Artikel pedia
| Home | Kontakt | Artikel einreichen | Oberseite 50 artikel | Oberseite 50 autors
 
 


Artikel kategorien
Letztes fugte hinzu
    Die goldenen zwanziger

   Der kriegsverlauf von 1942-1945

   Die literarische entwicklung in der bundesrepublik deutschland (1949 - heute)

   Adolf hitler

   2. weltkrieg

   Kinderarbeit in deutschland

   Die römische frau

   Der kriegsverlauf von 1942 - 1945

   Das attentat auf hitler am 20.juli 1944

   Referat über die entstehung der ddr

   Die rolle der frauen während der französischen revolution

   2. weltkrieg

   Vorabiklausur geschichte leistungskurs

   Spezialgebiet geschichte: querschnitt durch die amerikanische geschichte (1607 - 2001)

   Die raf
alle kategorien

  Die benes- dekrete

    Die Beneš- Dekrete      Entstehung der Beneš Dekrete 3 Die Vertreibung der Sudetendeutschen 5 Die relevanten Dekrete 6  Die Aussöhnung zwischen Deutschen, Tschechen und Slowaken 7  Der Beitritt Tschechiens zur EU 8                       Die Beneš- Dekrete      Entstehung der Beneš-Dekrete  Als nach dem ersten Weltkrieg die tschechoslowakische Republik am 28. Oktober 1918 gegründet wurde, forderten die Deutschen in der Tschechoslowakei, dass ihre Heimatgebiete bei dem zu Deutsch-Österreich verkleinerten Staat verbleiben. Sie beriefen sich auf das Selbstbestimmungsrecht der Völker und weigerten sich somit, zur Tschechoslowakei zu gehören. Im Friedensvertrag von St. Germain am 10. September 1918 wurden der Tschechoslowakei dennoch die sudetendeutschen Gebiete Böhmen, Mähren und Schlesien und auch die damals noch ungarische Slowakei zugesprochen.

Der „deutsche parlamentarische Verband“ hielt 1920 den neu entstandenen Staat für „widerrechtlich“ und forderte die „Selbstbestimmung“ der damals 3.1 Millionen starken deutschen Minderheit in der ČSR. Doch schon bald verbesserten sich die Beziehung zwischen dem tschechoslowakischem Staat und der sudetendeutschen Minderheit. 1926 beteiligten sich bereits der Bund der Landwirte und die christlich-soziale Volkspartei an der Regierung. Schließlich schloss sich 1929 auch die sozialdemokratische Arbeiterpartei an. Der Machtantritt der NSDAP in Deutschland veränderte die Haltung der Sudetendeutschen gegenüber den Tschechen wieder.

Vor allem die faschistischen Parteien DNSAP (Deutsche Nationalsozialistische Partei) und die DNP (Deutsche Nationalpartei) hatten sich zum Ziel gesetzt, die sudetendeutschen Gebiete wieder an das deutsche Reich anzugliedern. Daraufhin wurden sie verboten. Der Turnlehrer Konrad Henlein konnte mit Hilfe finanzieller Unterstützung durch die deutsche NSDAP eine sudetendeutsche Heimatfront (SHF) gründen. 1935 wurde sie legalisiert und zur sudetendeutschen Partei erklärt. Sie gewann immer mehr Einfluss und so kam es, dass am 19. Mai 1935, einen Tag nach der Wahl von Edvard Beneš zum Staatspräsidenten, die Partei Konrad Henleins zur stimmenstärksten Partei in der Tschechoslowakei wurde.

Bei den Wahlen im Mai 1938 erreichte sie sogar 91% aller deutschen Stimmen. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Partei aufgrund der finanziellen Abhängigkeit von der NSDAP schon vollständig die Politik Hitlers übernommen. Bei einem in Karlsbad erstellten Programm fordert Henlein die vollständige Autonomie der Deutschen in der Tschechoslowakei. Der Staatspräsident Edvard Beneš entwickelte Mitte September den sogenannten „Fünften Plan“, um das sudetendeutsche Problem zu lösen. Dieser Plan beinhaltete die Abtretung bestimmter Gebiete an das deutsche Reich, um mindestens ein Drittel aller Sudetendeutschen „loszuwerden“. Ein weiteres Drittel sollte ausgesiedelt werden.

