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  Thema: volksgerichte (in athen) - eine sinnvolle demokratische einrichtung?

Thema: Volksgerichte - eine sinnvolle demokratische Einrichtung?! Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1 1.Auslosung der Richter 2 2. Der Eid 2 3. Die Gerichtshöfe und ihre Zusammensetzung 2 3.1 Die Reform 404 v. Chr.

2 3.2 Und ihre Folgen... 3 3.3 Das Ende dieses Systems 3 4.

Private und öffentliche Anklagen 4 4.1 Die private Anklage: 4 4.2 Die öffentliche Anklage: 4 5. Prozessablauf 4 5.1 Der Prozessablauf beim Geschworenengericht 4 5.2 Prozesstage 6 Aufgabe 2: 7 1.

Sokrates Leben 7 2. Sokrates Prozess 7 2.2. Anklage- und Verteidigungsrede 7 3. Das Urteil 9 3.1 Nach dem Urteil 9 3.

2 Der Schierlingsbecher 10 Aufgabe 3: 11 Aufgabe 4: 12 "Schöffe, 13 Quellen 14 Buch-Quellen 14 Internetquellen 14 Aufgabe 1: Stellen Sie Zusammensetzung und Funktionsweise der Gerichte im antiken Athen (um das Jahr 400 v. Chr.) dar! 1.Auslosung der Richter Zu Beginn eines Jahres wurden 6000 Richter von der Volksversammlung per Losverfahren aus den Bewerbungen ausgewählt. Bewerben konnte sich jeder Vollbürger Athens der mindestens 30 Jahre alt war. Als Richter tätig sein konnten tatsächlich alle Vollbürger, also die männlichen Athener aus allen Klassen.

Da die Richter die Gesamtheit der Athener widerspiegeln sollten wurden aus allen Phylen gleichmäßig viele Bewerber ausgelost. Außerdem sollte natürlich möglichst das ganze Volk repräsentiert werden, also Bürger aus allen Schichten und Berufen. Besonders letzteres wurde aber nie erfüllt, da sich hauptsächlich ältere und/oder arbeitlose Männer bewarben. Außerdem waren die Richter meist eher aus den beiden mittleren Schichten. Eine Begründung dafür liegt wohl in der Besoldung der richterlichen Tätigkeiten. Die Richter konnten mit den 3 Obolen die sie pro Tag bekamen zu mindestens ihren eigenen Lebensunterhalt sichern.

Hinzu kam dass sich hauptsächlich die Bewohner der Stadt Athen bewarben und es somit nicht zu einer gleichmäßigen Berücksichtigung der Phylen kommen konnte. 2. Der Eid Alle ausgewählten Richter hatten nach ihrer Auswahl einen Eid zu leisten. Dafür begaben sie sich nach ihrer Auswahl auf den außerhalb der Mauern im Südosten der Stadt gelegenen Ardettos-Hügel. Dort schworen sie vor Beamten und dem Volk, unter anderem in Überseinstimmung mit den Gesetzen sowie den Beschlüssen von Volk und Rat, nur in Hinblick auf den vorliegenden Sachverhalt und ohne Parteilichkeit zu richten. Dieser Eid hatte nur deshalb einen Sinn weil die Athener sehr stark an die Götter glaubten.

Denn eine direkte Kontrolle des Eides war durch die geheimen Wahlen nicht möglich. Statt also von außen kontrolliert zu werden, verpflichteten sich die Richter durch den Eid, für den Fall eines Eidbruches sich selbst offen ausgesprochen zu verfluchen. Damit sprachen sie offen aus dass sie den Eid verletzt haben, bei dem sie geschworen hatten, dass sie beispielsweise in die Hölle kommen sollten wenn sie den Eid verletzten. 3. Die Gerichtshöfe und ihre Zusammensetzung Die gelosten und vereidigten Richter wurden nach ihrem Eid auf die Gerichtshöfe verteilt. Es gab wahrscheinlich 10 Gerichtshöfe, die für verschiedene Arten von Klagen zuständig waren.

Wie die Verteilung ablief veränderte sich zwischen der Anfangsphase und dem 4 Jahrhundert immer wieder. 3.1 Die Reform 404 v. Chr. Im Jahre 404/403 gab es eine einschneidende Reform in der Verteilung der Richter auf die einzelnen Sektionen, die zuvor jeweils für ein Jahr festen Gerichtshöfen zu gewiesen waren. Zuvor war immer auf ein Jahr festgelegt welche Sektion mit ihren jeweils 600 Richtern in welcher Gerichtsstätte immer die gleiche Art von Fällen bearbeitete.

