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  Hexenverfolgung

Hexenverfolgung   Entstehung der Hexenverfolgung Die Hexenverfolgung ist eine Folge des Aberglaubens. Sie erreichte ihren Höhepunkt während der Inquisition im Mittelalter. Der Begriff Hexe leitet sich wahrscheinlich vom germanischen Wort "hagazussa" her, was soviel bedeutet wie "Hagfee/Hackenfee oder Zaunreiterin". Der Ursprung des Hexenglaubens reicht bis in die Frühgeschichte zurück (Edda). Frühgeschichte Im frühgermanischen Hexenglauben wurden Hexen gemieden, aber nicht verfolgt. Man hielt sie für Diener von Göttern und Geistern.

Diese magischen Vorstellungen über Hexen gelangten von den Akkadern über die Babylonier und Perser nach Europa, wo sie später den antiken, germanischen und christlichen Hexenglauben beeinflussten. Antike In der Antike finden wir reiche Belege für den Glauben an Hexen. Die griechische Göttin Hekate galt als unheimliches Wesen, dem zu magischen Zwecken Hunde geopfert wurden. Hunde wurden als Tiere mit Beziehung zum Unterirdischen und Gespenstischen aufgefasst. Hekate galt als Schutzpatronin von Zauberinnen wie Medea und war Urbild der Hexe. Die antike lateinische Literatur spricht von Hexen als "Nachteulen, vampirischen Kinderräuberinnen, Giftmischerinnen und Wetterhexen".

Bei allen Hexen der Antike fehlt jedoch das Element des Satanismus, dass ein Spezifikum der jüdischen und christlichen Tradition ist. Die Bibel Für die abendländische Hexenverfolgung hatte die Bibel eine wichtigere Bedeutung. Die darin enthaltene Vorschrift: "Eine Hexe sollst du nicht am Leben lassen.", gab der Auffassung, dass Hexen zu verfolgen und hinzurichten seien, gewissermaßen die Autorität göttlichen Auftrags. Das Mittelalter Durch große Theologen, wie der hl. Augustinus(354-430) oder Thomas von Aquino(1224-1274) wurde die Dämonenlehre ausgeformt und mit bodenständigen Zauberglauben in Zusammenhang gebracht.

Thomas von Aquino glaubte, dass der Teufel mit Zulassung Gottes Herr über einen dämonischen Staat sei und mit Zauberern und Hexen in der Gestalt von "Incubus"(männlicher Nachtdämon) und "Succubus"(weiblicher Nachtdämon) in geheimen Versammlungen Unzucht treibe(=Hexensabatt). Die Theorie eines Bündnisses mit dem Satan und der Abfall von Gott wird dadurch zur Basis künftiger, wissenschaftlicher Abhandlungen über die Hexerei. Juristen und Theologen bauten ihn mit dem Apparat wissenschaftlich argumentierter Gelehrsamkeit immer weiter aus - mit Zitaten aus der Bibel und der antiken Literatur, mit Textstellen aus den Schriften der Kirchenväter und mit Hinweisen auf die Auffassung des Thomas von Aquino. Die Hexen, wird am Ende des Mittelalters geschrieben, hätten dem Christentum abgeschworen und sich freiwillig in die Gewalt des Satans begeben. Diese von Theologen und Juristen konzipierte Hexenlehre übernahmen nun auch die Inquisitoren und verschmolzen sie mit der Ketzerei. Anfänge der Ketzerinquisition Der Beginn der Unterdrückung häretischer Lehren durch eine speziell dafür geschaffene Gerichtsorganisation, eben die Inquisition, wird auf 1184 datiert.

Ursprünglich lag die Zuständigkeit für die Ketzerverfolgung beim Bischof. Papst Lucius III. ließ auf dem Konzil zu Verona verkünden, dass alle Ketzer von den Bischöfen verurteilt und exkommuniziert werden sollten. Der anwesende Kaiser Friedrich Barbarossa versprach, bei der Verfolgung der Ketzerei zu helfen, und verfügte im folgenden Jahr, dass jeder, der nicht innerhalb eines Jahres die kirchliche Freisprechung (Absolution) erlangen könnte, der Reichsacht verfallen würde. Da die Ketzerei nun ein immer größeres Ausmaß annahm, kam es Ende des12. Jahrhunderts zur Einsetzung von sogenannten Legaten von Seiten des Papstes.

