Beisetzungen in der antike
Das Volk
Im Leben des Menschen in der Antike spielten der Tod und das Begräbnis eine wichtige Rolle. Die Welt der Toten war zwar von den Lebenden räumlich geschieden, denn das römische Zwölftafelgesetz von 450 v. Chr. untersagte Bestattungen innerhalb der Bannmeile der Stadt, doch zwang die Lage der Friedhöfe an den Strassen zu einer permanenten Auseinandersetzung mit dem Thema. Obwohl mit dem Tod vertraut, scheute man die unmittelbare Nachbarschaft der Toten und hielt sie abseits. Zwar verehrte man ihre Grabstätten, doch bestand ein wichtiges Ziel der Grabkulte auch darin, die Verstorbenen an einer Wiederkehr zu hindern.
Das römische Grabrecht sah den Schutz der Grabstellen vor und stellte die Beschädigung von Gräbern oder das Verschieben von Grabsteinen unter Strafe. Die städtischen Friedhöfe wurden von bezahlten Wächtern bewacht.Trotz überlieferter Textstellen antiker Autoren und zahlreicher Grabinschriften, trotz Grabbauten und ausgegrabener Bestattungen gelingt es nicht, sich ein einheitliches Bild von den Vorstellungen zu machen, die in römischer Zeit über den Tod und das Jenseits herrschten. Der Tod bedeutete für viele das Ende des Seins und das Eintauchen in das Reich der Manen, der namenlosen Totengeister, die in der Nähe der Gräber unter der Erde existierten. Neben dieser eher pessimistischen Haltung findet sich aber auch der Glaube an eine unsterbliche Seele. Wieder andere hielten einen Aufstieg zu den Gestirnen für möglich oder hofften auf ein privilegiertes Dasein im Jenseits.
Vom 2. Jahrhundert n. Chr. an versprachen östliche Mysterien- und Erlöserreligionen konkrete Entschädigung im Jenseits für erlittene irdische Nöte und erhielten auf Grund dieser Verheissungen grossen Zulauf. Zu diesen Religionen gehörte auch das Christentum mit der Aussicht auf leibliche Auferstehung von den Toten sowie ein ewiges Leben.
Die Arten
Die römische Antike kennt prinzipiell zwei Bestattungsarten: die Erdbestattung (Inhumation, Körpergrab) und die Verbrennung des Leichnams (Kremation).
Im 1. Jahrhundert n. Chr. herrschte die Leichenverbrennung vor. Nur Säuglinge wurden in der Regel unverbrannt beigesetzt. Ebenso bestattete man offenbar auch Kriminelle und andere Angehörige sozialer Randgruppen unverbrannt beziehungsweise man verscharrte sie lieblos am Rand der Friedhöfe.
Die Beisetzung Der Tod eines Angehörigen verpflichtete diestadtrömische Familie zur strengen Einhaltung einesmehrtätigen Rituals. Der oder die Verstorbene wurdegesalbt, gekleidet und aufgebahrt. Nach zwei bis dreiTagen trugen Verwandte die Bahre zum Begräbnisplatz.Dem Leichenzug gingen angemietete Klageweiber undMusikanten voran. Am Verbrennungsplatz stellte man dasTotenbett auf einen geschmückten Scheiterhaufen, eswurde eine Leichenrede gehalten und der Scheiterhaufenmit einer Fackel entzündet. Nachdem das Feuerniedergebrannt war, bargen die Verwandten diesterblichen Überreste aus der gelöschten Glut.
DieKnochenreste wurden mit Milch und Wein begossen, mitWohlgerüchen besprengt und in eine Urne gelegt. Diesefand zusammen mit Parfümfläschchen und einerbrennenden Öllampe in einer Nische desFamiliengrabmals oder in der Grabgrube Platz. Voneinzelnen persönlichen Erinnerungsstücken abgesehen,verzichtete man in Rom auf eine weitereGrabausstattung. Nach einem Reinigungszeremoniellversammelte sich die Familie am Grab zu einemTotenmahl. Am Todestag und an anderen Feiertagentrafen sich die Hinterbliebenen am Grab, entzündetenein Licht, deponierten Blumen und opferten Wein, Ölund Milch. Die wichtigsten staatlichen Totenfeiertagewaren die vom 13.
bis zum 21. Februar dauerndenparentalia, die den parentes, den Eltern undVerwandten geweihten Gedenktage. Durch diese immerwiederkehrenden Handlungen war einerseits dasWeiterleben der Verstorbenen in der Erinnerung derNachwelt gewährleistet, andererseits wurden die Totenbesänftigt.
