Europa - chancen und gefahren des europa 2000 (vereinigte staaten von europa)
Belegarbeit zum Thema:
Europa – Chancen und Gefahren des Europa 2000
(Vereinigte Staaten von Europa)
Eingereicht von: Jan Hebenstreit
Klasse: 10 c
am: 16.03.1998
Inhaltsverzeichnis
Ausgangspunkt & Grundidee der Vereinigten Staaten von Europa
Historischer Abriß
2.1. Historischer Abriß der polit. Gremien Europa
2.
2. Antreiber der EU
3. Geplante Reformen der polit. Institutionen Europas
3.1. Geplante Reformen der polit.
Institutionen Europas
3.2. Deutschlands Rolle in Europa
3.3. Das demokratische Europa - Die Europäische Union wächst
4. Der “Euro kommt”
4.
1. Stabilität des Euro
4.2. Zur Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion
4.3. Die "ECU" (EUROPEAN CURRENCY UNIT)
4.
4. Von der D-Mark zum Euro
4.4.1. Der Nutzen einer gemeinsamen Währung in Europa
4.4.
2. Wann und wie kommt der Euro?
4.4.3. Fragen zur Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion an
Bundesfinanzminister Dr. Theo Waigel
Persönliche Einschätzung zu den Vereinigten Staaten von Europa
Quellen:
Europäisches Parlament; Zeitbild
Broschüren "Online": Europa in 100 Stichworten
Europäisches Parlament; Grafik: Zeitbild
Commerzbank, Reuters/EU- Kommission
In:
https://www.
Zeitbild.de/Euro
https://www.Bundesfinanzministerium.de./Broschüren_online/Euro
1. Ausgangspunkt & Grundidee des Vereinigten Europas
Langer Weg zur Einheit
1945
Der 2.
Weltkrieg ist beendet, Europa liegt in Trümmern. Die
Siegermächte teilten Deutschland in Besatzungszonen auf.
19.09.1946
Winston Churchill fordert in seiner Züricher Rede die Schaffung der Vereinigten Staaten von Europa unter deutsch-französischer Führung, allerdings ohne Teilnahme Großbritanniens
05.05.
1949
Gründung des Europarates mit Sitz in Straßburg durch das Zehnmächteabkommen von London.
09.05.1950
Der französische Außenminister Robert Schuman schlägt die Gründung einer deutsch-französischen Behörde zur Kontrolle der Kohle- und Stahlproduktion vor. Sie soll Grundstein einer künftigen europäischen Förderration sein. Vordenker ist der Franzose Jean Monnet.
18.04.1951
Frankreich, die Bundes Republik Deutschland, Italien und die Benelux-Staaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Montanunion).
05.05.1955
Der Vertrag über die Westeuropäische Union, ein kollektiver Beistand, tritt in Kraft.
01.01.1958
Die Römischen Verträge über die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) werden wirksam. Gründungsmitglieder sind die sechs Staaten der Montanunion.
19. -21.
03.1958
Konstituierende Sitzung des Europäischen Parlaments in Straßburg.
05.02.1962
Der französische Präsident de Gaulle lehnt jede Art der Integration ab und spricht sich statt dessen für eine Staatsunion aus.
01.
07.1968
Verwirklichung der Zollunion: Wegfall der Binnenzölle für industrielle und gewerbliche Güter, Einführung eines gemeinsamen Außenzolles gegenüber Drittstaaten.
01.01.1973
Mit dem Beitritt Großbritanniens, Dänemarks und Irlands wird die EG zur Neunergemeinschaft.
09.
/10.12.1974
Die Staats- und Regierungschefs der EG beschließen die Einrichtung des Europäischen Rats mit regelmäßigen Treffen auf höchster Regierungsebene.
01. /02.12.
1975
Beschluß des Europäischen Rats über die Einführung direkter Wahlen zum Europa Parlament.
01.01.1979
Inkrafttreten des Europäischen Währungssystems (EWS). Die neue Währungseinheit Ecu soll zur Stabilität der Wechselkurse beitragen.
01.
01.1981
Beginn der Süderweiterung: Griechenland wird 10. Mitglied der EG.
07.011985
Jaques Delors wird neuer Präsident der EG-Kommission.
14.
06.1985
Die Benelux-Staaten, Frankreich und die BRD unterzeichnen in Schengen ein Übereinkommen zum schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen. Andere Länder schließen sich an. Die Vereinbarung tritt am 26.03.1995 in Kraft.
02. /03.12.1985
Der Europäische Rat beschließt in der Einheitlichen Europäischen Akte institutionelle Reformen, eine Erweiterung der Gemeinschaftskompetenzen sowie die schrittweise Verwirklichung des Binnenmarktes.
01.01.
1986
Beitritt Spaniens und Portugals. Die EG umfaßt damit 12 Staaten.
20.09.1988
Die britische Premierministerin Margaret Thatcher lehnt in scharfer Form eine Europäische Union ab und kritisiert die Brüsseler Bürokratie.
01.
07.1990
Beginn der ersten Phase der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) mit einer vollständigen Liberalisierung Kapitalverkehrs in 8 EG-Staaten.
03.10.1990
Wiedervereinigung Deutschlands: Die neuen Bundesländer werden in die Europäische Gemeinschaft integriert.
09.
/10.12.1991
Beim Gipfel in Maastricht wird der Fahrplan zur WWU mit einer gemeinsamen Währungsunion spätestens zum 01.01.1999 verabschiedet.
07.
02.1992
Die Außen- und Finanzminister der EG unterzeichneten in Maastricht den Vertrag über die Europäische Union- Grundlage für die Vollendung der WWU und der weiteren politischen Integration.
31.12.1992
Formale Vollendung des Binnenmarktes.
01.
01.1995
Finnland, Österreich und Schweden treten der EU bei. Die Gemeinschaft besteht jetzt aus 15 Mitgliedern.
15. /16.12.
1995
Die Staats- und Regierungschefs der EU einigen sich auf den Namen “Euro” für die Künftige gemeinsame Währung. Einführung: 01.01.1999.
13. /14.
12.1996
Der Europäische Rat verabschiedet den Stabilitätspakt. Er sieht Sanktionen für Haushaltssünder vor.
16. /17.06.
1997
Die Staats- und Regierungschefs der EU einigen sich im Vertrag von Amsterdam auf Reformen. Die erwartete Straffung der Institutionen bleibt jedoch aus.
12. /13.1997
Die Osterweiterung der EU mit den Beitrittskandidaten Estland, Polen, Tschechien, Ungarn, Slowenien, außerdem Zypern, wird beschlossen.
1998
Gründung der Europäischen Zentralbank.
Überprüfung der Konvergenzkriterien. Einigung auf teilnehmende Staaten.
Unwiderrufliche Festlegung der Wechselkurse der Teilnehmer untereinander. Gemeinsame Geldpolitik in Euro. Nationale Währungen bleiben noch Zahlungsmittel.
1.
1.2002
Euro- Banknoten und -münzen werden ausgegeben und die nationalen Währungen ausgetauscht
1.7.2002
Euro- Banknoten und -münzen werden alleiniges Zahlungsmittel.
2. Historischer Abriß
2.
