Der völkerbund
Die Entstehung des
Völkerbundes:
Woodrow Wilson, der
28. Präsident der USA (1913-21), versuchte am 8. 1. 1918 mit der Verkündung seines
Friedensprogrammes für die Beendigung des 1. Weltkrieges, den Vierzehn Punkten, das
demokratische Programm für den massvollen Frieden und einer Neuorganisation der Welt für
die Kriegführenden verbindlich zu machen. Die Vierzehn Punkte betrafen unter anderem die
Freiheit der Meere bei Krieg und Frieden, die internationale Abrüstung, die Beseitigung
der Handelsschranken und, das Hauptziel von Wilson, die Gründung eines Völkerbundes.
Beim erstellen des Versailler Vertrags spielte Wilson eine bedeutende Rolle, denn der
Vertrag war die Ausarbeitung des von ihm, Lloyd George (englischer Premier Minister), G.B.
Clemenceau (französischer Minister Präsidenten) und V.E. Orlando erarbeiteten
Friedensvertrag. Dank Wilson stand im ersten Teil des Versailler Vertrages die Satzung des
Völkerbunds, welcher dann mit Inkrafttreten des Versailler Vertrages am 10.
1. 1920
bestand. Der Völkerbund bestand ursprünglich aus allen Siegerstaaten des 1. Weltkrieges,
ausser den USA und weiteren 13 neutralen Staaten. Weitere Staaten konnten mit einer
Zweidrittel-Mehrheitsentschluss des Völkerbundes aufgenommen werden.
Aufgaben und Ziele des
Völkerbundes:
Die Internationale
Friedensorganisation war zur Sicherung des Weltkrieges und für die Unabhängigkeit der
Mitglied- staaten.
Die Mitgliedstaaten waren verpflichtet, Streitigkeiten friedlich zu
lösen. Wenn sich die streitenden Staaten nicht einigen konnten, mussten sie den
Völkerbund benachrichtigen, damit dieser ohne die Stimmen der streitenden Staaten eine
Lösung vorschlagen konnte. Der Entscheid des Völkerbundes musste von den beiden
uneinigen Parteien als Lösung angenommen werden. Bei Unruhen und Streitigkeiten innerhalb
eines Staates durfte der Völker- bund nicht eingreifen.
Die Organisation
des Völkerbundes:
Der Hauptsitz des
Völkerbundes lag in Genf. Das Oberste Organ war die Generalversammlung, auch
Völkerbunds- versammlung genannt, an der jedes Mitglied eine Stimme hatte.
An der
Generalversammlung wurden unter anderem die 9 nichtständigen Mitglieder in den
Völkerbundsrat gewählt. Der Völkerbundsrat bestand aus den 3-5 ständigen (
Grossbritannien, Frankreich, Italien bis 1937, Japan bis 1933, Deutschland 1926-33 und
UdSSR 1934-39) und den 9 nichtständigen Mitglieder, die von der Generalversammlung für
jeweils drei Jahre gewählt wurden. Die Verände- rungen bei den ständigen Mitglieder des
Völkerbundsrat ergaben sich aus der politischen Geschichte des Völker- bunds. Die
Generalversammlung tagte einmal jährlich, der Völkerbund mehrmals.
Das vom
Generalsekretär geleitete Sekretariat des Völkerbundes unterstützte die
Generalversammlung und den Völkerbundsrats vor allem, indem es die bürokratische Arbeit
erledigte. Dem Völkerbund waren als Sonder- organisationen nebst anderen der
Internationale Gerichtshof in den Haag und die Internationale Arbeitsorganisation
angeschlossen.
Die wichtigsten
Arbeiten und die Entwicklung des Völkerbundes:
Kurz nach der
Gründung des Völkerbundes und nach dem Ende des 1. Weltkriegs verteilte er die früheren
Kolonien Deutschlands und bestimmte wo die neuen Grenzen gezogen werden. Zwischen den
beiden Weltkriegen bemühte sich der Völkerbund stets für die friedliche Schlichtung von
Konflikten und er setzte sich für den Schutz von natio- naler Minderheiten ein. Die
Flüchtlingshilfe war eine sehr wichtige und grosse Aufgabe des Völkerbundes.
Als 1925 Deutschland
als ständiges Mitglied in den Völkerbund eintrat, erreichte dessen Ansehen seinen
Höhepunkt. Doch schon in den 30er Jahren verlor er an internationalem Ansehen und an
Einfluss weil gewichtige Staaten durch Uneinigkeit mit dem Völkerbund ausgeschlossen
wurden (1939 UdSSR), oder selbst austraten (1933 Japan (Mandschurei) und Deutschland, 1937
Italien (Abessinien)).
Der Völkerbund, der
auf dem humanitären Gebiet Bedeutendes geleistet hat, hatte beim Ausbruch und während
dem 2. Weltkrieg zu wenig Einfluss um noch Beträchtliches bewirken zu können. So wurde
auf einer Sitzung vom 8. bis 18. 4. 1946 entschieden, die Aufgaben des Völkerbundes auf
die neugegründete Nachfolgerorganisation, den Vereinten Nationen, zu übertragen.
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