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  Referat zum thema islam

                                 Referat zum Thema Islam Die Säulen des Islam -          5 Säulen des Islam: das Glaubensbekenntnis; tägliches Gebet; Unterstützung der Bedürftigen; Fasten im Ramadan; Pilgerfahrt nach Mekka -          Glaubensbekenntnis:   -          Schahadah: La ilahe illallah, Muhammed Rasulullah: nichts ist der Anbetung würdig, außer Allah und  Muhammad, seinem Gesandten, wird von allen Gläubigen gesprochen, die sich zum Islam bekennen, Bedeutung: der einzige Lebenszweck ist, Gott zu dienen und zu gehorchen, wird erlangt durch das befolgen der regeln und Verhaltensweisen Muhammads   -          Tägliches Gebet:   -          Salah: 5x täglich, wird auf arabisch (Sprache der Offenbarung)  gesprochen, Verse aus dem Koran, Bedeutung: unmittelbare Verbindung zu Gott , Persönliche Gebete in eigener Sprache, Zeit und Ort egal   -          Unterstützung der Bedürftigen:   -          Zakah: „Alles gehört Gott, Reichtum ist den Menschen nur vorübergehend anvertraut“, spenden „reinigt“ das Vermögen und sorgt für Wachstum, wird jeweils am Jahresende errechnet, Prozentsatz des Vermögens   -          Fasten Im Ramadan:   -          Alle Muslime (ab der Pubertät) fasten von sonnenauf- bis –Untergang, bei Krankheit, Altersschwäche, Reisen, der Menstruation, der Schwangerschaft und nach der Entbindung sind sie freigestellt, der Hauptgrund: man ist sich ständig der Gegenwart Gottes bewusst   -          Pilgerfahrt nach Mekka:   -          Hadsch: jeder volljährige Muslim mindestens 1x im Leben, sofern in der Lage dazu, jedes Jahr über 2 Millionen Menschen, alle Nationen   Frauen im Islam -          Gleichberechtigung für Männer und Frauen: -          Hauptbemühung: Gerechtigkeit unter Berücksichtigung der Verschiedenheiten der Geschlechter, Gott hat Mann und Frau jeweils angepasste rechte und Pflichten zugewiesen, vor Gott sind beide gleich, rechte des einen ergeben sich aus pflichten des anderen,  in der ehe sind sie da gleich, wo sie von natur aus gleich sind, und da unterschiedlich wo sie von natur aus unterschiedlich sind -          Religiöse Pflichten für die Frau: -          Die pflichten erliegen sowohl Mann, als auch Frau, allerdings Erleichterung für Frauen bei gebet und fasten, z. b. bei der Menstruation, oder des Zeitraumes um die Geburt + zeit nach der Entbindung, Fasten muss nachgeholt werden, Gebete nicht -          Regelungen zur Ehe -> darf eine muslimische Frau ihren Mann selbst auswählen? -          Frauen dürfen selber entscheiden, ohne Einwilligung ist der Ehevertrag ungültig, Mitentscheidung der Familie ist alte Tradition, Frauen dürfen ihren Mädchennamen behalten -          Regelungen zur Familie -> darf eine muslimische Frau einen Nicht-Muslim heiraten? -          Nein, es könnte Probleme geben z. B. bei der religiösen Erziehung der Kinder, der Mann könnte die Religionsausübung der Frau einschränken, etc. -          Darf ein muslimischer Mann seine Frau schlagen? -          Unter bestimmten Umständen, ja, wenn die Frauen widerspenstig sind, sollen die Männer 3 Schritte gehen: 1.