1. Historischer Abriß der politischen Gremien Europas
Europäischer Rat
“Gesetzgeber” der EU- Sitz in Brüssel
15 Staats- und Regierungschefs
Fällen Grundsatzentscheidungen
weitere Ausarbeitung durch den Ministerrat (Fachminister der Einzelstaaten) der in etwa 20 verschiedenen Formationen tagt.
Wenn in den Medien von EU- Gipfeltreffen oder EU- Sondergipfeln die Rede ist, so tagt gerade der Europäische Rat, die Konferenz der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Obwohl er kein "Organ" der EU ist, hat sich der Europäische Rat im Laufe seiner Geschichte zu einem wichtigen Impulsgeber und Entscheidungsgremium entwickelt. Er bestimmt die Leitlinien der Unionspolitik.
Seit 1969 tagt der Europäische Rat regelmäßig.
Auf dem Pariser Gipfeltreffen von 1974 ist er zu einer ständigen Einrichtung gemacht worden. 1986 schließlich wurde seine Existenz in der Einheitlichen Europäischen Akte offiziell bestätigt. Nach deren Bestimmungen setzt sich der Europäische Rat aus den Staats- und Regierungschefs der EU- Länder und dem Präsidenten der Europäischen Kommission zusammen.
Unterstützt werden diese von den Außenministern und einem weiteren Mitglied der Kommission. Alle sechs Monate geht der Vorsitz im Europäischen Rat auf einen anderen EU- Mitgliedstaat über. Der Europäische Rat tritt mindestens zweimal jährlich zusammen, daneben können zu aktuellen Themen von besonderer Bedeutung aber auch Sondergipfeltreffen hinzukommen.
Übrigens: Der Europäische Rat wird oft mit dem Europarat oder dem Rat der Europäischen Union verwechselt. In Wirklichkeit handelt es sich um drei ganz unterschiedliche und voneinander unabhängige Einrichtungen.
Europäische Union (EU)
Am 7. Februar 1992 unterzeichneten die EG-Mitgliedstaaten in Maastricht den Vertrag über die Europäische Union, der oft auch als Vertrag von Maastricht bezeichnet wird. Damit fanden zwei 1990 begonnene Regierungskonferenzen, die parallel die Politische Union und die Wirtschafts- und Währungsunion anstrebten, ihren Abschluß.
Nach der 1987 unterzeichneten Einheitlichen Europäischen Akte besiegelten die Mitgliedstaaten so die zweite umfassende Änderung der EG- Gründungsverträge.
Als Bekräftigung ihres Willens, die EG zu einer Politischen Union weiterzuentwickeln, gaben sie diesem erneuerten Zusammenschluß der EG-Mitgliedstaaten einen neuen Namen: Europäische Union.
Die Europäische Union bilden Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Finnland, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Portugal, Österreich, Schweden und Spanien. In diesen fünfzehn Mitgliedstaaten leben zusammen rund 370,5 Millionen Bürger. Mit einer Wirtschaftsleistung (Bruttoinlandsprodukt) von rund 11 Billionen D-Mark bilden sie den wirtschaftsstärksten Binnenmarkt der Welt.
Europäische Kommission
“Regierung” der EU- Sitz in Brüssel
20 Kommissare: Jedes Mitgliedsland stellt einen Kommissar; die 5 Größten besetzen
2 Ressorts.
Koordiniert und lenkt die Europapolitik
Wacht über die Anwendungen des EU- Rechts
Unterbreitet dem Europäischen Rat Vorschläge
Europäisches Parlament
Sitz in Straßburg
626 direkt gewählte Abgeordnete
Vetorecht bei der Ernennung der EU- Kommissare, Mißtrauensvotum gegenüber der Kommission
Verabschiedet und kontrolliert den EU- Haushalt
Beschränkte Mitwirkung bei der Gesetzgebung
Frage- und Anhörungsrecht
Europäischer Gerichtshof
15 unabhängige Richter, 9 Generalanwälte
Sitz in Luxemburg
Sichert die Wahrung des EU- Rechts bei Auslegung der Verträge
Ahndet Verstöße der Mitgliedstaaten gegen EU- Recht
Trägt maßgeblich zur Auslegung und Weiterentwicklung des EU- Rechts bei und gibt dabei wichtige Impulse für den Integrationsprozeß
Europäischer Rechnungshof
15 Mitglieder
Sitz in Luxemburg
Prüfung aller Ausgaben und Einnahmen der EU; gegebenenfalls einzelner Organe
Vorlage eines Jahresberichts nach jedem Haushaltsjahr
Erstellt Sonderberichte zu speziellen Fragen
2.
2. Antreiber der EU
Jean- Claude Juncker
War im zweiten Halbjahr 1997 EU- Ratspräsident. Er hat die Erweiterung der Union und die Einführung des Euro vorangetrieben. Christdemokrat Juncker (43), ist Regierungschef von Luxemburg.
Karel van Miert
Ist seit 1994 EU- Kommissar für Wettbewerb und gilt als einer der mächtigsten Männer der Gemeinschaft. Der Belgier van Miert (55), war von 1978 bis 1988 Vorsitzender der flämischen Sozialistischen Partei.
Monika Wulf- Mathies
Ist als Kommissarin für Regionalpolitik in der EU verantwortlich. Die deutsche Sozialdemokratin (55), war von 1982 bis 1994 Vorsitzende der Gewerkschaft ÖTV. Seit 1995 amtiert sie in Brüssel.
Jürgen Trumpf
Ist Generalsekretär des EU- Rates und wichtiger Vermittler im Hintergrund. Trumpf (66), ist deutscher Karrierediplomat; er war Staatssekretär im Auswärtigen Amt und gehört der SPD an.
3.
Geplante Reformen der polit. Institutionen Europas
Quelle: Broschüren "Online": Europa in 100 Stichworten
3.1. Geplante Reformen der polit. Institutionen Europas
Einheitliche Europäische Akte
Die Einheitliche Europäische Akte war die erste große Reform der Gründungsverträge der Europäischen Gemeinschaft. Sie wurde von den Staats- und Regierungschefs der damals zwölf Mitgliedstaaten im Februar 1986 unterzeichnet und trat nach Abschluß der Ratifizierungsverfahren am 1.
Juli 1987 in Kraft. Die Einheitliche Europäische Akte bildete die Grundlage für die Vollendung des europäischen Binnenmarktes sowie für den Einstieg in die Europäische Politische Zusammenarbeit. Sie brachte außerdem wichtige institutionelle Reformen.
Der Weg zur Politischen Union - Europäische Union (EU)
Vor dem Inkrafttreten des Vertrags über die Europäische Union war der Vertrag zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) der Kristallisationskern der Europäischen Integration. Er war die Grundlage zur Schaffung von Zollunion und Binnenmarkt.
Das in Maastricht weiterentwickelte rechtliche Regelungsgefüge der EU ruht jetzt auf drei Säulen: Die Europäische Gemeinschaft, die aus den EG- Gründungsverträgen von 1957 hervorgegangen ist und die in Maastricht weiter vertieft wurde, bleibt das tragende Element (erste Säule); der Einstieg in eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (zweite Säule) und in die "Zusammenarbeit der Justiz- und Innenminister" (dritte Säule) erschließt neue, wichtige Handlungsbereiche.
