Die feudalgesellschaft
Die Feudalgesellschaft
Um die Feudalgesellschaft genauer erläutern zu können, muss man den Begriff Lehnswesen vorher erklären. Der Begriff Lehnswesen auch Feudalwesen (Feudalismus) bezeichnet das politisch-ökonomische System der Beziehungen zwischen Lehnsherren und belehnten Vasallen. Es bildete die Grundlage der hochmittelalterlichen Gesellschaftsordnung. Man versteht unter Lehen das ausgedehnteste erbliche Nutzungsrecht an einer fremden Sache, welches sich auf eine Verleihung seitens des Eigentümers gründet, die zugleich zwischen diesem und dem Berechtigten das Verhältnis wechselseitiger Treue hervorruft. Der Lehnsherr, welcher der rechtliche Eigentümer von Grund und Boden oder bestimmten Rechten war, stand diese dem Lehenempfänger auf Lebenszeit zu. Dafür musste der Lehenempfänger dem Lehnsherrn persönliche Dienste leisten Oberster Lehensherr war der jeweilige oberste Landesherr, König oder Herzog , der Lehen an seine Fürsten vergab.
Diese konnten wiederum Lehen an andere Adlige vergeben, die sich von ihnen belehnen lassen wollten und oft in der Adelshierarchie unter dem Lehensgeber standen.
Auf Menschen, die nicht in dieser Adelshierarchie standen, traf das Prinzip der Grundherrschaft zu. Der Grundherr, fast immer ein Adliger, hatte seinen Holden "Schutz und Schirm" zu gewähren und übte Verwaltungs- und Gerichtsfunktionen aus. Die Untertanen standen in unterschiedlichen Abhängigkeitsverhältnissen zu ihm, hatten Abgaben in Geld oder Naturalien sowie Frondienste zu leisten.
Jedoch war der Stand der Betenden weitgehend ausgeklammert. Die ständische Gesellschaft teilte die damalige Kultur in die Funktionsgruppen der Beter (Klerus), Krieger (Adel) und Arbeiter (Bauern und andere körperlich Arbeitende) auf.
Nicht Leistung oder persönliche Neigung, sondern die Geburt bestimmte die Zugehörigkeit zum Stand. Bis ins Zeitalter der bürgerlichen Revolution diente die Ständelehre zur Rechtfertigung herrschaftlicher Privilegien und sozialer Ungleichheit. Um diese Ständelehre zu schützen, wurde sie tief in das damalige theokratische Weltbild verankert. So gab der Klerus bekannt, dass diese Gesellschaft Gottes Wille wäre und jedem sein Platz zugedacht sei.
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