(Das Volk
Im Leben des Menschen in der Antike spielten der Tod und das Begräbnis eine wichtige Rolle. Die Welt der Toten war zwar von den Lebenden räumlich geschieden, denn das römische Zwölftafelgesetz von 450 v. Chr.
untersagte Bestattungen innerhalb der Bannmeile der Stadt, doch zwang die Lage der Friedhöfe an den Strassen zu einer permanenten Auseinandersetzung mit dem Thema. Obwohl mit dem Tod vertraut, scheute man die unmittelbare Nachbarschaft der Toten und hielt sie abseits. Zwar verehrte man ihre Grabstätten, doch bestand ein wichtiges Ziel der Grabkulte auch darin, die Verstorbenen an einer Wiederkehr zu hindern. Das römische Grabrecht sah den Schutz der Grabstellen vor und stellte die Beschädigung von Gräbern oder das Verschieben von Grabsteinen unter Strafe. Die städtischen Friedhöfe wurden von bezahlten Wächtern bewacht.Trotz überlieferter Textstellen antiker Autoren und zahlreicher Grabinschriften, trotz Grabbauten und ausgegrabener Bestattungen gelingt es nicht, sich ein einheitliches Bild von den Vorstellungen zu machen, die in römischer Zeit über den Tod und das Jenseits herrschten.
Der Tod bedeutete für viele das Ende des Seins und das Eintauchen in das Reich der Manen, der namenlosen Totengeister, die in der Nähe der Gräber unter der Erde existierten. Neben dieser eher pessimistischen Haltung findet sich aber auch der Glaube an eine unsterbliche Seele. Wieder andere hielten einen Aufstieg zu den Gestirnen für möglich oder hofften auf ein privilegiertes Dasein im Jenseits. Vom 2. Jahrhundert n. Chr.
an versprachen östliche Mysterien- und Erlöserreligionen konkrete Entschädigung im Jenseits für erlittene irdische Nöte und erhielten auf Grund dieser Verheissungen grossen Zulauf. Zu diesen Religionen gehörte auch das Christentum mit der Aussicht auf leibliche Auferstehung von den Toten sowie ein ewiges Leben.)
Die Arten
Die römische Antike kennt prinzipiell zwei Bestattungsarten: die Erdbestattung (Inhumation, Körpergrab) und die Verbrennung des Leichnams (Kremation). Im 1. Jahrhundert n. Chr.
herrschte die Leichenverbrennung vor. Nur Säuglinge wurden in der Regel unverbrannt beigesetzt. Ebenso bestattete man offenbar auch Kriminelle und andere Angehörige sozialer Randgruppen unverbrannt beziehungsweise man verscharrte sie lieblos am Rand der Friedhöfe.
Die Beisetzung Der Tod eines Angehörigen verpflichtete diestadtrömische Familie zur strengen Einhaltung einesmehrtätigen Rituals. Der oder die Verstorbene wurdegesalbt, gekleidet und aufgebahrt. Nach zwei bis dreiTagen trugen Verwandte die Bahre zum Begräbnisplatz.
Dem Leichenzug gingen angemietete Klageweiber undMusikanten voran. Am Verbrennungsplatz stellte man dasTotenbett auf einen geschmückten Scheiterhaufen, eswurde eine Leichenrede gehalten und der Scheiterhaufenmit einer Fackel entzündet. Nachdem das Feuerniedergebrannt war, bargen die Verwandten diesterblichen Überreste aus der gelöschten Glut. DieKnochenreste wurden mit Milch und Wein begossen, mitWohlgerüchen besprengt und in eine Urne gelegt. Diesefand zusammen mit Parfümfläschchen und einerbrennenden Öllampe in einer Nische desFamiliengrabmals oder in der Grabgrube Platz. Voneinzelnen persönlichen Erinnerungsstücken abgesehen,verzichtete man in Rom auf eine weitereGrabausstattung.
Nach einem Reinigungszeremoniellversammelte sich die Familie am Grab zu einemTotenmahl. Am Todestag und an anderen Feiertagentrafen sich die Hinterbliebenen am Grab, entzündetenein Licht, deponierten Blumen und opferten Wein, Ölund Milch. Die wichtigsten staatlichen Totenfeiertagewaren die vom 13. bis zum 21. Februar dauerndenparentalia, die den parentes, den Eltern undVerwandten geweihten Gedenktage. Durch diese immerwiederkehrenden Handlungen war einerseits dasWeiterleben der Verstorbenen in der Erinnerung derNachwelt gewährleistet, andererseits wurden die Totenbesänftigt.
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