Der Vertrag über die Europäische Union ist am 1. November 1993 in Kraft getreten. Er hat eine zentrale Botschaft: Die EU soll mehr sein als eine Wirtschaftsgemeinschaft. Die EU- Mitgliedstaaten wollen die Politische Union Europas. Der Vertrag
Stärkt das Europäische Parlament und die Demokratie in Europa;
Führt die Bürger durch die Einführung der Unionsbürgerschaft näher an Europa heran;
Regelt das Zusammenwirken der Staaten und Regionen in Europa;
Setzt die Rahmenbedingungen für eine Wirtschafts- und Währungsunion;
Schafft die Grundlagen für eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik;
Legt den Grundstein für eine Zusammenarbeit im Bereich der
Vertrag über die Europäische Union
Der in Maastricht geschlossene Vertrag über die Europäische Union ist am 1. November 1993 in Kraft getreten.
Die damit gegründete Europäische Union ruht auf drei Säulen: die Europäische Gemeinschaft, die aus den EG- Gründungsverträgen von 1957 hervorgegangen ist und in Maastricht weiter vertieft wurde, bleibt das tragende Element (erste Säule); der Einstieg in eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (zweite Säule) und in die "Zusammenarbeit der Justiz- und Innenminister" (dritte Säule) wurde geschafft.
Der Vertrag über die Europäische Union ist in sieben Titel gegliedert: Gemeinsame Bestimmungen (Titel I), Bestimmungen zur Änderung der Gründungsverträge der Europäischen Gemeinschaften (Titel II-IV), Bestimmungen über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (Titel V), Bestimmungen über die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres (Titel VI) und die Schlußbestimmungen (Titel VII). Dem Vertrag sind 17 Protokolle sowie 33 Erklärungen beigefügt. Darunter befindet sich das Protokoll über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank sowie das Protokoll über die Sozialpolitik.
Die drei Säulen des Vertrages von Maastricht
Die Europäische Union
Erste Säule: Europäische Gemeinschaft
Zweite Säule: Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
Dritte Säule: Zusammenarbeit Innen- und Justizpolitik
Zollunion und Binnenmarkt
Agrarpolitik
Strukturpolitik
Handelspolitik
Neue oder geänderte Regelungen für:
Wirtschafts- und Währungsunion
Unionsbürgerschaft
Bildung und Kultur
Transeuropäische Netze
Verbraucherschutz
Gesundheitswesen
Forschung und Umwelt
Sozialpolitik
Außenpolitik:
Kooperation, gemeinsame Standorte und Aktionen
Friedenserhaltung
Menschenrechte
Demokratie
Hilfe für Drittstaaten
Sicherheitspolitik:
Gestützt auf die WEU:
die Sicherheit der Union betreffende Fragen
Abrüstung
wirtschaftliche Aspekte der Rüstung
Langfristig: Europäische Sicherheitsordnung
Asylpolitik
Außengrenzen
Einwanderungspolitik
Kampf gegen Drogenabhängigkeit
Bekämpfung des organisierten Verbrechens
Justitielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen
Polizeiliche Zusammenarbeit
Entscheidungsverfahren:
EG-Vertrag
Regierungszusammenarbeit
Regierungszusammenarbeit
Regierungskonferenz 1996/97
Regierungskonferenzen sind Verhandlungen der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, als deren Ergebnis die Verträge geändert werden. Solche Verhandlungen markieren oftmals wichtige Schritte der europäischen Integration: Änderungen der institutionellen und rechtlichen Struktur oder auch des Inhalts der Verträge sind stets aus Regierungskonferenzen hervorgegangen.
Der Europäische Rat beschließt die Einberufung einer Regierungskonferenz mit qualifizierter Mehrheit. Die Verhandlungen finden dann auf Ebene der Außenminister statt, die in regelmäßigen Abständen tagen. Die Sitzungen werden jeweils durch die Beauftragten der Außenminister und das für institutionelle Fragen zuständige Kommissionsmitglied vorbereitet. Die Ergebnisse der Regierungskonferenz werden dann dem Europäischen Rat unterbreitet, der schließlich die Vertragsänderung einstimmig beschließen muß.
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)
Im Vertrag über die Europäische Union einigten sich die Staats- und Regierungschefs der EU- Mitgliedstaaten darauf, schrittweise eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik zu entwickeln. Die Leitlinien hierfür werden vom Europäischen Rat festgelegt.
Die europäische Zentralbank (EZB) (Sitz in Frankfurt a.M.)
Quelle: Europäisches Parlament; Grafik: Zeitbild
Eine neue Europa- Institution kommt nach Deutschland: Ab dem 1. Januar 1999 wird. Sie Europäische Zentralbank darüber wachen, daß die neue Europawährung auf Dauer so stabil wird wie die Mark. Sie wird nach dem Vorbild der Bundesbank aufgebaut, hat ihren Sitz ebenfalls in Frankfurt und ist mit einem klaren Stabilitätsauftrag ausgestattet.
Das entscheidende Qualitätsmerkmal ist die Unabhängigkeit der Zentralbank von politischen Weisungen jeder Art. Der Maastrichter Vertrag ist in diesem Punkt kompromißlos und stattet die Europäische Zentralbank mit einer dreifach gesicherten Unabhängigkeit aus: Sie ist institutionell, personell und operativ unabhängig.
- Institutionelle Unabhängigkeit
Die im Europäischen Zentralbankrat vertretenen nationalen Notenbanken müssen spätestens ab 1999 unabhängig sein.
- Personelle Unabhängigkeit
Der Rat der EZB besteht aus:
• Geschäftsführenden Direktoren (für acht Jahre berufen, Wiederwahl nicht
möglich)
• Nationalen Notenbankpräsidenten (für fünf Jahre berufen, Wiederwahl
möglich)
- Operative Unabhängigkeit
Die EZB ist bei Auswahl und Einsatz der geldpolitischen Instrumente frei.
3.2.
Deutschlands Rolle in Europa
Ein starkes Europa- Engagement aller Bundesregierungen entspricht den vitalen Interessen Deutschlands: Stütze und Motor der europäischen Einigung war von Anfang an die deutsch-französische Freundschaft, die von Konrad Adenauer und dem damaligen französischen Staatspräsidenten Charles de Gaulle begründet und von allen nachfolgenden Regierungen weiter ausgebaut wurde. Sie haben der europäischen Einigung immer wieder neue Impulse gegeben.
Nicht nur mit Frankreich, sondern mit all seinen EU- Partnern verbindet die Deutschen eine weitreichende Übereinstimmung in den grundlegenden Werten und politischen Zielen.
3.3. Das demokratische Europa - Die Europäische Union wächst
Die EU wächst nicht nur enger zusammen, sondern vergrößert sich auch um neue Mitgliedstaaten.
In die Union kann jeder europäische Staat aufgenommen werden, der demokratisch verfaßt ist und die Menschenrechte achtet. Voraussetzung für den Beitritt ist außerdem eine markwirtschaftliche Wirtschaftsordnung.
Der Beitritt zur Union bedeutet für jedes neue Mitgliedsland einen umfassenden Neuanfang: Wenn ein Staat Mitglied der Europäischen Union wird, übernimmt er die gesamte bis dahin geschaffene Rechtsordnung der Union.