Die „Demokraten, Sozialisten und Juden“ durften im Land bleiben. Durch die Abtrennung der Grenzbereiche an Deutschland sollte die Zustimmung zur Vertreibung der restlichen Deutschen erleichtert werden. Die sudetendeutsche Partei und Hitler sahen diesen Plan als „Provokation“. Die Abtretung eines erheblich größeren Gebietes wurde ultimativ gefordert. Im von Frankreich, Italien und England anerkannten „Münchner Abkommen“ vom 30. September 1938 wurde die Abtretung eines entsprechend großen, überwiegend von Deutschen besiedelten Gebietes an das Deutsche Reich schließlich offiziell beschlossen.

Das Gebiet Teschen und einige Grenzgemeinden der Nordslowakei wurden im Zuge dieses Abkommens an Polen abgetreten. Zusätzlich forderte Ungarn einige Gebiete von der Tschechoslowakei. Auch das wurde durch den so genannten deutsch-italienischen Schiedsspruch in Wien bewilligt. Die Tschechoslowakei verlor unter dem „Diktat von München“ innerhalb eines Monats 41000 Quadratkilometer ihres Territoriums und fast fünf Millionen Einwohner. Edvard Beneš trat am 5. Oktober 1938 zurück und ging nach England ins Exil.

Er versuchte, den tschechoslowakischen Staat noch zu festigen, doch bereits am 15. März 1939 marschierte die deutsche Wehrmacht ein und es kam zur vollständigen Auflösung. Die Slowakei spaltete sich ab und erhielt eine deutschfreundliche Regierung, die Tschechei wurde zum „Reichsprotektorat Böhmen und Mähren“. Um der Auflösung des Staates entgegenzuwirken, gründete Edvard Beneš am 13. Juli 1940 eine tschechische Exilregierung, die den zunehmenden Widerstand gegen die deutsche Okkupation unterstützte. Im Exil verfasste er so genannte Dekrete, die den Umständen und Problemen in der Tschechoslowakei entgegenwirken sollten.


Sie sind heute unter dem Namen „Beneš-Dekrete“ bekannt und wurden später in das tschechische Rechtssystem integriert. Um die Aufstände gegen die deutsche Besatzung niederzuschlagen, wurde im Sommer 1941 der SS-General Reinhard Heydrich zum Reichsprotektor für Böhmen und Mähren ernannt. Der Ausnahmezustand wurde verhängt und es kam zu zahlreichen Verhaftungen und Exekutionen. Der von H. Himmler 1941 erlassene „Generalplan Ost“ zwang viele Tschechen, nach Sibirien auszuwandern, aber der Widerstand der Tschechen wurde immer stärker. Am 27.

Mai 1942 wurde Reinhard Heydrich ermordet. Als Vergeltungsaktion für seine Ermordung wurde das im mittelböhmischen Gebiet liegende Dorf Lidice komplett zerstört. Aufgrund der Aggression des Deutschen Reiches gegenüber dem tschechischen Volk stimmte das britische Kriegskabinett am 6. Juli 1942 einem „Transfer“ der deutschen Minderheiten nach dem Plan von Edvard Beneš zu. Auch einer Konfiszierung des deutschen Eigentums, die von der tschechischen Widerstandsbewegung verlangt wurde, wurde zugestimmt. Bereits ein Jahr später erhielt Beneš auch die Zustimmung Roosevelts bei einem Treffen in den USA, obwohl seine Berater meinten, dass man mit einer Abtretung von nur sechs Landstrichen und ohne Vertreibungen die Konflikte in der Tschechoslowakei lösen könnte.

Bei einer Unterredung mit Stalin am 12. Dezember 1943 äußert Beneš erstmals auch, dass er „einen slawischen tschechoslowakischen Staat frei von Deutschen und Magyaren schaffen möchte“. Demnach hatte er auch eine Aussiedlung der Magyaren im Sinn, die in Form eines Austausches gegen Slowaken aus Ungarn vor sich gehen sollte. Stalin erteilte ihm die Zustimmung der UdSSR, indem er eine Aussage des damaligen Außenministers Molotow bekräftigte, der bereits 1942 die Unterstützung der sowjetischen Regierung ausgesprochen hatte. Damit hatte Edvard Beneš die Zustimmung der drei Alliierten. 1944 arbeitete er einen Zehn-Punkte-Plan aus, der die Richtlinien für die Ausweisung der deutschen Bevölkerung enthielt.