Problem dabei war jedoch gewesen, dass in diesem System die Richter nach einiger Zeit fachkundig wurden, da sie sich immer mit der gleichen Art von Fällen auseinandersetzen mussten. Somit war die Masse der Richter kein Ausschuss des Volkes mehr. Hinzu kam dass den Richtern in vielen Fällen der Inhalt der Klage bereits zuvor bekannt war und es möglich war, sich Vorurteile zu bilden, Intrigen zu spinnen oder auch sich bestechen zu lassen. Ein weiteres Problem war dass in diesem System alle 6000 Richter jederzeit zu Verfügung stehen mussten. In der Zeit des Peloponnesischen Krieges (431 bis 404 v. Chr.

) gab es hohe Menschenverluste. Unter anderem die Menschenverluste aber auch der Krieg und die Niederlage selbst, führten zu innerpolitischen in Athen. Unter anderem zu Problem und Zweifeln mit/an der Demokratie. Durch die Einflüsse kam es ca. 404 v. Chr.

zu der bereits genannten Reform. Es gab weiterhin die zehn Sektionen. Es durften sich nun aber alle Richter in mehrere Sektionen eintragen. Falls eine Sektion eine nicht genügende Anzahl von Richtern zusammen brachte, standen Ersatzleute aus den anderen Sektionen zur Verfügung. Außerdem gab es für Privatprozesse (siehe auch 4.1) kleinere Gerichtshöfe mit nur 201 Richtern wenn es sich um eine Anklage handelte die einen Streitwert von unter 1000 Drachmen hatten oder 401 Richtern wenn sich um eine private Anklage mit einem Streitwert von über 1000 Drachmen handelte.


Dadurch wurde gesichert, dass immer ausreichend Richter zu Verfügung standen. Gleichzeitig wurde die Verbindung von Sektionen und Gerichtsstätten aufgelöst. Erst am Prozesstag wurde ausgelost welche Richter aus einer Sektionen an diesem Tag an einer Gerichtssitzung teilnahmen und danach wurde dann den einzelnen Sektionen eine Gerichtsstätte zugelost. Die Richter die nicht ausgelost worden waren, konnten bzw. mussten wieder nach Hause gehen. 3.

2 Und ihre Folgen... Durch diese Veränderungen wurden die Masse Richter wieder ein Ausschuss des Volkes. Es gab keine Möglichkeit mehr dass die Richter sich für den anstehenden Prozess vorbereiteten oder sich bestechen ließen. Durch diese erste Reform entstand eine weitere: Die Richter mussten nicht mehr am Anfang eines Jahres einer Sektion zugelost werden und so kam es dazu dass jeder Athener der einmal in eine Sektion gewählt wurde, sein Leben lang auch in dieser blieb.

Künftig mussten nur noch die eine Sektion gelost werden die noch niemals Richter waren. Höchstwahrscheinlich wurde in dieser Zeit auch aufgeben, zu Beginn eines neuen Jahres 6000 Athener als Richter zu bestimmten, da man Mühe hatte überhaupt so viele zusammen zu bekommen. Außerdem war dieses Verfahren bei der lebenslänglichen Zuweisung zu einer Sektion auch unnötig. Von da an wurde nur dann wenn sich mehr als 600 Richter für eine Sektion meldeten die benötigte Zahl ausgelost. Meist waren es aber weniger die sich meldeten, wodurch recht oft Ersatzleute aus den anderen Sektionen, die an diesem Tag nicht gebraucht wurden, herangezogen werden mussten. Jeder Richter besaß von da an eine Richtermarke aus Bronze, einen "Identitätsausweis" der ihn als athenischen Richter und Angehörigen einer bestimmten Sektion auswies.

Diese Richtermarken wurden zu einem Statussymbol bei den Athenern. Statt mit ihrem Schwert begraben zu werden, wurde die Richtermarke mit ins Grab gegeben. Das zeigt welch eine wichtige Stellung die Demokratie in Athen hatte. Denn das Richten war Ausdruck der politischen Macht der Bürger und somit ein Zeichen der Demokratie. 3.3 Das Ende dieses Systems Das reformierte Verfahren galt immerhin mehr als 30 Jahre.

Doch um 378 v. Chr. wurde das Systems erneut verändert. 4. Private und öffentliche Anklagen 4.1 Die private Anklage: Eine private Anklage durfte nur von dem Betroffen oder seinen Vertretern erhoben worden.

Vertreter waren zum Beispiel im Fall eines Mordes, die Verwandten des Toten. Zu den privaten Anklagegründen zählten zum Beispiel: Diebstahl und Mord. 4.2 Die öffentliche Anklage: Die öffentliche Klage durfte von jedem moralisch einwandfreien Bürger Athens erhoben werden. Zu den öffentlichen Klagen gehörten: Verrat am Staat, Veruntreuung öffentlicher Gelder, Tempelraub, Gottlosigkeit, Faulheit. Die öffentliche Klage ist somit die Klage die das ganze Volk indirekt betrifft.

