Bismarck und der Kulturkampf
Reichskanzler Otto von Bismarck Û Katholizismus (® Zentrumspartei)
(Protestant) Papst Pius IX.
Liberale Bewegung Reichstagsabgeordneter Ludwig Windthorst
„Kanzelparagraph“ (10.12.1871):
verbietet den Geistlichen, ihr Amt zu politischen Zwecken zu missbrauchen
Schulaufsichtsgesetz (11.3.1872):
legt Aufsicht über alle öffentlichen und privaten Schulen in staatliche Hände
Obligatorische Zivilehe (9.
3.1874):
Eheschließungen, Geburten und Todesfälle müssen von Standesbeamten beurkundet werden
Þ bis heute bestehende Gesetze
„Kampfgesetze“:
Jesuitengesetz (1872; erst 1917 wieder aufgehoben):
Verbietet den Orden der Jesuiten im Reichsgebiet
„Maigesetze“ (1873):
schreiben z. B. eine wissenschaftliche Ausbildung und ein Staatsexamen für Geistliche vor
Brotkorbgesetz (1875):
Sperrt staatliche Zuschüsse Preußens an die katholische Kirche
Klostergesetz (1875):
Verbietet alle katholischen Klostergemeinschaften, die nicht der Krankenpflege dienen
Widerstand der katholischen Kirche:
Gründung von Vereinen und Zeitungen
Papst Pius IX. erklärt Kampfgesetze für ungültig (à droht mit Exkommunikation)
Außerdem:
keine internationale Unterstützung von Seiten der katholischen Länder Italien Österreich, Belgien
Reichstagswahlen 1874: Zentrumspartei kann ihre Sitze im Reichstag von 63 auf 91 erhöhen
Attentat auf Bismarck am 13. 7.
1874, verübt von einem jungen Katholiken aus Empörung über den Kulturkampf
Fazit: Bismarck hat durch seine rechtsstaatlich fragwürdigen Kampfgesetze den Katholizismus in Preußen nicht geschwächt, sondern das Gegenteil erreicht.
Reaktion Bismarcks:
Nach Ableben Papst Pius IX. im Jahr 1878 schrittweise Versöhnung mit dem Vatikan
Aufhebung der meisten Kampfgesetze in der zweiten Hälfte der 80er Jahre
Þ Nicht ohne Hintergedanken: Er brauchte die Unterstützung der Kirche und des Zentrums im Kampf gegen die Sozialistische Arbeiterpartei (à „Schaukelstuhlpolitik“)
Referat: Julia Marold, 06. 12. 2000: Grundkurs GeschichteBismarck und der Kulturkampf Einige unserer heutigen Gesetze, die für uns selbstverständlich sind, kommen schon aus der Anfangszeit des Deutschen Reichs.
Damals begann der Reichskanzler Otto von Bismarck schon 1871 - im Jahr der Reichsgründung – damit, den politischen Einfluss der katholischen Kirche systematisch einzuschränken.
Doch die Fragen der Beziehungen zwischen Staat und Kirche durchzogen schon das gesamte 19. Jahrhundert, schon seit der Säkularisation zu Beginn unter Napoleon. Dabei geriet der durch Papst Pius vertretene Ultramontanismus in immer stärkeren Konflikt mit dem bürgerlichen Fortschrittsoptimismus in der beginnenden Industrialisierung und der Liberalisierung seit der Revolution 1848 („ultra montes“ = jenseits der Berge/Alpen à Rom è streng päpstliche Gesinnung). Im „Syllabus errorum“ (d. h. Verzeichnis der Irrtümer) von 1864 reagierte der Vatikan auf die liberale Bewegung und zählte die Hauptsünden des Jahrhunderts auf: Darunter wurden neben dem Liberalismus auch die Auffassung genannt, der Staat sei die Quelle allen Rechts.
Außerdem wurde die Unterordnung der wissenschaftlichen Forschung unter die kirchliche Autorität verlangt. Schließlich wurde auf dem Ersten Vatikanischen Konzil 1870 dann die Unfehlbarkeit des Papstes verkündet und damit auch die Forderung, die Kirche dem ganzen Staat überzuordnen. Die erst 1870 gegründete Partei des Katholizismus, die konfessionelle Zentrumspartei, fühlte sich dadurch in ihrer Opposition zur Politik Bismarcks – der ihrer Meinung nach das protestantische Preußen bevorzugte – gestärkt. Deshalb sah Bismarck im Zentrum eine Gefahr für sein Lebenswerk – die gerade erst blutig erstrittene Einheit des noch jungen Reiches.
Aus diesem Grunde und weil er keine „Priesterherrschaft“ dulden wollte, setzte der übrigens protestantische Reichskanzler im Reichstag verschiedene Gesetze durch, die teilweise noch heute Gültigkeit besitzen und eine langjährige Auseinandersetzung zwischen Kirche und Staat verursachten. Der uns heute geläufige Begriff „Kulturkampf“ wurde dabei hauptsächlich von den Liberalen auf Bismarcks Seite geprägt.
Bedeutendster Sprecher der Zentrumspartei und damit Bismarcks stärkster Gegenspieler war dabei der ehemalige Justizminister von Hannover und nunmehrige Reichstagsabgeordnete Ludwig Windthorst.
Den Anfang machte Bismarck schon Ende 1871 mit dem sog. Kanzelparagraphen. Dieser verbot den Geistlichen, ihr Amt zu politischen Zwecken zu missbrauchen, also von der Kanzel herunter politischen Richtlinien auszusprechen. Andernfalls drohte ihnen Gefängnis bis zu 2 Jahren.
Hierauf beantragte der Reichskanzler das Schulaufsichtsgesetz.
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