Innozenz III. verordnete, dass jeder Bischof einen Archidiakon durch seine Diözese reisen lassen muss, um an allen verdächtigen Orten Ketzer zu verfolgen. Auch wurden Bischöfe, die sich in der Verfolgung der Ketzerei nachlässigt zeigten, abgesetzt. Die mit der Ketzerverfolgung beauftragten Bischöfe wurden von den päpstlichen Legaten beaufsichtigt. Doch der erhoffte Erfolg blieb aus. Bis zum Anfang des 13 Jahrhunderts hatten sich in Südfrankreich, Oberitalien und Deutschland verschiedene eigenständigen Kirchenorganisationen gebildet, die immer erfolgreicher für die Rückkehr zu den Lehren des Urchristentums warben.

Schließlich reif Innozenz III. zum Katharerkreuzzug (Albigenserkreuzzug 1209-1229) auf, dem ersten Kreuzzug gegen Christen. Die Kreuzzugideologie mit ihren Losungen "Befreiung des Heiligen Grabes aus den Händen der Ungläubigen" verhüllte den Kern der Züge. Das Papsttum wollte seinen weltlichen und geistlichen Einfluss in Europa und im Orient ausbauen und die seit 1054 von Rom getrennte Ostkirche eingliedern. In diesem Kreuzzug traten jedoch die materiellen Interessen, von denen die gesamte Kreuzzugsbewegung getragen war, besonders klar zutage. Deutlicher konnte das skrupellose Machtstreben der Kirche nicht offenbart werden, zumal sich Innozenz auch in die Thronkämpfe zwischen Staufen und Welfen nach recht unchristlichen Gesichtspunkten einmischte.


1215 drohte er allen Fürsten, die in ihren Ländern Ketzer duldeten, nicht nur die Exkommunikation, sondern auch die Einziehung ihrer Besitzungen an, als wenn der Papst oberster Lehnsherr wäre. Zwischen 1220 und 1232 wurde der "Sachsenspiegel", dass älteste und bedeutenste Rechtsbuch des Mittelalters, aufgezeichnet. Darin hieß es: "Ein Christ, der sich von seinem Glauben lossagt und mit Zauber oder Gift umgeht, soll auf dem Scheiterhaufen verbrannt werden." Im Ober- und Niederdeutschen bedeutete das Wort "Ketzer" soviel wie "christenman" der "ungläubig" ist, und wurde sehr eng im Zusammenhang mit Zauberei und Giftmischerei verwendet. Es handelte sich also um Personen, die als Religionsschänder angesehen und entsprechend hart bestraft wurden. In der ersten Hälfte des 13 Jahrhunderts entriss Papst Gregor IX die Inquisition den Bischöfen.

Diese wurde ein rein päpstliches Institut. Übertragen wurde diese Aufgabe den Dominikanern, wofür wahrscheinlich deren Loyalität gegenüber dem Papst und ihr religiöser Fanatismus die Gründe waren. Zur gleichen Zeit kam es unter Friedrich II. zu einem Erlass der Blutgesetze, in denen Ketzerei als Majestätsverbrechen eingestuft wurde. Sie wurde durch den Feuertod bestraft. Unter ihm kam es zur aktiven Mithilfe von Seiten der weltlichen Gewalt bei der Verfolgung und Bestrafung von Ketzern.

Jetzt standen auch die Landesherren unter der Gewalt der Inquisitoren. So mussten sie ihnen zum Vollstrecken der Urteile einen Kerker und einen Scheiterhaufen bauen und einen Henker stellen. Taten sie das nicht, so wurde der Kirchenbann über sie verhängt. Konnten sie sich von diesem nach einem Jahr nicht befreien, so verfielen sie selber der Inquisition. Dabei wurde allmählich der Akkusationsprozess durch den Inquisitionsprozess ersetzt. Der Akkusationsprozess war für die Hexenverfolgung kein geeignetes Instrument mehr, da dieser dem altgermanischen Prinzip: "Wo kein Kläger, da kein Richter" beruhte, d.

h. wenn der Ankläger die Schuld des Angeklagten vor Gericht nicht beweisen konnte, wurde dieser bestraft. Besonders verhängnisvoll hat sich auch in Deutschland ausgewirkt, dass Papst Innozenz IV. im Jahre 1252 die Folter zum festen Bestandteil des Inquisitionsprozesses machte. Historisches Umfeld des Hexenhammers Bis ins 15 Jahrhundert waren Hexenverfolgungen im französischen und italienischen Alpenbereich üblich. Dann verbreiteten sie sich im deutschen Raum.

