Die verfassung von 1871
Die Verfassung von 1871
1871 hatten die Kaiser und Könige die oberste Macht über ihr Volk. Im Gegensatz zu 1849 gab es keine Grundrechte. Das Volk besaß nicht die oberste Gewalt. Alle Gesetze die verabschiedet werden sollten, mussten von den Vertretern der Fürsten beschlossen werden. Der Kaiser war unabhängig und hatte somit alle Rechte. Gegenüber dem Reichstag, hatte der Reichskanzler eine starke Stellung.
Er war nur vom Vertrauen des Kaisers abhängig. In Außen- und Militärpolitik hatte der Reichstag keine Rechte. Er wirkte nur im Haushalt- und Gesetzgebung mit. Der Reichstag wurde alle 3 Jahre gewählt, ab 1993 alle 5 Jahre. Arbeiter, im allgemeinem, hatten keine Ahnung von Politik und Parteien. Mit der Zeit eigneten sie sich das Interesse an der Politik an.
Vor der Reichsgründung gab es verschiedene Parteien wie: die Nationalliberale Partei und das Zentrum. Das Zentrum bestand aus den Katholiken aller Bevölkerungsschichten.
Der deutsche Kaiser (König von Preußen) bestimmte über das Heer, die Marine und bestimmte auch über den Reichskanzler. Der Bundesrat bestand aus 25 Länderregierungen bzw. Reichskanzlern. Der Kaiser rief den Reichstag ein.
Er bestand aus 397 Abgeordneten und durfte an den Gesetzen und am Haushalt mitwirken. Er wurde von den Bürgern gewählt. Es waren Männer ab 25 Jahren.
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