Nach dem Einmarsch der sowjetischen Armee und der endgültigen Niederlage Nazideutschlands am 9. Mai 1945 entstand die Tschechoslowakei wieder als selbstständiger Staat. Die sudetendeutschen Gebiete und die Slowakei wurden wieder angegliedert und Edvard Beneš Staatspräsident. Die bisher und die in der Folge erlassenen Dekrete wurden als Grundlage der staatlichen Ordnung der Tschechoslowakei in die Verfassung integriert. Sie bilden seither einen festen Bestandteil derselben. Am 3.

Juli 1945 legte die Prager Regierung den alliierten Siegermächten einen Plan zur Vertreibung einer „großen Mehrheit“ der Deutschen und Magyaren vor, doch bereits im August des selben Jahres ordnete die tschechoslowakische Regierung die vollständige, restlose Vertreibung der Sudetendeutschen an. Das Potsdamer Abkommen vom 2. August 1945 legte unter anderem auch den Transfer der deutschen Minderheiten aus der Tschechoslowakei, aus Polen und aus Ungarn fest. Das von Edvard Beneš ausgearbeitete entsprechende Präsidialdekret erübrigte sich somit, die die Frage der deutschen Minderheit betreffenden „Beneš-Dekrete“ wurden aber vorwiegend für Maßnahmen wie die Enteignung, den Entzug der Staatsbürgerschaft und die Arbeitspflicht relevant.      Die Vertreibung der Sudetendeutschen  Aufgrund des international anerkannten Potsdamer Abkommens und der Beneš-Dekrete kam es in der ganzen Tschechoslowakei zu einer gewaltsamen Aussiedlung der Sudetendeutschen. Viele tschechoslowakische Staatsbürger sahen die Sudetendeutschen als Mithelfer der Nationalsozialisten an und als Mitverantwortliche für das Leid, das ihnen im Laufe des Krieges zugefügt worden war.

Es kam zu schweren Gewalttaten gegen die in der Tschechoslowakei lebenden Deutschen. Rund 40 000 von ihnen wurden getötet und rund 750 000 wurden Opfer der so genannten „wilden Vertreibungen“. Ende Mai 1945 führte das neu gebildete tschechoslowakische Militär in den Sprachinseln im Inland (z. B. Brünn/Brno und Iglau/Jihlava) oder auch in sprachlichen Mischgebieten flächendeckend antideutsche Plünderungs- und Vertreibungsaktionen durch. Die Vertreibungen waren meist mit langen Fußmärschen, Transporten in Viehwaggons, Beschlagnahmungen von Besitz und Wertgegenständen, Plünderungen, Raub, Totschlag und Mord verbunden.

Eines der bekanntesten Ereignisse der damaligen Vertreibung der Sudetendeutschen ist wohl der „Brünner Todesmarsch“, der sich Ende Mai 1945 zutrug. Bei dieser lokalen, grenznahen Vertreibungsaktion wurden etwa 25 000 Bewohner des Grenzgebietes aufgefordert, sich binnen weniger Stunden unter Mitnahme von 30 bis 60 kg Gepäck an einem Sammelplatz einzufinden, von wo sie dann über die Grenze nach Deutschland oder Österreich getrieben, teilweise gejagt wurden. Etwa 6 000 bis 9 000 Deutsche starben auf diesem 54 km langem Marsch. Insgesamt dürften zwischen 1945 und 1946 rund 1,2 Millionen Sudetendeutsche und andere Angehörige von nicht-tschechischen Nationalitäten in die westlichen, 800.000 in die sowjetischen Besatzungszonen Deutschlands und Österreichs abgeschoben worden sein. Zur Rechtfertigung dieser Massenvertreibungen und Morde an denen, die nicht tschechischer Abstammung waren, wurde am 8.

Mai 1946 ein Amnestiegesetz erlassen, das alle im Zeitraum von 1938 bis 1945 begangenen Verbrechen als „gerechte Vergeltung für die Taten der Okkupanten und ihrer Helfershelfer“ deklarierte. Auch unter der Führung der KPC (Kommunistischen Partei der Tschechoslowakei), die am 26. Mai 1946 unter Clement Gottwald die Mehrheit erreichte, gingen die Vertreibungen der Karpaten- und Sudetendeutschen sowie der Ungarn weiter. Ende 1946 waren bereits mehr als drei Millionen Ungarn und Deutsche entweder enteignet oder vertrieben. Als die KPC 1948 vollständig die Macht ergriff und die Tschechoslowakei nach sowjetischem Muster umgestaltete, waren fast alle Sudetendeutschen und Ungarn vertrieben. Nur ein kleiner Anteil aller Deutschen (rund 200 000 bis 250 000) wurde eingebürgert.

