Rahmen des Forums Alpbach zu besuchen, mir mit Rat und Tat jederzeit zur Verfügung stand.
Köstendorf, am 18. Februar 1997 Teresa Schinwald
Inhaltsverzeichnis
VORWORT 2
INHALTSVERZEICHNIS 3
1. Teil: Entwicklung und gesetzliche Grundlagen
1 DIE ENTWICKLUNG MONETÄRER INTEGRATION INNERHALB DER EUROPÄISCHEN UNION 6
1.1 Die ersten Ansätze 6
1.
2 Der Werner-Plan 6
1.3 Die “Währungsschlange im Tunnel” 7
1.4 Das Europäische Währungssystem (EWS) 7
1.4.1 Die Krise des EWS 1992/93 8
2 DER VERTRAG VON MAASTRICHT 8
2.1 Der Weg zum Binnenmarkt 8
2.
2 Die 1. Stufe 1990-1993 9
2.3 Der Vertrag über die Europäische Union 9
3 DER STUFENPLAN ZUR EUROPÄISCHEN WÄHRUNGSUNION 12
3.1 Die 2. Stufe 1994-1998 12
3.1.
1 Das Europäische Währungsinstitut 12
3.1.2 Der Übergang in die Europäische Währungsunion 12
3.1.3 Phase A 12
3.1.
4 Das Europäische System der Zentralbanken und die Europäische Zentralbank 12
3.2 Die Dritte Stufe 1999-2002 12
3.2.1 Phase B 12
Phase C 12
2. Teil: Ausblick auf die möglichen Entwicklungen und Veränderungen in der EWU
4 SZENARIEN ÜBER DIE GRÜNDERSTAATEN UND DEN VERLAUF DER WÄHRUNGSUNION SOWIE IHRE AUSWIRKUNGEN AUF ÖSTERREICH 12
4.1 Die Hartwährungsunion 12
4.
2 Die Große Währungsunion 12
4.3 Die Verschiebung des Starttermins 12
4.4 Das Scheitern der Währungsunion 12
4.5 Das aktuelle Szenario (Stand: Dezember 1996) 12
4.6 Das Verhältnis zwischen den “Ins” und den “Outs” 12
4.7 Ökonomische Probleme und Vorteile einer Währungsunion 12
5 AUSWIRKUNGEN AUF EINZELNE WIRTSCHAFTSTEILNEHMER IN ÖSTERREICH 12
5.
1 Der Verbraucher am Bankschalter 12
5.1.1 Der Informationsstand und die Informationsvermittlung durch die Banken und die Österreichische Nationalbank 12
5.2 Industrie- und Dienstleistungssektor 12
5.3 Finanzwirtschaft 12
6 INTERVIEWS MIT VERTRETERN DER EINZELNEN WIRTSCHAFTSSEKTOREN 12
6.1 Landwirtschaftssektor 12
6.
2 Industrie 12
6.3 Dienstleistungssektor 12
7 ZUSAMMENFASSUNG 12
8 LITERATURVERZEICHNIS 12
8.1 Primärquellen 12
8.2 Sekundärquellen 12
9 ABBILDUNGSVERZEICHNIS 12
10 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS 12
EinleitungIn weniger als zwei Jahren wird es in einigen Ländern der Europäischen Union nur noch eine Währung als Buchgeld und wenig später auch als Bargeld geben. Die bisher gebräuchlichen Währungen, der Schilling, die D-Mark und der französische Franc werden ihre Gültigkeit verlieren und durch eine europäische Währung, den Euro, ersetzt. Dies wird zu einer noch nie dagewesenen Verflechtung der nationalen Volkswirtschaften in einem einzigen Währungssystem führen und alle Bereiche des öffentlichen Lebens nachhaltig beeinflussen.
Die Wirtschaft, die Unternehmen und jeder einzelne Konsument sind von dieser Umstellung betroffen.
Wir alle müssen uns darauf einstellen, und doch wissen die wenigsten, was auf sie zukommen wird. Die Bevölkerung ist verunsichert, und es gibt viele offene Fragen. Welche Länder werden an der Währungsunion teilnehmen? Wie stabil wird der Euro sein? Was will man damit erreichen? Die größte aller Fragen ist aber diese: Welche Auswirkungen wird die Währungsunion auf mich, auf mein Unternehmen, auf Österreich und schließlich auf Europa haben?
Der erste Teil dieser Arbeit befaßt sich mit der Entwicklung und den gesetzlichen Grundlagen der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion, während im zweiten Teil versucht wird, Szenarien und Prognosen zu entwickeln, sowie einen Ausblick auf die bevorstehenden Veränderungen in Österreich zu geben.
1. Teil: Entwicklung und gesetzliche Grundlagen
DIE ENTWICKLUNG MONETÄRER INTEGRATION INNERHALB DER EUROPÄISCHEN UNION
Die ersten AnsätzeDer Gedanke einer Währungsunion in Europa begann erstmals 1962 im “Aktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft für die zweite Stufe des Gemeinsamen Marktes” der EG-Komission Gestalt anzunehmen.
Dessen Ziel war eine nicht näher spezifizierte Währungsunion für eine dritte Stufe eines gemeinsamen Marktes. Dieses Aktionsprogramm beinhaltete jedoch nur Maßnahmen zur Förderung der Konvergenz der Wirtschaftspolitik und sollte nur auf nationaler Ebene umgesetzt werden. Die vorrangige Aufgabe war die Wahrung der Wechselkursstabilität, welche bereits in den Römer Verträgen von 1957 zum gemeinsamen Ziel erklärt worden war. Wechselkursschwankungen stellten insbesonders für die Agrarpolitik der damaligen EG ein großes Problem dar, da sie zu starken Preis- und Einkommensverschiebungen zwischen den Landwirtschaftssektoren der einzelnen Mitgliedsstaaten führten.Der Werner-PlanVerstärkt durch die sich abzeichnende Auflösung des Bretton Woods-Systems fixierter Wechselkurse Ende der 60er Jahre, wurde auch innerhalb der EG der Druck auf das anfangs relativ stabile Wechselkursgefüge stärker. Um Währungsturbulenzen entgegenzuwirken, einigten sich die EG-Staaten 1969 auf den sogenannten Werner-Plan zur Einführung einer Wirtschafts- und Währungsunion.
Dabei wollte Frankreich vor allem wegen der positiven Auswirkungen auf den Agrarmarkt sofort fixe Wechselkurse, während Deutschland primär eine Konvergenz der Teilnehmerstaaten anstrebte.
Diese differenten Auffassungen hinsichtlich der Durchführung sowie der Zusammenbruch des Bretton Woods-Systems im Jahr 1971 führten in der Folge zur Aufgabe des Werner-Plans.Die “Währungsschlange im Tunnel”In den 70er Jahren folgten weitere, meist ergebnislose Versuche zur Stabilisierung der Währungen. 1972 lancierte man die sogenannte “Währungsschlange im Tunnel”, welche den bilateralen Wechselkursschwankungen zwischen den europäischen Währungen Grenzen setzen und damit auch die Schwankungsbreite gegenüber dem Dollar einengen sollte. Dieses System hielt jedoch der Ölkrise 1974 nicht stand.Das Europäische Währungssystem (EWS)Seitdem wurden mehrere Versuche unternommen, das währungspolitische Vorgehen der EG-Staaten zu koordinieren.
Auf deutsch-französische Initiative trat schließlich am 13. März 1979 das Europäische Währungssystem in Kraft. Es sollte monetäre Stabilität bringen, die Abhängigkeit der EG-Staaten untereinander überwinden und die monetäre Integration Europas langfristig vorantreiben. Aus diesem Grund legte der Wechselkursmechanismus eine enge Schwankungsbreite der Wechselkurse von 2,5% fest. Dazu wurde die Europäische Währungseinheit (ECU) geschaffen, an dem sich die Wechselkurse orientieren sollten. Praktisch war jedoch die D-Mark die Meßlatte des Systems.