Interessanterweise gehörte auch die schlechte Behandlung der Eltern durch ihre Kinder zu den öffentlichen Anklagen. 5. Prozessablauf Ein Prozess begann mit einer Vorladung. Der Kläger hatte den Beklagten selbst zu dieser Vorladung einzuladen. Je nach Prozessmaterie hatte man ein Termin bei dem zuständigen Beamten. An dem vereinbarten Termin wurde von dem zuständigen Beamten die Prozessunterlagen überprüft.

Zuvor prüfte er seine eigene Zuständigkeit für den Fall. Zu den vorzulegenden Prozessunterlagen gehörten eine schriftliche Anklage und eine ebenfalls schriftliche Antwort des Angeklagten. Der Angeklagten durfte an dieser Stelle auch schriftlich Einspruch erheben und die Zulässigkeit der Klage zurückweisen. Gab der Beamte dem Einspruch des Angeklagten statt, dann war der Fall abgeschlossen und es gab nicht zum Prozess. Wurde kein Einspruch erhoben oder der Beamte gab diesem nicht statt, dann forderte er von den beiden Parteien die Prozessgebühren. Sie betrugen bei einem Streitwert zwischen 100 und 1 000 Drachmen drei Drachmen.

War der Streitwert über 1 000 Drachmen dann waren die Prozessgebühren 30 Drachmen. Die Prozessgebühren kassierte die Stadt. Die im Prozess unterlegene Partei musste im Nachhinein dem Sieger die Gebühr ersetzen. Waren die formellen Dinge geklärt, bestellte er die Parteien zur Befragung und veröffentlichte die Anklage. In der Befragung wurde der Prozess von dem Beamten vorbereitet. Seine Aufgabe bestand darin den Tathergang mit den Parteien zu erörtern und die Beweise durchzugehen.

Zusätzlich waren beide Parteien aufgefordert die Richtigkeit der zu Beginn eingereichten Schriften eidlich zu bekräftigen. Die meisten Privatklagen wurden daraufhin einem Schiedsrichter zugewiesen. Konnte vor dem Schiedsrichter keine Einigung der Parteien erreicht werden, sprach der Schiedsrichter sein Urteil. War eine der Parteien nicht mit dem Urteil zufrieden, wurde der Fall vor ein Geschworenengericht gebracht. Öffentliche Klagen kamen nicht erst vor den Schiedsrichter, sie wurden sofort von einem Geschworenengericht verhandelt. 5.

1 Der Prozessablauf beim Geschworenengericht Jeder Prozesstag war ca. 9 ½ Stunden lang. Für die verschiedenen Anklagearten gab es jedoch unterschiedlich lange, festgesetzte Prozesszeiten. Eine öffentliche Klage erforderte immer die gesamte Zeit eines Prozesstages. Privatprozessen mussten in kürzerer Zeit abgehandelt sein, da vorgesehen war dass eine Richtersektion am Tag bis zu 4 Privatprozesse verhandeln konnte. Besonders wichtig war, dass ein Prozess immer an einem Tag zu ende gebracht werden musste.

Andere Möglichkeiten gab es nicht, da bereits am nächsten Tag neue Richter im Plenum saßen. Der Beamte der bereits mit dem Fall bekannt gemacht worden war, war auch beim Prozess vor dem Geschworenengericht wieder anwesend. Beim Prozess durften alle zu sehen, dass Publikum wurde allerdings durch Schranken von den Richtern und den Parteien getrennt. Der vorsitzende zuständige Beamte eröffnete den Prozess mit der Verlesung der Anklageschrift und der Antwort des Angeklagten. Daraufhin durften der Kläger und danach der Angeklagte ihre Reden halten. Beide durften Freunde und andere Zeugen zu ihrer Hilfe hinzuziehen.

Für Frauen, Sklaven, Kinder und andere Menschen die keine Vollbürger waren, sprach vor Gericht der Vormund. Die Redezeiten waren mit Hilfe einer Wasseruhr zeitlich begrenzt. Sowohl Kläger als auch Angeklagter durften bei privaten Prozessen nach den Reden jeweils einmal auf den Vortrag des Gegners antworten. Die Redezeit war bei öffentlichen Anklagen höchstens 3 Stunden sowohl für Kläger als auch für den Angeklagten. Meist wurden die Reden vor Prozessbeginn von Menschen vorbereitet, die von Beruf Verfasser von Gerichtsreden waren. Sie waren wortgewandter und rechtskundiger als die Parteien.