      Die relevanten Dekrete  Beneš erließ 143 Dekrete, von diesem beziehen sich nur die folgenden fünf auf die Vertreibung der Sudetendeutsche und der Magyaren.  Das Dekret Nr.5 vom 19. Mai 1945 über „die Ungültigkeit einiger vermögensrechtlicher Rechtsgeschäfte aus der Zeit der Unfreiheit und über die nationale Verwaltung der Vermögenswerte der Deutschen und Magyaren, der Verräter und Kollaborateure und einiger Anstalten und Organisationen.“Das Dekret entsprach den Forderungen der kommunistischen Partei, das Vermögen „von deutschen und magyarischen und sonstigen Bürgern der tschechoslowakischen Republik, welche die Nation verraten und aktiv die deutschen und ungarischen Okkupanten unterstützt haben“ zu konfiszieren. Alle Vermögensübertragungen, die nach dem 9.

September 1938 („Münchner Abkommen“) vorgenommen worden waren, wurden für widerrechtlich und ungültig erklärt. Ausnahmen gab es nur für Personen, die glaubhaft machen konnten, dass sie rassisch oder politisch verfolgt worden und dem „demokratisch-republikanischem Staatsgedanken der Tschechoslowakei treu geblieben“ waren. Insgesamt waren vier Wochen nach dem Erlass dieses Dekretes bereits 10 000 deutsche und ungarische Betriebe mit rund einer Million Beschäftigten staatlich-nationalen Verwaltern unterstellt.   Das Dekret Nr. 12 vom 21. Juni 1945 („Enteignungs-Dekret“) verfügte die entschädigungslose Enteignung des landwirtschaftlichen Besitzes inklusive der Gebäude und Einrichtungen „aller Personen deutscher und magyarischer Nationalität, ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit“ sowie gegenüber „Verrätern und Feinden der Republik“ und Unternehmen, die NS-Zielen gedient hatten.

In der Folge wurden rund 1 620 000 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche und rund 1 300 000 Hektar Wald ohne Entschädigungszahlungen enteignet.   Das Dekret Nr. 33 vom 2. August 1945 („Staatsbürgerschafts-Dekret) ordnete eine kollektive Aberkennung der tschechoslowakischen Staatsbürgerschaft für jene „tschechoslowakischen Staatsbürger deutscher oder magyarischer Nationalität“ an, die „nach den Vorschriften einer fremden Besatzungsmacht die deutsche oder magyarische Staatsangehörigkeit erworben“ hatten.   Das Dekret Nr. 71 vom 19.

September 1945 („Arbeitspflicht-Dekret) zwang Männer vom 14. bis 60. und Frauen vom 15. bis zum 50. Lebensjahr, denen die Staatsbürgerschaft nach dem Dekret Nr. 33 aberkannt worden war, zur Arbeitspflicht, um noch vor ihrer Aussiedlung zur „Beseitigung und Wiedergutmachung der durch den Krieg und die Luftangriffe verursachten Schäden, wie auch zur Wiederherstellung des durch den Krieg zerrütteten Wirtschaftslebens.

..“ beizutragen.   Das Dekret Nr. 108 vom 25. Oktober 1945 („Enteignungs-Dekret) konfiszierte alle beweglichen und unbeweglichen Vermögenswerte, die bis zum 25.

Oktober 1945 nicht auf Grundlage der vorherigen Nationalisierungsdekrete konfisziert oder entschädigungslos enteignet worden waren. Darunter fielen ehemals deutsche oder magyarische Industrie- und Gewerbebetriebe, Wohngebäude, Wohnungseinrichtungen mit dem gesamten Hausrat, Kraftfahrzeuge, Hotels, Gaststätten, Schulen, Krankenanstalten, Bäder- und Kureinrichtungen und sonstiges Gemeinschaftsvermögen, Kunstgegenstände oder die Prämienstände der Versicherungsanstalten.      Die Aussöhnung zwischen Deutschen, Tschechen und Slowaken  In Deutschland wurde 1954 die so genannte sudetendeutsche Landsmannschaft gegründet, um die Pflege heimatlicher Traditionen, gegenseitige Hilfe sowie Vertretung der Rechte und Interessen der sudetendeutschen Gruppen zu gewährleisten. Auch in Österreich wurde ein Verband der Volksdeutschen Landsmannschaften (VLÖ) im selben Jahr gegründet. Zudem wurde vom österreichischen Parlament ein Optionsgesetz beschlossen, wonach jeder volksdeutsche Heimatvertriebene die österreichische Staatsbürgerschaft annehmen konnte. Die Geschehnisse der Nachkriegszeit wurden lange Zeit verdrängt, da die Staaten meist mit dem Wiederaufbau beschäftigt waren.

