Ermächtigungsgesetz
Das Ermächtigungsgesetz
Am 24. März 1933 wurde das Ermächtigungsgesetz beschlossen. Es diente dazu, die nationalsozialistische Diktatur auszubauen. Durch die Verabschiedung des Ermächtigungsgesetzes konnten Reichsgesetze auch durch die Reichsregierung beschlossen werden. Ebenfalls wurde beschlossen, dass die neu beschlossenen Gesetze von der Reichsverfassung abweichen durften. Dadurch konnte dann niemand mehr gegen die Gesetze klagen und Hitler hatte die volle Macht.
Dadurch, dass die NSDAP und die DNVP im Parlament sowieso die Mehrheit hatten, konnte das Ermächtigungsgesetz problemlos durchgesetzt werden. Von da an waren die Bürger nicht mehr an der Gesetzgebung beteiligt.
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