Meist wurden die fertigen Reden dann auswendig gelernt, es gab auch Fälle in denen Gerichtsredner vor Gericht anstelle des Klägers sprachen. Nach der Vernehmung beider Parteien und der Antworten folgte sogleich die Abstimmung. Debattiert werden sollte nicht. Die Abstimmung stellte nur die Schuldfrage oder je nach Anklage auch das Eigentumsrecht fest und folgte den Anträgen der Parteien. Die Richter konnten der Rechts- und Beweislage nur zustimmen oder nicht. Sie hatten nicht die Möglichkeit aktiv in den Prozess einzugreifen.

Selbst die Strafen wurden nicht von den Richtern sondern von den Parteien vorgelegt. Die Richter konnten nur wählen zwischen der von dem Kläger vorgelegten Strafe und der von dem Angeklagten milderen Strafe. Abgestimmt wurde ab dem 4. Jahrhundert mit kleinen Bronzescheiben. Jeder Richter hatte zwei davon, eine mit einem Loch die die "Verurteilende" war und eine ohne Loch die dafür stand dass der Angeklagte freigesprochen werden sollte. Die Stimmen wurden in Urnen geworfen.

Nachdem alle Richter ihre Entscheidung getroffen hatten und abgestimmt hatten, wurden die Stimmen von Wahlhelfern, meist Sklaven, ausgezählt. Die einfache Mehrheit entschied. Waren also 251 der 500 Richter für eine Verurteilung, dann wurde der Angeklagte verurteilt. Die Richter mussten im Anschluss per Wahl beschließen ob sie der geforderten Strafe des Klägers oder Angeklagten zustimmten. Gab es eine Stimmengleichheit, dann führte das automatisch zum Freispruch. Um zu vermeiden dass die Gerichte wegen jeder Kleinigkeit beschäftigt waren, gab es ein paar Barrieren für den Ankläger.

Bekam ein Kläger in einem öffentlichen Prozess weniger als ein Fünftel der Stimmen, musste er eine Strafe über 1 000 Drachmen zahlen und durfte von da an keine Klagen dieser Art mehr anstellen. Bei manchen Privatklagen gab es auch eine ähnliche Auflage. Bekam der Ankläger weniger als ein Fünftel der Stimmen musste er eine Strafe zahlen; ein Sechstel der Summe die der Gegenstand war um den gestritten wurde. Wiederaufnahmen von Verfahren gab es nur selten. Eine Wiederaufnahme war nur dann gestattet wenn in einem anderen Prozess nachgewiesen worden war, dass die Gegenseite falsche Behauptungen aufgestellt hatte. Bei allen Verfahren wurde Protokoll geführt.

5.2 Prozesstage Prozesse gab es nur an ca. 200 Tagen im Jahr. Das lag daran, dass es ca. 60 Feiertage in Athen gab. Außerdem durften Sitzungen nicht an Tagen mit schlechter Vorbedeutung abgehalten werden, das waren ca.

10 Tage im Jahr. Und es sollte möglichst keine Kollisionen mit den Sitzungen der Volksversammlung geben, da ansonsten weder die erforderliche Richterzahl noch eine genügend hohe Anwesenheit in der Volksversammlung gewährleistet war. Aufgabe 2: Beschreiben Sie den Prozess, der zum Todesurteil des Sokrates führte! 1. Sokrates Leben Sokrates war Sohn des Steinmetzen Sophroniskos und der Hebamme Phainarete. Er war verheiratet mit Xanthippe und hatte mit ihr 3 Söhne. Geboren wurde er 470 vor Christus.

Es ist nicht bekannt ob Sokrates den Beruf seines Vaters ausübte oder zu mindestens erlernte. Seine Hauptbeschäftigung war sich als philosophischer Aufklärer auf den Straßen mit den Menschen zu unterhalten Er verkündigte keine großen Lehren und hielt keine öffentlichen Reden, nicht einmal Schriften gab es von ihm. Sokrates, der sich selbst nie für besonders weise hielt, gab seine Weisheit in den Straßen, Werkstätten, nahezu überall in der Öffentlichkeit an die Menschen weiter. Er hinterfragte alles und versuchte immer die Wahrheit zu finden. Sokrates war kein "steifer" Philosoph, seine Gespräche enthielten viel Ironie, was besonders die Jugend Athens anzog und viele Jugendliche zu seinen Anhängern und Schülern machte. Zu seinen Schülern gehörte auch Platon, durch den wir überhaupt etwas über Sokrates wissen.