Erst 1973 nahm Deutschland im Rahmen der damals neuen Ostpolitik auch mit der Tschechoslowakei Verhandlungen über Reparationszahlungen auf. Schwierigkeiten bereitete vor allem die Ungültigkeitserklärung des „Münchner Abkommens“ von 1938. Von der tschechoslowakischen Regierung wurde gefordert, das Abkommen für „ungültig von Anfang an“ zu bezeichnen. Für Deutschland wären Folgen staats- und privatrechtlicher Art nicht auszuschließen gewesen. Aus diesem Grund einigte man sich, das Abkommen für „nichtig“ zu erklären, um Folgen für Deutschland zu vermeiden. Als Gegenleistung wurde auch für die „Beneš-Dekrete“ keine Entschädigung gefordert.

Zwischen Österreich und der Tschechoslowakei kam es 1974 zur Aushandlung eines Entschädigungsvertrages. Es wurden rund 1,5 Milliarden Schilling an die in der Tschechoslowakei lebenden österreichischen Staatsbürger aus tschechoslowakischem Vermögen ausbezahlt. Die große Mehrheit der 3,2 Millionen Geschädigten in Österreich waren zu dieser Zeit jedoch noch tschechoslowakische Staatsbürger und bekamen somit kein Geld. Über weitere Reparationszahlungen wurde jedoch nicht verhandelt. Erst als 1990 der tschechoslowakische Staat durch die so genannte „Samtene Revolution“ vom kommunistischem Regime befreit und in die tschechoslowakische Föderative Republik umgewandelt wurde, kam es zu einer Wiederaufnahme der Verhandlungen über die Beneš-Dekrete. Eine unabhängige Historikerkommission wurde gegründet, die zum Ziel hatte, die Kenntnisse und das Verständnis der "gemeinsamen Geschichte" zu fördern.

Die Kommission setzte sich aus Historikern zusammen, die von den jeweiligen nationalen Fachverbänden vorgeschlagen wurden und trifft sich bis heute unter Beteiligung weiterer Wissenschaftler ein- bis zweimal jährlich zu Arbeitssitzungen. Diese Kommission hat das Ziel, die deutsch-tschechischen und die deutsch-slowakischen Beziehungen zu verbessern und Vorurteile auf beiden Seiten, die nach wie vor bestehen, zu beseitigen. Auch die Ablöse des „Prager Vertrages“ durch den Abschluss des „Vertrages über freundschaftliche Zusammenarbeit zwischen Deutschland und der Tschechischen Republik“ am 27. Februar 1992 diente zur Förderung der Aussöhnung zwischen Deutschen, Tschechen und Slowaken. Der Vertrag bestätigte die bestehenden Grenzen und sicherte der deutschen Minderheit in der ČSFR einen Minderheitenschutz zu. Auch nach Auflösung der tschechischen und slowakischen Föderation (ČSFR) am 1.

Jänner 1993 bestehen der Aussöhnungsvertrag und die Expertenkommission weiter. Ein Kulturzentrum mit dem Namen „Haus der Heimat“ wurde in Wien gegründet, um die Vertriebenen mit deutscher Muttersprache zu unterstützen und auf die damalige Situation aufmerksam zu machen. Um die Sudetendeutschen zu unterstützen, wurde am 14.März 2002 eine Vertriebenenstiftung ins Leben gerufen, wonach die österreichischen Bundesländer 3,3 Millionen Euro für die mit insgesamt 7,3 Millionen Euro dotierte Vertriebenenstiftung zur Verfügung stellten. Die restlichen vier Millionen Euro steuerte der Bund bei. 1997 kam es zur bis dato letzten Aussöhnungserklärung der tschechischen Republik an Deutschland.

