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  Johannes gutenberg

Um 1400 Johannes Gensfleisch wird in Mainz im Hof zum Gutenberg geboren und am 24. Juni (Johannistag) in der Pfarrkirche St. Christoph getauft Um 1419 Gutenbergs Vater, Friele Gensfleisch, stirbt in Mainz. Im folgenden Jahr müssen sich Gutenberg und seine Geschwister mit ihrer Stiefschwester Patze wegen des Erbteils des gemeinsamen Vaters vor Gericht auseinandersetzen Um 1419/20 Die Erfurter Universitätsmatrikel verzeichnet für das Wintersemester 1419/20 einen Johannes de Altavilla, bei dem es sich um Johannes Gutenberg handeln könnte, ohne dass dies mit letzter Sicherheit zu klären ist 1428 In Mainz kommt es u.a. wegen der desolatenfinanziellen Lage der Stadt wiederholt zu Auseinandersetzungen zwischen den politisch regierenden Familien, die jeweils von den Patriziern der Stadt oder aber den Handwerkerzünften unterstützt werden.

Aus Protest gegen die Steuerforderungen des überwiegend aus Vertretern der Zünfte bestehenden Rates verlassen zahlreiche Mitglieder der traditionellen Führungsschicht, d.h. der patrizischen Familien, die Stadt, darunter auch Gutenberg und die Familie Gensfleisch. 1429-1434 Der genaue Aufenthalt Gutenbergs für diese Jahre ist ungewiss...

1433 Gutenbergs Mutter, Else Wirich, stirbt in Mainz; ihr Nachlass wird unter die drei Kinder Friele, Else und Henne (Johannes) Gensfleisch aufgeteilt. 1434 Erste urkundliche Erwähnung für Gutenbergs langjährigen Aufenthalt in Straßburg (1434-1444). In dem Dokument erfahren wir, dass Gutenberg den Mainzer Stadtschreiber Nikolaus von Wörrstadt zu Straßburg in Schuldhaft setzen ließ, um 310 Gulden rückständiger Rentenzahlungen von dem Rat der Stadt Mainz zu erzwingen. 1436/37 Gutenberg wird von der Straßburger Bürgerstochter Ennelin von der Isern Türe wegen eines nichteingehaltenen Eheversprechens vor dem geistlichen Gericht in Straßburg angeklagt. Ob Gutenberg Ennelin daraufhin geheiratet hat, ist ebenso wie der Ausgang des Gerichtsverfahrens nicht überliefert. Im Verlauf des Prozesses bezeichnet Gutenberg Niklaus Schott, einen Zeugen der Ennelin, als armen, notdürftigen Menschen, der ein armes notdürftiges Leben mit Lügen und Trügen führt.

Gutenberg wird darauf von Niklaus Schott wegen Beleidigung verklagt und zu einer Zahlung von 15 Gulden verurteilt. 1436-1444 In den Einträgen des Straßburger Helbeling-Zollbuches, eines Weinungeld- bzw. -steuerregisters, erscheint Gutenberg zunächst unter den Halbkonstofelern, d.h.den nicht ganz vollwertigen Mitgliedern der patrizischen Vereinigung der Konstofeler, daneben aber auch als Halbmitglied der Goldschmiedezunft sowie in der Liste derjenigen, die gar keiner Zunft angehören. In einer Aufgebotsliste der Stadt für den Kriegsfall ist Gutenberg dagegen für das Jahr 1443/44 in der Gruppe der Patrizier bzw.

der Konstofeler mit einem halben Pferd als zu leistendem Verteidigungsbeitrag verzeichnet. Sein sozialer Status während der Straßburger Zeit bleibt somit unklar, entsprach aber dem eines sogenannten Freimeisters. 1439 Gutenberg muss sich in einem Prozess vor dem Straßburger Rat verantworten. Die Protokolle des Verfahrens, darunter umfangreiche Zeugenaussagen, sind die maßgeblichen Quellen zu Gutenbergs geschäftlichen, künstlerischen und handwerklichen Aktivitäten in Straßburg. Sie berichten über eine Lehr- und Werkgemeinschaft Gutenbergs mit erschiedenen Straßburger Bürgern, u.a.

Andreas Drittzehn, zur Herstellung von sog. Wallfahrtsspiegeln für die große Aachener Wallfahrt, erwähnen aber auch eine zweite Geschäftsgesellschaft sowie eine geheime Kunst Gutenbergs, welche die Teilhaber streng zu wahren hatten. Da im Zusammenhang mit diesem Geschäftsgeheimnis auch von einer Presse sowie von Material, das zu dem drucken gehöret, gesprochen wird, darf man aller Wahrscheinlichkeit nach annehmen, dass Gutenberg schon in Straßburg verschiedene Elemente seiner Erfindung in die Praxis umgesetzt und bereits erste Druckversuche durchgeführt hat. 1441/1442 Im Zusammenhang mit einem Darlehen über 100 Pfund Straßburger Denare, welche der Edelknecht Johann Karle von dem Straßburger St. Thomas-Stift geliehen hat, tritt Gutenberg als wohlhabender Bürge auf. Nur ein Jahr später nimmt Gutenberg selbst ein Darlehen über 80 Pfund derselben Währung von dem St.

