Parlamentarische demokratie
Parlamentarische Demokratie
Macht auf Zeit Die Abgeordneten im Bundestag üben im Namen des Volkes, begrenzt auf eine bestimmte Zeit , Macht aus. Die Wähler richten sich bei der Bundestagswahl z.B. nach der politischen Grundrichtung der Partei oder der Qualität der Kandidaten.
Wahlgrundsätze Nach demokratischer wahlrecht müssen die Wähler allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim sein.
Bundestagswahl Die Bundestagswahl ist eine personalisierte Verhältniswahl.
Jeder Wahlberechtigte hat dabei zwei stimmen. Mit der Zweitstimme wählt er eine Partei bzw. deren Landesliste Die 590 Abgeordnetensitze (Mandate) werden im Verhältnis der Zweitstimme auf Parteien verteilt. Bei jeder Partei kommen zunächst die Wahlkreiskandidaten zum Zuge, die mit den Erststimmen in ihrem Wahlkreis gewählt wurden (Direktmandat). Die dann noch offenen Mandat jeder Partei werden an Landeslistenkandidaten vergeben. Ergeben sich in einem Bundesland für eine Partei mehr Direktmandate als die Zahl von Mandaten, die sie nach den Zweitstimmen haben dürfte, kommen alle Direkten Gewählten in den Bundestag; so entstehen Überhangmandate.
Bei der Zuteilung der Mandate werden nur solche Parteien berücksichtigt, die auf Bundesebene mindestens 5% der Stimmen (5%-Klausel) oder mindestens drei Direktmandate erreicht haben.
Abgeordnete Die Abgeordneten der einzelnen Parteien bilden im Bundestag Fraktionen. Nach Artikel 38 des Grundgesetzes sind die Abgeordneten unabhängig und letztlich nur ihrem Gewissen unterworfen. Sie stehen unter einem besonderen Schutz. So darf ein Abgeordneter nur mit Zustimmung des Bundestags strafrechtlich belangt oder verhaftet werden.
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