Auch wenn Österreich zu diesem Zeitpunkt noch nicht Mitglied des EWS war, war die weitere Entwicklung des EWS für den österreichischen Markt von großer Bedeutung, da der Schilling schon damals eng an die D-Mark gekoppelt war. Gleichzeitig wurden Abmachungen über wechselseitige Interventionspflichten der Notenbanken getroffen, d. h. wenn die Schwankungsbreite überschritten war, mußten die Notenbanken der teilnehmenden Länder die stärkeren Währungen verkaufen und die schwache Währung kaufen. Mit Hilfe von Realignements (Anpassungen der Leitkurse) wurde diese Interventionspflicht vor allem zu Beginn des EWS umgangen.
Im Laufe der 80er Jahre stabilisierte sich das EWS mit der Überwindung der globalen Inflationsspirale und es wurde zu einem wirksamen Mittel zur Bekämpfung einer hohen Inflationsrate, da der stabile Wechselkurs zur D-Mark die Inflation niedrig hielt.
Im Jahr 1990 trat auch Großbritannien dem EWS bei. Gleichzeitig reduzierte Italien die Schwankungsbreite der Lira von ursprünglich 6% auf 2,5%.Die Krise des EWS 1992/93Im September 1992 trat eine massive Krise innerhalb des EWS auf. Die festgelegten Wechselkurse waren dem Druck auf das System, der infolge von immer größer werdenden Inflationsdifferenzen und der Deutschen Wiedervereinigung entstand, nicht mehr gewachsen. Das Haushaltsdefizit in Deutschland war sprunghaft größer geworden, und infolge dessen waren die Zinssätze dramatisch angestiegen, die wiederum hohen Druck auf alle Zinssätze in Europa ausübten. Dies ließ sich nicht mit den Paritäten des EWS vereinbaren, vor allem, weil die anderen Mitglieder des EWS nicht mitziehen konnten oder wollten.
Dazu kamen die ersten Zweifel über das Zustandekommen des Vertrages von Maastricht und somit auch einer Europäischen Währungsunion. Das hatte eine Serie von massiven Wechselkursverschiebungen zur Folge, die zu einem Austritt Großbritanniens und Italiens aus dem EWS führten.
Nach einer weiteren Spekulationskrise im Juli 1993 wurde die Schwankungsbreite im EWS schließlich auf 15% erweitert. Damit hatte das EWS seine Stabilität endgültig verloren und war als Inflationsreglement faktisch außer Kraft gesetzt.DER VERTRAG VON MAASTRICHT
Der Weg zum BinnenmarktIm Juni 1985 wurde das Weißbuch zur Vollendung des Europäischen Binnenmarktes von der EG-Komission unterbreitet, und bereits im Februar des darauffolgenden Jahres wurde die Einheitliche Europäische Akte als Ergänzung der Gründungsverträge der Europäischen Gemeinschaft unterzeichnet. Diese beinhaltete u.
a. die Verwirklichung des Binnenmarktes durch eine Europäische Wirtschafts- und Währungsunion.
Anläßlich des EG-Gipfels im Juni 1988 beauftragte der Europäische Rat eine Arbeitsgruppe von Notenbankpräsidenten und Wirtschaftswissenschaftlern unter dem Vorsitz von Jaques Delors, dem Präsidenten der EG-Komission, den Weg zu einem gemeinsamen Markt zu konkretisieren. Im März 1989 wurde schließlich der Delors-Report vorgelegt, der einen dreistufigen Weg zur Erreichung einer Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion vorschlug. Der Rat billigte diesen Vorschlag, und im Dezember 1989 wurde auf einem EG-Gipfel in Rom die Einberufung einer Regierungskonferenz beschlossen, welche die dazu notwendigen Änderungen in den “Römer Verträgen” ausarbeiten sollte.Die 1.
Stufe 1990-1993Die erste Stufe trat bereits am 1. Juli 1990 in Kraft und beinhaltet im wesentlichen eine umfassende Liberalisierung des Kapitalverkehrs und eine engere Kooperation der Geld-, Finanz- und Wirtschaftspolitik der einzelnen EG-Mitgliedstaaten, um langfristig wirtschaftliche Stabilität zu gewährleisten. Die Teilnahme aller Mitgliedstaaten am EWS wurde forciert, bis jetzt aber konnte dieses Ziel noch nicht verwirklicht werden.Der Vertrag über die Europäische UnionDer Vertrag über die Europäische Union (EU) wurde im Dezember 1991 in der niederländischen Stadt Maastricht von den Regierungschefs der EG-Mitgliedsstaaten ausgearbeitet und am 7. Februar 1992 unterzeichnet. Er stellt eine Erweiterung und Ergänzung der Verträge von Rom hinsichtlich der organisatorischen Basis der EU dar.
Der Vertrag beinhaltet im allgemeinen eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, eine abgestimmte Innen- und Rechtspolitik und eine gemeinsame Agrar- und Strukturpolitik. Im Mittelpunkt des Vertrages steht jedoch zweifellos die Errichtung einer Wirtschafts- und Währungsunion in einen Binnenmarkt mit Hilfe der Einführung einer einheitlichen Währung und einer Europäischen Zentralbank bis spätestens 1. Jänner 1999. Ziel des Binnenmarktes ist:“Eine harmonische und ausgewogene Entwicklung des Wirtschaftslebens innerhalb der Gemeinschaft, ein beständiges, nichtinflationäres und umweltverträgliches Wachstum, einen hohen Grad an Konvergenz der Wirtschaftsleistungen , ein hohes Beschäftigungsniveau, ein hohes Maß an sozialem Schutz, die Hebung der Lebenserhaltung und der Lebensqualität, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt und die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern”Mit der Ratifizierung des Vertrages verpflichten sich die Mitgliedstaaten, ihre Wirtschaftspolitik innerhalb des Binnenmarktes nach dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb zu koordinieren. Die Grundsätze dieser Wirtschaftspolitik sollen “stabile Preise, gesunde öffentliche Finanzen und monetäre Rahmenbedingungen sowie eine dauerhafte finanzierbare Zahlungsbilanz” sein.
Um eine größtmögliche Übereinstimmung der einzelnen Volkswirtschaften bis zum Inkrafttreten der Wirtschafts- und Währungsunion zu erreichen, bzw.
ein Zeugnis über die Fähigkeit einer Landeswährung, an einer stabilen gemeinsamen Währung teilzunehmen, zu erhalten, hat man sich auf die Schaffung sogenannter Konvergenzkriterien geeinigt. Sie beziehen sich auf Preisniveaustabilität, stabile Wechselkurse, die Annäherung der langfristigen Zinssätze sowie die Sicherung der Budgetdisziplin durch Obergrenzen für die nationalen Defizite und den Schuldenstand:
Inflationsrate:
Die durchschnittliche Inflationsrate eines Staates darf im Jahr vor der Eintrittsprüfung durch den Europäischen Rat höchstens 1,5 Prozentpunkte über dem Mittelwert der drei preisstabilsten Länder liegen. Als Maßstab wird der Verbraucherpreisindex auf vergleichbarer Basis verwendet. Der Schwellenwert beträgt in diesem Fall 2,1% (Stand Mai 1996).
Wechselkurs
Die Währung eines Mitgliedstaates muß mindestens zwei Jahre lang vor der Konvergenzprüfung unter Einhaltung der normalen Bandbreite von 15% am Wechselkursverband des EWS teilgenommen haben. Die Landeswährung darf nicht auf Initiative des Beitrittskandidaten abgewertet worden sein.
Zinsen
Die durchschnittliche Rendite langfristiger Staatsanleihen eines Mitgliedstaates darf im Verlauf eines Jahres vor dem Konvergenztest nicht mehr als zwei Prozentpunkte über dem Durchschnitt der entsprechenden Zinsen in den drei Ländern mit den niedrigsten Inflationsraten liegen. Der Schwellenwert beträgt momentan 9,3% (Stand Mai 1996).
Budgetdefizit der öffentlichen Haushalte
Das jährliche Budgetdefizit der öffentlichen Hand darf 3% des BIP nicht übersteigen, “es sei denn, daß
entweder das Verhältnis erheblich und laufend zurückgegangen ist und einen Wert in der Nähe des Referenzwerts erreicht hat,
oder der Referenzwert nur ausnahmsweise und vorübergehend überschritten wird und das Verhältnis in der Nähe des Referenzwerts bleibt.”
