Frankfurter dokumente
Frankfurter Dokumente, Bezeichnung für die Londoner Empfehlungen, nachdem sie von den Regierungen und Parlamenten der drei westlichen alliierten Siegermächte USA, Frankreich und Großbritannien gebilligt und am 1. Juli 1948 in Frankfurt/Main vor dem Hintergrund der Berliner Blockade den Ministerpräsidenten der elf westdeutschen Länder übergeben worden waren. Die Frankfurter Dokumente setzten sich aus drei Schriftstücken zusammen: Im ersten Dokument wurden die elf westdeutschen Ministerpäsidenten beauftragt, eine verfassunggebende Versammlung einzuberufen, die eine demokratische, föderalistische, durch einen Volksentscheid zu billigende Verfassung erarbeiten sollte. Das zweite Dokument machte Vorschläge zur Neugliederung der westdeutschen Länder, und das dritte, sehr ausführliche Dokument enthielt die Grundzüge eines Besatzungsstatuts, das zusammen mit der zu erarbeitenden Verfassung in Kraft treten sollte.
Die elf Ministerpräsidenten, die im Vorfeld der Übergabe der Dokumente (ohne genaue Kenntnis ihres Inhalts) die Empfehlungen zum Teil scharf kritisiert hatten, enthielten sich zunächst einer Stellungnahme. Nach eingehenden Beratungen mit ihren Länderregierungen und Parteien, in denen nun auch der CDU-Vorsitzende Konrad Adenauer und der stellvertretenden SPD-Vorsitzende Erich Ollenhauer eine einflussreiche Rolle spielten, trafen sich die Ministerpräsidenten vom 8.
bis 10. Juli 1948 auf dem Rittersturz bei Koblenz, um eine Stellungnahme zu den Frankfurter Dokumenten zu erarbeiten. Das Ergebnis ihrer Beratungen waren eine Reihe von Gegenvorschlägen, deren Leitgedanke es war, den provisorischen Charakter des zu errichtenden Staatswesen zu unterstreichen, um eine Einbeziehung der Sowjetischen Besatzungszone nicht von vornherein auszuschließen. So wollten die Ministerpräsidenten z. B. keine verfassunggebende Versammlung, sondern einen von den Landtagen beschickten Parlamentarischen Rat einrichten, der keine Verfassung, sondern ein Grundgesetz ausarbeiten sollte; dieses Grundgesetz sollte nicht per Volksentscheid, sondern durch die Landtage verabschiedet werden; die Neugliederung der Länder sollte zurückgestellt und das Besatzungsstatut klarer gefasst werden.
Nach langwierigen Auseinandersetzungen mit den drei Militärgouverneuren sowie erneuten Beratungen der Ministerpräsidenten untereinander einigten sich Militärgouverneure und Ministerpräsidenten am 26. Juli 1948 in Frankfurt schließlich auf den von den Ministerpräsidenten gewünschten Parlamentarischen Rat und die Bezeichnung Grundgesetz für die auszuarbeitende Verfassung; die Frage nach einer Verabschiedung des Grundgesetzes durch die Landtage und nach einer Verschiebung der Länderneugliederung wollten die Militärgouverneure ihren jeweiligen Regierungen vorlegen und stellten einen positiven Bescheid in Aussicht.
Die Ministerpräsidenten begannen nun unverzüglich mit der Umsetzung der modifizierten Frankfurter Dokumente; nur gut zwei Wochen später, am 10. August 1948, trat der Herrenchiemseer Verfassungskonvent zusammen, und am 1. September nahm der Parlamentarische Rat seine Arbeit auf.
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