Thomas-Stift auf, das er aber bis zu seinem Lebensende nicht zurückzahlen kann und aus diesem Grunde mehrfach gerichtlich belangt wird, u.a. auch von dem kaiserlichen Hofgericht in Rottweil. 1444 - 1448 Für diesen Zeitraum sind über Gutenbergs Aufenthalt und seine Aktivitäten keine Nachrichten erhalten...

1448 Gutenberg ist wieder nach Mainz zurückgekehrt und nimmt auf Vermittlung seines Verwandten Arnold Gelthuß 150 Gulden Darlehen zu 5% Zinsen auf, die er wahrscheinlich zur weiteren Vervollkommnung seiner Erfindung einsetzt. Vor 1450 Gutenberg druckt ein Gedicht vom Weltgericht in deutscher Sprache nach einem um 1360 in Thüringen verfassten Sibyllenbuch. Der wohl früheste Gutenberg zugeschriebene Druck ist nur in einem kleinen Fragment erhalten, dessen Druckort und Erscheinungsjahr bislang nicht eindeutig geklärt werden konnten. 1450-1452 Der Mainzer Advokat Johannes Fust leiht Gutenberg zunächst eine Summe von 800 Gulden für Gutenbergs kostspieliges Projekt, das neben dem Aufbau einer Druckerwerkstatt auch für die Einstellung lohnabhängiger Gehilfen beträchtliche Geldsummen erfordert. Wohl bereits im Jahre 1452 beteiligt sich Fust mit einer weiteren Zahlung von 800 Gulden als Teilhaber an dem gemeinschaftlichen Unternehmen, oder, wie es in den Quellen heißt, dem Werk der Bücher. 1452-1454 Druck der 42-zeiligen Bibel in lateinischer Sprache in einer geschätzten Auflage von ca.


180 Stück, davon ca. 30 auf Pergament. Erste Exemplare werden in Form von ungebunden gedruckten Faszikeln bereits im Herbst 1454 während des Frankfurter Reichsstages von einem "wundersamen Mann" (vir mirabilis) zum Verkauf angeboten, bei dem es sich womöglich um Gutenberg selbst gehandelt hat. 1454/55 In der Werkstatt Gutenbergs werden die 30- bzw. 31-zeiligen sog. "zyprischen Ablassbriefe" gedruckt, deren Erlös Papst Calixt III.

zur Finanzierung eines Kreuzzuges gegen die Türken auf Zypern verwenden möchte. 1455 Über den von Fust gegen Gutenberg wegen der ausbleibenden Zins- und Geldrückzahlungen angestrengten Prozess informiert uns ein nach dem Notar Ulrich Helmasperger benanntes Dokument, das sog. Helmaspergersche Notariatsinstrument vom 6.11.1455. Wenngleich nur ein vereinzeltes Aktenstück aus dem gesamten Prozess, stellt es unsere wichtigste Quelle über Gutenbergs geschäftlichen Verbindungen zu Fust und den Druck der 42-zeiligen Bibel dar.

In dem Prozess, dessen Ausgang nicht eindeutig überliefert ist, verliert Gutenberg wahrscheinlich den gesamten Bibeldruck sowie große Teile seiner Druckerwerkstatt. 1457 In der Druckerwerkstatt Fust-Schöffer wird der Mainzer Psalter als erstes Beispiel eines Dreifarbendrucks vollendet. Eine zweite, textlich allerdings stark veränderte Ausgabe erscheint im Jahre 1459. 1462 Im Zuge des Streits zwischen den beiden konkurrierenden Mainzer Erzbischöfen erobert der vom Papst favorisierte Kandidat Adolf von Nassau in der Nacht zum 29. Oktober im Straßenkampf die Stadt, die darauf geplündert und zum Teil zerstört wird. Zahlreiche Familien werden für längere Zeit aus Mainz verbannt, ihre Höfe an die Parteigänger Adolfs von Nassau vergeben.

Auch der Hof zum Gutenberg wechselte in diesen Jahren den Besitzer, was vermuten lässt, dass Johannes Gutenberg ebenfalls zu den Verlierern und Geschädigten der Mainzer Stiftsfehde zählte. So sind auch verschiedene Verwandte Gutenbergs in diesen Jahren in dem nahegelegen Frankfurt im Exil nachgewiesen. 1465 Der Mainzer Erzbischof Adolf von Nassau nimmt Johannes Gutenberg zu seinem Hofmann an und gewährt ihm bis an sein Lebensende neben großzügigen Wein- , Getreide- und Kleiderspenden die Freiheit von den Steuern und Diensten, welche die Bürger der Stadt dem Kurfürsten üblicherweise zu leisten haben. Die Hintergründe dieser Auszeichnung konnten bislang nicht geklärt werden. 1468 Am 3. Februar 1468 stirbt Johannes Gutenberg im Hof zum Algesheimer und wird in der Franziskanerkirche zu Mainz (niedergelegt 1742) bestattet.

Noch in demselben Monat erhält der frühere Stadtsyndikus Dr. Konrad Humery verschiedene Druckgeräte, welche Gutenberg von Humery zuvor geliehen hatte, mit der ausdrücklichen Auflage, diese nur innerhalb der Stadt Mainz zu verwenden.

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