Tschechien bedauert die Gewaltakte an Deutschen und Ungarn. Sie wurden als „im Widerspruch zu elementaren humanitären Grundsätzen und auch zu damals geltenden rechtlichen Normen“ stehend bezeichnet. Die Beneš-Dekrete wurden aber nicht für ungültig erklärt.      Der Beitritt Tschechiens zur EU  Die neu entstandene Tschechische Republik bemühte sich um einen schnellen Beitritt zur EU und zur NATO. Seit 1993, kurz nach dem Zerfall, war Tschechien bereits Mitglied des Europarates. Auch ein Assoziierungsantrag mit der EU und das NATO-Programm „Partnerschaft für den Frieden“ wurden im selben Jahr unterzeichnet.

Der deutsch-tschechische Vertrag über die „gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit“, der auch nach dem Zerfall der Tschechoslowakei weiterbestand, diente zur „Normalisierung“ und Versöhnung der beiden Länder. Doch die Frage der Sudetendeutschen blieb noch immer ungeklärt. Das Thema wurde erst in dem vom europäischen Parlament verabschiedeten „Posselt-Bericht“ über die Auswirkung der Osterweiterung auf die Bereiche Justiz und Inneres von 1998 wieder aufgegriffen. Darin wurde die Rechtstaatskriterien ausgearbeitet, die von den Kandidatenländern eingehalten werden mussten, um die Beitrittsgenehmigung der EU zu erhalten. Manche der Beneš-Dekrete wurden für widerrechtlich erklärt. Das Prager- Parlament äußerte sich 1999 zu den „Beneš-Dekreten“.

In der „Entschließung zum Bericht der Kommission über die Fortschritte der Tschechischen Republik auf dem Weg zum Beitritt“ hieß es wörtlich: „Das Europäische Parlament... fordert die tschechische Regierung im Geiste gleichlautender versöhnlicher Erklärungen von Staatspräsident Havel auf, fortbestehende Gesetze und Dekrete aus den Jahren 1945 und 1946 aufzuheben, soweit sie sich auf die Vertreibung von einzelnen Volksgruppen in der ehemaligen Tschechoslowakei beziehen.“ Auch von der SPÖ, der ÖVP und der FPÖ wurde in einem parlamentarischem Drei-Parteien-Beschluss die Aufhebung der umstrittenen Dekrete verlangt: „Die Bundesregierung wird ersucht, weiterhin im Verbund mit den anderen Mitgliedsstaaten und den Institutionen der Europäischen Union auf die Aufhebung von fortbestehenden Gesetzen und Dekreten aus den Jahren 1945 und 1946, die sich auf die Vertreibung von einzelnen Volksgruppen in der ehemaligen Tschechoslowakei und im ehemaligen Jugoslawien beziehen, hinzuwirken.“ Auch im Koalitionspakt der ÖVP und der FPÖ von 1999 wird die Aufhebung der Beneš-Dekrete zur Bedingung für den EU-Beitritt Tschechiens gemacht.

Tschechien reagierte mit dem Vorwurf an die österreichische Regierung, die Rechtskontinuität Tschechiens in Frage zu stellen. Der Vorsitzende der regierenden Sozialdemokraten, Vladimir Spidla, erklärte, es handle sich um eine Entscheidung des österreichischen Parlaments und betreffe deshalb lediglich die Regierung der Alpenrepublik. Spidla fügte hinzu: "Für mich ist entscheidend, dass die Dekrete nicht vom Himmel gefallen sind. Diese Entnazifizierungsgesetze sind Folgen des zweiten Weltkriegs. Ich halte es für schlichtweg unmöglich, ständig weiter darüber zu verhandeln." Viele Experten in Tschechien befürchten, dass das „Fundament“ der tschechischen Verfassung ins Wanken geraten würde, wenn einzelne Dekrete für ungültig erklärt würden.

Im August 2000 sprach sich der Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider (FPÖ) abermals gegen den Beitritt Tschechiens zur EU aus. Er bezeichnete die immer noch nicht aufgehobenen Beneš-Dekrete als „eklatanten Verstoß gegen die Prinzipien des Menschen- und Völkerrechts“ und kündigt an, dass Österreich sowohl wegen dem unsicheren Atomkraftwerk in Temelìn und der Beneš-Dekrete den EU-Beitritt Tschechiens blockieren werde. Die Sudetendeutsche Landsmannschaft forderte sogar die Rückgabe des konfiszierten Eigentums. Während der Eintragungswoche für das „Anti-Temelìn-Volksbegehren“ bezeichnete der tschechische Premierminister Miloš Zeman die Sudetendeutschen als „fünfte Kolonne Hitlers“, die an der „Zerstörung der Tschechoslowakei als einziger Insel der Demokratie in Mitteleuropa“ beteiligt gewesen sei. Damit sprach er sich auch gegen die 38 000 Personen aus, die sich in der Tschechoslowakei zur deutschen Minderheit zählten. In der Folge bat Bernd Posselt als Vorsitzender der Sudetendeutschen Landsmannschaft die tschechische Bevölkerung um Verzeihung für die Verbrechen, die von Sudetendeutschen im Zweiten Weltkrieg an Tschechen begangen worden waren.

