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  Uno

  Die UNO - United Nation Organisation     Geschichte:   -          Vorgänger d. UNO war der Völkerbund -          Völkerbund wurde am 14.02.1919 ins Leben gerufen -          war internationale Staatenverbindung -          seine Satzung trat am 10.01.1920 in Kraft -          umfasste zeitweise 55 Mitgliedsstaaten(USA traten ihm nicht bei) -          nicht unbedingt Mittel für Frieden              wurde ausgenutzt -          Grundgedanken d.

UNO von Franklin D. Roosevelt -          wollte neue wirksame Weltorganisation schaffen -          1941: Verkündung der Atlantikcharta gemeinsam mit GB Premierminister Winston Churchill -          System allg. Sicherheit            Nachkriegsfriedenorganisation -          01.01.1942: In Kraft treten d. Charta (26 Mitgliedsstaaten) -          durch Moskauer und Teheraner Erklärungen, Programm für internationale Staatenorganisation -          Gründung d.

UNO durch USA, GB, UDSSR, China -          gemeinsam erarbeitete Charta am 26.06.1945 in San Francisco von 51 Staaten unterzeichnet -          diese wurde zur Charta d. UNO erklärt -          Unterzeichnungstag bis heute Tag d. Vereinten Nationen -          Mitglied kann jeder werden, d. d.

Charta akzeptiert und unterzeichnet -          zur Zeit 188 Mitglieder (stand 1997)   Die Charta:   -          völkerrechtlicher vertrag zwischen souveränen Staaten -          Präambel, 19 Kapitel, 111 Artikel -          um Charta zu ändern 2/3 Mehrheit in Generalversammlung nötig -          wichtigstes Ziel : Weltfriede -          Präambel / 1.Artikel:           Wahrung d. Menschenwürde, Gleichheit aller -          2. Artikel:                              Darlegung d. Grundsätze -          restlichen Artikel:               Erläuterung d. Grundsätze, Zusammensetzung d.

UNO   Organisation:   -          für Umsetzung d. Ziele zahlreiche Nebenorgane geschaffen -          im Mittelpunkt stehen d. sechs Hauptorgane:              Generalversammlung (Vollversammlung) Sicherheitsrat                                                                                                               Sekretariat                                                                                                               Internat. Gerichtshof                                                                                                                                                        Treuhandschaftsrat                                                                                                               Wirtschafts- und Sozialrat                   Generalversammlung: -          ist Parlament d. UNO -          jeder Staat hat eine Stimme, kann aber max. fünf Vertreter entsenden -          jährliche Sitzungsperiode -          im allg.


Beschlüsse mit einfacher Mehrheit entschieden, wichtige mit 2/3 Mehrheit -          Beschlüsse nur für zustimmende Staaten verbindlich   Sicherheitsrat: -          kann als einziges Organ Beschlüsse für alle Mitglieder fassen -          für Ausarbeitung v. Abrüstungsplänen zuständig -          besteht aus fünf ständigen mitgliedern (China, USA, GB, Russland, Frankreich) -          zehn nichtständige Mitglieder v. Generalversammlung auf zwei Jahre gewählt -          für Beschluss neun "ja" - Stimmen nötig, darunter d. v. den fünf ständigen Mitgliedern -          erteilt Mandat für Entsendung v. UN - Friedenstruppen                           Sekretariat: -          verantwortlich für sämtliche Verwaltungsangelegenheiten -          geleitet v.

Generalsekretär -          Generalsekretär v. Generalversammlung auf Empfehlung v. Sicherheitsrat auf fünf Jahre gewählt -          Internat. Behörde mit eigenem Beamtenstab -          sitz in N.Y., Zweigstellen in Genf, Wien und Nairobi   Internationaler Gerichtshof: -          besteht aus 15 Richtern -          Richter v.

Generalversammlung und Sicherheitsrat getrennt auf neun Jahre gewählt -          Zuständigkeit erstreckt sich auf alle Streitigkeiten, d. v. Mitgliedsstaaten unterbreitet werden                                                                                                                                                                                               Finanzierung der UNO:   -          jeder Mitgliedsstaat muss Beiträge zahlen -          Beiträge für jeden Staat v. Beitragsausschuss berechnet -          kein Staat darf mehr als 25 und weniger als 0,01 Prozent zahlen -          ca. d. hälfte d.

Mitglieder zahlt nur d. 0,01% -          d. verfahren hat zur Folge, d. zehn Staaten 75% d. Haushaltes allein zahlen -          viele Staaten im Rückstand mit ihren Zahlungen -          für Friedensmissionen extra Fonds angelegt, durch zusätzliche Pflichtbeiträge finanziert -          für jede Operation besteht ein eigener Haushalt -          15 Mitgliedsstaaten tragen 90% zum Operationshaushalt bei -          Staaten d. d.

Truppen stellen, bekommen Vergütung -          Aufgrund d. Zahlungsaußenstände UNO ihrerseits in Rückständen bei Vergütungen   Quellen:   -          MEYERS Universal Lexikon -          Gühnter Unser, Textzusammenstellung- Die UNO, München 1997 -          Microsoft Encarta 2000 Lexikon

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