Schuldenstand der öffentlichen Hand
Der gesamte Schuldenstand der öffentlichen Hand darf nicht höher als 60% des BIP sein, es sei denn, die Quote ist hinreichend rückläufig und nähert sich rasch genug dem Referenzwert.
Die Kommission ist verpflichtet, die Haushaltslage und den öffentlichen Schuldenstand zu überwachen und im Fall einer Nichteinhaltung der Kriterien einen Bericht zu erstellen. Bei gravierenden Übertretungen wird dem Europäischen Rat eine Stellungnahme vorgelegt, der infolge dessen Empfehlungen zur Sanierung des Staatshaushalts abgibt und gegebenenfalls auch Strafen verhängen kann.
Alle Mitgliedstaaten haben sich mit der Ratifizierung verpflichtet, an einer Währungsunion teilzunehmen, sobald es ihre Wirtschaftslage erlaubt. Nur für das Vereinigte Königreich und Dänemark, die beide durch Volksentscheid bzw. Parlamentsbeschluß den Vertrag in seiner ursprünglichen Form abgelehnt hatten, gilt die sogenannte “opting-out”-Klausel. Sie können, aber sie müssen nicht an der dritten Stufe der Währungsunion teilnehmen.
Österreich hat sich, genauso wie alle anderen EU-Staaten, mit der Unterzeichnung des Beitrittsvertrages zur EU zu einer mit den Zielen des Vertrages von Maastricht abgestimmten Wirtschaftspolitik verpflichtet. Da dies erst im Sommer 1994 geschah, also nach Beginn der zweiten Stufe der EWU, konnte Österreich wie Finnland und Schweden keinen Einfluß auf die Gestaltung des Vertrages nehmen, sondern mußte ihn akzeptieren, wie er 1992 von den anderen EU-Staaten aufgesetzt worden war.
Die österreichischen Wähler haben am 12. Juni 1994, bei der Volksabstimmung über den Beitritt zur EU, auch den Vertrag von Maastricht im ganzen mit überwältigender Mehrheit angenommen. Die von manchen österreichischen Politikern geforderte Volksabstimmung über die Einführung des Euro hat also in Wirklichkeit schon stattgefunden, nur ist diese Tatsache den meisten bis heute nicht bewußt.DER STUFENPLAN ZUR EUROPÄISCHEN WÄHRUNGSUNION Abb. 1: Der Stufenplan zur europäischen Wirtschafts- und Währungsunion
Die 2. Stufe 1994-1998Seit dem 1.
Jänner 1994 läuft die zweite Stufe, die hauptsächlich als Vorbereitungsphase für die “Übertragung von Entscheidungsbefugnissen von den nationalen Instanzen auf eine Gemeinschaftsorganisation” in einer Währungsunion dienen soll, und dauert bis spätestens 31. Dezember 1998. In dieser Zeit sind alle EU-Staaten und seit dem 1. Jänner 1995 auch der EU-Neuling Österreich angehalten, die Konvergenzkriterien zu erfüllen, und sie haben die Voraussetzungen für die Unabhängigkeit ihrer nationalen Zentralbanken zu schaffen. Die Unabhängigkeit der OeNB wird grundsätzlich durch das Nationalbankgesetz (§41 NBG) garantiert, und die Mindestfunktionsperiode des Nationalbankpräsidenten entspricht mit fünf Jahren den Bestimmungen des Vertrages von Maastricht.
In seinem letzten Bericht über die Konvergenz fordert das EWI jedoch noch eine Anpassung in Hinblick auf das Recht des Staatskommissärs, die Rechtmäßigkeit des Handelns der Bank zu überprüfen, und die Zusammensetzung des Generalrates.
Der hohe Anteil von Vertretern aus verschiedenen Industriezweigen, die nicht ausschließlich der OeNB verpflichtet sind und aus diesem Grund die Interessen Dritter in geldpolitische Entscheidungen einfließen lassen könnten, ist nach Meinung des EWI mit den Satzungen über die Unabhängigkeit der EZB noch nicht gänzlich vereinbar.
Zu den wichtigsten Maßnahmen zählt die Gründung des Europäischen Währungsinstitutes (EWI) als Vorläufer der künftigen Europäischen Zentralbank (EZB). Das Europäische Währungsinstitut Mit Beginn der zweiten Stufe löst das Europäische Währungsinstitut (EWI) den Ausschuß der Präsidenten der Zentralbanken und den Europäischen Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit (EWFZ) ab. Das EWI ist eine von den Organen der EU und den Regierungen der Mitgliedstaaten unabhängige Organisation, deren Mitglieder die nationalen Zentralbanken sind. Es wird von einem Rat geleitet und verwaltet, der aus einem Präsidenten, Alexandre Lamfalussy, und den Präsidenten der 15 nationalen Zentralbanken besteht. Der Sitz des EWI ist Frankfurt am Main.
Österreich ist genau wie alle anderen EU-Staaten Mitglied beim EWI und hat aus diesem Grund bereits Anfang 1995 formal ein Fünftel der heimischen Goldreserven beim EWI hinterlegt. Österreich hat dafür im Gegenzug eine Gutschrift in ECU erhalten und ist damit am EWI beteiligt. Diese Reserven werden nach wie vor von der OeNB verwaltet, und alle Erträge fließen allein der OeNB zu.
Wichtige Aufgaben des EWI sind:“ die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Zentralbanken zu verstärken,
die Koordinierung der Geldpolitiken der Mitgliedstaaten mit dem Ziel zu verstärken, die Preisstabilität aufrechtzuerhalten,
das Funktionieren des Europäischen Währungssystems zu überwachen,
Konsultationen zu Fragen durchzuführen, die in die Zuständigkeit der nationalen Zentralbanken fallen und die Stabilität der Finanzinstitute und -märkte berühren;
die Aufgaben des Europäischen Fonds für Währungspolitische Zusammenarbeit (...
) zu übernehmen (...),
[und] die Verwendung des ECU zu erleichtern (...
)”Im Hinblick auf die dritte Stufe muß das EWI Bestimmungen im statistischen Bereich harmonisieren, eine einheitliche Geld- und Währungspolitik technisch möglich machen, die Effizienz des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs fördern und Regeln für die Geschäfte der nationalen Zentralbanken im Rahmen des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) ausarbeiten.
Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann das EWI Stellungnahmen abgeben, Empfehlungen aussprechen, Leitlinien verabschieden und auch verbindliche Entscheidungen erlassen. Der Übergang in die Europäische WährungsunionKlarheit über das genaue Übergangsszenario von den nationalen Währungen in die EWU brachte die Gipfelkonferenz der Regierungschefs der Mitgliedstaaten im Dezember 1995 in Madrid. Zuerst wurde über den Namen der Einheitswährung abgestimmt, der als Kompromißlösung “Euro” lauten wird. Für das Übergangsszenario orientierte man sich am Vorschlag des EWI, der auf fünf Grundsätzen beruht.
Der rechtliche Rahmen muß mit dem Vertrag von Maastricht übereinstimmen.
Der Übergang muß benutzerfreundlich und für alle Bürger glaubwürdig sein.
Er muß kostengünstig und wirkungsvoll sein, sowie Wettbewerbsverzerrungen vermeiden.
Er muß die Umsetzung der einheitlichen Geld und Währungspolitik erleichtern
Den privaten Unternehmen und Personen ist es bis zum Ende der Übergangsfrist freizustellen, den Euro zu verwenden, um eigene Mechanismen der Währungsumstellung entwickeln zu können.
Der Übergang zum Euro wird für alle Mitgliedstaaten, so auch für Österreich, in drei Phasen nach einem verbindlichen Zeitplan ablaufen, der durch vier Schlüsseltermine begrenzt wird.Phase ADie erste Phase beginnt mit der Entscheidung des Europäischen Rates über den Teilnehmerkreis der Europäischen Währungsunion, die voraussichtlich Anfang 1998 stattfinden wird, und der Bestätigung des Starttermins. Bis zum Beginn der dritten Stufe am 1.
Jänner 1999 müssen aber noch zahlreiche Vorbereitungen getroffen werden.
