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  Der völkerbund

Die Entstehung des Völkerbundes: Woodrow Wilson, der 28. Präsident der USA (1913-21), versuchte am 8. 1. 1918 mit der Verkündung seines Friedensprogrammes für die Beendigung des 1. Weltkrieges, den Vierzehn Punkten, das demokratische Programm für den massvollen Frieden und einer Neuorganisation der Welt für die Kriegführenden verbindlich zu machen. Die Vierzehn Punkte betrafen unter anderem die Freiheit der Meere bei Krieg und Frieden, die internationale Abrüstung, die Beseitigung der Handelsschranken und, das Hauptziel von Wilson, die Gründung eines Völkerbundes.

Beim erstellen des Versailler Vertrags spielte Wilson eine bedeutende Rolle, denn der Vertrag war die Ausarbeitung des von ihm, Lloyd George (englischer Premier Minister), G.B. Clemenceau (französischer Minister Präsidenten) und V.E. Orlando erarbeiteten Friedensvertrag. Dank Wilson stand im ersten Teil des Versailler Vertrages die Satzung des Völkerbunds, welcher dann mit Inkrafttreten des Versailler Vertrages am 10.

1. 1920 bestand. Der Völkerbund bestand ursprünglich aus allen Siegerstaaten des 1. Weltkrieges, ausser den USA und weiteren 13 neutralen Staaten. Weitere Staaten konnten mit einer Zweidrittel-Mehrheitsentschluss des Völkerbundes aufgenommen werden. Aufgaben und Ziele des Völkerbundes: Die Internationale Friedensorganisation war zur Sicherung des Weltkrieges und für die Unabhängigkeit der Mitglied- staaten.

Die Mitgliedstaaten waren verpflichtet, Streitigkeiten friedlich zu lösen. Wenn sich die streitenden Staaten nicht einigen konnten, mussten sie den Völkerbund benachrichtigen, damit dieser ohne die Stimmen der streitenden Staaten eine Lösung vorschlagen konnte. Der Entscheid des Völkerbundes musste von den beiden uneinigen Parteien als Lösung angenommen werden. Bei Unruhen und Streitigkeiten innerhalb eines Staates durfte der Völker- bund nicht eingreifen. Die Organisation des Völkerbundes: Der Hauptsitz des Völkerbundes lag in Genf. Das Oberste Organ war die Generalversammlung, auch Völkerbunds- versammlung genannt, an der jedes Mitglied eine Stimme hatte.

An der Generalversammlung wurden unter anderem die 9 nichtständigen Mitglieder in den Völkerbundsrat gewählt. Der Völkerbundsrat bestand aus den 3-5 ständigen ( Grossbritannien, Frankreich, Italien bis 1937, Japan bis 1933, Deutschland 1926-33 und UdSSR 1934-39) und den 9 nichtständigen Mitglieder, die von der Generalversammlung für jeweils drei Jahre gewählt wurden. Die Verände- rungen bei den ständigen Mitglieder des Völkerbundsrat ergaben sich aus der politischen Geschichte des Völker- bunds. Die Generalversammlung tagte einmal jährlich, der Völkerbund mehrmals. Das vom Generalsekretär geleitete Sekretariat des Völkerbundes unterstützte die Generalversammlung und den Völkerbundsrats vor allem, indem es die bürokratische Arbeit erledigte. Dem Völkerbund waren als Sonder- organisationen nebst anderen der Internationale Gerichtshof in den Haag und die Internationale Arbeitsorganisation angeschlossen.

Die wichtigsten Arbeiten und die Entwicklung des Völkerbundes: Kurz nach der Gründung des Völkerbundes und nach dem Ende des 1. Weltkriegs verteilte er die früheren Kolonien Deutschlands und bestimmte wo die neuen Grenzen gezogen werden. Zwischen den beiden Weltkriegen bemühte sich der Völkerbund stets für die friedliche Schlichtung von Konflikten und er setzte sich für den Schutz von natio- naler Minderheiten ein. Die Flüchtlingshilfe war eine sehr wichtige und grosse Aufgabe des Völkerbundes. Als 1925 Deutschland als ständiges Mitglied in den Völkerbund eintrat, erreichte dessen Ansehen seinen Höhepunkt. Doch schon in den 30er Jahren verlor er an internationalem Ansehen und an Einfluss weil gewichtige Staaten durch Uneinigkeit mit dem Völkerbund ausgeschlossen wurden (1939 UdSSR), oder selbst austraten (1933 Japan (Mandschurei) und Deutschland, 1937 Italien (Abessinien)).

Der Völkerbund, der auf dem humanitären Gebiet Bedeutendes geleistet hat, hatte beim Ausbruch und während dem 2. Weltkrieg zu wenig Einfluss um noch Beträchtliches bewirken zu können. So wurde auf einer Sitzung vom 8. bis 18. 4. 1946 entschieden, die Aufgaben des Völkerbundes auf die neugegründete Nachfolgerorganisation, den Vereinten Nationen, zu übertragen.

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