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  Die stadt im mittelalter

Die Stadt im Mittelalter   .oO°Oo*oO°Oo.   Referat von S. Bodenstein, P. Priedigkeit und M. Uhler 11LK Be-1 Geschichte Kurslehrer Hr.

Diehl      1. Stadt und Land im Mittelalter   1.1. Stadtentwicklung im Mittelalter   Im 12. und 13. Jahrhundert kam es in vielen Gebieten Europas zur Gründung von Städten.

Die ersten politisch und wirtschaftlich wichtigen Städte entstanden in Oberitalien und Flandern. Als mit den Kreuzzügen der Handel zunahm, blühten die alten römischen Städte wieder auf und es kamen neue hinzu. Städte wurden zu Handels- und Wirtschaftszentren und man gründete sie deshalb an Flussübergängen und Straßenkreuzungen, in der Nähe von Flussmündungen, bei Bischofssitzen, Burgen und Klöstern.   1.2. Unterschied zwischen Stadt und Land   Die Städte waren von den umliegenden Dörfern abhängig, da sie selbst keine Lebensmittel herstellten.

Dennoch übten die Städte eine außerordentliche Anziehungskraft auf die Landbevölkerung aus, denn die wirtschaftlichen Möglichkeiten waren in der Stadt erheblich besser. Die Stadt besaß einen Marktplatz für den Handel. Die Landbewohner konnten ihre Überschüsse aus ihrer Ernte auf dem Markt verkaufen oder gegen andere Waren eintauschen. Die Bauern durften nur in ihrer Bannmeile, die um jede Stadt gezogen wurde, Handel treiben. Dadurch entstand in den Städten eine Konzentration von Handel und Gewerbe mit einer wirtschaftlichen Beherrschung des Umlandes. Die Bürger auf dem Land hingegen waren ohne Gesetze, sie waren ihrem Grundherrn zu Abgaben und Frondiensten verpflichtet.

Der Mauerring der Stadt war ein wichtiger Bestandteil. Er hatte eine Doppelfunktion, zum einen umschloß er das Gemeinwesen und begründete damit Rechte und Pflichten der Bevölkerung. Dieses Recht galt nur innerhalb der Mauern, allenfalls in einem kleinen Umkreis des städtischen Territoriums. Zum anderen schützte die Stadtmauer vor möglichen Feinden, die gerade bei wachsendem Reichtum der Städte immer zahlreicher wurden.   1.3.

Die Bewohner der Städte   Die Bewohner einer Stadt wurden seit Ende des 11. Jahrhunderts Bürger genannt. Bürger waren Kaufleute und Handwerker und unterschieden sich durch ihre Rechtsstellung. Ein Bürger war persönlich frei und gehörte einem besonderen Stand an. Viele Einwanderer, die sich als Tagelöhner oder Dienstleute verdingten, sowie Arme, Bettler und Juden, zählten nicht zu Vollbürgern.   Gilden   Gilden sind genossenschaftliche Vereinigung von Personen eines Berufes oder Gewerbes zur gemeinsamen Vertretung und Förderung ihrer Interessen, zur gegenseitigen Schutz- und Hilfeleistung, aber auch zur Pflege der Geselligkeit (z.

B. Kaufmannsgilden oder Handwerksgilden/Zünfte). Gilden erlangten politischen Einfluss und Monopolstellung im Handel und Gewerbe, sie hatten politischen Einfluss in den Stadtverwaltungen. Kaufleute, die kein Mitglied einer Gilde waren, unterlagen zahlreichen Einschränkungen.   Zünfte   Zusammenschluss von Handwerkern einzelner Gewerbe um ausreichende und gesicherte Einkünfte zu erzielen. Die Zunftregeln sichern das wirtschaftliche Interesse der einzelnen Zünfte (Schutz vor Konkurrenz, fachliche Anerkennung, Sicherheit im Alter) Zünfte waren die Wirtschaftsmacht sie hatten die Monopolstellung bestimmte Preis, Qualität, Produktionsmengen festzulegen.

    3. Recht und Herrschaft in den mittelalterlichen Städten   3.1. Markt- und Stadtrecht   Das mittelalterliche Stadtrecht gestattete den Bürgern eigene Behörden (Bürgermeister, Stadtrat und andere) zu wählen. Der Rat oder ein bestimmtes Stadtgericht beurteilte Streitigkeiten unter den Bürgern. Dieses Recht galt bis ins 19.

Jahrhundert und umfasste Gewohnheits-, Kaufmanns- und Marktrecht. Das Marktrecht wurde vom Stadtherrn verliehen, der den Bürgern weitgehende Selbstverwaltung zugestand. Genaue Kontrollen und exakte Vorschriften in Sachen Qualität, Preis und Größe waren gängig. Man hatte amtlich genormte Längenmaße an Häuserwänden rund um den Marktplatz, in Wien zum Beispiel sieht man noch heute diese Maße an der Mauer des Stephansdomes. Die ältesten Stadtrechte in Österreich wurden an Wien (1198) und an Enns (1212) verliehen. Die Stadt verdiente an den Gerichtsgebühren und an den Zöllen, die an den Stadttoren erhoben wurden.

  3.2. Wahlrecht   Wahlrecht war auf Vollbürger beschränkt, das Passive auf wohlhabende, „ratsfähige“ Familien. Dem Rat standen städtische Beamte zur Verfügung. Die Bürger wurden in 2 Gruppen geordnet, die Patrizier (reiche Kaufmänner und alteingesessene Grundbesitzer) und kleine Handwerker und Kleinhändler. Anfangs hatten die Patrizier die einflussreichste Rolle in der Stadtverwaltung.


Sie entschieden über politische Fragen, sowie über Steuern, Löhne und Preise. Da die Patrizier eine Regierungsbeteiligung der Kleinhändler ablehnten, kam es zu Bürgerkriegen, die die Zünfte für sich entschieden und somit in den Stadtrat aufgenommen wurden. Unselbstständige Handwerker und Lohnarbeiter hatten jedoch weiterhin keine politischen Mitspracherechte.   Herrschaft   Der Stadtherr, meist ein Adliger, hatte das Recht all jene zu bestrafen, die Unruhe stifteten. Er kassierte die Steuern und hatte Hoheitsrechte, das heißt, er durfte über die Vorgänge in der Stadt bestimmen. Ab dem 12.

Jahrhundert kam es in einigen Städten zur Selbstverwaltung.   An der Spitze stand der Stadtrat, der seine Sitzungen im Rathaus abhielt. Im Rathaus befanden sich auch die Kerkerzellen und der Pranger. Die Aufgaben des Rates umfassten die Sorge um die städtischen Wehranlagen, die Erhebung von Steuern, Überwachung von Handel und Verkehr und die Überprüfung von Maß und Gewicht, bei größeren Städten auch den Abschluss von Bündnissen. Dem Rat stand die niedere Gerichtsbarkeit zu.

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