Der Ministerrat hat eine Reihe von Gesetzen zu erlassen, welche die Art und den Zeitplan der Währungsumstellung, die Rechtsverbindlichkeit der Umrechnungskurse sowie den rechtlichen Status des Euro betreffen. Sie werden mit dem Beginn der dritten Stufe im ganzen Währungsbereich anwendbar sein.
Die österreichische Regierung muß in dieser Zeit überprüfen, ob ihre Rechtsvorschriften mit dem Vertrag von Maastricht übereinstimmen und die nationalen Bestimmungen gegebenenfalls entsprechend anpassen.Das Europäische System der Zentralbanken und die Europäische ZentralbankUnmittelbar nach der Eintrittsentscheidung wird die Europäische Zentralbank (EZB) und das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) als Nachfolgeorganisation des Europäischen Währungsinstituts errichtet. Das ESZB besteht aus der EZB und den nationalen Notenbanken.
Das Entscheidungsgremium der EZB ist der Rat der EZB. Außer den Notenbankpräsidenten der EU-Staaten gehören ihm der Präsident, der Vizepräsident und vier weitere Mitglieder des Direktoriums an. Diese werden von den Regierungen “aus dem Kreis der in Währungs- oder Bankfragen anerkannten und erfahrenen Persönlichkeiten” unmittelbar nach der Entscheidung über den Teilnehmerkreis ernannt. Die EZB ist unabhängig und darf keine “Weisungen von Organen oder Einrichtungen der Gemeinschaft, Regierungen der Mitgliedsstaaten oder anderen Stellen einholen oder entgegennehmen.” Aus diesem Grund muß die Amtszeit eines nationalen Notenbankpräsidenten im EZB-Rat mindestens fünf Jahre betragen. Die Amtszeit der Mitglieder des Direktoriums ist auf acht Jahre beschränkt und einmalig.
Es besteht jedoch eine Rechenschaftspflicht gegenüber der Öffentlichkeit und den Organen der EU: Vierteljährlich muß ein Bericht aufgelegt werden und dem Europäischen Parlament, der Europäischen Kommission und dem Rat der EU ein Jahresbericht über die Geld- und Währungspolitik vorgelegt werden. Der EZB-Rat legt die Richtlinien für die Geldpolitik fest, während das Direktorium für die Umsetzung verantwortlich ist.
Das vorrangige Ziel der EZB ist es, die Preisstabilität aufrechtzuerhalten., wie es wiederholt im Vertrag über die Europäische Union gefordert wird. Sie soll die allgemeine Wirtschaftspolitik unterstützen, soweit dies ohne eine Gefährdung der Preisstabilität möglich ist, und ist den Grundsätzen der EU, wie nichtinflationärem Wachstum, einer hohen Konvergenz der Wirtschaftsleistungen und einem hohen Beschäftigungsniveau verpflichtet. Im übrigen muß die EZB nach dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb handeln.
Die grundlegenden Aufgaben der EZB sind die Festlegung der Geldpolitik der Gemeinschaft, die Durchführung von Devisengeschäften, das Halten und die Verwaltung der offiziellen Devisenreserven der Mitgliedstaaten, wichtige Beraterfunktionen, wie z. B. die Bankenaufsicht wahrzunehmen sowie die Förderung eines reibungslosen Funktionierens der Zahlungssysteme. Dazu gehört auch die Emission von Banknoten und Münzen, welche der Genehmigung durch die EZB bedarf. Das Münzregal verbleibt jedoch bei den Nationalbanken.
Die laufende Wechselkurspolitik wird von der EZB allein bestimmt, der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister (ECOFIN-Rat) darf lediglich Empfehlungen geben.
Betrifft es jedoch Wechselkursbeziehungen zu Drittländern, also grundsätzliche Entscheidungen über das Wechselkursregime, so entscheidet der ECOFIN-Rat in Abstimmung mit der EZB. Dies wird besonders die Wechselkurse zu EU-Staaten, die noch nicht von Anfang an in der EWU sind, betreffen.
Die EZB kann Verordnungen über die Berechnung und Bestimmung des Mindestreservesolls erlassen. Die Notenbanken können Währungsreserven im Wert von maximal 50 Mrd. Euro bei der EZB hinterlegen. Schlüssel für den Beitrag ist der Anteil am Kapital der EZB, der sich nach der Bevölkerungszahl und der Wirtschaftskraft eines Landes richtet.
Über den Rest der Reserven kann die Notenbank weiter frei verfügen. Die Gewinne der EZB werden ebenfalls gemäß dem Anteil unter den Teilnehmern aufgeteilt.
Die EZB trägt weiters die Verantwortung für eine modifiziertes EWS II, das bis jetzt jedoch noch nicht näher verifiziert wurde.Die Dritte Stufe 1999-2002Die Europäische Währungsunion beginnt in den vom Europäischen Rat bestimmten Teilnehmerstaaten mit dem 1. Jänner 1999. An diesem Tag legt der Rat aufgrund eines einstimmigen Beschlusses der EU-Staaten, mit Ausnahme von Dänemark und dem Vereinigten Königreich, unwiderruflich die Wechselkurse der einzelnen Landeswährungen zum Euro fest.
Die nationalen Währungen sind von da an nur noch ungerade Ausdrucksformen einer einzigen Währung. Die Umrechnungskurse werden mit sechs signifikanten Stellen angenommen.Phase BEbenfalls am 1. Jänner 1999 geht die gemeinsame Geldmarktpolitik von den nationalen Notenbanken auf das ESZB über. Es soll vor allem die Verwendung des Euro auf Devisenmärkten fördern und die Entstehung eines Geldmarktes in Euro forcieren. Die nationalen Großbetragszahlungssysteme sollen zu diesem Zweck mit dem von der ESZB bereitgestellten “Echtzeit-Brutto-System” für den Zahlungsverkehr TARGET (= Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer System) operieren.
Die Buchgeldumstellung wird den Marktgegebenheiten überlassen. De facto wird es möglich, jederzeit von der nationalen Währung in den Euro zu wechseln, da alle Bankkonten in beiden Währungen geführt werden müssen und die Landeswährung nur eine Denomination des Euro ist.
Ab dem Zeitpunkt, ab dem die Teilnehmerstaaten feststehen, beginnt die Vorbereitungszeit auf die Währungsumstellung, besonders im Banken- und Finanzsektor, aber auch in der Privatwirtschaft. Phase CDie letzte Phase beginnt mit der Einführung der Euro-Banknoten und -Münzen im Austausch gegen das nationale Bargeld, die spätestens drei Jahre nach Beginn der Währungsunion, also am 1. Jänner 2002, stattfinden wird. Der genaue Zeitpunkt wird vom Europäischen Rat zu Beginn der dritten Stufe festgelegt.
Das neue gesetzliche Zahlungsmittel und das alte nationale Bargeld werden bis zu sechs Monate in einer Dualitätsphase parallel laufen, und alle Preise werden in beiden Währungen angeschrieben sein. So lange hat man auch Zeit, seine Schillinge zu dem bereits festgelegten Wechselkurs in Euro zu wechseln.
Die Phase C endet an dem Tag, an dem die nationale Währung ihren Status als gesetzliches Zahlungsmittel verliert, also spätestens am 1. Juli 2002. Dieses Datum ist der Abschlußtermin für die Währungsumstellung in allen Wirtschaftssektoren. Die Banken stellen alle Konten in den Währungen, die im Euro aufgehen, auf Euro um.
Der Euro wird das alleinige gesetzliche Zahlungsmittel. Die von da an ungültigen nationalen Währungen können aber noch auf Jahre hinaus bei den Nationalbanken in Euro umgetauscht werden.
2. Teil: Ausblick auf die möglichen Entwicklungen und Veränderungen in der EWUSZENARIEN ÜBER DIE GRÜNDERSTAATEN UND DEN VERLAUF DER WÄHRUNGSUNION SOWIE IHRE AUSWIRKUNGEN AUF ÖSTERREICHAbb. 2: der Stand der Konvergenzkriterien im Mai 1996Jeder Staat, der an der EWU teilnehmen will, muß zuerst alle Konvergenzkriterien erfüllen. Das ist bis jetzt nur Luxemburg gelungen.
