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                   Die Entwicklung der Landwirtschaft in der DDR und in den neuen Bundesländern                                    Gliederung:   Landwirtschaft in der DDR seit 2. WK Grundlagen Ziele der Agrarpolitik Entwicklungsetappen der Landwirtschaft 1.3.1. Bodenreform (1945-1949) 1.3.

2. Klassenkampf auf dem Lande (1949-1952/53) 1.3.3. Kollektivierung (1952-1960) 1.3.

4. Kooperation (1960-1968) 1.3.5. Industrialisierung der Landwirtschaft (1968-1983) 1.3.

6. Richtungsänderungen (1983-1989) 1.4. Fazit 2. Landwirtschaft in den neuen Bundesländern ab 1990 2.1.

Grundlagen 2.2. Entwicklungsetappen der Landwirtschaft 2.2.1. Umstrukturierungs- und Anpassungsprozeß 2.

2.2. Agrarreform 1992 2.3. Fazit                                               1. Landwirtschaft in der DDR seit 2.

WK:   Grundlagen:   In der DDR wurde das Prinzip des Marxismus – Leninismus auch in der Agrarwirtschaft eingeführt. In der Landwirtschaft war man überzeugt das ein wirtschaftlicher – technischer Fortschritt und eine Überlegenheit der Großbetriebe die Klein- und Mittelbetriebe verdrängen wird (Theorie von Karl Marx). Da die wirtschaftliche Macht in den Händen der SED lag war die Agrarwirtschaft eine Planwirtschaft.     Ziele der Agrarpolitik:   Die Hauptziele der Agrarpolitik waren hauptsächlich die weitgehende Versorgung der Be-völkerung mit Nahrungsmitteln, sowie die Belieferung der Industrie mit landwirtschaftlichen Rohstoffen aus einheimischer Produktion (=> hoher Selbstversorgungsgrad). Der Import von Nahrungsmitteln sollte sich auf Produkte, die aus klimatischen Gründen nicht in der DDR erzeugt werden können, sowie auf die Einfuhr von Zuchtmaterial beschränken.     1.

3. Entwicklungsetappen der Landwirtschaft:   1.3.1. Bodenreform (1945-1949):   Der Inhalt der Bodenreform war folgender: Sämtliche Betriebe mit mehr als 100 ha Betriebsfläche, einschließlich des gesamten Inventars und sämtliche Betriebe auch unter 100 ha, deren Eigentümer als aktive Vertreter der NSDAP bzw. als Kriegsschuldige oder Kriegsverbrecher eingestuft wurden, entschädigungslos zu enteignen.

Die Durchführung der Bodenreform erfolgte, unter Anleitung der Länderverwaltungen (Kreis- und Gemeinde-verwaltung). Das Grundeigentum der Kirchen wurde von der Bodenreform nicht betroffen. Die enteigneten Flächen wurden überwiegend ehemaligen Landarbeitern, landarmen Bauern, Umsiedlern und Flüchtlingen zur Bewirtschaftung übergeben. Auf ca. 5% der Flächen wurden Volkseigene Güter (VEG) als staatliche Musterbetriebe eingerichtet. Die enteigneten Landmaschinen wurden in den Maschinen-Ausleih-Stationen von vielen Landarbeitern genutzt.

Zur Sicherung der Nahrungsmittelversorgung wurde eine Ablieferungspflicht eingeführt.   Enteignung von Großgrundbesitz (Betriebe über 100 ha) in % der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche Mecklenburg 46 Brandenburg 35 Sachsen-Anhalt 29 Sachsen 20 Thüringen 14           1.3.2. Klassenkampf auf dem Lande (1949-1952/53):   Das Ziel des Klassenkampfes war es, die Kleinbauern als Bündnispartner für die Agrarpolitik der SED zu gewinnen. Deshalb wurden die Kleinbauern auch gefördert.

Gleichzeitig versuchte die SED die verbliebenen Groß- und Mittelbauern (mehr als 50 ha, später auch mit mehr als 20 ha Land) wirtschaftlich in Bedrängnis zu bringen. z.B.: - durch höhere Gebühren für den Ausleih von Landmaschinen - durch Einschränkung der Ersatzteilversorgung - wer viel produzierte, muß die zu niedrigeren Erfassungspreisen abliefern - Nichterfüllung der Abgabepflicht ist ein Wirtschaftsverbrechen die Landwirte wurden inhaftiert - Selbsthilfeorganisationen der Bauern werden unter staatliche Kontrolle gestellt     1.3.3.