Ermahnt die Frauen, 2. Meidet sie im Ehebett und 3. schlagt sie,  NUR wenn es einen Grund dazu gibt, schlagen im Affekt ist GRUNDSÄTZLICH verboten -          Warum tragen muslimische Frauen ein Kopftuch? -          Es gibt Kleiderordnungen im Islam, die besagen, dass ein/e Muslim/in seinen/ihren Körper so verhüllen soll, dass die formen (bei Mädchen z. B. ab der Pubertät)  verhüllt sind, da haare auch einen Reiz darstellen können, müssen Frauen in Gegenwart von fremden Männern (mögliche Ehepartner) ein Kopftuch tragen, innerhalb der Familie, einem teil der Verwandtschaft und unter anderen Frauen können sie das Kopftuch ablegen, alte Frauen müssen kein Kopftuch tragen, sollten es aufgrund ihrer Vorbildfunktion aber tun -            -          Darf ein muslimisches Mädchen eine intime Beziehung zu einem jungen haben? -          Nein, der Islam lehnt jede Art außerehelicher Beziehung grundsätzlich ab, sowohl für Mädchen als auch für Jungen, Kameradschaft ist aber erlaubt (nach islamischen regeln) -          Dürfen muslimische Mädchen am turn- und Schwimmunterricht teilnehmen? -          Sport ist erlaubt und gewünscht, allerdings gelten auch hier die Kleidervorschriften, sodass in Deutschland übermäßig viele muslimische Mädchen von turn- und Schwimmunterricht freigestellt werden, sofern dieser nicht getrennt erfolgt -          Darf eine muslimische  Frau verhüten? -          Sofern es nicht ungesund ist und die Schwangerschaft für immer verhindert, ja, allerdings wird geraten, ein Kind volle 2 Jahre lang zu stillen, was an sich auch schon eine gewisse Verhütung ist, die Kinderreichen Familien sind nicht auf mangelnde Verhütung zurückzuführen, sondern auf die positive Einstellung der Eltern zu Kindern -          Die Moschee -          „Definition“: -          die Moschee ist an erster Stelle ein Ort, wo die Muslime beten können, es ist kein sakraler Raum, sondern ergibt sich aus der Nötigkeit an einem Ort das persönliche und vor allem das Pflichtgebet abhalten zu können, das arabische Wort masdschid (Niederwerfung) bezeichnet den Ort der Niederwerfung, die Moschee, im Grunde genommen ist die Moschee einfach nur der Platz, den man zum Beten benutzt, Dinge wie Altäre, oder ähnliches sind vollkommen unnötig -          das Gebet: -          Rezitierung von Texten aus dem Koran und bestimmte Bewegungsabläufe, der Betende wirft sich zu Boden und berührt mit der Stirn seinen Gebetsteppichs, was die Bedeutung des Wortes „Islam“ als Unterwerfung Gottes sehr gut zur Geltung bringt (das Vergehen des Satan lag darin, sich nicht vor Gott niedergeworfen zu haben), man braucht eigentlich keinen besonderen Raum, sondern nur einen freien platz, für den Gebetsteppich, der Betende spricht seine Absicht aus und richtet den blick dann nur noch auf die Stelle seines Teppichs, die er mit der Stirn berühren wird, wenn er sich davon ablenkt, ist das Gebet ungültig, nach Muhammad kann das Gebet eigentlich überall verrichtet werden, da die ganze Welt eine einzige Moschee Gottes sei, es braucht zum beten nur den Teppich und die Ruhe, sich zu konzentrieren, für die männlichen, erwachsenen Muslime gilt die Pflicht, das Freitagsgebet  gemeinsam zu verrichten und die chutba, die Freitagspredigt zu hören, Muhammed vollzog das tägliche Gebet mit seinen Anhängern in einem Innenhof -          Die erste Moschee: -          Die erste Moschee war ein umzäumter Platz, an dem die Gläubigen Schulter an Schulter beteten und in dem das einzige war, dass die Gebetsrichtung angegeben war und dass Muhammed auf dem Stumpf einer Palme stand um bei seiner Predigt besser gehört werden zu können, nach Tabari wählte Muhammed seinen Wohnort so aus, dass er, als er nach Yathrib kam, seinem Muli die Zügel lang ließ und wartete, bis es sich irgendwo hinlegte, dort zog er ein und dort entstand die erste Moschee, der Platz wurde eingeebnet um bauen zu können, vorher hat Muhammed in Schafspferchen gebetet oder dort, wo ihn die zeit des Gebetes einholte -          Die Einrichtung der Moschee -          Die Gebetsnische -          Laut einem Wort des Korans sollen sich die Muslime beim Beten Richtung der Kaaba in Mekka niederwerfen, in Moscheen gibt es eine bestimmte Nische, die die richtige Richtung anzeigt, davor stellen sich die Gläubigen neben- und hintereinander zum Gebet auf, vor ihnen steht ein Vorbeter -          Die Predigerkanzel -          Rechts neben der Gebetsnische befindet sich eine Predigerkanzel, wo am Freitag die Predigt gehalten wird, anfangs stand Muhammed auf einer Palme, später wurde die Kanzel gebaut zu der Stufen hinaufführen, auf der obersten stufe steht der Prediger aber nie, das ist allein dem Propheten vorbehalten, manchmal gibt es noch eine kleinere Kanzel, bei der Religionsunterricht stattfindet -          Das Minarett -          Wichtig beim Ritualgebet ist der Gebetsruf, mit dem die Muslime zum Beten eingeladen bzw. gerufen werden, angeblich stieg der erste Muezzin, der freigelassene Sklave Bilal, auf das Dach von Muhammads haus und rief von dort aus die Gläubigen, mit der Zeit wurden dazu eigens Türme gebaut, allerdings ist es keine Pflicht, den Gebetsruf laut zu rufen, er kann auch leide innerhalb der Kirche von sich gegeben werden   -          die Möglichkeit zur rituellen Waschung   -          das Gebet hat im Zustand ritueller Reinheit zu erfolgen, deshalb befinden sich auf vielen Höfen der Moscheen oder in privaten Innenhöfen Brunnen, um für die für das gebet nötige rituelle Reinheit gesorgt ist, es gibt manchmal auch extra eingerichtete Waschräume   -          weitere Einzelheiten   -          im Islamischen Glauben ist es, wie im Christentum, verboten, sich ein bild Gottes zu machen, dazu zählen Bilder, sowie Figuren, etc.