Die EU wird in nicht allzuferner Zukunft neue Mitgliedstaaten aufnehmen. Sowohl Malta und Zypern als auch den Staaten Mittel- und Osteuropas wurde bereits eine klare Beitrittsperspektive eröffnet. Bei den kommenden Beitrittsverhandlungen wird es sicher nicht leicht werden, die Interessen aller Staaten unter einen Hut zu bringen, etwa wenn es um die Agrarpolitik geht.
Dennoch darf kein falscher Gegensatz zwischen einer Vertiefung der Union und ihrer Erweiterung aufgebaut werden. Auf die Dauer kann die Europäische Union nur Bestand haben, wenn sie sich ihrer Verantwortung als Stabilitätsanker in Europa bewußt ist. Die EU bleibt ein Modell für einen fairen Umgang miteinander. Oberstes Ziel aller Beitrittsverhandlungen bleibt ein Kompromiß, in dem die Interessen aller berücksichtigt werden.
Europäischen Union - Erweiterung
"Jeder europäische Staat kann beantragen, Mitglied der Europäischen Union zu werden", heißt es in Artikel O des Vertrages über die Europäische Union. Eine offizielle Begriffsbestimmung des Wortes "europäisch" gibt es nicht.
Der Ausdruck umfaßt geographische, historische und kulturelle Elemente, die die europäische Identität ausmachen. Auch die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft werden im Vertrag nicht näher erläutert. Einzelne Bedingungen lassen sich allerdings der Präambel und Art. F des Vertrages über die Europäische Union entnehmen (Bekenntnis zu den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte, Grundfreiheiten und Rechtsstaatlichkeit).
Der Europäische Rat von Kopenhagen vom 21. und 22.
Juni 1993 hat mit Blick auf die Beitrittswünsche der mittel- und osteuropäischen Länder Voraussetzungen für eine EU- Mitgliedschaft formuliert, die auch für alle übrigen an einem Beitritt interessierten, europäischen Staaten gelten: "Als Voraussetzung für die Mitgliedschaft muß der Beitrittskandidat eine institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten verwirklicht haben; sie erfordert ferner eine funktionsfähige Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten.
Die Mitgliedschaft setzt ferner voraus, daß die einzelnen Beitrittskandidaten die aus einer Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen übernehmen und sich auch die Ziele der Politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu eigen machen können."
Neue Mitgliedstaaten müssen mit ihrem Beitritt das gesamte rechtliche Regelungsgefüge der EU übernehmen. Immer wenn die Anwendung des Unionsrechts zu schweren Problemen in den neuen oder auch den alten Mitgliedstaaten führen würde, können Übergangsregelungen vereinbart werden. Sie werden in Beitrittsverhandlungen erarbeitet, die in der Regel einige Jahre dauern.
4.
Der “Euro kommt”
4.1. Stabilität des Euro
Wenn sich der Teilnehmerkreis an der Währungsunion durch nachhaltige Erfüllung der vorgeschriebenen Stabilitätskriterien auszeichnet, wird der Euro zum Zeitpunkt der Umstellung nicht schlechter oder weicher sein als die Währungen der Teilnehmerländer.
Viele der möglichen Beitrittskandidaten hatten zum Jahresende 1997 Preissteigerungensraten, die nur unwesentlich über oder sogar unter derjenigen der Bundesrepublik lagen. Die beiden wichtigsten Länder - Frankreich und Deutschland - lagen bei 1,7 bzw. 1,9 Prozent Inflation.
Eine "Wasserdichte" Garantie für die Stabilität des Euro auch auf längere Sicht kann selbst der beste Vertrag nicht bieten. Es kann aber auch niemand garantieren, daß die D-Mark ohne die Währungsunion nach dem Jahr 2000 noch genauso stabil ist wie heute.
"Der EURO muß und wird so stabil sein wie die D-Mark! Wir werden in Europa kein einheitliches
Geld in Umlauf bringen, das schwächer ist als unsere stärkste Währung."
(Jaques Santer / Präsident der Europäischen Kommission)
10 EURO- CHANCEN AUF EINEN BLICK
Quelle: Europäisches Parlament; Grafik: Zeitbild
Export- Bonus - Offene Märkte, berechenbare Währungsrelationen
Arbeitsplatzsicherung - Keine Gefährdung von Arbeitsplätzen durch Währungskrisen
Euro- Wettbewerbsdynamik- Stärkung Europas gegenüber Japan und USA
Euro- Innovationsschub - Mehr Wettbewerb an den Finanzplätzen schafft investitionsfreundliches Klima
Euro- Sparprämie - Gemeinsame Währung macht Geldumtausch überflüssig
Europäische Stabilitätsinsel - Geringere Abhängigkeit von Turbulenzen auf den Weltfinanz- und Devisenmärkten
Spekulanten- Abwehr - Wirksame Abwehrwaffe gegen Großspekulanten
Stabilitätskultur - Maastrichter Kriterien sorgen für stabiles Geld
Friedensimpuls - Enge Bindung zwischen den Euro- Nationen
Zukunftsfähigkeit - Scheitern der Währungsunion bringt Rückfall in nationalen Protektionismus und Abwertungswettlauf
Die D-Mark sorgt seit fast fünf Jahrzehnten für stabiles Geld in Deutschland. Deshalb ist die Furcht verbreitet, die Deutschen könnten bei der Einführung des Euro am Ende auf der Verliererseite stehen. Warum lassen wir nicht einfach alles beim alten und behalten die nationalen Währungen bei? Oder verschlafen wir die Zukunft, wenn wir jetzt die Chance zur Europawährung nicht ergreifen? Die Grafik zeigt die zehn wichtigsten Gründe, weshalb der Euro für die Deutschen mehr Chancen als Risiken bringt.
4.2. Zur Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion
Europäische Gemeinschaft (EG)
Mit dem Inkrafttreten des Vertrages von Maastricht am 1. November 1993 wurde der EWG-Vertrag in EG-Vertrag, die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft in Europäische Gemeinschaft umbenannt, da die Gemeinschaft mittlerweile nicht mehr nur für Wirtschaftsfragen, sondern für weitere Politikbereiche zuständig ist.
Hat die Errichtung eines Gemeinsamen Marktes und darauf aufbauend die Verwirklichung einer Wirtschafts- und Währungsunion zum Ziel. Darüber hinaus wird sie z.
B. in den Politikbereichen Landwirtschaft, Handel, Verkehr, Soziales, Gesundheit, Bildung und Kultur tätig, aber auch auf den Gebieten Umwelt, transeuropäische Netze, Industrie, Forschung und technologische Entwicklung sowie Entwicklungszusammenarbeit.
Grundzüge der Wirtschaftspolitik
Stellen den allgemeinen Rahmen dar, an dem sich die Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten ausrichten sollen.
Sie werden vom Rat der Wirtschafts- und Finanzminister jährlich aufgestellt und bilden ein wesentliches Element der multilateralen Überwachung, bei der ihre Einhaltung streng kontrolliert wird.
Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
in dem die Grundfreiheiten des Binnenmarktes verwirklicht sind,
die Wirtschaftspolitiken zwischen den Mitgliedstaaten eng aufeinander abgestimmt werden,
die Wechselkurse der Teilnehmerländer unwiderruflich festgelegt sind und die Geld- und Wechselkurspolitik gegenüber Drittlandswährungen nur noch einheitlich betrieben wird.