Österreich hat, obwohl es zu den wahrscheinlichen Gründungsmitgliedern der EWU gezählt wird, noch nicht alle Konvergenzkriterien erfüllt. Die Inflationsrate, die Wechselkursentwicklung und die Renditen langfristiger Staatsanleihen sind zwar innerhalb der Grenzen für die Konvergenz, doch die Neuverschuldung und der Anteil der Staatsschulden am BIP überschreiten deutlich die Referenzwerte. Um diese 1997, dem für die Entscheidung über den Teilnehmerkreis wichtigen Jahr, zu erreichen, muß Österreich, wie die meisten anderen EU-Staaten auch, finanzpolitische Kunstgriffe in der Budgetpolitik durchführen.
1992 betrug die Neuverschuldung Österreichs nur 1,9% des BIP und die gesamte Staatsschuld belief sich auf 59,8%. Seitdem hat sich aber die allgemeine wirtschaftliche Lage verschlechtert und das Budgetdefizit stieg auf 4,3% des BIP, bzw. die Bruttoverschuldung des Staates auf 71,7% des BIP.
Österreich muß deswegen in den Jahren 1996 und 1997 eine erhebliche Konsolidierung des Budgets erreichen, wenn es von Beginn an an der dritten Stufe der Währungsunion teilnehmen will. Dies will die österreichische Regierung mit Hilfe des Sparpakets erreichen, eines Zweijahresbudgets, das im österreichischen Staatshaushalt Einsparungen vorsieht, damit Österreich Ende 1997 die Konvergenzkriterien erreichen kann. Sollte die Konsolidierung scheitern, wäre mit einem Anstieg des Zinsdifferentials gegenüber Deutschland und Druck auf den Schilling zu rechnen.
Die Entscheidung, welche Staaten an einer Währungsunion teilnehmen dürfen, ist nicht allein wirtschaftlicher Natur, sondern hängt vor allem von verschiedensten politischen Interessen ab. Aus diesem Grund wird in der Diskussion um die EWU mit vier Szenarien argumentiert.Die HartwährungsunionDieses Szenario geht von der Einhaltung des Starttermins der EWU am 1.
Jänner 1999 aus. Bei der Entscheidung des Europäischen Rates über die Teilnehmer an der gemeinsamen Währung würden die Konvergenzkriterien nur geringfügig aufgeweicht und der Interpretationsspielraum, den der Vertrag von Maastricht im Artikel 104.2 zuläßt, nicht voll genutzt. Das heißt, daß alle Kriterien bis auf den Staatsschuldenstand streng interpretiert würden. In diesem Fall würden die Kernländer der Währungsunion Deutschland, die Benelux-Staaten, Irland, Finnland und Österreich sein, sowie Frankreich, da ohne Frankreich keine Währungsunion denkbar wäre. Das Vereinigte Königreich und Dänemark könnten, was die Erfüllung der Kriterien betrifft, auch von Anfang an daran teilnehmen, doch das scheitert momentan am politischen Widerstand in beiden Ländern.
Wenn es zu einer Hartwährungsunion kommt, könnten die Währungen jener Länder, die nicht von Anfang an dabei sind, unter Abwertungsdruck geraten. Dies würde zu einer ernsthaften Störung des Binnenmarktes kommen und den Konvergenzprozeß der Nichtteilnehmer beeinträchtigen, sofern nicht ein EWS II zur Verhinderung einer solchen Abwertung geschaffen wird.
Da etwa 50% des österreichischen Außenhandels auf die in Frage kommenden Länder entfällt, würde die Einsparung an Transaktionskosten bei Unternehmen und Privaten im Geld- und Devisenwechsel, im Zahlungsverkehr und bei der Kurssicherung nach Schätzungen der Creditanstalt etwa 8 - 10 Mrd. Schilling betragen.
Die österreichische Exportwirtschaft, die in den letzten Jahren verstärkt unter den Abwertungstendenzen von Weichwährungsländern wie Italien gelitten hat, würde in diesem Fall relativ wenig Schutz erhalten. Währungen, wie der französische oder belgische Franc, sowie das irische Pfund, die innerhalb der letzten 20 Jahre starke Abwertungstendenzen gegenüber dem Schilling aufwiesen, aber an einer Hartwährungsunion teilnehmen würden, haben nur einen geringen Anteil von ca.
5% an der Außenhandelsbilanz. Die gravierenden Abwertungen der letzten Jahre wurden jedoch in Weichwährungsländern wie Italien durchgeführt, weshalb eine Hartwährungsunion der österreichischen Exportwirtschaft keinen direkten Schutz bieten würde.Die Große WährungsunionAuch bei dieser Variante wird vom bisherigen Starttermin ausgegangen, allerdings würde der gesamte Interpretationsspielraum bei der Bewertung der Konvergenz ausgenutzt werden, um möglichst allen EU-Staaten eine Teilnahme an der Währungsunion von Anfang an zu ermöglichen. Das betrifft vor allem die Länder Südeuropas und Schweden. Derzeit erscheint diese Variante wenig wahrscheinlich, da vor allem die Hartwährungsländer, allen voran Deutschland und auch Österreich, sich weigern, die Stabilität und Sicherheit ihrer Währungen aufs Spiel zu setzen.
Im Vergleich zu einer Hartwährungsunion wäre in diesem Szenario der Schutz der österreichischen Exportwirtschaft vor möglichen Abwertungen viel höher, da auch die Weichwährungsländer am Währungsverband teilnehmen würden.
Die Wechselkursschwankungen von traditionellen Abwertungsländern wie Italien, Spanien, Portugal, Großbritannien und Schweden, auf die immerhin 15% der österreichischen Exporte fallen, wären keine Gefahr mehr für Österreich. Somit wären insgesamt 68% der österreichischen Importe und 65% der Exporte von Abwertungen und der damit verbundenen kostenintensiven Währungsabsicherung befreit.Die Verschiebung des StartterminsFalls sich das Konjunkturumfeld stark verschlechtern würde und/oder die Hartwährungsländer eine strenge Interpretation durchsetzen würden, so daß nur wenigen Staaten die Konvergenzkriterien erfüllen könnten, wäre eine Verschiebung des Starttermins denkbar. Da dies jedoch mit einem enormen Glaubwürdigkeitsverlust verbunden wäre, kämen die Auswirkungen denen eines Scheiterns der Währungsunion nahe.Das Scheitern der WährungsunionDiese Variante ist sehr unwahrscheinlich, aber nicht völlig auszuschließen. Sie wäre dann möglich, wenn es neben permanenter Krisen im EWS zum Erlahmen des politischen Willens zur Währungsunion kommen würde.
Die darauf folgende Revision des Vertrags von Maastricht würde einen Rückschlag für den europäischen Integrationsprozeß bedeuten, der bei weitem nicht nur eine Wirtschaftsunion umfaßt, sondern auch eine koordinierte Umwelt-, Verkehrs- und Energiepolitik, die durchzusetzen ein wichtiges Anliegen für Österreich ist. Die für Österreich eminent wichtige Osterweiterung würde sicherlich um Jahre verzögert werden und auch nicht den gewünschten Stabilitätseffekt bringen. Im schlimmsten Fall kann mit dem Zusammenbruch der EU im ganzen gerechnet werden.
Da unmittelbar nach einem Scheitern der Währungsunion zunehmende Wechselkursschwankungen zu erwarten wären und die Möglichkeit eines Auseinanderbrechens des EWS nicht mehr auszuschließen wäre, würde dies auf längere Sicht eine Schädigung der Wirtschaft in den Hartwährungsländern wie Österreich bedeuten. Dies zeigt ein Beispiel der letzten Jahre, wo besonders die Industrie unter den Abwertungen in den Weichwährungsländern gelitten hat, was eine allgemeine Unsicherheit, Wachstumseinbußen sowie eine steigende Zahl der Beschäftigungslosen zur Folge hatte.Das aktuelle Szenario (Stand: Dezember 1996)Im Laufe des Jahres 1996 machte sich unter Wirtschaftsfachleuten eine wachsende Zuversicht über den pünktlichen Start der Währungsunion breit.
