1862 - 1871: von bismarck/ preußen forcierte reichseinigung
1862 - 1871: Von Bismarck/ Preußen forcierte Reichseinigung
1862 - 1866 im preußischen Verfassungskonflikt kommt es wegen der Frage der
parlamentarischen Kontrolle des Heeres zu einem tiefen Zerwürfnis zwischen
Regierung und Volksvertretung (Budgetrecht);
Bismarck (ab '62 Ministerpräsident) führt die Staatsfinanzen ohne
parlamentarische Budgetbewilligung wie bisher weiter (Lückentheorie)
Wilhelm I. preuß. König seit 1861
1863/ 64
Februar - August '64
30. 10. 1864
der 52er Verwaltungskompromiß wird von Dänemark aufgekündigt - Schleswig,
Holstein und Lauenburg sollen vollständig eingegliedert werden
deutsch-dänischer Krieg
Wiener Frieden: Preußen und Österreich-Ungarn unterstellen die Herzogtümer
ihrer gemeinsamen Verwaltung
Juni 1866
3. Juli 1866
23.
8. 1866
1. 1. 1867
Österreich überweist die Entscheidung über die Zukunft der Herzogtümer dem
deutschen Bundestag; Preußen betrachtet dies als einen Bruch der
vertraglichen Verabmachungen und läßt seine Truppen in das österreichisch
verwaltete Holsstein einrücken;
dies ist für Wien eine Verletzung der Bundesverfassung, die den Bundeskrieg
gegen Preußen auslöst
Preußen gewinnt die entscheidende Schlacht bei Königsgrätz
Frieden von Prag: unter der Ägide Bismarcks verzichtet Preußen auf
österreichische Reperationsleistungen (Angst vor Napoleon III. und
Revangegelüsten Österreichs);
Österreich muß der Auflösung des Deutschen Bundes und damit seinem
Ausscheiden aus der deutschen Geschichte zustimmen ("neue Gestaltung
Deuschlands ohne Beteiligung des Österreichischen Kaiserstaates");
Preußen annektiert mehrere norddeutsche Staaten und bekommt freie Hand
zur Gründung des von ihm beherrschten Norddeutschen Bundes;
alle Staaten nördlich des Mains (einschl. Sachsen) müssen sich im
Norddeutschen Bund zusammenschließen, dessen Verfassung zwar liberale
Züge aufweist (Wahlrecht), der aber eindeutig von Preußen dominiert wird;
die süddeutschen Staaten schließen sich im Süddeutschen Bund zusammen;
auf wirtschaftspolitischer Ebene ( ab '68: Zollparlament), aber auch auf
militärischer Ebene wird mit dem Norddeutschen Bund kooperiert (geheime
Schutz-und-Trutz-Bündnisse)
September 1866 das preußische Abgeordnetenhaus gewährt Bismarck Indemnität
1868 Wahlen zum neugeschaffenen Deutschen Zollparlament - antipreußischen
Gruppen gewinnen; Bismarck strebt die "Einigung von oben" an und will die
nationalistischen Strömungen im Volk stärken
1870
3.
7. - 12.7. 1870
13. 7.
19.
7.
vordergründig ausgelöst durch einen Prestigestreit um die Kandidatur eines
Hohenzollernprinzen für den spanischen Thron, stellt der deutsch-französische
Krieg einen Entscheidungskampf um die Großmachtstellung in Europa dar; alle
Nachbarn Deutschlands bleiben neutral, die süddeutschen Truppen werden
preußischem Oberbefehl unterstellt
Kandidatenstreit
Veröffentlichung der von Bismarck redigierten "Emser Depesche"
französische Kriegserklärung an Preußen
-> Bismarcks "Ideal-Szenario": die deutsche Frage war isoliert, das
Desinteresse der Großmächte vorerst gesichert und der Dt. Nationalismus in
heller Aufregung begriffen. (S.74 M.)
2.
9. 1870
deutscher Sieg in der Umfassungsschlacht bei Sedan; Gefangennahme
Napoleons III.
28. 1. 1871
10. 5.
1871
Kapitulation von Paris
Friede von Frankfurt - Frankreich hat enorme Reparationslasten zu tragen:
5 Milliarden Franc, Elsaß und Lothringen werden annektiert (Legitimation in
Dt. durch das Nationalitäts- und Sicherheitsprinzip)
1870/ 71
18. Jan. 1871
da Frankreich nach einigen Wochen faktisch besiegt ist, beginnen noch
während des Krieges Vereinigungs-Verhandlungen zwischen den dt.
Länderregierungen, wobei die allgemeine patriotische Hochstimmung dies
katalysiert (nun macht sich Bismarck die Stimmung im Volk zu Nutze, die
Druck auf die Fürsten ausübt);
das Deutsche Reich entsteht in Form von Anschlußverträgen der 4
süddeutschen Staaten an den Norddeutschen Bund, wobei die 4 südd.
Landtage und der Nordd.
