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  Staatsaufbau ddr

Referat - Zusammenfassung dreier Texte. DDR - Staatsaufbau DDR - Ein Einparteienstaat?   Die sowjetische Besatzungszone entwickelte sich nach 1945 anders als die amerikanische, britische und französische. Die sowjetische Besatzungsmacht lehnte ein pluralistisches politisches System ab. Die Vorherrschaft der Kommunisten wurde schnell deutlich. Die Sowjetische Militäradministration ließ mit ihrem Befehl Nr. 2 vom 10.

Juni 1945 zwar schon frühzeitig die Bildung von Parteien zu (die KPD, die SPD, die CDU und die LDPD), sie tat dies jedoch vor allem, um die Richtung der Parteien von vornherein steuern zu können. Aus den genannten Parteien (KPD, SPD, CDU und LDPD) wurde die nationale Front gebildet. Dies geschah nach der Zwangsvereinigung der KPD und der SPD. Die daraus entstandene Sozialistische Einheitspartei gewann dank der Sowjetischen Zonenherrschaft rasch die Oberhand. Am 7. Oktober 1949 wurde dann die DDR gegründet.

Zusammen mit den vorher gegründeten Parteien DBD, NDPD (die von der SED gegründet wurden um die Bauern und die Nationalisten und ehemaligen Nationalsozialisten einzubinden. De Facto waren die beiden neuen Parteien jedoch Bestandteile der SED), wurden alle Parteien in der nationalen Front zusammengefasst, die dann noch zusätzlich durch den Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB), die Freie Deutsche Jugend (FDJ), der Demokratische Frauenbund Deutschlands (DFD), der Kulturbund der DDR (KB) sowie die Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) ergänzt wurden. In dieser nationalen Front und der daraus resultierenden Volkskammer war es dann natürlich klar, dass alle Parteien an der Regierung, nach außen hin, beteiligt waren, denn die nationale Front wurde ursprünglich im Kampf gegen die Nazis gegründet und erlaubte damals keine Opposition. So kam es eben auch, dass es anfangs keine Opposition in der DDR gab. Später dann gab es keine Opposition, da alle anderen Parteien schon nahezu perfekt ins Blocksystem der SED integriert wurden. Die "Wahlen" in der DDR dienten einzig allein zur Bestätigung der bestehenden Verhältnisse.

Denn schon seit der ersten Volkskammer bis hin zum letzten Tag des Bestehens der DDR am 9.11.89 waren die Ergebnisse der Wahlen schon vorher klar.  Die SED erhielt 25,4 Prozent der 500 Mandate, die vier Blockparteien bekamen je 10,4 Prozent. Dem FDGB standen 12,2 Prozent zu, der FDJ 7,4, dem DFD 6,4, dem Kulturbund der DDR 4,2 und der VdgB 2,8 Prozent. Die meisten Repräsentanten der Massenorganisationen gehörten zugleich der SED an, so dass diese auch formell eine absolute Mehrheit in der Volkskammer hatte.

    Volkskammer 2, da fast alle Abgeordneten der Massenorganisationen zugleich Mitglieder der SED waren, hatte diese stets eine absolute Mehrheit. Sie brauchte sie allerdings nicht, da die anderen Parteien den Führungsanspruch der SED schon 1952 anerkannt hatten, der 1968 sogar Aufnahme in die Verfassung fand. Obwohl in dieser als das 'oberste staatliches Machtorgan' und als das 'einzige verfassungs- und gesetzgebende Organ' bezeichnet, war die Volkskammer de facto ein reines Akklamationsinstrument für die von Politbüro und ZK-Abteilungen ausgearbeiteten Gesetzesvorlagen, die in den Ausschüssen des Parlaments allenfalls noch genauer auf SED-Linie getrimmt wurden, ehe sie zur Abstimmung kamen. Gegenstimmen gab es nie. Neben der 'gesetzgeberischen' Tätigkeit wählte die Volkskammer Staatsrat und Ministerrat, den Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrats sowie die obersten Richter und den Generalstaatsanwalt.   STAATSRAT   Staatsrat, nach dem Vorbild des Obersten Sowjets in der UdSSR bildete die DDR am 12.

9.1960 nach dem Tod des Präsidenten Pieck als ein Organ der Volkskammer den Staatsrat als kollektives Staatsoberhaupt. Den Vorsitzenden und damit das eigentliche Staatsoberhaupt stellte die SED (bis 1971 Ulbricht, dann bis zum Ende Honecker); ihm standen 8 Stellverteter aus der SED und den anderen Blockparteien sowie 20 andere Mitglieder u.a. aus FDGB, Politbüro, Zentralkomitee zur Seite. Sie alle wurden vom Parlament auf 5 Jahre gewählt.

Der Vorsitzende des Staatsrats nahm die völkerrechtliche Vertretung der DDR wahr und verpflichtete die Mitglieder des Ministerrats bei Amtsantritt. Der Staatsrat ratifizierte und kündigte internationale Verträge, ernannte die Botschafter der DDR, verlieh Orden und hatte das Gnadenrecht; bei ihm waren die ausländischen Geschäftsträger akkreditiert. Mit der Zeit wuchsen seine Kompetenzen bis hin zu gesetzgeberischen Funktionen. Wegen der vielfältigen Personalunion mit den Spitzen der SED wurde er zum höchsten Kontrollorgan und gewann durch das Recht zur Berufung der Mitglieder des Nationalen Verteidigungsrates und zur Proklamation des Verteidigungsfalles eine Schlüsselrolle im DDR-System. Das rief des Widerstand des Politbüros und des Ministerrats hervor, und nach Ulbrichts Sturz wurde der Staatsrat wieder auf seine primär repräsentativen Funktionen zurückgestuft. Nach Zusammenbruch der SED-Herrschaft Ende 1989 verlor er alle Bedeutung und wurde am 5.


4.1990 abgeschafft.         MINISTERRAT   Ministerrat der DDR 2, als 'Organ der Volkskammer' war der Ministerrat nominell zuständig für die 'einheitliche Durchführung der Staatspolitik' und für die 'Erfüllung der politischen, ökonomischen und sozialen sowie der ihm übertragenen Verteidigungsaufgaben', leitete die Außenpolitik und übte die politische Kontrolle bis in die Räte der Bezirke aus. De facto aber hatte er je länger desto krasser nur abgeleitete Kompetenzen. Entschieden wurde das, was er entscheiden sollte, im ZK und im Politbüro der SED oder vom Vorsitzenden des Staatsrats, der nach 1960 unter Ulbricht zum wahren Machtzentrum wurde, so daß der Ministerrat schließlich als 'Exekutivorgan der Volkskammer und des Staatsrates' bezeichnet wurde. Erst unter Honecker wurde das wieder korrigiert, doch die totale Abhängigkeit von der Partei blieb unangetastet.

Sie entschied, war aber nicht verantwortlich, der Ministerrat hatte nur auszuführen, trug aber die Verantwortung. Das führte zu Blockaden und im von Mittag aus dem Politbüro ferngesteuerten zentralen Bereich der Wirtschaftspolitik zu jenen Schwächen der Planwirtschaft, die wesentlichen Anteil hatten am Zusammenbruch des Staates. Das Ende bahnte sich mit dem kollektiven Rücktritt des Ministerrats am 7.11.1989 an und war de facto mit der Grenzöffnung zwei Tage später besiegelt.

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