Man rechnet jetzt im allgemeinen mit einer Hartwährungsunion, auch wenn Weichwährungsländer wie Italien und Finnland mit ihrem Beitritt zum EWS in den letzten Monaten ein deutliches Signal in Richtung Währungsunion gesetzt haben.
Vor allem die deutschen Regierung, die eine strenge Position einnimmt, will das Vertrauen in die Stabilität der D-Mark auf den Euro übertragen und ist deshalb zu wenigen Zugeständnissen bereit. Es wurden dennoch Kompromisse bei der Regierungskonferenz in Dublin im Dezember 1996 vor allem in der heiklen Frage des Stabilitätspaktes erzielt. Die vom deutschen Finanzminister Theo Waigel geforderten Strafen beim Überschreiten der Drei-Prozent-Grenze bei der Neuverschuldung wird es nicht geben. Man wird gemäß Artikel 104c des Vertrages von Maastricht vorgehen. “Ist die Kommission der Auffassung , daß in einem Mitgliedstaat ein übermäßiges Defizit besteht (.
..), so legt sie dem Rat eine Stellungnahme vor. Der Rat entscheidet mit qualifizierter Mehrheit [62 von 87 Stimmen;, ohne das “angeklagte” Land] (...
) nach der Prüfung der Gesamtlage, ob ein übermäßiges Defizit besteht”Daraufhin muß der betreffende Mitgliedstaat Maßnahmen zu Reduktion des Defizits präsentieren. Falls er sein Defizit weiterhin nicht saniert, ist der EU-Rat berechtigt, eine Geldbuße in der Höhe von 0.2% bis 0.5% des BIP einzuheben. Diese wird vorerst nur vom Mitgliedstaat bei der Gemeinschaft hinterlegt werden, und nur wenn das Defizit weiterhin nicht ausreichend verringert wird, wird sie eingezogen. Ausnahmen werden nur bei unvorhersehbaren Einflüssen gemacht, wie etwa Naturkatastrophen und einem BIP-Rückgang von über 1,5%, und nicht 2%, wie es Deutschland gefordert hatte.
Für Österreich stellt der Stabilitätspakt eine zusätzliche Versicherung gegen eine Instabilität des Euro dar, weil “wenn Österreich seine Finanzen nicht in Ordnung hält, ist das für die Stabilität des Euro relativ egal, im Fall eines großen Landes würde Österreich hingegen mitleiden”, wie der damalige Finanzminister Viktor Klima auf der Regierungskonferenz in Dublin betonte. Würde Österreich im Rahmen des Stabilitätspaktes für seine Budgetsünden bestraft werden, “wären das bei unserem derzeitigen Defizit etwa sechs bis zwölf Milliarden Schilling”, so der Finanzminister.
Überraschenderweise ist das Design des österreichischen Graphikers Robert Kalina für die künftigen Euro-Banknoten ausgewählt worden. Die Banknotenserie zeigt Tore, Fenster und Brücken in verschiedenen europäischen Baustilen. (siehe Titelblatt)
Im Jänner 1997 ist man vom Erreichen der Konvergenzkriterien noch ein gutes Stück entfernt. Schuld daran ist unter anderem die durch den EU-Beitritt erzwungene Statistikumstellung, welche das BIP des Jahres 1995 um rund 80 Millionen Schilling mehr verringerte als geplant.
Das hatte einerseits zu Folge, daß beim EU-Beitrag 1,5 Milliarden Schilling eingespart wurden, aber sowohl die Neuverschuldung als auch die Staatsschuld erhöhten sich stärker als angenommen. Um das BIP wieder anzuheben, plant das Finanzministerium, die Schattenwirtschaft, gemeinhin “Pfusch” genannt, früher als vorgesehen ins BIP einzubeziehen. Das BIP würde dadurch 1997 um vier bis neun Prozent steigen, und die Referenzwerte könnten leichter erreicht werden. Allerdings würde sich auch der EU-Beitrag erhöhen. Das Verhältnis zwischen den “Ins” und den “Outs”Zu dem Zeitpunkt, an dem die WWU in Kraft tritt, wird es auch Länder geben, die entweder freiwillig, wie das Vereinigte Königreich und Dänemark, oder weil sie die Konvergenzkriterien nicht erfüllen konnten, nicht daran teilnehmen. Deshalb müssen auch Strategien entwickelt werden, die das Verhältnis zwischen den sogenannten “Ins” und den “Outs” regeln.
Die nichtteilnehmenden Staaten sollen die Stabilität des Euro nicht gefährden. Gleichzeitig muß die Möglichkeit für einen späteren Einstieg der “Outs” gewahrt bleiben, wie es auch im Vertrag von Maastricht gefordert wird. “Mindestens einmal alle zwei Jahre bzw. auf Antrag eines Mitgliedstaats, für den eine Ausnahmeregelung gilt, berichten die Kommission und die EZB dem Rat nach dem Verfahren des Artikels 109j Absatz 1 [betrifft die Erfüllung der Konvergenzkriterien]. Der Rat entscheidet (..
.) mit qualifizierter Mehrheit, welche der Mitgliedstaaten, für die eine Ausnahmeregelung gilt, die auf den Kriterien des Artikels 109j Absatz 1 beruhenden Voraussetzungen erfüllen, und hebt die Ausnahmeregelungen der betreffenden Mitgliedstaaten auf"Diese Strategie könnte ein reformiertes EWS sein, bisherige Probleme und Gefahrenquellen des bestehenden wären aber auszuschließen.
Bei der Regierungskonferenz 1996 in Dublin ist man über folgende Prinzipien betreffend eines EWS II übereingekommen: Die neue Ankerwährung des EWS II wird der Euro sein, und die Teilnahme wird nur auf freiwilliger Basis erfolgen, um bei extremen Wechselkursschwankungen einer der Teilnehmerwährungen ein Ausklinken aus der Währungsschlange zu ermöglichen. Die Schwankungsbreite wird weiterhin 15% betragen. Den einzelnen Staaten sind bilaterale Abkommen über engere Schwankungsbreiten erlaubt. Dies würde es erleichtern, die Kursschwankungen gegenüber dem Euro innerhalb vertretbarer Grenzen zu halten.
Gerade deswegen würde eine Partizipation am EWS II die direkte Vorstufe zu einem Beitritt zur EWU darstellen, da bei einer Annäherung an die Konvergenzkriterien die EZB begrenzt unterstützend eingreifen kann.
Wenn schlußendlich eine strikte Konvergenz, die im Interesse der Stabilität des Euro ist, erreicht würde, stünde einer Umwandlung einzelner nationaler Währungen in den Euro nichts mehr im Weg.
Die Bestimmungen, die das Verhältnis zwischen den “Ins” und den “Outs” regeln sollen, werden in Österreich besonders die Handelsbeziehungen mit Italien betreffen. Obwohl es in Italien eine breite Mehrheit für die Teilnahme an der EWU und Maßnahmen zur Einhaltung der Konvergenzkriterien, wie den Beitritt zum EWS im Herbst 1996 und die geplante Einführung einer “Euro-Steuer” zur Konsolidierung des Budgets gibt, ist es nach wie vor unwahrscheinlich, daß Italien zu den Gründungsmitgliedern der EWU zählen wird. Der österreichische Nationalbankpräsident Klaus Liebscher zeigte sich in einem Interview im Oktober 1996 dennoch zuversichtlich über eine spätere Teilnahme Italiens an der EWU noch vor dem Ende der Phase B. Allgemein wird die Teilnahme von Weichwährungsländern, die so extremen Wechselkursschwankungen unterliegen wie Italien, von den Hartwährungsländern, zu denen auch Österreich zählt, als zu riskant für die angestrebte Preisstabilität gesehen.
Da Italien aber auch der zweitgrößte Handelspartner Österreichs ist und die heimische Wirtschaft besonders in den letzten Jahren unter der anhaltenden Lireabwertung zu leiden hatte, ist ein frühestmöglicher Beitritt Italiens zur EWU für Österreich sehr wichtig. Der Großteil der Kosten für die Währungsabsicherung betrifft in Österreich nicht den Handel mit den Hartwährungsländern, sondern den mit Weichwährungsländern. Wenn nun Italien Mitglied der EWU würde, fielen diese weg, und gleichzeitig wäre mehr Kontrolle der italienischen Wirtschaftspolitik durch die EU möglich. Ökonomische Probleme und Vorteile einer WährungsunionWirtschaftswissenschaftler beurteilen die möglichen Auswirkungen einer Währungsunion nach zwei verschiedenen Ansätzen, dem klassischen und dem monetaristischen.