An den "Schandtaten des verbrecherischen (NS-)Regimes" hätten sich Sudetendeutsche beteiligt, zitierten Prager Tageszeitungen aus einem Interview des tschechischen TV-Senders CT mit Posselt. Im Fall von Rückgabeforderungen an Prag könne er aber nicht für alle Sudetendeutschen sprechen, unterstrich Posselt. Im Namen seines Verbandes sprach er sich für „ein Recht auf Heimat“ und nicht für „ein Recht auf Eigentum“ aus. Die Beneš-Dekrete nannte er jedoch „rassistisch“, da die tschechoslowakischen Gesetze, die nach dem Krieg erlassen wurden, nicht nur durch die Verbrechen der Deutschen während des Krieges, sondern auch durch die Verbrechen der Ungarn an tschechoslowakischen Staatsbürgern entstanden waren. Doch das Prager Parlament erklärte in einer Resolution einstimmig, dass die Beneš-Dekrete „nicht anzweifelbar, unantastbar, und unveränderlich“ wären. Sie seien, laut Prager Parlament, als Folge der Niederlage des Nazismus entstanden.

Heute könnten daher, auf der Grundlage der damals realisierten Gesetze, keine neuen Rechtsverhältnisse entstehen. Auch die tschechischen Staatsbürger sprachen sich in einer Meinungsumfrage am 25. Mai 2002 zu 70% für die Beibehaltung der Beneš-Dekrete aus. Bei einem Treffen der Sudetendeutschen Landsmannschaft kritisierte CDU-Kanzlerkandidat Edmund Stoiber die tschechische Regierung: „Wer noch im Jahr 2002 Vertreibung und Entrechtung verteidigt, muss sich von den Europäern fragen lassen, wie europatauglich er ist.“ Zudem bezeichnete er die Anliegen der Heimatvertriebenen als nicht ausreichend von der Regierung vertreten. Innenminister Schily von der SPD legte der tschechischen Regierung zwar nahe, die Beneš-Dekrete aufzuheben, er sah jedoch keinen Zusammenhang mit dem Beitritt Tschechiens zur EU.

Bei einem Ausschuss im Europaparlament wurde das Thema Beneš-Dekrete noch einmal behandelt. Man kam zu dem Schluss, dass die Aufhebung essentiell sei, wenn die Dekrete dem europäischem Recht widersprechen. Im Ausschussbericht hieß es wörtlich: „Sollte die tschechische Rechtsordnung auf Grund der Dekrete noch immer diskriminierende Forderungen enthalten, so müssen diese vor dem Beitritt Tschechiens in die EU aufgehoben werden.“ Die Frage der Beneš-Dekrete wird zweifelsfrei noch weitere Generationen beschäftigen und auch nach dem Beitritt Tschechiens zur europäischen Union viele Diskussionen auslösen.           Anmerkungen: Text basiert auf der Chronologie des Buches Barbara Coudenhove-Kalergi/Oliver Rathkolb (Herausgeber): Die Beneš-Dekrete, Czernin Verlag, Wien 2002 Das Kapitel "Einige Relevante Dekrete" wurde größtenteils von der Internetseite https://www.modernpolitics.

at/europa/book2002/benes.htm am 20.02.03 übernommen

Suchen artikel im kategorien
Schlüsselwort
  
Kategorien
  
  
   Zusammenfassung Der Vorleser

   sachtextanalyse

   interpretation zwist

   Fabel interpretation

   literarische charakteristik

   interpretation bender heimkehr

   felix lateinbuch

   interpretation der taucher von schiller

   textbeschreibung

   charakterisierung eduard selicke
Anmerkungen:

* Name:

* Email:

URL:


* Diskussion: (NO HTML)




| impressum | datenschutz

© Copyright Artikelpedia.com