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  Hexenverbrennung

                                Hexenverfolgung   Einleitung   Die Einführung der Hexenverfolgung war der Kirchen zu verdanken, die  hauptsächlich Frauen das Bündnis mit dem Teufel unterstellte. Denn die Kirche sah die angebliche Macht der Hexen und Zauberer als Konkurrenz denn dann glaubten die Menschen weniger an Gottes Hilfe sondern mehr an die Hilfe von Zauberer und Hexen. Und so würde die Kirche an Macht verlieren.     Geschichte der Hexenverfolgung Der Hexenwahn in Europa wird auf die Zeit von etwa 350 bis zum 17 Jahrhundert geschätzt. In Frankreich begann die Hexenverfolgung zuerst. Die erste große Hexenprozesswelle war 1590 dann 1630 und 1660.

Es ist nicht genau geklärt warum es gerade in dieser Zeit so viele Hexenprozesse gab. Aber eine wichtige Rolle spielten bestimmt Hungersnöte, Kriege und Seuchen. Jedoch war Frankreich das erste Land, das den Hexenwahn wieder abstellte. Ludwig XVI schaffte 1682 die Hexenverfolgung durch einen Erlass ab.                                                                    Der Kirchenlieddichter Friedrich Spee von. Langenfeld veröffentlichte ein Buch, das in Würzburg und Mainz zur Abschaffung der Hexenprozesse führte.

Die letzte Hinrichtung einer Hexe in Europa fand im Jahr 1787 in der Schweiz statt. Etwa 200 000- 500 000 Menschen wurden allein in Deutschland bei Hexenprozessen hingerichtet. Es wurden nicht nur Frauen angeklagt. Es waren auch Kinder, die von ihren Eltern als verhext bezeichnet wurden und Männer. Meistens aber kamen sie aus ärmlicheren Verhältnissen. Unter den Opfern der Hexenverfolgung befanden sich aber auch Arbeiter, Beamte und Adelige und  manchmal wurden sogar Priester verfolgt.

Bekannte Opfer waren ·        Jeanne D´ arc (Jungfrau von Orleans) ·        Agnes Bernauer ·        Anna Göldi (Die sogenannte letzte Hexe Europas.)     Ursachen der Hexenverfolgung   In dem 16 Und 17 Jahrhundert gab es viele Seuchen, Krankheiten dies erzeugten bei den Menschen Angst und Panik. Sie suchten die Ursache dieser vielen Katastrophen und gaben den  "Hexen" und "Zaubern" die Schuld daran.             Anschuldigung Um einen Hexenprozess in Gang zu setzen, war es notwendig, dass eine bestimmte Person angeklagt wurde. Diese konnte nicht nur von hohen Richtern geschehen sondern auch von sehr einfachen Bürgern. Es gabe eine Gruppe professioneller Hexensuchern, die Anschuldigungen für einen Hexenprozess sammelten.

Die  Beschuldigung eines Gläubigen oder einer boshaften Person genügten. Oft wurde eine Anklage von Personen nur aus Hass oder Neid gegeben. Besondere Merkmahle eine Hexe oder ein Zaubere zu  sein waren : 1.    Wenig Kirchenbesuch 2.      uneheliche Kinder 3.      aufenthalt alleine vor einem Unwetter 4.

      in der Verwandtschaft eine bereits verurteilte Hexe 5.      Hexenmale (Unempfindliche Körperstellen das galt als Merkmal mit der Verbundenheit des Teufels) 6.      Unfähigkeit zu weinen 7.       Menschen, die die Pest überlebten   Anschuldigungen  vor Gericht ·         anderen Menschen das Hexen zu lehren ·         fliegen auf einem Besen ·         Unwetter verursachen ·         Kräuterkunde beherrschen   Vorstellung der Hexe Früher Die Hexe stellte man sich auf einem fliegenden Bock vor wie sie zu einem Hexensabbat mit vornehmer Kleidung flog. Heute Die Hexe wir meist als bucklige, faltige schwarz gekleidete(was das Pech bedeutete) alte Frau dargestellt. Die eine lange Nase hat mit einer Warze und meist einen schwarzen Raben oder Kater besitzt.

Überhaupt stellen wir uns die Hexen als böse Gestalten vor. Das Bild der bösen hexe wird den Kindern durch Märchen und Geschichten wie z.B. Hänsel und Gretel nahegelegt.       Folterung   Da  keiner diese absurte Anschuldigungen mit einem Geständnis bestätigt mussten die Menschen mit Foltermethoden dazu gezwungen werden ein Geständnis abzulegen. Zu den häufigsten Foltermethoden zählten Daumenschrauben, Beinschrauben, das Peitschen, ins Fleisch mit einer Schnur bis zum Knochen schneiden, eintauchen in kaltes Wasser, an ein Holzblock mit Eisennägeln gedrückt werden und das Füttern von salzigen Substanzen.


Die Angeklagten wurden also gefoltert  bis sie ein umfassendes Geständnis ablegten. Ihre Körper suchte man nach Hautveränderungen ab, dass ein Zeichen des ,Teufelspaktes' ist.     Die Todesstrafe Fast immer hatten die Angeklagten keine Chance der Todesstrafe  zu entkommen. Fast ausnahmslos wurden die Hexen zum Tod durch Verbrennung auf einem Scheiterhaufen (Feuertod) verurteilt. Sehr häufig wurden ins Wasser geworfen mit gefesselten Händen und Füßen. Trieben sie oben, waren sie Hexen denn sie haben Hilfe vom Teufel bekommen und somit wurden sie hingerichtet.

Versanken sie, waren sie unschuldig. Ebenso wurden die Hexen von Klippen geworfen, nur eine Hexe konnte solch einen Sturz überleben. Manchmal wurde besonders gefügigen Opfern die Erdrosselung oder das Köpfen vor Todesstrafe zugestanden. Der Tod im Feuer sollte die Strafen der Hölle auf der Erde vorweg nehmen.      Doch meistens waren die Angelakten mit der Todesstrafe noch nicht von der Quälerei  befreit. Oft wurde den Angeklagten vor der Todesstrafe eine Hand abgehackt oder den Frauen wurden die Brüste mit Glühenden Zangen zerissen.

       

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