Förderer der Hexenverfolgung waren Heinrich Institoris und Jakob Sprenger. Als Prior des Dominikanerklosters engagierte sich Institoris als Inquisitor in Oberdeutschland. Er war ein fanatischer Gegner der Hexen und Zauberer. Im Jahre 1484 erreichten Sprenger und Institoris von Papst Innozenz VIII einen Erlass, der ihnen die alleinige Zuständigkeit für die Hexenverfolgung in großen Teilen Deutschlands und Österreichs erteilte. Dieser päpstliche Erlass wird auch "Hexenbulle" genannt. Diese Bulle ist der erste Beleg aus Rom, der Hexerei als ketzerische Realität bezeichnet und deren Verfolgung rechtfertigt.

Somit konnten sie gegen Verdächtige mit Einkerkerung und anderen Strafen nach eigenem Gutdünken vorgehen. Hexenhammer 1487 veröffentlichten Institoris und Sprenger auf Ersuchen des Papstes Innozenz VIII den "Hexenhammer", das Handbuch für Hexenprozesse. Sie gingen davon aus, dass mangelnder Glaube an Hexerei als Ketzerei zu gelten habe. Im "Hexenhammer" wurde ein extrem feindliches Frauenbild dargestellt, das auch ein Produkt einer langen Tradition einer patriachalichen Männerwelt und den persönlichen Wahnvorstellungen der Autoren entspricht. Der "Hexenhammer" bewirkte eine verstärkte Verfolgung der Frau, aber auch die Verlagerung der Prozesse von der geistlichen auf die weltliche Justiz. Die ungeheure Wirkung dieses Buches hängt auch mit seiner weiten Verbreitung zusammen, die durch die neue Kunst des Buchdruckes begünstigt wurde.

Bis 1669 wurde der "Hexenhammer" 29 mal aufgelegt und somit ein wichtiges Instrument der Hexenprozesse und Ketzerverfolgung. Motive Dafür gab es eine Reihe von Motiven: - der herrschende Teufels- und Dämonenglaube -Gefährdung der katholischen Lehre -wirtschaftliche Motive(Geldgier) -machtpolitische Motive -persönliche Motive(Hass, Angst, Neid)   Herausragende Beispiele für diese Motive sind z.b.: -der Templerorden in Frankreich Nach außen hin sollte es in diesem Fall den Anschein haben, dass der Orden aufgrund von Teufelsverehrung, Sodomie und Blasphemie angeklagt wurde, doch es war unschwer zu erkennen, dass der eigentliche Grund für das Verfahren der Wunsch König Phillips IV war, das ungeheure Vermögen des Templerordens an sich zu reißen. Zusammenfassend ist der Prozess  gegen den Templerorden ein besonders gutes Beispiel dafür, wie schnell und vor allem einfach zu jener Zeit ein Prozess zustande kam. Alles was es dazu braucht war ein Kläger und ein Opfer.

Beweise waren Nebensache. -Jeanne d'arc in Frankreich Sie stellte sich während des Hundertjährigen Krieges, im Glauben an eine göttliche Berufung, an die Spitze der nationalen Bewegung gegen die in Frankreich drohende Unterwerfung durch England. Sie befreite 1429 Orleans und fügte den Engländern eine Reihe von Niederlagen zu. Im selben Jahr erzwang sie die Krönung Karl VII in Reims. 1430 wurde sie durch Verrat von den Burgundern(Verbündete der Engländer) gefangengenommen und für eine hohe Geldsumme an England ausgeliefert. Vom französischen Hof im Stich gelassen, wurde sie nach einem Prozess in Rouen unter Leitung des Bischofs von Beauvais wegen Hexerei und Ketzerei verurteilt und verbrannt.