Kollektivierung(1952-19960):   Die Kollektivierungsphase ist der Übergang von der privaten Landwirtschaft zur kollektiven Landwirtschaft. Diese Phase stand unter dem Motto “Freiwillige Vorbereitung des Sozialismus auf dem Lande”. Um den Bauern den Zugang zur kollektiven Betriebsweise zu erleichtern, entstanden 3 Typen von LPG (Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft). Typ I: genossenschaftliche Nutzung des eingebrachten Ackerlandes der Mitglieder Typ II: die Mitglieder brachten nicht nur Land, sondern auch Tiere, Maschinen und Geräte zur genossenschaftlicher Nutzung ein Typ III: der gesamte Besitz floß in die kollektive Bewirtschaftung ein. Jedes LPG-Mitglied konnte aber 0,5 ha privates Hofland bewirtschaften und eine begrenzte Anzahl von Nutztieren halten Die SED übte ständig massiven Druck aus, um die Bevölkerung vom Sinn der neuen Agrar- und Gesellschaftsordnung zu überzeugen. Viele Landwirte haben sich gegen den Eintritt in die LPG gewehrt.


Durch die Gründung von LPG wird der “Klassenkampf auf dem Lande” auf alle privaten Landwirtschaftsbetriebe ausgedehnt     1.3.4. Kooperation (1960-1968):   Das Ziel der Kooperationsphase war es die Produktionseinbrüche der vergangenen Jahre wettzumachen (=> höhere Ernteerträge und mehr tierische Produkte) und diese neuen Genossenschaften in gefestigte LPG des Typs III zu überführen. Außerdem war man bestrebt eine Vergrößerung der bestehenden Betriebe zu erreichen (z.B.

durch Zusammenlegung einzelner LPG). Eine Zusammenarbeit der LPG mit der Industrie und den Dienstleistungs- sektor wurde von der SED erzwungen. In den nun entstehenden Kooperationsverbänden repräsentierte sich die “ökonomische Einheit von Erzeugern, Lagerung, Verarbeitung und Absatz der Agrarprodukte”. Die Parteiführung schuf für die LPG günstige Rahmen-bedingungen bei der Produktionsmittelversorgung, der Subventions-, Preis-, und Steuerpolitik, die Entwicklung von Forschung, Lehre und Ausbildung. Wobei die LPG des Typen I und II in der Preisgestaltung und in den Finanzierungsmöglichkeiten gegenüber den LPG des Typs III benachteiligt wurden. Ab 1968/69 spezialisierte sich die Landwirtschaft.

Es entstanden 2 Arten von LPG. Die einen waren auf die Pflanzenproduktion und die anderen auf die Tierproduktion spezialisiert. Außerdem entstanden 32 Kombinate für Industrielle Mast. 1.3.5.

Industrialisierung in der Land- wirtschaft (1968-1983):   Die industriemäßige Agrarproduktion sollte der letzte Schritt, des von den Klassikern des Marxismus – Leninismus vorgezeichneten gesetzmäßigen Entwicklungsweges, der Landwirtschaft sein. In der Landwirtschaft sollte gewährleistet werden, daß Handarbeit durch Maschinenarbeit ersetzt wird. Man will neuste Erkenntnisse der Gesellschafts-, Wirtschafts- und Naturwissenschaften anwenden. Die wesentlichen Unterschiede in den Arbeits- und Lebensbedingungen zwischen Stadt- und Landbevölkerung sollen endgültig beseitigt werden. Durch die Industrialisierung der Landwirtschaft wollte man unabhängig von negativen Witterungsbedingungen werden (darum Düngung, Pflanzenschutz, Mechanisierung, spezielle Züchtungen, Melioration). Durch Monokulturen wollte man die Vorteile der Massen-produktion nutzen.

Außerdem war man ständig bestrebt die Stallkapazitäten zu erhöhen, um möglichst viel Fleischprodukte und Milchprodukte zu erhalten. Die landwirtschaftliche Produktion wurde in hochspezialisierte Arbeitsabläufe untergliedert. Durch die Arbeitsteilung entstanden in den LPG neue Spezialberufe, wie z.B. Melker, Maschinisten und Spezialisten für die Schädlings-bekämpfung. An die LPG wurden auch andere Betriebe angegliedert, deshalb waren auch noch andere Berufe in den landwirtschaftlichen Betrieben zu finden, das waren z.