Langerfristig gehört zu einer WWU auch die Einführung einer einheitlichen Währung.
Europäisches Währungssystem (EWS)
Ist ein System fester, aber anpassungsfähiger Wechselkurse. Es wurde am 13. März 1979 in Kraft gesetzt. Seine Regeln sind in einem Abkommen zwischen den am System beteiligten EG-Notenbanken festgelegt worden.
Ziel des EWS ist es, in der Gemeinschaft eine Zone monetärer Stabilität zu schaffen.
Zwischen den Teilnehmerwährungen sind Leitkurse festgelegt, von denen die Wechselkurse nur um einen bestimmten Prozentsatz nach oben oder nach unten abweichen dürfen.
Bei Erreichen der Schwankungsmargen sind die Zentralbanken zur Kursstützung verpflichtet. Das heißt, sie müssen die Schwankungen durch An- oder Verkauf auf den Devisenmärkten in den festgesetzten Grenzen halten. Infolge der Spannungen innerhalb des EWS im Sommer 1993 sind die Bandbreiten nach oben und unten am 2. August 1993 vorübergehend von 2,25 Prozent bzw. 6 Prozent auf 15 Prozent erweitert worden.
Ende 1996 nahmen bis auf Griechenland, Großbritannien und Schweden alle Unionsmitglieder am Wechselkursmechanismus des EWS teil.
Mit Beginn der Währungsunion wird ein reformiertes EWS, das sogenannte EWS II, in Kraft treten, bei dem der Euro Anker des Systems ist.
Europäisches Währungsinstitut (EWI)
Hat mit dem Beginn der 2. Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion am 1. Januar 1994 seine Arbeit aufgenommen.
Aufgabe des EWI ist es, die Koordinierung der geldpolitischen Zusammenarbeit zu stärken, die Endstufe der WWU technisch und organisatorisch vorzubereiten und die Entwicklung der ECU zu überwachen.
Das EWI löst den Ausschuß der EG- Zentralbankpräsidenten ab.
Es hat seinen Sitz in Frankfurt am Main, ebenso wie künftig die Europäische Zentralbank.
Oberstes Leitungsgremium ist der EWI-Rat, dem der Präsident des EWI (erster EWI- Präsident ist der Belgier Alexandre Lamfalussy) sowie die Präsidenten der nationalen Zentralbanken der Europäischen Union angehören.
4.3. Die "ECU" (EUROPEAN CURRENCY UNIT)
Die ECU, zu deutsch: Europäische Währungseinheit, ist eine gemeinschaftliche Rechen- und Bezugsgröße, die mit dem Europäischen Währungssystem eingeführt wurde.
Die ECU beruht auf einem Währungskorb, der sich zu unterschiedlichen Beiträgen aus den Währungen der Mitgliedstaaten zusammensetzt, und zwar abhängig von deren Wirtschaftskraft.
Die ECU fungiert im Europäischen Währungssystem u.a. als Bezugsgröße im Wechselkursmechanismus, als Abrechnungsgröße und als Rechengröße für Finanzoperationen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft; in diesem Zusammenhang wird sie als “offizielle ECU” bezeichnet.
Auch im internationalen Bankgeschäft hat sich die ECU als Anleihewährung etabliert.
Mit Beginn der Endstufe der WWU am 1. Januar 1999 wird der amtliche ECU- Korb abgeschafft und im Verhältnis 1:1 durch den Euro ersetzt.
Die “ECU”
Als rechnerische Bezugsgröße des EWS wurde am 1. Januar 1979 die ECU (European Currency Unit) eingeführt.
Die ECU erfüllt innerhalb des Europäischen Währungssystems eine dreifache Funktion. Sie dient als:
Bezugsgröße im Wechselkursmechanismus,
Rechengröße bei Finanzierungsoperationen,
Zahlungsmittel und Reserveinstrument der EWS- Zentralbanken untereinander.
Wird sie als Recheneinheit im Rahmen der Gemeinschaftspolitiken, zum Beispiel bei der Strukturpolitik, angewendet.
Die ECU ist keine eigenständige Währung, sondern ein “Währungskorb”.
In ihm sind die Währungen aller EU- Länder mit bestimmten Beträgen entsprechend ihrer Wirtschaftskraft vertreten; 1 ECU ist seit September 1989 jeweils die Summe aus:
Deutsche Mark 0,6242 DM
Französischer Franc 1,332 FF
Pfund Sterling 0,08784 GBP
Niederländischer Gulden 0,2198 NLG
Belgischer Franc 3,301 BEF
Luxemburgischer Franc 0,130 LUF
Italienische Lira 151,8 ITL
Spanische Peseta 6,885 ESP
Dänische Krone 0,1976 DKK
Irisches Pfund 0,008552 IEP
Portugiesischer Escudo 1,393 PTE
Griechische Drachme 1,44 GRD
Damit enspricht 1 ECU zur Zeit (Stand: Juli 1997) rund 1,98 DM.
Die Zusammensetzung des Währungskorbes ist mit Inkrafttreten des Vertrages von Maastricht am 1. November 1993 eingefroren, nachdem sie zuvor im September 1984 und 1989 im Zusammenhang mit der Aufnahme der Drachme bzw. der Peseta und des Escudos revidiert wurde.
Deshalb sind im Währungskorb nur die Währungen derjenigen Länder enthalten, die bereits damals EG-Mitglieder waren. Mit Beginn der Endstufe der WWU zum 1.
Januar 1999 wird der amtliche ECU- Korb abgeschafft.
Quellen: Commerzbank, Reuters/EU- Kommission
EURO
Name der künftigen europäischen Währung.
Wechselkurs
Der Wechselkurs gibt den Preis an, der in inländischer Währung für ausländische Zahlungsmittel gezahlt werden muß.
4.4. Von der D-Mark zum Euro
4.
4.1. Der Nutzen einer gemeinsamen Währung in Europa
Jeder Bürger sollte wissen, was die Europäische Währungsunion für ihn persönlich und für seine Finanzen bedeutet. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, wie stabil der Euro sein wird.
Mit einer Münze zahlen
Wenn ein Amerikaner mit dem Auto von New York nach San Francisco reist, legt er 4.840 km zurück und fährt durch elf Staaten.
Aber er zahlt überall mit einer Währung, dem Dollar. Wenn ein Deutscher von Hamburg nach München fährt, muß er 782 km fahren und fünf Bundesländer durchqueren. Aber überall wird das gleiche Geld akzeptiert, die D-Mark.
Wenn ein Europäer von Bremen über Eindhoven und Brüssel nach Paris fahren will, sind das 618 km durch vier Staaten. Und wenn er unterwegs tanken muß, etwas Obst kaufen oder eine Tasse Kaffee trinken möchte, dann muß er mit vier verschiedenen Währungen zahlen und zum Schluß immer ein paar Münzen übrigbehalten, die im Nachbarland nicht gelten.
Das wird sich ändern.
Wenn der Euro kommt, daß gilt in allen Ländern der Europäischen Union (EU), die die "Reifeprüfung" schaffen, nur noch eine Währung.
Das bedeutet zum Beispiel:
Kein lästiges Geldwechseln mehr, keine Gebühren beim Umtausch
Jeder erkennt auf einen Blick, ob der Kaffee, das Hemd, die Schuhe billiger oder teurer sind als zu Hause.