-Galileo Galilei in Italien -Machte astronomische Entdeckungen -als Anhänger des kopernikanischen Weltbildes geriet Galilei in offenen Gegensatz zur katholischen Kirche -1616 von der Inquisition ermahnt -1633 öffentlicher Widerruf seiner Entdeckungen -unter Hausarrest gestellt -Kristina Schwaingerin -Landeck -Kläger: Dorothea Höprantin -Anklage wegen Gesundheitsschädigung der Klägerin -durch Folter weitere angebliche Taten gestanden Prozess Durch sogenannte Hexenausschüsse sollten Zauberer und Hexen aufgespürt und angezeigt werden. Da die Mitglieder der Hexenausschüsse reiche Vergütung vom Besitz der Beschuldigten empfingen, stellte sich der notwendige Fanatismus ein. Ein Prozess konnte gegen jede Person, egal welchen Standes auf Grund von Indizien eröffnet werden. Als Indizien galten: Übler Ruf, Verwandtschaft mit bereits hingerichteten Hexen, rasch zunehmender Wohlstand, unvermutete Heilung bei Krankheiten, Kenntnisse über Heilkräuter u.ä. usw.

Auch wer verdächtige Personen nicht nennen konnte oder wollte, war vom Prozess bedroht. Denunzianten wurden oft reich belohnt und blieben anonym. Als Mittel der Beweisführung wurde dann meist die Folter angewendet, insbesondere gegen Frauen. Wurden während der Folter weitere Namen genannt, konnte sofort ein neuer Prozess gegen diese Personen eröffnet werden, selbst wenn anschließend widerrufen wurde. So konnten Prozesse über Jahre dauern. Für den Ablauf der Folter gab es genaue Leitfäden: Untersuchung der Inquisition auf Amulette u.

ä. als Zeichen des Bösen, Leberflecken, Muttermale usw., sog. Hexenmale   Hexenproben: Wasserprobe, Hexenwaage, Nadelprobe, Tränenprobe   Foltermethoden: Daumenstock, Spanische Stiefel, Expansion, Elevation   Blieb die Folter erfolglos, versuchte der Richter die Angeklagten zu einem "freiwilligen Geständnis" zu bringen. Blieb das gewünschte Ergebnis aus, wurde die Folter "fortgesetzt", Wiederholung war nicht erlaubt. Auch durch falsche Versprechungen versuchte man ans Ziel zu gelangen.

Meist wurden die Angeklagten doch weiterhin in ein Castrum (Hexenturm) gesperrt. Nach diesen Torturen waren die Opfer meist schon in den Wahnsinn getrieben und glaubten oft selbst an die nachgesagten "Taten". Blieb die Angeklagte standhaft, wurde sie zu lebenslanger Haft verurteilt, legte sie jedoch ein Geständnis ab, wurde sie verbrannt. Urteil und Bestrafung Waren Verhöre, Proben und Folter durch ein "freiwilliges Geständnis" endlich abgeschlossen, kam es zum Urteilsspruch. War das Verfahren über die ersten Stadien der Folterung hinausgegangen, war ein Freispruch so gut wie ausgeschlossen. Wurden Gefolterte freigelassen, so mussten sie die Urfehde schwören, d.

h. sie mussten geloben, dass sie keine Rache an der Obrigkeit ausübten. Wurden die gefolterten Menschen freigelassen, so hatten sie keine Chance wieder am normalen Leben teilzunehmen, da sie erhebliche Prozesskosten tragen mussten und oft von ihren Familien aus Angst gemieden wurden. Der Ketzerei schuldig gesprochene Menschen wurden zum Richtplatz geführt. Ihnen wurde noch einmal die Anklageschrift vorgelesen und dann wurden sie bei lebendigem Leibe verbrannt. Als Linderung der Strafe galt es, wenn man die Angeklagten zuerst enthauptete oder erdrosselte.

Sollte die Strafe verschärft werden, ließ man ihnen vor der "Einäscherung" eine Hand abschlagen oder mit glühenden Zangen foltern. Bei Verurteilung wegen Zauberei folgte die Konfiskation des Vermögens, laut Artikel 218 der Carolina (=Halsgerichtsordnung) von Karl V. Die Gegner Die ersten Gegner der Hexenverfolgung traten am Anfang des 16 Jahrhunderts auf. Zu ihnen zählte der florentiner Rechtsgelehrte Giovanni Francesco Ponzinibius. Ihm wurde aber keine Beachtung geschenkt. Cornelius Aggripa veröffentlichte 1531 sein Werk "De Occulta Philosophia" und wurde daraufhin für ein Jahr im Kerker eingesperrt.