, erlaubt ist aber die arabische Schrift mit der sog. Kalligraphie, daher sind viele Moscheen und Häuser mit reich verzierten Namen Gottes und des Propheten, oder diversen Teilen aus dem Koran bestückt   Entstehung islamischer Organisationen - in den letzten Jahren entstanden auch in Deutschland viele Organisationen, die unter anderem Moscheen betreiben, damit die Islamischen Einwanderer Möglichkeiten zur Religionsausübung haben, da die Einwanderung zwischen dem ersten und zweiten Weltkrieg für damalige Verhältnisse enorm einsetzte, und während der 60er Jahre extrem gestiegen ist, inzwischen gibt es zahllose kleine Ortsverbände, aber auch große Vereinigungen wie VIKZ(Vereinigung Islamischer Kultur Zentren), die sich oft auch an ganz bestimmte Gruppen richten, wie Jugendliche, Behinderte, oder Frauen, es gibt Angebote, die von Moscheevereinen, über Reiseunternehmen zur Durchführung der Wallfahrt bis zu Bestattungsunternehmen für die Überführung verstorbener Muslime reichen, in den 60er Jahren gab es sog. „Rollende Moscheen“, die von der DB für die muslimischen Arbeiter eingerichtet wurden, in den Anfängen der Einwanderung kamen meist nur Männer, die für eine bestimmte Zeit bleiben wollten, die sich dann aber für einen längeren Aufenthalt entschieden und ihre Familien nachholten, dann genügte es nicht mehr, wie am Anfang, dass sie einfach nur beten konnten, die Arbeitsmigranten waren am Anfang weitgehend auf sich alleine gestellt, es fühlten sich weder staatliche, noch kirchliche Stellen für sie verantwortlich, später schlossen sich Muslime zu eingetragenen Vereinen zusammen und wurden so in die Lage versetzt, juristisch handeln zu können, sofern es nötig war, allerdings mussten sie so auch den Bestimmungen des BGB folgen, die besagen, dass e.V. Satzungen benötigen, also einen eingetragenen Namen, Zweck, Sitz, Regelungen über ein- und Austritte der Mitglieder, die Bildung des Vorstandes, Einberufung der mitgliederversmmlung und die Auslösung des Vereines, das führt dazu, dass die religiösen Vereine Institutioniert wurden, wodurch die Religion in manchen fällen zurückstehen muss, weil man z.B.

beim Zweck mehr oder weniger genaue Angaben über die Gebetsstunden etc. machen muss, allerdings: es gibt inzwischen so viele Stellen, zu denen ein Muslim kommen kann, wenn er z.B. beten will/muss, dass er nicht lange brauchen wird, bis er zu einer kommt

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