Zusätzlich zu seinen Tätigkeiten als Philosoph, soll er sich im Kriegsdienst durch Tapferkeit ausgezeichnet haben. Es gibt Informationen darüber, dass er politische Ämter verwaltete und dies ohne persönliche Rücksichten tat, nur dem Gesetz und der Gerechtigkeit verpflichtet 2. Sokrates Prozess Als Sokrates 70 Jahre seines Lebens hinter sich hatte, wurde er von Anytos (Politiker) und Lykon (Literaturkritiker), zwei angesehenen Männer aus Athen, angeklagt. Der Hauptkläger aber war der bekannte Meletos (Philosoph, Dichter). Er beschuldigte Sokrates, der Gotteslästerung und Jugendverführung. Eine standhafte Annahme für die erste Anklage (Die Verführung der Jugend) beruhte auf politischer Ebene.

Einige seiner Schüler gehörten nach der Niederlage Athens im Jahre 404 v. Chr. zu den dreißig Tyrannen, die gegen eine Demokratie waren und Athen abhängig von Sparta machen wollten. Als die Demokraten wieder an die Macht kamen, stuften sie die Verweisungen von Sokrates als antidemokratisch und gefährlich ein. Die durch den Krieg ohnehin schon geschwächte Demokratie, hatte Angst vor allem was sie noch weiter schwächen konnte. Die Anklage der Gotteslästerung hingegen ist unverständlich, da die Athener zu dieser Zeit recht locker mit religiösen Ansichten umgingen.

Sie diente wahrscheinlich nur als zweiter Vorwand zur Anklage. Die Kläger und einige anderen hatten schließlich das Vorhaben mit diesem Verfahren, Sokrates aus dem Weg zu räumen. Hätten sie ihn tatsächlich ausschließlich wegen der genannten Gründe angeklagt, dann hätte sie den Richtern nicht die Todesstrafe vorgeschlagen. Über den Prozess des Sokrates gibt es nur Informationen von Platon und einigen anderen Schülern von Sokrates 2.2. Anklage- und Verteidigungsrede Der Prozess des Sokrates lief ab wie jede andere öffentliche Klage.

Sie kam vor das Geschworengericht, wo alles den üblichen Lauf nahm (siehe Aufgabe 1). Nachdem der Prozess mit der Verlesung der Anklage- und Verteidigungsschriften offiziell vom Beamten begonnen wurde, begann Meletos mit seiner Anklagerede. Meletos, ein hübscher gutgekleideter junger Mann mit Lockenhaar betrat das Podest, das für die Anklage bestimmt war. "Richter von Athen", begann er während er seinen Blick langsam über alle Richter wandern ließ, die ihm gegenüber saßen: "Ich Meletos, der Sohn des Meletos, klage Sokrates an, die Jugend zu verderben, die Götter nicht anzuerkennen, welche die Stadt anerkennt, an die Dämonen zu glauben und religiöse Praktiken zu üben, die uns fremd sind." Meletos schwieg einen Augenblick, ein taktisches Mittel, um der Ernsthaftigkeit seiner Anklage mehr Nachdruck zu verleihen. Als er fortfuhr, betonte er jedes Wort: "Ich, Meletos, Sohn des Meletos, klage Sokrates an, sich in Dinge einzumischen, die ihn nichts angehen; das zu untersuchen, was unter der Erde und über dem Himmel ist, mit allen über alles zu reden, wobei er jedes Mal versucht, die schlechteste Meinung als die beste erscheinen zu lassen.

Wegen dieser Vergehen fordere ich die Athener auf, ihn zum Tode zu verurteilen." Sokrates Reaktion glich eher einem Zuschauer als einem Angeklagten, er zeigte Verwunderung. Nach dem Meletos seine Rede zu ende gebrach hatte, betraten nacheinander Anyton und Lykon das Podest, um ihre Reden zu halten. Der Inhalt war die Anklage betreffend, zusammengefasst in etwa der Gleiche wie bei Meletos. Als Meletos, Anyton und Lykon ihre Anliegen kundgetan hatten, betrat Sokrates das Podest, das für die Verteidigung bestimmt war und hielt seine Gegen- bzw. Verteidigungsrede.

Diese enthielt viel Ironie, wie man es aus Sokrates Gespräche gewohnt war. Sokrates: "Ich weiß nicht, o Athener, welchen Eindruck die Reden meiner Ankläger auf euch gemacht haben. Es ist wahr, dass sie mit so großer Überzeugungskraft gesprochen haben, dass auch ich ihren Worten glauben würde, ginge es hier nicht um meine Person. Tatsache bleibt, dass von dem, was diese Bürger vorgetragen haben, kein Wort der Wahrheit entspricht. Und jetzt verzeiht mir, dass ich euch keine, mit schönen Sätzen ausgeschmückte Rede halten werde. Ich werde einfach so reden, wie ich es gewohnt bin, nämlich in schlichten Worten.

