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  Greenpeace aktuell hamburg,den 29

Greenpeace aktuell ___________________________________________________________       Greenpeace-Hintergründe   Atomtransporte - mehr als nur ein Restrisiko     1. Sicherheitstest - beeidruckend aber nicht realistisch     Der anstehende Abtransport der abgebrannten Brennelemente aus dem AKW Philipps- burg erfolgt in einem sogenannten Castor 2a-Behälter. Dieser Behälter, auch TYP B-Behälter genannt, wurde für den Transport von hochradioaktiven abgebrannten Brennelementen konstruiert. Die gesamte Sicherheitsphilosophie beim Transport konzentriert sich hauptsächlich auf den Behälter. Der Behälter unterliegt zwar Si- cherheitsauflagen und Sicherheitstests, stellt aber trotzdem ein immenses Gefahrenrisiko beim Transport von hochradioaktiven Material dar. Denn die Sicherheitstests decken einen plausiblen Unfall nicht ab.

  Beim sogenannten Falltest wird ein Prototyp eines B-Behälters aus einer Höhe von 9 Metern auf einen harten Untergrund eine in Beton eingelassene Stahlplatte fallen gelassen. Obwohl dieser Test beeindruckend wirkt und dabei wahrhaftig die Fetzen fliegen, darf dies nicht darüber hinwegtäuschen, daß der Behälter bei diesem Aufprall lediglich eine Geschwindigkeit von 48 km/h erreicht. Transportiert wird er aber in der Praxis mit 100 km/h dem Doppelten der Testgeschwindigkeit!   Auch der sogenannte Feuertest entzieht sich jeglicher Realität. Dieser Test sieht vor, daß der Behälter 30 Minuten lang einer Temperatur von 800 Grad Celsius ausgesetzt wird, den der Prototyp in den Tests auch ohne Schaden überstand. Daß es sich bei diesem Test zum Teil um Makulatur handelt, wird deutlich wenn man sich einen realistischen Ablauf eines möglichen Unfalls mit Brandfolge anschaut: 13% der auf der Bahn transportierten Güter sind Gefahrgüter. Davon sind 90 Prozent entzündbare Stoffe, meistens Heizstoffe wie Benzin oder ähnliches.

Diese Stoffe können im Brandfall weit höhere Temperaturen als 800 Grad Celsius erzeugen. Propangas, ein häufig transportiertes Gut, entwickelt Hitze bis zu 2000 Grad Celsius.   Relativ unrealistisch erscheint auch die Annahme, ein Feuer infolge eines Zugunglückes sei innerhalb von 30 Minuten zu löschen. Dies ist um so unwahrscheinlicher , je abgelegener der Unfall auf freier Strecke passiert. Da erfahrungsgemäß weder die Feuerwehren noch der Katastrophenschutz entlang der Strecke über diese gefährliche Fracht informiert werden, ist anzunehmen, daß die Rettungsmannschaften über die Bri- sanz der Fracht im Unklaren sind.   Entsprechend beschrieb Oberbürgermeister Andreas von Schöler in einem Antwortbrief an Greenpeace vom März 1995 die Haltung der Stadt Frankfurt am Main: "Wir lehnen die Atom-Transporte ab, da das Risiko für die Bevölkerung entlang der Transportstrecke aus unserer Sicht nicht vertretbar ist.

. .Der Branddirektion liegen keine Informationen vor, wann und wo Castor-Transporte durchgeführt werden sollen. Es muß deutlich gesagt werden, daß Unfälle mit Castor-Behältern , die zum Freiwerden von ionisierender Strahlung führen, nicht beherrschbar sind." (Unterstreichung im Original)     Die Stadträte in Göttingen, Jena und Halle lehnten den Castor-Transport als unnötige Sicherheitsgefährdung ab und beschlossen, sich bei Land und Bund gegen die Verschickung des Atommülls aus dem Atomkraftwerk Philippsburg nach Gorleben einzusetzen .   2.

Katastrophenschutz ohne Schutzwirkung   Am 22.August 1988 entging das niedersächsische Dorf Bodenfelde nur knapp einer Katastrophe Durch menschliches Fehlverhalten kam es um 14:14 Uhr zu einem Beinahe-Zusammenstoß zwischen einem Bahntransport mit hochradioaktivem Atom- rnüll aus dem AKW Würgassen und einem mit Propangasflaschen beladenen Triebwa- gen.   Dieser Vorfall gelangte zwei Wochen später durch Zufall an die Presse. Was da um ein Haar zur größten atomaren Katastrophe in der BRD hätte führen können, kann sich zu jeder Zeit wiederholen.   Grundsätzlich gilt, daß es für derartige Transportunfälle keinen Katastrophenschutz gibt. Maßnahmen, die nach einem schweren Unfall durchgeführt werden, können nur die Auswirkungen auf die Bevölkerung verringern, sie nicht aber verhindern.