Überweisungen in Länder der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) gehen schneller und kosten weniger.
Wichtiger noch: Der Handel in Europa, dem wichtigsten Markt für deutsche Produkte, kann sich ohne die Gefahr von Währungsschwankungen entwickeln. Genauso wie in München, Kassel oder Dresden: es gilt überall das gleiche Geld. Das spart Kosten und macht vor allem in Deutschland viele Arbeitsplätze sicherer.
4.4.2. Wann und wie kommt der Euro?
Zeitplan:
Beim Europa- Gipfel im Dezember 1995 wurde nochmals bekräftigt:
Vom 1. Januar 1999 an wird mit dem Euro gerechnet. Aber zunächst nur im Finanzsektor.
Das bedeutet, daß die Zentralbanken, die Sparkassen und Geschäftsbanken, die Fonds und andere Geldsammelstellen untereinander schon in Euro abrechnen. Die Bürger der teilnehmenden Länder dagegen tauschen ihre Francs, Gulden, D-Mark, Schilling oder Kronen erst nach der Jahrtausendwende - ab 2002 – gegen den Euro ein.
Umtausch:
Die teilnehmenden Staaten wollen ihre verschiedenen nationalen Währungen in eine gemeinsame umtauschen - und zwar wertgleich. Das bedeutet: niemand soll dabei etwas gewinnen oder verlieren.
Deshalb bedeutet der Eintritt in die EWWU auch;
Keine Währungsreform: Denn dabei handelt es sich immer um eine Notmaßnahme. Sie ist bei einer "galoppierenden Inflation", nach einem verlorenen Krieg oder im Fall eines Staatsbankrotts oft der einzige Ausweg.
Doch bei den Ländern, die sich für den Beitritt zur EWWU qualifizieren, ist es genau umgekehrt: deren Regierungen müssen vor Eintritt in die Währungsunion beweisen, daß sie den Geldwert stabil und die Staatsfinanzen unter Kontrolle halten (Konvergenzkriterien). Nur dann können sie mitmachen. Für die Bürger bedeutet das, der Umtausch vollzieht sich!
Wertgleich:
Alles, was sich in Geld ausdrücken läßt, wird einheitlich umgerechnet: Löhne, Preise, Mieten, Pachten, Steuern, Guthaben auf Spar- und Gehaltskonten, Wertpapiere, öffentliche und private Kredite, Aktien. Also, kein Gewinn, kein Verlust.
Weniger Geld - und trotzdem nicht ärmer
Niemand wird bei Einführung des Euro Vorteile oder Nachteile haben. Das gilt auch innerhalb der Europäischen Union.
Deshalb wird ein Franzose, Belgier, Österreicher oder Niederländer für seine Francs, Schilling oder Gulden weniger Euro bekommen als ein Deutscher für seine D-Mark. Für einen Dollar beispielsweise muß ein Belgier oder Österreicher - in Franc oder Schilling gerechnet - ja auch mehr zahlen.
Das gleiche Prinzip gilt auch innerhalb der Länder. Da ein Euro aus heutiger Sicht fast doppelt soviel wert sein wird wie eine D-Mark - der heutige Kurs wäre etwa 1 zu 1.85, müssen alle in D-Mark ausgedrückten Werte entsprechend umgerechnet werden. Bei wertgleicher Umstellung auf den Euro haben die Bürger in Zukunft also kleinere Geldbeträge im Portemonnaie, können sich dafür aber genauso viel kaufen.
Aus einem monatlichen Einkommen von 2.700 DM würde z. B. ein Gehalt von 1.459,56 Euro. Das wäre schmerzlich, wenn sich nicht auch die Miete von 750 DM auf 405,40 Euro verringern würde - oder der Preis für einen Liter Benzin von 1,56 DM auf 0,84 Euro.
Ähnliches gilt für alle anderen Preise. Viele fürchten allerdings, einige Händler würden die Gunst der Stunde nutzen, für eigene Gewinne bei der Festsetzung der neuen
Preise: Bei der Umrechnung kommt es natürlich auch zu "krummen Zahlen". Wenn ein Händler von 10,10 auf 10,50 Euro aufrundet, werden die Kunden das rasch merken. Sie gehen zur Konkurrenz, die so schlau ist, auf 9,95 Euro abzurunden. Der harte Wettbewerb im Einzelhandel ist der beste Schutz für die Verbraucher. Vertraglich vereinbarte Preise (Miete, Versicherung usw.
) müssen ohnehin exakt umgerechnet werden.
Kein Sparer verliert etwas
Alles, was sich in Geld ausdrücken läßt, wird wertgleich umgerechnet. Das gilt natürlich auch für alle Guthaben, für Sparkassenbriefe, Bausparverträge, Lebensversicherungen, Anleihen, Investmentanteile, Bundesschatzbriefe oder Aktien. Und es gilt gleichermaßen für Kredite, öffentliche wie private.
Alle Geldbeträge werden in Euro ausgedrückt niedriger sein - aber ihren Wert behalten.
Die Zinssätze bleiben
Nicht verringert werden selbstverständlich die Zinssätze oder Dividenden.
Aber wenn eine Anleihe zu 6% vorher 6,00 DM einbrachte, würden es dann - beim Kurs von 1 : 1.85 - 3,24 Euro sein. Entsprechend ist es bei Festgeldern, Sparbüchern, Sparbriefen, dem Nennwert von Aktien und Anleihen. Sie alle werden optisch niedriger sein, aber den alten Wert behalten.
Das Sparverhalten ändern?
Weil alles nur umgerechnet wird, ist es wenig sinnvoll - und oft sogar mit Verlusten verbunden, allein wegen der kommenden Währungsunion Sparverträge oder Lebensversicherungen zu kündigen, aus Bausparverträgen auszusteigen oder nur mit Blick auf den Euro die Ersparnisse in Fremdwährungen anzulegen. Lassen Sie sich nicht von falschen Propheten und selbsternannten Gurus aufs Glatteis spekulativer Geschäfte führen.
Viele wirtschaften vor allem in die eigenen Taschen. Während beim Umtausch der D-Mark in die Euro- Währung keine Verluste zu befürchten sind, können übereilte Umdispositionen böse Überraschungen zur Folge haben.
So stabil wie die D-Mark?
Oft wird die Sorge geäußert, der Euro werde weniger stabil sein als die D-Mark. Diese Sorge nehmen die Sparkassen sehr ernst. Die Währungsunion birgt Risiken, wenn die strikte Stabilitätsorientierung des Maastricht- Vertrages nicht eingehalten wird. Hier liegt die Verantwortung der Politik.
Die Sparkassen werden sich im Interesse ihrer Kunden nachhaltig dafür einsetzen, daß die künftige Euro- Währung ebenso stabil wird wie die D-Mark.
Auf die Sparkassen als "Anwalt der Sparer" können Sie sich verlassen.
Der Maastricht- Vertrag bietet alle Voraussetzungen für einen stabilen Euro. Die zukünftige Europäische Notenbank folgt dem erfolgreichen Muster der Deutschen Bundesbank. Die EU- Länder, die an der Währungsunion teilnehmen, müssen sich zuvor durch ihre Stabilitätspolitik und durch Begrenzung der öffentlichen Schulden dafür qualifizieren. Sie müssen durch ihre Politik beweisen, daß sie die Verpflichtung des Vertrages von Maastricht ernst nehmen.