B. Maurer, Schlosser und Elektriker. Aber die Landwirtschaft übernahm auch Dienstleistungsfunktionen. Dies hat sich vor allem aus der neugestalteten Arbeitsorganisation ergeben, wie z.B. Schichtdienst, geregelte Arbeits- und Urlaubszeiten und Einbeziehung der Frauen in landwirtschaftliche Produktionsabläufe.

Das machte eine Versorgung mit nichtlandwirtschaftlichen Dienstleistungen notwendig. Diese, wie z.B. medizinische Versorgung, Kinderbetreuung und Kultureinrichtungen, konnten auch von den Dorfbe-wohnern genutzt werden.     1.3.

6. Richtungsänderungen (1983-1989):   Auf dem “Deutschen Bauernkongreß” in Berlin 1982 wurde die “Wiederherstellung der organischen Einheit von Pflanzen- und Tierproduktion” gefordert. In den nun folgenden Jahren wurde die Spezialisierung und Industrialisierung der Agrarwirtschaft wieder eingeschränkt. In den LPG wurden Neubauten eingestellt, auch die Stallkapazität der Betriebe wurde vermindert und die Pflanzen mußten wieder auf Standortbedingungen abgestimmt werden (weniger Dünger, Pestizide). Diese Richtungsänderungen haben die agrarökologische Situation verbessert. Seit die Agrarreform von 1984 mußten die Agrarbetriebe höhere Bezugspreise für Produktionsmittel bezahlen.

Sie war eine Aufforderung zur Sparsamkeit, Kostensenkung und Steigerung der Produktivität.     Bezugspreise für landwirtschaftliche Produktionsmittel in der DDR, Preise in Mark   1982 1984 Traktor 113.000 162.000 Mähdrescher 70.000 130.000 Dieselkraftstoff (Liter) 0,55 1,40 Strom (kWh) 0,16 0,23 Dünger (2-Preis pro kg) 0,70 1,45 Fischmehl (dt) 83,00 216,00     Veränderung der Erzeugerpreise durch die Agrarreform 1984 (Preis im Mark je dt)   1982 1984 Weizen 35,00 64,00 Roggen 45,00 66,00 Kartoffeln 27,00 47,00 Zuckerrüben 8,50 15,20   Aber die Waren sind im Handel nicht teurer geworden, weil der Staat sie subventioniert hat.

  Einzelhandelsverkaufspreise für Nahrungs- und Genußmittel in der DDR (Preis in Mark) Warenarten Einheit 1970 1980 1989 Weizenmehl 1 kg 1,32 1,32 1,32 Roggenmischbrot 1 kg 0,52 0,52 0,52 Weißbrot 1 kg 1,00 1,00 1,00 Vollmilch 0,5 l 0,36 0,36 0,34 Butter 1 kg 9,60 9,60 9,60 Eier Stück 0,34 0,34 0,34 Bohnenkaffe 1 kg 70,00 70,00 70,00 Tee 1 kg 24,00 24,00 24,00     1.4. Fazit:   Der Agrarsektor belastete den Staatshaushalt der DDR übermäßig. Durch die Subventionierung der Produktionsmittel und der Lebensmittel hatte der Staat jährlich mehrere Millionen Mark kosten. Verschiedene Faktoren haben auch zu Ertragseinbußen geführt. z.

B. - Wasser- und Winderosion - ertragsmindernde Bodenverdichtung durch schwere Maschinen - Ertragsminderung durch die teilweise nicht sachgerecht Entsorgung von Abfallstoffen aus der Tierproduktion Durch die extrem große Betriebsgröße hat man lange An- und Abfahrtswege, ca. 15 km. Der LPG wurden auch Planaufträge ohne Rücksicht auf Rentabilität erteilt. In der Landwirtschaft waren auch zu viele Arbeiter beschäftigt. Trotz der Probleme wurden die wichtigsten Ziele erreicht: - Nahrungsmittelversorgung der Bevölkerung - landwirtschaftliche Betriebe konnten Löhne und Sozialleistungen erbringen, die fast so hoch waren wie der der anderen Wirtschaftsbereiche - soziale und kulturelle Einrichtungen, sowie eine gute Infrastruktur auf dem Lande                       2.