  Selbst die Behörden sehen dies in der Zwischenzeit Auf eine Anfrage zum Katastro- phenschutz bei Atomunfällen hat der Bremer Senat im Oktober 1993 folgende Stellung- nahme abgegeben: "Dem Senat ist bekannt, daß bei einem Unfallszenario entsprechend der Fragestellung (sie bezog sich auf Atomtransporte mit Unfallfolge) , die Ein- griffsmöglichkeiten des Katastrophenschutzes begrenzt sind. Gleichwohl wird die betroffene Bevölkerung durch Polizei und Rundfunkdurchsagen gewarnt werden".   Die möglichen Auswirkungen eines Unfalls beim Transport hochradioaktiver abge- brannter Brennelemente sind besorgniserregend bis katastrophal. So kamen die Wissen- schaftler der Gruppe Ökologie Hannover in einem Gutachten für den Hamburger Senat zur Sicherheit von Kernbrennstoff-Transporten auf dem Gebiet der Stadt Hamburg im März 1990 zu dem Ergebnis: "Bei Transportunfällen mit bestrahlten (abgebrannten) Brennelementen wird , unter günstigen Wetterbedingungen beim plausiblen , abdeckenden Unfall" der Störfallgrenzwert der Strahlenschutzverordnung in einem Gebiet von 1 km bis mehr als g km vom Unfallort überschritten. Unter ungünstigen Wetterverhältnissen findet eine deutliche Überschreitung noch in mehr als 10 km statt; die Umsiedlung von Bewohnern und anschließende Dekontamination des überstrichenen Stadtgebietes kann bis in einer Entfernung von mehr als 6 km erforderlich sein." Die Fakten sprechen für sich.


  Grundsätzlich kann man sagen, daß es bei derlei Unfällen keinen Katastrophenschutz gibt. Selbst die Behörden sehen dies inzwischen Auf eine Anfrage zum Katatrophenschutz bei Atomunfällen hat der Bremer Senat 1993 folgende Stellungnahme abgegeben: Dem Senat ist bekannt, daß bei einem Unfallszenario entsprechend der Fragestellung (sie bezog sich auf Atomtransporte mit Unfallfolgen, Anm. v. Verf.) die Eingriffsmöglichkeiten des Katastrophenschutzes begrenzt sind. Gleichwohl wird die betroffene Bevölkerung durch Polizei und Rundfunkdurchsagen gewarnt werden.

"   3. Schon im Normalbetrieb hohe Strahlung   Doch man muß nicht die regionale Katastrophe heraufbeschworen, um auf die Gefahren eines Atomtransportes hinzuweisen. Immerhin rollen nach Aussagen des Bundes- umweltministeriums jährlich circa 100 Transporte mit gefährlicher, hochradioaktiver Fracht durch die Bundesrepublik. Und auch ohne Katastrophe geben diese schon erhebliche Strahlung ab, wenn sie durch Bahnhöfe, vorbei an Wartenden fahren oder zeitweise auf Seitengleisen abgestellt werden, wo Bahnarbeiter vorbeigehen.   Ein Gutachten von Professor Seifert aus Hannover kommt zu dem Ergebnis, daß auf Grund der von der GGVS (Gefahrgutverordnung Straße) vorgeschriebenen Grenzwerte ein Mensch nach eineinhalb Stunden Aufenthalt neben einem Castor-Behälter die vom Gesetz maximal erlaubte Jahresdosis abbekommen kann. Die Strahlenschutzverordnung erlaubt eine Jahreshöchstdosis von 1,5 Millisievert für den Menschen.

Ist aber der Castor-Behälter mit neun Brennelementen beladen, bekommt ein daneben stehender Mensch pro Stunde schon zwei Millisievert ab. In zwei Metern Abstand sind es immerhin noch 0,1 Millisievert pro Stunde.   Eine nicht zu unterschätzende Gefährdung also. Das dachte sich auch die niedersächsi- sche Polizei. Denn auf Grundlage des Gutachtens von Professor Seifert verbietet die niedersächsische Polizei ihren Dienststellen, bei der Sicherung derartiger Transporte Polizistinnen und minderjährige Polizisten zum Einsatz zu bringen. In der Dienst- anweisung heißt es weiter: "Das Versagen des Behälters (gemeint ist ein TYP-B-Behäl- ter) infolge eines Unfalles wird als höchst unwahrscheinlich eingestuft.

Trotzdem muß sich die Polizei gegen die Gefahren schützen, die auch von einem intakten Behalter ausgehen (Gamma- und Neutronenstrahlung) . ... - von dem Einsatz von Polizeibeam- tinnen und minderjährigen Polizeibeamten sollte aus medizinischen Gründen dort abgesehen werden, wo sie einsatzbedingt einer Strahlenbelastung ausgesetzt sind."   Der Zynismus : Für Frauen und Minderjährige, die sich auf den Bahnsteigen an der Transportstrecke ob in Mannheim, im Ruhrgebiet, in Frankfurt oder in Hannover - aufhalten, gilt dieser Erlaß nicht.

4. Kein Castor-Transport nach Gorleben   Greenpeace fordert die Verantwortlichen , Bundesumweltministerin Merkel und ihren verlängerten Arm, die Genehmigungsbehörde Bundesamt für Strahlenschutz , sowie die Betreiber der Atomkraftwerke auf, die Brennelemente im Abklingbecken des Atomkraftwerks Philippsburg zu belassen. Der Transport ist völlig überflüssig da die werkseigenen Abklingbecken noch lange nicht voll sind.   Die Verschiebung des Atommülls von Philippsburg nach Gorleben ist eine reine Machtdemonstration der Atomlobby, um externe Zwischenlager als Entsorgungsweg durchzusetzen. Es 'muß Schluß damit sein, mit brutaler Staatsgewalt, gegen den Willen der Bevölkerung den Atommüll durch die Bundesrepublik zu verschieben. Zwischen- lagerung ist eine reine Problemverschiebung auf spätere Generationen, aber keine Lösung des Entsorgungsdesasters .

  Vereins- und Westbank, Kto. 1/471 300, BLZ 200 300 00; Postgiroamt Hamburg, Kto. 20 61-206, BLZ 200 100 20 Greenpeace ist vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt Spenden sind steuerabzugsfähig. _______________________________________________________________________________ P.S.: nach meinem Wissen haben die abgebrannten Brennelemente im Behälter immer noch eineTemperatur von 400 Grad Celsius.

MfG juedo

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