Im klassischen Ansatz kann ein Staat seine Währung zugunsten einer Währungsunion dann aufgeben, wenn seine Produktionsfaktoren sehr mobil sind, die außenwirtschaftliche Verflechtung sehr stark ist und sowohl Löhne als auch Preise flexibel sind. Bei einer Verschiebung von Angebot und Nachfrage können Produktionseinschränkungen und Arbeitslosigkeit auftreten.
Die Milderung der Probleme durch eine Abwertung der Währung wäre nicht mehr möglich.
Weitere Probleme würden zumindest in einer großen Währungsunion durch das Wohlstandsgefälle und die unterschiedliche außenwirtschaftliche Verflechtung entstehen. Zur Abdämpfung von regionalen binnenwirtschaftlichen Schocks müßte ein zentrales Ausgleichssystem geschaffen werden, das in der EU nur im Agrarbereich vorhanden ist. In den betreffenden Regionen würde es zu Arbeitslosigkeit und Einkommenseinbußen kommen, die zu einer Instabilität der Währungsunion führen könnte. Um dies zu verhindern, müßte zuerst eine politische Union geschaffen werden
Vom optimistischeren, monetaristischen Ansatz her betrachtet, ist die Geldpolitik ohnehin überfordert, wenn sie in eine reelle Wirtschaft eingreifen will, und somit ist das Instrument der Abwertung weitgehend wirkungslos. Die Regierungen sollten sich aus diesem Grund auf das Ziel einer niedrigen Inflation beschränken.
Die Basis dieser Theorie ist eine empirische Feststellung, daß Länder, die eine lockere Geldpolitik praktizieren und häufig abwerten, langfristig Wohlstandseinbußen erleiden, und somit eine höhere Inflation und eine höhere Arbeitslosenquote aufweisen.
Das Projekt EWU baut weitgehend auf dem monetaristischen Ansatz auf. Daher ist eine Hartwährungsunion und “das Europa der zwei Geschwindigkeiten” vorzuziehen, da sie mit weniger Risiken verbunden sind. Allerdings müssen die Länder, die 1999 noch nicht an der Währungsunion teilnehmen, bei ihren Bemühungen, die Konvergenzkriterien zu erreichen, unterstützt werden, um Wachstumseinbußen vorzubeugen.
Die praktischen Vorteile einer Währungsunion sind zuallererst am Wegfall der Transaktions- und Absicherungskosten im Zahlungsverkehr innerhalb des EWU-Raumes zu sehen. Die Ersparnis wird von der Europäischen Kommission auf zumindest 0,5% des BIP geschätzt, in Österreich allein sind das 8-10 Mrd.
Schilling. Europaweit wird die Ersparnis etwa 200-300 Mrd. Schilling betragen.AUSWIRKUNGEN AUF EINZELNE WIRTSCHAFTSTEILNEHMER IN ÖSTERREICH
Der Verbraucher am BankschalterFür den normalen Verbraucher stellt die Währungsumstellung zum Euro primär ein anderes Aussehen und eine andere Denomination der bisherigen Währung dar. Das erfordert eine gewisse Gewöhnungsphase, welche die im Zeitplan vorgesehene Dualitätsphase sicherlich überschreiten wird, da sich das innere “Gefühl” für den Wert einer Währung nicht so schnell umstellen kann. Man könnte diese Umstellung mit einem Auslandsaufenthalt vergleichen, bei dem man die Preise in einer Fremdwährung auch nach einem längeren Aufenthalt immer wieder in seine eigene Währung umrechnet.
Aus meiner eigenen Erfahrung kann ich sagen, daß 100 D-Mark für mich im ersten Augenblick wertmäßig nicht 700 Schilling darstellen, und dies wiederum kann zu einer gewissen Sorglosigkeit im Umgang mit Geld führen.
Kredite und Einlagen von privaten Bankkunden werden bis spätestens 30. Juni 2002 weiter auf Schilling lauten - außer der Kunde wünscht es anders. An den Konditionen - insbesonders den Zinsen - wird sich unmittelbar nichts ändern, auch die Kontinuität von Verträgen wird nicht beeinträchtigt. Das Zinsniveau ist primär von den wirtschaftlichen Bedingungen in den einzelnen Teilnehmerstaaten abhängig, wobei bereits seit einiger Zeit eine zunehmende Renditenkonvergenz beobachtet werden kann und sich eine Stabilisierung der Zinssätze auf einem niedrigen Niveau erwarten läßt.
Große Verunsicherung zeigen Bankkunden bei langfristigen Veranlagungen über 1999 hinaus, da der Wert des Euro für diese Anleger eine nicht kalkulierbare Größe darstellt.
Alternative Anlagewährungen, auch “Fluchtwährungen” genannt, gewinnen an Bedeutung, und mit der Angst der Anleger vor dem Euro werden bereits Geschäfte gemacht.
Der endgültige Umtausch von Banknoten und Münzen wird ab dem 1. 1. 2002 von allen Banken unentgeltlich durchgeführt. Von da an fallen wegen der gemeinsamen Währung in den einzelnen Teilnehmerstaaten Umtauschgebühren, zum Beispiel vom Schilling in die D-Mark, weg, und ein direkter Preisvergleich in den Mitgliedsstaaten wird möglich. Wegen der größeren Transparenz und der Konkurrenz innerhalb der Währungsunion wird im Finanzdienstleistungsbereich, bei Banken und Versicherungen, ein Nachgeben der Konditionen, Gebühren und Spesen zu erwarten sein.
Der Informationsstand und die Informationsvermittlung durch die Banken und die Österreichische NationalbankDer Wissensstand der Österreicher über die Wirtschafts- und Währungsunion ist bescheiden zu nennen. Viele haben Angst vor einem Wertverlust ihrer Ersparnisse oder davor, daß die Umstellungskosten wenigstens zum Teil auf die Konsumenten abgewälzt werden. Diese Ängste haben meist ihren Ursprung im Unwissen über den Ablauf der Wirtschafts- und Währungsunion, aber auch einem Mißtrauen gegenüber offiziellen Stellen und Banken.
Zusätzlich wird diese Angst von politischen Gruppierungen und einigen auflagestarken Zeitungen weiter geschürt, die versuchen, von dieser Angst zu profitieren. Zu diesem Zweck wird nicht nur vor den möglichen Risken gewarnt, sondern es werden bewußt Tatsachen verdreht. Als Beispiel ist ein Artikel aus der Wochenzeitschrift “Die ganze Woche” anzuführen, in dem die Beteiligung der OeNB am EWI als “Verschenken” der österreichischen Goldreserven bezeichnet wird.
Es wird weiters in diesem Artikel der Eindruck erweckt, daß die OeNB auch die übrigen Goldreserven ins Ausland “überwiesen” hat oder überweisen wird, und es werden im gleichen Atemzug Assoziationen mit der Beschlagnahmung der österreichischen Währungsreserven im März 1938 durch die Nationalsozialisten hervorgerufen.
Regierungsstellen veröffentlichen zum Thema Währungsunion erstaunlich wenig, was vermutlich mit der anti-europäischen Stimmung der Wähler zusammenhängt, wie auch folgendes Zitat belegt: “The Austrian government is planning a campaign to persuade an increasingly sceptical Austrian electorate of the advantages of joining the proposed single European currency. Mr. Franz Vranitzky (...
) admitted that the Freedom party’s success had made the task more difficult.Die Österreichische Nationalbank gibt vierteljährlich neue Folder über die Währungsunion heraus und legt auch kleine Broschüren auf. Sie hat sich dabei drei inhaltliche Schwerpunkte gestellt: Die Übertragung des Stabilitätskonzepts vom Schilling auf die Europawährung, die Vorbereitung auf die Wirtschafts- und Währungsunion und die Vorbereitung auf das gemeinsame Geld bzw. auf die Aufgabe des Schillings.