Landwirtschaft in den neuen Bundes- ländern ab 1990:   2.1. Grundlagen:   Seit der Wiedervereinigung am 03. Oktober 1990 herrscht der Kapitalismus/Marktwirtschaft. In den Neuen Bundesländern gelten die Rechtsvorschriften der BRD, darüber hinaus sind die Marktordnungsregeln der Europäischen Gemeinschaft anzuwenden. Die deutsche Wieder- vereinigung stellt die ostdeutsche Landwirtschaft vor schwierige Anpassungsprobleme.

    2.2. Entwicklungsetappen der Landwirtschaft   2.2.1. Umstrukturierungs- und Anpassungs- prozeß:   Da sich schlagartig sämtliche Produktionsbedingungen (außer die natürlichen Faktoren) geändert haben, mußte eine Umstrukturierung der ostdeutschen Landwirtschaft erfolgen.

Es konnten Lieferungs- und Abnahmeverträge für Produktionsmittel sowie für Agrarprodukte nicht mehr eingehalten werden, außerdem sind die Erzeugerpreis für Agrarprodukte gefallen. z.B.: Erzeugnisse (in 100 kg) DDR (1989) Neue Bundesländer (1990/91) Milch 169 Mark 58 DM Weizen 67 Mark 31 DM Schweinefleisch 629 Mark 307 DM   Das Landwirtschafts-Anpassungsgesetz von 1990 soll zusammen mit anderen Verordnungen den Übergang von der kollektiven zur privaten Landwirtschaft regeln. Der agrarstrukturelle Wandel wird mit Anpassungsbeihilfen in Höhe von mehreren Milliarden DM pro Jahr unterstützt. Es soll eine vielseitig strukturierte, leistungsfähige und umweltverträgliche Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft entstehen, die im Europäischen Binnenmarkt wettbewerbs-fähig ist.

Der Schwerpunkt der Umstrukturierung liegt dabei auf bäuerlichen Familien-betrieben.   * Problembereiche: Finanzielle Probleme Welche Betriebsausrichtung soll vorgenommen werden? Unklare Eigentumsverhältnisse => 1. Fall: Flächen der Großgrundbesitzer, die bei der Bodenreform (1945 – 1949) enteignet worden (über 100 ha) => 2. Fall: Flächen der Genossenschaftsmitglieder, die während der Kollektivierung in die LPG eingebracht wurden im 1. Fall entschied das Bundesverfassungsgericht auf keine Rückgabe der Flächen, aber auf Entschädigung und im 2. Fall das die Bauern Anspruch auf die Flächen bzw.

auf Pacht haben Durch das zusammenlegen der Flächen fehlen die Feldwege, Gräben und Grenzsteine, dadurch können die verschiedenen Besitzer (der ursprünglich kleinen Flächen) das Feld nicht bewirtschaften LPG – Flächen sind teilweise so klein, das sich eine individuelle Nutzung nicht lohnt   * Lösung der Probleme: Das Landwirtschafts-Anpassungsgesetz sieht zur Lösung dieser Probleme vier Möglichkeiten vor. Verkauf der Flächen Verpachtung der Flächen (nutzt die Mehrzahl der Landbesitzer) Landtausch Flurneuordnungsverfahren   Der hohe Anteil der Verpachtung an ehemalige LPG (LPG existieren noch in andere Form weiter), liegt daran des es nur wenige Wiedereinrichter gibt. Der Grund dafür liegt daran, das die Arbeiter in der LPG spezialisiert waren. Sie hatten nicht die Kenntnisse von Buchführung, Information über Fördermöglich-keiten, Marktordnungsregeln und Tierschutzgesetze. Außerdem waren sie einen 8-Stunden-Tag, festen Urlaub und festes Gehalt gewöhnt. Die Wiedereinrichter besuchten meist eine Landwirtschaftsschulung, sie mußten sich an Einkommensschwankungen, Arbeitsspitzen bei Aussaat und Ernte und an das Unternehmer-risiko/Wettbewerbsfähigkeit gewöhnen.