Stattdessen werde ich aber immer versuchen, das Richtige zu sagen, und darauf sollt ihr achten: nämlich ob das was ich euch sage, richtig ist oder nicht!" Sokrates vollständige Rede zu zitieren wäre zu viel, nachzulesen ist die gesamte Rede in "Platon - Werke 2" auf Seite 1 bis 70. In Kürze sagte er, dass er sich mit verschieden Gelehrten und angesehenen Männern messen wollte, aber jedes mal merkte, dass diese ein nur ganz geringes, oder gar kein Weisheitsvermögen besaßen. Aus seiner Rede ging hervor, dass es diejenigen meinte, die ihn angeklagt hatten. Er sagte das aber nicht eindeutig. Eine Vermutung ist, dass die Kläger, Sokrates nur verurteilt haben wollten, weil sie erkennen mussten dass sie ihm geistig unterlegen waren. Besonders deutlich wird diese Vermutung, weil Meletos an dieser Stelle, aus Angst Sokrates hätte noch deutlicher werden können, einlenkte.

Meletos lenkte wütend ab: "Was du hier gesagt hast, o Sokrates, sind nur Unterstellungen. Verteidige dich lieber gegen der Vorwurf, die Jugend zu verderben!" Sokrates: "Aber wie, o Meletos, soll ich denn die Jugend verderben?" Meletos: "Indem du ihr erzählst, die Sonne sei ein Stein und der Mond aus Erde gemacht". Sokrates: "Ich glaube du verwechselst mich mit einem anderen: diese Dinge kann die Jugend lesen, wann immer sie will. An jeder Ecke gibt es für eine Drachme die Bücher des Anaxagoras aus Klazomenai zu kaufen." Meletos stand auf und drohte ihm mit dem Zeigefinger: "Du glaubst nicht an die Götter! Du glaubst nur an die Dämonen!" "Und wer sind denn diese Dämonen?" fragte Sokrates ohne die Fassung zu verlieren. Sokrates fuhr ruhig und gelassen fort: "Ungeratene Söhne der Götter! Du behauptest also hier, dass ich nicht an die Götter, sondern nur an die Söhne der Götter glaube.

Das ist doch als sagtest du, dass ich an das Fohlen, nicht aber an die Pferde glaube." Da brach im Publikum Gelächter aus. Nach einem weiteren Teil seiner Verteidigungsrede fiel der letzte Tropfen der Wasseruhr herab, Sokrates Redezeit war beendet. Er setzte sich auf den Holzsessel, der hinter ihm bereit stand. 3. Das Urteil Nachdem Sokrates und seine Ankläger ihre Reden und Gegenreden gehalten hatten, stimmten die Richter ab.

Die Stimmen wurden ausgezählt und der Gerichtsschreiber erhob feierlich die Hand und sprach das Urteil "Bürger von Athen, die Richter haben wie folgt gestimmt: weisse Stimmen sind es 220 und schwarze 280. Sokrates, der Sohn des Sophroniskos ist damit zum Tode verurteilt!" Ein bestürztes "Oh" war vom Volk zu hören. Einige Schüler Sokrates' waren bestürzt. Unter ihnen auch Kriton und Platon. Dann fuhr der Gerichtsschreiber fort: "Und nun bitten wir den Verurteilten, wie es das Gesetz von Athen befiehlt, uns selbst eine anders lautende Strafe vorzuschlagen." Sokrates hätte an dieser Stelle eine vernünftige Geldstrafe oder eine andere milde Strafe vorschlagen können.

Er wäre wohl mit fast jeder vernünftigen Idee durchgekommen. Denn es gab einige mildernde Umstände für ihn, zum Beispiel sein hohes Alter, seine Familienverhältnisse und seine Verdienste als Soldat. Doch Sokrates war nicht so, dass er eine vernünftige Strafe vorschlug. Er wollte entweder die Ehre oder den Tod. Über seinen Vorschlag selbst, gibt es verschiedene Quellen, die aber letztendlich auf dasselbe hinauslaufen. In der Zeitschrift "Geschichte mit pfiff" heißt es, dass Sokrates einen Ehrenplatz im Prytaneion verlangte.

Das Prytaneion war ein öffentliches Gebäude, in dem nur die höchsten Politiker, Staatsgäste, die Sieger von olympischen Spielen und andere auserwählte Bürger ihr Essen auf Staatskosten erhielten. In der Selbstständigen Vertiefungsarbeit und dem Buch "Die athenische Demokratie" von Jochen Bleicken (S. 214) hingegen heißt es, dass er den Richter eine lächerliche Geldbuße von 30 Minen vorschlug. Das Gericht war verständlicherweise von seinen lächerlichen Vorschlägen verärgert und verhängte die Todesstrafe. 3.1 Nach dem Urteil Selbst nach dem das Urteil gesprochen war, hatte Sokrates noch die Chance seiner Hinrichtung zu entkommen.

