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  Die judenverfolgung im iii

Die vier Stufen der Judenverfolgung im III. Reich   Bei den Verfolgungen der Juden in Deutschland während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft des III. Reichs (1933-1945) können vier Phasen unterschieden werden. Die antijüdischen Maßnahmen wurden durch das diktatorische Herrschaftssystem zunehmend verstärkt und extrem verschärft: Von der Judenverfolgung zur Judenvernichtung. Führer und Reichskanzler Adolf Hitler befahl den Terror aus reinem Vernichtungshass.     1.

Phase: (1933-1935) Ausschaltung der Juden aus dem öffentlichen Leben Größtenteils Boykottversuche gegen Juden. Es kam zu einzelnen antisemitischen Maßnahmen auf der Grundlage der durch die Notverordnungen und dem Ermächtigungsgesetz gewonnenen Scheinlegalität. Man versuchte die Diskriminierung und Verfolgung der Juden mit diesen Gesetzen zu legalisieren. Die Aktivitäten der Juden wurden scharf von NS-Behörden überwacht, sie wurden praktisch aus dem öffentlichen Leben ausgeschaltet. Verstärkter Druck wurde erzeugt, um Auswanderungen zu erzielen. Aufruf zum Boykott jüdischer Geschäfte 07.

04.1933 Entlassung der jüdischen Beamten und Zulassungsverbot für jüdische Rechtsanwälte, mit Ausnahme der ehemaligen Frontkämpfer. è Verstärkter Druck, um Auswanderungen zu erzielen. 25.04.1933 Zulassungsbeschränkung für Juden an deutschen Schulen und Hochschulen.

10.05.1933 Öffentliche Verbrennung des sogenannten undeutschen Schriftentums. 22.09.1933 Errichtung der Reichskulturkammer, Ausschluss der Juden auf kulturellem Gebiet.

  2. Phase: (1935-1938) Isolierung und Degradierung der Juden, starke NS-Auswanderungsstrategie Besonders durch die Nürnberger Gesetze wurde eine Vielzahl von Verfügungen und Verordnungen gegen die Juden durchgesetzt. Die Juden wurden als Bürger minderen Rechts isoliert und tyrannisiert. Besonders durch organisierte „spontane Ausbrüche des Volkszornes“ sollte eine Emigration der Juden beschleunigt werden. Nürnberger Gesetze: Reichsbürgergesetz è Juden verlieren bürgerliche Gleichberechtigung. Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre è Eheschließung und außerehelicher Verkehr zw.

Juden und Deutschen verboten. è Juden ist das Hissen und Zeigen der Reichsflagge verboten. 14.11.1935 Aberkennung des Wahlrechts der Juden. Entlassung aller jüdischen Beamten einschließlich der Frontkämpfer.

11.06.1937 Aufhebung der Steuer- und Gebührenfreiheit für mildtätige jüdische Stiftungen. Jüdisches Vermögen über 5000RM muss abgegeben werden. Kennkartenzwang für Juden, Zulassungsverbot für jüdische Ärzte, Entfernung jüdischer Straßennahmen 17.08.

1938 Einführung jüdischer kennzeichnender Vornamen Kennzeichnung der Reisepässe mit „J“ der Juden polnischer Ausweisung Staatsangehörigkeit 07.11.1938 Attentat des Juden Grynspan auf den Sekretär der deutschen Botschaft in Paris Ernst vom Rath   3. Phase: (1938-1941) Hass und Terror gegen die entrechtete jüdische Minderheit Judenpogrome, für Juden wurden Ghettos errichtet und erste Massendeportationen in polnische Lager. In der Nacht vom 9./10.

November –Reichskristallnacht- , teilweise auch noch später, wurden in zahllosen Gewaltaktionen im ganzen Deutschen Reich über 260 Synagogen in Brand gesetzt und zerstört, jüdische Geschäfte, Wohnhäuser und Schulen verwüstet. Ca. 30000 Juden wurden in Haft, in KZ verschleppt, misshandelt und zum Teil getötet. Ein Bündel von Reichsverordnungen verjagte die Juden aus der Wirtschaft, beraubte sie ihres Besitzes und der Freizügigkeit durch den Judenbann. Dies war der Wendepunkt in der nationalsozialistischen Judenpolitik: Von räumlicher, wirtschaftlicher, sozialer und politischer Trennung und Diskriminierung zu gesteigerter Verweigerung elementarster Menschenrechte, physischem Terror und Massenvernichtung. „Reichskristallnacht“ è Zerstörung jüd.

Eigentums, Verhaftungen Forderungen: è Juden müssen 1 Milliarde RM als Sühneleistung für Ermordung Rath’s aufbringen und Schäden der Kristallnacht selbst bezahlen è Juden werden aus dem Wirtschaftsleben völlig ausgeschlossen und dürfen keine Kulturveranstaltungen mehr besuchen Einschränkung des Auftretens der Juden in der Öffentlichkeit Zwangsverkauf der jüdischen Gewerbebetriebe Ablieferung von Gold, Silber, Platin und Edelsteinen Regelung der Mietverhältnisse. Vorbereitung der Zusammenlegung in sogenannten Judenhäusern 1939/1940 Beginn der Deportation von Juden in polnischen Ghettos und Lager   4. Phase: (1941-1945) Judenverfolgung eskaliert zur physischen Juden-vernichtung als End- und Gesamtlösung Nach der Wannsee-Konferenz wurden die Juden aus dem ganzen Machtbereich des III. Reiches durch die SS und GESTAPO in den Osten deportiert. Dort wurden die Juden auf Arbeitsfähigkeit untersucht. Die Arbeitsfähigen wurden von deutschen Großunternehmen als Sklavenarbeiter in ihren Fabriken benutzt, bis sie tot waren.


Die Arbeitsunfähigen fielen sofort der planmäßig, physischen Massenvernichtung durch Erschießungen, Verbrennungen und Vergasungen zum Opfer. Allein im Warschauer Ghetto wurden bis 1943 317000 Juden in Vernichtungslager verschleppt und ermordet. Nachdem dort die restlichen Juden keine Hoffnung mehr sahen, erhoben sie sich gegen die SS. Der Aufstand wurde brutal niedergeschlagen, bei dem 56065 Juden starben. 31.07.

1941 Auftrag Görings an Heydrich, die Gesamtlösung der Judenfrage im deutschen Einflussgebiet in Europa vorzubereiten Kennzeichnung der Juden durch „Judenstern“ Beginn der systematischen Deportationen aus dem Altreich Ab 1941/42 Errichtung der Hauptvernichtungslager im Osten 20.01.1942 Wannsee-Konferenz: è „Säuberung von Ost nach West“ è Arbeitseinsatz der Juden, => dadurch natürliche Verminderung der Juden è Endlösung der Judenfrage Einziehung des Vermögens sogenannter Reichsfeinde Juni 1942 Beginn der Massenvergasung im KZ Auschwitz Unterstellung der Juden unter Polizeirecht      

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