Cornelius Loos verfasste ein aufgeklärtes Buch über die erlebte Hexenverfolgung in Trier. Er wurde in einem Kloster inhaftiert und starb während der Gefangenschaft. Auch Dietrich Flade, der sich gegen den Hexenwahn richtete, wurde 1589 hingerichtet. Im 17 Jahrhundert versuchten Jesuiten die Hexenverfolgung zu mäßigen. Adam Tamer galt unter den Jesuiten als Autorität im Gebiet der Moraltheologie. Friedrich Spee, als Verfasser der "Cautio Criminalis" und Beichtvater von zum Tode verurteilten Hexen, war gegen die Tatsache, dass die Verfolger sich immer auf die Heilige Schrift beriefen.

Er war für christliche Nächstenliebe. Er führte in seinem Werk "Recta Ratio" einige Missstände an, z.b. dass Richter Leute aus finanziellen Gründen verurteilten. Die Aufklärer richteten sich nicht nur gegen den politischen Absolutismus sondern auch gegen religiöse Intoleranz. Die Naturwissenschaftler machten während dieser Zeit große Fortschritte und konnten nun einige Erscheinungen erklären.

Am Ende des 17 Jahrhunderts nahmen die Zahlen der Hexenprozesse zwar stetig ab, aber sie währten noch bis ins 18 Jahrhundert hinein. Maria Theresia ordnete 1766 an, dass in den österreichischen Erblanden kein Prozess wegen Hexerei oder Zauberei mehr angestrebt werden dürfte, denn für sie war Hexerei nur Betrug, Wahnwitz und Sinnesentrückung. Auch die Hexenprozesse außerhalb Österreichs nahmen ständig ab. 6 zeitlichen Phasen der Hexenprozesse 1.Phase: 1300-1330 -Es gab nur wenige Prozesse(1 Prozess/Jahr) -Hälfte in Südfrankreich -politische Gründe -2/3 waren prominente geistliche und weltliche Persönlichkeiten -Bsp: Templerorden   2.Phase: 1330-1375 -erste Prozesse im deutschen Reich -auf kleinere Personenkreise bezogen -in Toulouse wurden 1000 Menschen angeklagt und 600 abgeurteilt   3.

Phase: 1375-1435 -zwei Änderungen -Personenzahl wuchs -Vorwurf der Teufelsverehrung gewann an Bedeutung -Hauptregion Schweiz   4.Phase:1455-1460 & 1480-1485 -Verfolgungsrate besonders hoch -Prozesse breiteten sich nach England und Italien aus   5.Phase: 16. und 17. Jahrhundert -nach Erscheinen des Hexenhammers konzentriert sich Verfolgung auf Frauen -Verschiebung der Gerichtskompetenz(geistlich zu weltlich) -überall in Europa Verfolgungen, außer in Schweden und in Ländern der griechisch orthodoxen Kirche -punktuelle Spitzen in den Jahren 1590, 1630, 1660 -meisten Opfer zu beklagen(circa 1.000.

000 Menschen)   6.Phase Ende des 17. und 18. Jahrhunderts -Hexenprozesse nehmen überall ab Die letzte Hinrichtung in England: 1684 Die letzte Hinrichtung in Frankreich: 1745 Die letzte Hinrichtung im Deutschen Reich: 1775 Die letzte Hinrichtung in der Schweiz: 1782 Die letzte Hinrichtung in Polen: 1792   Begriffserklärungen:   Inquisition: - (lat. "Untersuchung") im 13 Jahrhundert gegründete Gerichtsorganisation der katholischen Kirche gegen religiös Abtrünnige ("Ketzer"), seit 1232 den Dominikanern bzw. Franziskanern übertragen                         - arbeitete oft mit Methoden des psychischen und physischen Zwanges (seit 1252 Anwendung der Folter)   Hexe: - im Volksglauben, in Märchen und Sagen à alte, kräuterkundige, über Zauberkräfte verfügende Frau - der schon im germanischen Brauchtum mit einheitlichem Inhalt verbundene Begriff (hagazussa, eigentlich "Zaunreiterin") erhielt durch die Theologie der mittelalterlichen Kirche eine neue Bedeutung (Frauen und Mädchen würden durch Teufelspakt zu Hexen)   Edda: - isländische Sammlung von germanischen Spruchdichtungen, Heldensagen und Göttergedichten im 10.