Überdies wird auf deutschen Vorschlag der Abschluß eines "Stabilitätsvertrags" diskutiert, der auch in Zukunft nachhaltig für eine Begrenzung der Staatsverschuldung und stabile Verhältnisse sorgen soll.
Die Europäische Währungsunion bietet die Chance, innerhalb Europas eine große Stabilitätszone zu schaffen und die wirtschaftliche und politische Zusammenarbeit zu vertiefen. Das dient nicht nur der Sicherung unserer wirtschaftlichen Zukunft und von Millionen von Arbeitsplätzen. Es dient auch der Sicherung des Friedens in Europa.
4.4.
3. Fragen zur Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion an
Bundesfinanzminister Dr. Theo Waigel
Herr Minister Waigel, was bringt der Euro uns und den anderen Europäern?
Waigel:
Der Euro bringt in einem großen Binnenmarkt Europa einen Wirtschaftsraum mit größerer Preisstabilität, stärkerem Wirtschaftswachstum und besseren Voraussetzungen für neue Arbeitsplätze.
Vor allem aber wird der Euro eine gemeinsame gute und harte Währung sein, nach dem Vorbild der Deutschen Mark. Unser erfolgreiches Stabilitätsmodell ist in Europa anerkannt.
Wer oder was garantiert uns denn die Stabilität der künftigen Europa- Währung?
Waigel:
Im Mai 1998 werden die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union darüber entscheiden, welche Länder sich für die Währungsunion – und damit für den Euro – qualifiziert haben.
Die Entscheidung ist aber nicht willkürlich, sondern richtet sich nach dem Vertrag. Der sagt ganz eindeutig: Nur wer ein hohes Maß an Stabilität mitbringt, kann an der Währungsunion teilnehmen. Das heißt: die Preise müssen stabil sein, die Zinsen niedrig, die Wechselkurse verläßlich und die Staatsfinanzen in Ordnung.
Außerdem wird die Europäische Zentralbank über die Stabilität des Euro wachen. Und die ist nach dem Modell der Bundesbank geschneidert.
Außerdem haben sich alle Mitgliedstaaten in einem weltweit einmaligen Pakt - dem sog.
Stabilitäts- und Wachstumspakt - zu strikter Haushaltsdisziplin verpflichtet. Auch dadurch wird die Stabilität des Euro gesichert.
Welche EU- Staaten werden denn überhaupt an der WWU teilnehmen?
Waigel:
Das wird vom Europäischen Rat im Mai 1998 auf der Grundlage der Ist- Zahlen 1997 entschieden. Es gilt die Einhaltung der im Vertrag von Maastricht festgelegten Konvergenzkriterien als Eintrittsbedingung.
In den Jahren seit Maastricht hat sich in der EU eine erstaunliche Stabilitätskultur entwickelt. In fast allen EU- Ländern sehe ich großen Ehrgeiz, die Stabilitätsbedingungen für die Währungsunion zu erfüllen.
Um ein Beispiel zu nennen: Anfang der 80er Jahre lag die Inflationsrate im europäischen Durchschnitt noch bei 13 %. Heute liegt sie – im Durchschnitt – unter 2 %! Andererseits:
Beim Abbau der Haushaltsdefizite ist noch viel zu tun. Darum bemühe ich mich in Deutschland. Und das tun andere Finanzminister in ihren Ländern auch.
Was passiert aber, wenn Mitgliedstaaten Probleme mit der Stabilität bekommen?
Waigel:
Die im Vertrag festgeschriebenen Stabilitätsbedingungen gelten auf Dauer – die Währungsunion ist als Stabilitätsunion konzipiert.
Der Maastricht- Vertrag und der Stabilitäts- und Wachstumspakt sehen sieht für Länder, die in Gefahr geraten, vom Pfad der finanzpolitischen Tugend abzuweichen, Sanktionen bis hin zu Geldstrafen vor.
Reicht das?
Waigel:
Um die Haushaltsdisziplin und damit die Stabilität dauerhaft zu stärken, hat der Europäische Rat im Juni 1997 in Amsterdam endgültig den Stabilitäts- und Wachstumspakt beschlossen. Ich hatte dazu bereits im November 1995 die Initiative ergriffen.
Alle EU- Mitgliedstaaten haben sich verbindlich verpflichtet, die Defizitgrenze von 3 Prozent auch in wirtschaftlich ungünstigen Zeiten nicht zu überschreiten. Mittelfristig müssen sie sogar einen nahezu ausgeglichenen oder überschüssigen Haushalt anstreben. Dies ist noch strikter, als ich selbst vorgeschlagen habe. Wir brauchen einen deutlichen Sicherheitsabstand zu der 3-Prozent-Obergrenze.
Welche konkreten Maßnahmen sind vorgesehen, sollte ein Teilnehmer dies nicht einhalten können?
Waigel:
Sollte ein Land dennoch in seiner Haushaltsplanung oder im Haushaltsvollzug die Defizitgrenze des Maastricht- Vertrages überschreiten, werden Sanktionen greifen.
Ergreift der betreffende Mitgliedstaat trotz klarer Empfehlung des Ministerrats keine wirksamen Maßnahmen zur Korrektur des übermäßigen Defizits, muß er bereits zehn Monate nach der Defizitmeldung eine Stabilitätseinlage bei der Gemeinschaft hinterlegen. Ihre Höhe beträgt wenigstens 0,2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts und erhöht sich proportional zur Defizitüberschreitung bis zu einer Obergrenze von 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Besteht auch zwei Jahre später noch ein übermäßiges Defizit, wird die Einlage zu einer Geldstrafe und nicht mehr zurückgezahlt.
Wir sind uns in der Europäischen Union einig: Nur im Rahmen ökonomischer Stabilität und finanzpolitischer Solidität kann Europa nach innen und außen bestehen.
Und was geschieht während der Übergangsphase, also bis zur Errichtung der Europäischen Zentralbank spätestens 1999? Behalten wir bis dahin unsere starke Bundesbank?
Waigel:
Während der ganzen Vorbereitungszeit bleibt die geldpolitische Verantwortung für Deutschland voll bei der Bundesbank.
Es gibt keine Grauzonen geldpolitischer Zuständigkeiten. Auch das gehört zu dem Stabilitätssystem.
Welche Bedeutung kommt Frankfurt als dem Sitz der Europäischen Zentralbank zu?
Waigel:
Die Errichtung der Europäischen Zentralbank in Frankfurt am Main ist ein wichtiger Erfolg für Deutschland, aber auch ein Vorteil für die gesamte Europäische Union. Denn damit knüpft die künftige gemeinsame Währung an die Stabilitätstradition der D-Mark an.
Die Heimat der Währungsstabilität in Deutschland und in Europa ist und bleibt also Frankfurt, wo die Deutsche Bundesbank zu Hause ist und das Europäische Währungsinstitut als Vorläuferin der Europäischen Zentralbank seine Arbeit aufgenommen hat.
Durch den Standort Frankfurt gewinnt der Finanzplatz Deutschland an Bedeutung.
Herr Minister, was wird aus der D-Mark?