Eine Flucht aus dem Gefängnis wäre ein Leichtes gewesen und viele Athener hatten es sogar erwartet. Seine zahlreichen Freunde hatten seine Flucht bereits arrangiert. Aber Sokrates hatte seine Prinzipien. Eine Flucht wäre einem Schuldgeständnis gleich gekommen und wäre auch eine Illoyalität dem Staat gegenüber gewesen, die er ablehnte. Außerdem war Sokrates wie gesagt schon 70 Jahre alt. Er glaubte an die Unsterblichkeit der Seele mit einem glücklicheren Leben nach dem Tode als vorher.

Sokrates trank darum ruhig und gelassen den berühmten Schierlingsbecher aus und starb. Ein paar Tage später bereuten die Athener, Sokrates' Verurteilung. Zum Zeichen der Trauer wurden Gymnasien, Theater und Sportplätze geschlossen. Anytos und Lykon schickten sie ins Exil, und Meletos wurde zum Tode verurteilt. 3.2 Der Schierlingsbecher Der Schierling zählt zu den giftigsten Pflanzen, die man kennt.

Die gesamte Pflanze, vor allem aber die unreifen Früchte, enthalten das stark giftige Alkaloid Conin. Der Vergiftete leidet unter starkem Erbrechen, unter Durchfall und unter Schweißausbrüchen. Bei tödlichen Dosen beginnt aufsteigende Lähmung in den Füßen, die sich über den ganzen Körper fortsetzt. Der Tod kann schon nach 30 Minuten durch Atemlähmung erfolgen. Der Patient ist dabei meistens bei vollem Bewusstsein. Eine Hinrichtungsvariante die in Sokrates Zeit häufig benutzt wurde, da sie schnell war und keinen Dreck verursachte.

Außerdem war das Gift einfach herzustellen. Aufgabe 3: Erläutern Sie, inwiefern sich am Beispiel des Prozesses Schwächen der Volksgerichte zeigen! Die größte Schwäche der Volksgerichte bzw. Geschworenengerichte war der starre Formalismus. Auf Grund welcher Rechtsgrundlage gestritten wurde bestimmten nur die Parteien, die Richter konnten bekanntermaßen nur zustimmen oder nicht. Das größte Problem aber war wohl, dass selbst die Einschätzung der Entschädigungssumme oder Strafe nicht bei den Richtern lag, sondern von beiden Parteien vorgenommen wurde. Dies zeigte sich in Sokrates Prozess.

Denn hätten die Richter eine Strafe vorgeschlagen, dann wäre es wohl nie zur Hinrichtung Sokrates' gekommen. So kam es dazu dass die Strafen von Fall zu Fall variierten und selbst bei gleicher Prozessmaterie unterschiedliche und unterschiedlich hohe Strafen verhängt wurden. Das zeigt dass die Menschen unterschiedlich behandelt wurden, was ungerecht und nicht im Sinne der Demokratie ist. Ein weiterer Mangel war, dass es keine Anwälte gab. Anstelle eines Anwaltes verteidigte sich Sokrates selbst. Er tat dies ziemlich provozierend und schlug zusätzlich noch eine provokante Strafe vor.

Hätte ihn ein gewerbsmäßiger Anwalt verteidigt, wäre es vermutlich nicht einmal zu einer Verurteilung gekommen. Außerdem hingen die Urteile immer davon ab, welche Menschen gerade diesem Prozess vorsaßen. Ein Stimmenverhältnis von 280 zu 220 hatte die Verurteilung Sokrates': Das zeigt das immerhin 220 Menschen, also eine beträchtliche Zahl, von seiner Unschuld überzeugt waren, waren. Sicherlich ist auch bei Prozessen mit Berufsrichtern ein gewisses Maß an Glück dabei, je nachdem welchen Richter man erwischt, wird man milder oder härter bestraft. Aber bei Geschworenengerichten ist diese Willkür besonders ausgeprägt, die Richter mussten ihre Entscheidung nicht anhand von Gesetzen und Beweismitteln beweisen. Außerdem ist die Arbeit von Berufsrichtern durch Staatsanwälte und Anwälte überprüft und jeder kann zu mindestens in unserem Rechtssystem Revision einlegen und den Fall notfalls auch vor einem anderen Richter noch einmal verhandeln.