Zusammen mit den verschiedenen Banken will sie die Ängste in der Bevölkerung durch gezielte Information abbauen. Industrie- und DienstleistungssektorJedes Unternehmen muß in seinem Umfeld prüfen, welche Konsequenzen sich für das Unternehmen ergeben und welche organisatorischen Maßnahmen zu treffen sind.
Insbesonders Branchen mit Bargeldverkehr, wie Automatenhersteller und der Einzelhandel, stehen vor erheblichen Herausforderungen, weil sie in der Dualitätsphase beide Währungen berücksichtigen und gleichzeitig alle ihre Systeme umstellen müssen. Änderungen und Anpassungen sind bei jedem Unternehmen im Bereich der Bestandsführung, der Preisauszeichnung, im Zahlungs- und Bargeldverkehr, sowie im Rechnungswesen vorzubereiten.
Bei Industrie und Handel hängen die Kosten und Vorbereitungen für die dritte Stufe der Währungsunion von der Größe und der Art des Unternehmens ab. Kleinere Unternehmen mit manuellen Systemen und begrenzten zeitlichen, personellen und finanziellen Ressourcen könnten bei der Realisierung des Übergangs Schwierigkeiten bekommen. Sie müßten gegebenenfalls Hilfe von außen, wie etwa von ihrem Steuerberater, ihrer Bank oder einem Softwarelieferanten in Anspruch nehmen. Während der Dualitätsphase sind sie gezwungen, ihre Bücher doppelt zu führen, was Personalprobleme mit sich bringen könnte.
Den Anforderungen und Belastungen in der Umstellungsphase stehen Erwartungen und Vorteile gegenüber. An erster Stelle steht die Reduktion der bisherigen Währungsrisiken und der damit verbundenen Kosten. Der zweite gewichtige Vorteil wird die Kostenersparnis im Auslandszahlungsverkehr sein. Eine mögliche Konzentration der Bankbeziehungen, eine Vereinfachung des ständig an Bedeutung gewinnenden Cash-Managements, sowie eine Erleichterung der Auslandstransaktionen für kleinere und mittlere Betriebe können weitere Vorteile sein.FinanzwirtschaftDie Banken nehmen bei der Umstellung auf die gemeinsame Währung eine zentrale Stellung ein, da der Großteil des Zahlungsverkehrs der Unternehmen und Privaten von ihnen abgewickelt wird, sie somit auch die erste Anlaufstelle für alle Fragen sind, die Geld betreffen. Der finanzielle und personelle Aufwand, der mit der Einführung des Euro verbunden sein wird, wird mit der Größe und dem Dienstleistungsspektrum der einzelnen Bank variieren, aber auch mit der rechtzeitigen Vorbereitung auf die dritte Stufe des gemeinsamen Marktes.
Im Bargeldumlauf muß die Verteilung und Lagerung der neuen Währung, der Einzug der alten Währung und die Umstellung der Automaten vorbereitet werden. Bei den bankinternen Computersystemen, von denen jedes einzelne Programm zur Unterstützung der Finanzaktivitäten überprüft werden muß, um zu ermitteln, was wann wie zu ändern ist, betrifft dies die Systeme für das Rechnungswesen, sämtliche Kundendatenbanken, sowie alle Karten- und Zahlungssysteme. Um den Kunden während der Dualitätsphase parallel ausgelegte Einrichtungen zur Verfügung stellen zu können, müßte eine kostenintensive Erhöhung der Großrechnerkapazitäten erfolgen, um die Datenmenge bewältigen zu können.
Nach einer Schätzung einiger der größten europäischen Banken, wie etwa der Société Générale oder der Deutschen Bank, betragen die Kosten für ihr jeweiliges Institut zwischen 1 Mrd. und 1,4 Mrd. Schilling.
Es stellt sich die Frage, wer dafür die Kosten tragen wird?INTERVIEWS MIT VERTRETERN DER EINZELNEN WIRTSCHAFTSSEKTORENUm einen möglichst authentischen Ausblick auf die Entwicklung in den einzelnen Wirtschaftssektoren zu geben, wurden mit drei repräsentativen Vertretern Interviews zum Thema Wirtschafts- und Währungsunion geführt. Die ersten 14 Fragen waren für alle gleich, die übrigen versuchten jeweils auf die einzelne Situation des Unternehmens einzugehen. LandwirtschaftssektorAm Samstag, dem 1. Februar 1997, wurde Karl Krenn, vlg. Dichtlbauer in Neufahrn, einer Ortschaft in der Gemeinde Neumarkt am Wallersee, zum Thema Wirtschafts- und Währungsunion befragt.
Glauben Sie an das Zustandekommen der Währungsunion?
“Ich glaube schon, daß sie zustande kommen wird, weil es mit dem EU-Beitritt allein nicht getan war.
Wenn man A sagt, muß man auch B sagen. Ich glaube, wenn man das gemeinsame Europa will, dann macht es keinen Sinn, wenn man nicht auch eine gemeinsame Währung hat.”
Was erwarten Sie sich von einer Währungsunion für Ihr Unternehmen?
“Wir haben einen landwirtschaftlichen Betrieb und haben durch die Währungsturbulenzen, beziehungsweise durch die Abwertungen der Italiener im letzten Jahr sehr viele Nacheile in Kauf nehmen müssen. Sie haben die Möglichkeit gehabt, sich durch Abwertung Vorteile zu verschaffen. In einer Währungsunion soll das nicht mehr möglich sein. Das wird sich für die Landwirtschaft positiv auswirken.
”
Welch Vorteile oder Nachteile sehen Sie?
“Die Landwirtschaft fordert, daß wir alle in der Währungsunion auf einer gleichen Ebene sind. Man muß in dieser Sache persönliche Abneigungen in den Hintergrund stellen und die wirtschaftliche Seite sehen. Nachteile sehe ich für die privaten Sparer, denn es wird befürchtet, daß bei der Umwechslung gerundet wird. Ein weiterer Nachteil könnte sein, daß die mediterranen Länder, die immer eine Weichwährungspolitik verfolgt haben, die Hartwährungspolitik nicht durchhalten. Uns werden sie dann mitziehen, und der Euro wird gegenüber den anderen Währungen absacken. Das wäre für Europa sicher nicht positiv.
”
Welche Umstellungen sind für Ihr Unternehmen zu erwarten?
“Für uns als Bauern werden sich wahrscheinlich die gleichen Umstellungen ergeben, die jeder Staatsbürger hat. Zuerst einmal die Umrechnerei in der Übergangszeit. Wer war nicht schon einmal im Ausland und hat gerechnet? Jetzt wird man das beim täglichen Einkauf tun müssen, es wird aber auch in der Umstellungsphase, wenn man Betriebsmittel dazukauft oder verkauft nicht einfach sein, aber das liegt in der Natur der Sache.”
Welche Vorbereitungen treffen Sie, und wann beginnen Sie mit den Vorbereitungen?
“Wahrscheinlich müßte man ein Hellseher sein, damit man gerade jetzt das Richtige macht. Wenn man Geld hat, ist man eher versucht, dieses jetzt sinnvoll auszugeben oder zu investieren. Ich habe auch schon mit Leuten gesprochen, die momentan kein Geld haben und trotzdem investieren wollen, in der Hoffnung, daß die Rechnung aufgeht.
Ich glaube, daß man, nicht einmal wenn man viel darüber weiß, das Ganze richtig abschätzen kann.”
Wie hoch schätzen Sie zu diesem Zeitpunkt die Kosten für die Umstellung in Ihrem Unternehmen ein?
“In der Landwirtschaft sind wir noch nicht soweit, daß wir ein Datenverarbeitungssystem umstellen müßten. Wir rechnen alles noch im Kopf, aber es wird doch eine gewisse Zeit brauchen, bis wir uns auf die neue Situation einstellen.”
Wie würden Sie Ihr Konzept beurteilen?
“Wenn’s ums Geld geht, soll man vorsichtig sein. Wie man aus den Erzählungen der Eltern weiß, ist schon manches passiert. Ich bin kein hemmungsloser Optimist, der annimmt, daß das nie wieder passieren wird.
”
Wie woll
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