Im Jahr 1993 arbeiteten nur noch etwa 150.000 Arbeitskräfte im Agrarsektor der neuen Bundesländer. Dadurch wurde der Umstruckturierungsprozeß noch schwieriger, denn in viele ländlichen Räumen der ehemaligen DDR, (z.B. Brandenburg und Mecklenburg - Vorpommern) waren viel stärker von den agrarischen Großbetrieben geprägt worden. Die LPG war in den meisten Dörfern wichtigster oder einziger Arbeitgeber.

Neben dem Agrarbetrieb und dem angegliederten Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben hat es kaum andere Erwerbsmöglichkeiten gegeben. Die meisten nicht-landwirtschaftlichen Bereiche wurden ausgegliedert und privat weitergeführt. Viele dieser Einrichtungen (z.B. Kindergärten und Konsumläden) waren alleine nicht existenzfähig und wurden geschlossen. Von dieser Verschlechterung der wirtschaftlichen, sozialen und infrastrukturellen Situation sind am meisten die Räume betroffen mit einer frühere Dominanz der LPG, Marktferne und mit geringer Bevölkerungsdichte.

In diesen Gegenden liegen die Arbeitslosen weit über dem Durchschnitt.   * Stand der Umstrukturierung: Anfang des Jahres 1993 waren etwa 65% der früher kollektiv bewirtschafteten Nutzflächen in private Nutzungs- formen überführt worden. Die Treuhand verwaltet noch überwiegend Flächen der früheren Volkseigenen Güter. Die Eigentumsverhältnisse wurden noch nicht vollständig geklärt.   * Wiedereinrichter: Die Wiedereinrichter sind überwiegend frühere LPG–Mitglieder. Sie bewirtschaften jetzt das Land was sie früher in die LPG einbringen mußten.

Neue Agrarbetriebe sind auch von Personen gegründet worden, die früher keinen landwirtschaftlichen Besitz hatten. Etwa 10% aller neuen Betriebe sind von westdeutschen oder ausländischen Unternehmer gegründet worden. Die landwirtschaftlichen Betriebe, in Ostdeutschland, haben eine größere Flächenausstattung. Die LPG haben sich zwar offiziell aufgelöst, aber sie existieren meist noch in anderer Form weiter. Sie haben von ehemaligen Bauern/Landbesitzer Flächen gepachtet.   2.

2.2. Agrarreform 1992:   Im Jahr 1992 wurde eine umfassende Reform der Agrarpolitik der EG beschlossen. Ziele der Agrarreform: - Einschränkung der Überschußproduktion Verminderung der umweltbelastenden Intensivwirtschaft   Die Agrarreform sieht jetzt statt einer Marktstützung eine direkte Einkommensbeihilfe vor. Für die Preis- und Mengensteuerung setzt die Reform 3 Akzente: Die bisherigen Garantiepreise für wichtige Produkte werden in mehrjährigen Stufenplänen erheblich gesenkt und damit schrittweise an das Preisniveau auf dem Weltmarkt angeglichen Betriebe mit Flächen über 15 ha müssen mindestens 15% der Flächen stillegen, wenn sie Prämien in Anspruch nehmen wollen Einkommensverluste werden durch Ausgleichszahlungen und Flächenstillegungs- Prämien ausgeglichen Die Agrarreform setzt vorrangig bei der Getreideproduktion an, aber sie reguliert nur geringfügig die anderen Überschußbereiche (z.B.

Milchproduktion und Rindermast). Außerdem decken die Ausgleichszahlungen nicht die Einkommensverluste vollständig ab.     2.3. Fazit:   Die Kleinbauern und Wiedereinrichter haben es als Landwirte schwer. Sie müssen hohe Kredite aufnehmen um sich Maschinen zu kaufen.

Außerdem ist die Flächenstillegung ein Nachteil für sie, weil sie auf die Erträge der Felder und dem damit erwirtschafteten Gewinn angewiesen sind (Flächenstillegungsprämie < Gewinn der Felder). Für die ehemaligen LPG ist die Flächenstillegung meist ein Vorteil. Sie besitzen viel Land, dadurch müssen einige Flächen sowieso brach liegen. Für diese Flächen bekommen sie noch Geld. Außerdem besitzen sie schon einen großen Maschinenpark. Ein Nachteil für beide ist die Senkung der Grundpreise.

                   

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