Ein weiterer Mangel, allerdings am gesamten System war, dass es die Todesstrafe noch gab. Hätte es die Todesstrafe nicht gegeben, wäre die Entscheidung des Geschworenengerichtes in Sokrates Prozess nicht so endgültig gewesen. Dann hätten die Athener nach einigen Tagen das Urteil noch ändern können, aber in diesem Fall war die Entscheidung und Meinung von 60 Menschen Grund genug einem Menschen das Leben zu nehmen. Kein Mensch sollte das Recht haben professionell über Leben und Tod anderer Menschen zu richten, auch dann nicht wenn dieser etwas Falsches getan hat. Aufgabe 4: Heutzutage zeugen viele Gerichtssendungen im Fernsehen von einem großen Publikumsinteresse in Sachen Rechtssprechung. Wäre es da nicht sinnvoll und im Sinne der Demokratie, in Deutschland die Bürger Recht sprechen zu lassen, etwa in Form von Geschworenengerichten wie in den USA? Ich persönlich halte Geschworenengerichte nicht für besonders sinnvoll.

Jeder der den Film "Die zwölf Geschworenen" oder das Theaterstück gesehen hat, kennt die Nachteile. Nachteil ist zum Beispiel dass die Geschworenen kein besonders großes Interesse an den Prozessen haben. Sie sind nicht daran interessiert lange zu diskutieren, sondern wollen wenn ihre Meinung klar ist und der Mehrheit entspricht, den Prozess so schnell wie möglich beenden. Bei den Geschworenengerichten ist es so, dass alle 12 Geschworenen einer Meinung sein müssen. Dabei ist das Problem dass viele Menschen nicht von ihrer Meinung ablassen wollen und es in manchen Fällen zu lang andauernden Diskussionen kommt. Hinzu kommt ein Problem was er bereits im antiken Athen gab: Die Geschworenen können nur über schuldig oder nicht schuldig richten, nicht aber gemeinsam eine von allen akzeptierte Strafe finden.

So kommt es dazu das zum Beispiel mit Fällen in denen die Todesstrafe zu verhängen ist, viel zu leichtfertig mit der Entscheidung die in den Händen der Geschworenen liegt umgegangen wird. Das Interesse an den Gerichtssendungen im Fernsehen, hat aber nichts damit zutun, dass die meisten Menschen gerne auch Richter wären. Der Grund dafür dass so viele Menschen die Sendungen gucken ist zum einen, dass es nicht mehr viel anderes gibt und zum anderen dass man etwas über Recht und Unrecht erfährt. Das Interesse an Recht und Unrecht ist groß in einer Welt in der es immer um Gut und Böse geht. Viele Leute interessiert auch, wie weit man tatsächlich in unserem Staat gehen kann und wie leicht es ist Hintergründe einer Tat aufzudecken. Man merkt plötzlich wie einfach es ist Dinge zu durchschauen und wie dumm wir Menschen doch manchmal sind.

Fast jeder Mensch hat sich schon mal eine Straftat in seiner Fantasie ausgemalt. Es ist gleichzeitig erschreckend, wie leicht man aufgeflogen wäre, gibt aber auch ein sicheres Gefühl, dass wenn einem selbst etwas angetan wird, dass es sich dann doch lohnt vor Gericht zu gehen. Außerdem ist das Jura-Studium für viele eine andere Welt, etwas das nicht jeder kann und macht, deshalb guckt man sich so etwas an, wenn es auf einem einfachen Niveau gehalten ist. Hinter dem Interesse steckt aber auch viel "Sensationsgeilheit" und Schadenfreude. Viele Menschen sind schadenfroh und gucken sich die die Sendungen an, um hinter sagen zu können "Der hat's verdient". Ich bin der Meinung dass in Deutschland dass Volk nur im Sinne von Schöffengerichten an der Rechtssprechung teilhaben sollte.

Es sollten Schöffengerichte aber in allen Bereichen der Rechtssprechung eingesetzt werden und die Wahl zum Schöffen auf Zeit sollte jedem Deutschen zur Verfügung stehen. (Deutsch im Sinne von deutscher Staatsangehörigkeit und guten Kenntnissen in der deutschen Sprache) "Schöffe, ehrenamtlicher Richter in der Strafgerichtsbarkeit. Schöffen wirken in Strafverfahren bei den Amtsgerichten und den Kammern der Landgerichte (....

) in der Hauptverhandlung mit (in den Jugendgerichten als Jugendschöffen). Sie haben volle richterliche Unabhängigkeit und gleiches Stimmrecht wie die Berufsrichter. Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt, das nur von Deutschen versehen werden kann und angenommen werden muss, falls keine Hinderungs- und Ablehnungsgründe vorliegen. Die Schöffen werden auf vier Jahre aufgrund von Vorschlagslisten der Gemeinden gewählt." (c) Bibliographisches Institut & F. A.

Brockhaus AG, 2003

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