/13. Jahrhundert   Hexensabatt: - nach mittelalterlichen Vorstellungen ein Treffen der Hexen mit dem Teufel, meist am 1. Mai (Walpurgisnacht), z.B. auf dem Brocken (Harz), Köterberg (Weser), Fichtelberg oder Heuberg (Schwaben) - Hexen pflegen auf Gabeln, Besen, Hunden u ä zu reiten, dem hofhaltigem Teufel zu huldigen und nach Tänzen und Vergnügen mit dem Buhlteufel erhielten sie vor dem Abflug Hexenpulver und -salben   Ketzer: - (ital., gr.

"rein") Personen oder Personengruppen, deren Anschauung von den jeweils herrschenden kirchlichen Glaubenslehren abwichen   Häresie:- gr., Abweichung, Abfall vom offiziellen kirchlichen Dogma, "Ketzerlehre", Irrlehre                  - enthält oft klassenbedingte Kritik an Religion und Kirche sowie sozial utopische Elemente   Häretiker: - ein Getaufter, der eine Häresie vertritt   Konzil: - lat. "Zusammenkunft", "Versammlung"             - Kirchenversammlung (Synode) - einberufen zur Beratung wichtiger kirchliche Fragen, besonders in der römischen katholischen Kirche   Reichsacht: - in der mittelalterlichen Feudalgesetzgebung seit der fränkischen Zeit durch den König ausgesprochene Ächtung; lieferte den Gebannten der bußlosen Tötung durch jedermann aus   Legat: - päpstlicher Vertreter in diplomatischen oder kirchlichen Sondermissionen   Archidiakon: - Würdenträger der kathol. Kirche - betraut mit Verwaltungsaufgaben   Diözese: - Bistum, Amtsbereich eines katholischen Bischofs   Katharer: - Anhänger einer christlichen asketischen Lehre mit antifeudalen Zügen, die sich seit dem 10 Jahrhundert von der Balkanhalbinsel über Süd-, West- und Mitteleuropa, besonders Frankreich ausgebreitet                     - 13./14. Jahrhundert durch Albigenserkriege und Inquisition ausgerottet   Albigenser: - die um die Stadt Albi konzentrierten Anhänger der mittelalterlichen Sekten der Katharer in Südfrankreich                         - durch die Albigenserkreuzzüge (1209/29) und die Inquisition fast völlig ausgerottet.

  Waldenser: - von Petrus Waldes um1176 in Lyon gegründete religiös - soziale Laienbewegung                     - erstrebten Gemeinschaftsleben nach urchristlichem Vorbild                     - von der Inquisition verfolgt;                     - 1532 reformiert                     - Reste noch heute in Norditalien, im Süden Deutschlands und in den USA.                     - Theologische Fakultät der Waldenser exsistiert in Rom . Exkommunikation: - Kirchenbann; in der katholischen Kirche eine Kirchenstrafe, durch die ein Getaufter wegen schwerer äußerer Vergehen von der Gemeinschaft der Gläubigen und damit von ihren Rechten (besonders Sakramentsempfang und Begräbnis) ausgeschlossen wird - durch Reue und Buße besteht die Möglichkeit der Kirchenbannaufhebung   Sachsenspiegel: - zwischen 1215 und 1235 von dem anhaltinischen Ritter Eike von Repgow verfasste Zusammenstellung des deutschen Land- und Lehnrechts,                             - ältestes und bedeutenstes deutsches Rechtsbuch,                             - Vorbild des Deutschenspiegels und des Schwabenspiegels   Halsgerichtsordnung: - Bezeichnung für einige Straf- und Strafprozessgesetze des 15 und 16 Jahrhunderts, z.B. die Nürnbergische Halsgerichtsordnung und die Bambergische Halsgerichtsordnung   Blasphemie: - (gr) Lästerung - Verächtlichmachung von Personen, Überzeugungen u.a.

, allg. die Verehrung genießen, bes. die sog. Gotteslästerung   Sodomie: - [nach der bibl. Stadt Sodom] -          Geschlechtsverkehr von Menschen mit Tieren  

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