Waigel:
Niemand braucht sich zu sorgen, wir hätten die Mark geopfert oder an Europa “verschenkt”. Die D-Mark steht international für die bewährte deutsche Stabilitätspolitik. Sie ist das Symbol unseres wirtschaftlichen Erfolgs, unseres Wohlstands. Wir bringen sie in eine Gemeinschaft ein, in der Stabilität gesichert sein wird wie in Deutschland.
Damit machen wir Europa zu einer größeren Stabilitätsgemeinschaft, die den Herausforderungen der Zukunft gewachsen ist. Das ist ein wirksamer Beitrag zu Wohlstand und sozialer Sicherheit auch bei uns.
Was kann uns Deutschen eigentlich Besseres passieren als eine Ausweitung unserer Stabilitätskultur?
Aber die Mark ist doch auch ein Symbol für das deutsche Wirtschaftswunder?
Waigel:
Ja, sicher. Die D-Mark hat bei uns eine sehr große Rolle gespielt. Sie war wichtig für den Neuanfang nach dem Krieg. Die D-Mark verkörpert ein gutes Stück nationaler Identität. Aber künftig geht es um unsere europäische Identität.
Wir behalten auf jeden Fall eine stabile Währung, denn die Sicherungen des Vertrages von Maastricht werden greifen.
Auch andere Länder geben ja etwas für sie sehr Wichtiges auf. Sie verzichten auf ihren Franc, ihren Gulden usw. Ihre Regierungen verzichten darauf, den Zentralbanken eine bestimmte Zinspolitik vorzuschreiben oder ihre Haushaltsdefizite durch Notenbankkredite auszugleichen. Dieser bequeme Weg ist bereits heute versperrt.
Was bedeutet die Umstellung der Währung? Was wird mit unserem Einkommen?
Waigel:
Die Einführung des Euro ist keine Währungsreform. Das bedeutet: keine Abwertung und kein Neuanfang bei Null mit Kopfgeld wie 1948.
Alle DM-Beträge werden entsprechend dem am 1. Januar 1999 vom Ministerrat festgelegten Umstellungssatz einheitlich in Euro umgerechnet. Damit werden bei der Währungsunion Sparguthaben, Versicherungen, Renten, Löhne und Gehälter zum gleichen Kurs auf die neue Währung umgestellt, alles behält seinen Wert. Auch die Preise werden entsprechend umgestellt. Die Deutschen bekommen dann genausoviel für ihr Geld wie vor der Umstellung.
Aber kostet die Umstellung nicht auch viel Geld?
Waigel:
Natürlich ist die Umstellung mit Kosten verbunden.
Münzen und Banknoten müssen entworfen, dann geprägt und gedruckt werden. Automaten, Konten, Formulare und Verträge müssen entsprechend umgestellt oder geändert werden. Das alles ist nicht umsonst zu machen und wird auch einige Zeit brauchen.
Den einmal anfallenden Kosten der Umstellung stehen aber die dauerhaften Vorteile der Wirtschafts- und Währungsunion gegenüber.
Lohnt sich also die Umstellung?
Waigel:
Im Privat- und Geschäftsleben werden wir künftig viel Geld sparen. So entfallen die Gebühren für den Geldumtausch, und auch Wechselkursverluste gibt es in der Währungsunion nicht mehr.
Die Brüsseler Kommission hat allein die jährlichen Kosten für den Währungsumtausch zwischen sämtlichen Mitgliedstaaten auf rund 40 Milliarden Mark geschätzt.
Ist das alles?
Waigel:
Natürlich nicht. Eine einheitliche Währung bedeutet auch mehr Preistransparenz und mehr Wettbewerb. Das kommt den Verbrauchern zugute.
Und: Mit dem Euro wird die Europäische Union zum bedeutendsten Finanzmarkt der Welt. Jeder Kreditnehmer und jeder Investor kann dann ohne jedes Wechselkursrisiko auf ihr gesamtes Kapitalangebot zurückgreifen.
Vor allem aber geben wir mit der Währungsunion unseren Unternehmen mehr Planungssicherheit bei ihren Kalkulationen. Diese können in Europa nicht mehr durch Wechselkursänderungen zunichte gemacht werden. Die deutsche Exportwirtschaft und alle, die von ihr leben, wissen das zu schätzen.
5. Persönliche Einschätzung zu den Vereinigten Staaten von Europa
Ich denke die Europäische- Union hat Vor- und Nachteile.
Nachteile sehe ich u.
a. in den folgenden Gesichtspunkten:
Die Währung jedes Landes ist doch ein Stück Kultur, was ist ein Brite ohne sein
Pfund, das wäre das gleiche als würde man Ihm sein Königshaus abschaffen was
unvorstellbar wäre.
Außerdem würde das Konkurenzdenken der Firmen um einiges härter, das hätte
zwar Vorteile für den "Ottonormalverbraucher”, aber dadurch sind dann einige
Unternehmen dem Konkurs geweiht, was wiederum Arbeitsplätze kosten würde.
Durch den Euro fallen schon genug Arbeitstellen weg z.B. an den Grenzen zu
Nachbarstaaten und an den Umtauschstationen.
Der “kleine Mann” wird sowieso als Verlierer dastehen siehe Wiedervereinigung, wo
der Umtauschkurs bei 1:2 lag. Oder was wird, wenn der Euro nicht so stabil wie die
D-Mark wird? Wenn nicht kann sich jeder ausrechnen was in Deutschland und auch
in den anderen Ländern “abgehen” wird.
Deutschland ist nach meiner Meinung noch gar nicht bereit für den Euro. Die Staatsverschuldung ist viel zu hoch und das man die Neuverschuldung innerhalb nur eines Quartals von 3,5% auf 2,7% senken kann ist unmöglich, denn die Arbeitslosenzahlen steigen weiter und die Steuereinnahmen werden immer weniger. Außerdem ist die verbleibende Zeit viel zu kurz, wenn man die Einführung nicht noch um zwei bis drei Jahr verschiebt wird der Euro, nach meiner Meinung “baden gehen”, da die meisten Länder nicht die wirtschaftlichen Voraussetzungen haben, wie z.B.
Italien die Lira ist doch “Spielgeld” und trotzdem sind sie mit dabei ich finde so etwas drückt den Wert des Euro unwahrscheinlich nach unten.
Es würde mich nicht wundern, wenn der Euro nur ein Vorwand der großen Firmen
und Banken ist, um Ihre Gewinne zu erhöhen.
Der Euro hat auch Vorteile
Die größten Vorteile sehe ich für die wirtschaftliche Entwicklung hinsichtlich
der Euro- Wettbewerbsdynamik - Stärkung Europas gegenüber Japan und USA
Offene Märkte, berechenbare Währungsrelationen
Geringere Abhängigkeit von Turbulenzen auf den Weltfinanz- und Devisenmärkten
sowie für die Entwicklung einer engen Bindung zwischen den Euro- Nationen, was sich friedensstabilisierend auswirkt.
Für die Bevölkerung sehe ich die Vorteile z. B. in dem Vorhandensein einer einheitlichen Währung, wodurch der Geldumtausch in Europa unnötig wird.
Außerdem ermöglicht diese einheitliche Währung einen besseren Preisvergleich beim Kauf und Verkauf.
©JAN
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