Reichstag diese Verträge vorbehaltslos ratifizieren;
das Reich wird durch einen Vertrag der souveränen Fürsten und Freien Städte
geschaffen ("Einigung von oben")
Kaiserproklamation im Schloß von Versailles: König Wilhelm I. von Preußen
deutscher Kaiser
Verfassung des deutschen Kaiserreiches
. 3 Entwicklungsstufen zur Einheit Deutschlands und damit zur Verfassungsgebung:
1. 1833/34: Gründung des Deutschen Zollvereines
2. 1867: Gründung des Norddeutschen und des Süddeutschen Bundes, (geheime)
Bildung eines militärischen Schutzbündnisses
3. 1870/71: Deutsch-Französischer Krieg und Reichsgründung
. da die Vorstellungen der Süddeutschen Staaten und der bürgerlich-liberalen Nationalbewegung
berücksichtigt werden mußten, gleichzeitig Preußen klar dominant war, galt es eine Symbiose zu
verwirklichen (Verfassungskompromiß),
daher wurde die von Bismarck konzipierte Verfassung des Norddeutschen Bundes von 1867
übernommen
. geschaffen wurde eine konstitutionelle Monarchie, in der der Großteil der Macht beim Kaiser und
der von ihm abhängigen Regierung bzw. bei den 25 Gliedstaaten lag:
. erbliches Kaisertum; Kaiser ernennt Regierung/ Reichskanzler (keine parlamentarische
Verantwortlichkeit) alleine, diese sind allein ihm verantwortlich; uneingeschränkter Befehlshaber
über Heer und Marine;
Bundesrat, ein Gremium das die Bundesstaaten mit Regierungsvertretern beschicken, ist der
eigentliche Träger der Volkssouveränität; da die Verfassungen auf Länderebene der auf
Bundesebene ähneln, kommen hier die Interessen der Fürsten zum Zuge; der Bundesrat stimmt
gemeinsam mit dem Reichstag über (vorgeschlagene) Gesetze ab, kann mit Zustimmung des
Kaisers den Reichstag auflösen
. Reichstag als offizieller Träger der Volkssouveränität: Gesetzgebungs- und Budgetrecht - dies teilt
er allerdings mit dem Bundesrat; kein Vorschlagsrecht (Gesetze); keinerlei Kontrolle über
Regierung und Militär
. hegemoniale Stellung Preußens:
Personalunion der Kaiserwürde mit der preußischen Krone;
Verbindung des Reichskanzleramtes mit dem des preußischen Ministerpräsidenten;
Vorsitz des Reichskanzlers im Bundesrat; klare Dominanz im Bundesrat (Preußen stellt 17/58, 25%
der Vertreter);
Vetorecht gegen jede Änderung der Reichsverfassung
. das einzelstaatliche Element wurde durch den föderalistischen, bundesstaatlichen Aufbau des
Staates gewahrt
. allgem.
, gl. und freies Wahlrecht; im europ. Vergleich ist die Verfassung relativ fortschrittlich
Deutsche Außenpolitik unter Bismarck nach 1871 - Bismarcks Bündnissystem
Zwei Belastungen erwiesen sich als dauerhafte Gefahr für das deutsche Reich:
. Preußen hatte mit der Nationalstaatsbildung einen mitteleuropäischen Machtkern gebildet, der die
europäische "balance of power" gefährdete; das deutsche Reich war fortan von außen bedroht,
da es die Nachbarn als Bedrohung empfinden mußten;
die Reichsgründung war zustandegekommen, weil sie gegen isolierte Gegner durchgesetzt wurde;
aber die Furcht vor ihrer Revision durch eine überlegene Koalition der Mächte belastete
seitdem alle deutsche Politik
. Deutschland mußte fortwährend französische Revanchegelüste fürchten (aufgrund der Annexion
Elsaß-Lothringens); die deutsche Sicherheit konnte nur durch die dauerhafte Isolierung Frankreichs
gewährleistet sein, da ansonsten die Gefahr eines 2-Fronten-Krieges bestand
. das neue Deutsche Reich war zu klein, um die Hegemonie des Kontinents zu erringen, und zu
groß, um mit dem Gleichgewicht vereinbar zu sein
. Bismarck verfolgte daher eine Politik der Stabilität, in der er zwei Ziele zu verbinden suchte: die
ISOLIERUNG der französischen Republik und und die SICHERUNG DES GLEICHGEWICHTES
(Bewahrung des status quo); europ. Konflikte sollen sich möglichst an den Rand des Kontinentes
("in die Peripherie") verlagern; Spannungen zwischen den Mächten werden als willkommenes Instrument
zur Erweiterung des deutschen Handlungsspielraumes genutzt
--> Bismarck suchte das Dt. Reich als konservative und "saturierte" Macht darzustellen bzw.
zu rehabilitieren; er verfolgt eine Politik des friedlichen Interessenausgleichs
9.
April 1875 Krieg-in-Sicht-Krise: französische Aufrüstungsbemühungen lassen die
deutschen Revanchebefürchtungen wachsen; ein in der regierungsnahen
Zeitung "Post" lancierter Artikel deutet die Möglichkeit eines deutschen
Präventivschlages an ("Ist Krieg in Sicht ?") --> England und Rußland drohen
für diesen Fall mit der militärischen Intervention, vor jeder Machtsteigerung des
Reiches steht fortan die Drohung aus Ost und West
1876 serbisch-türkischer Krieg
1877 machtpolitische Interessen lassen die "Schutzmacht" Serbiens, Rußland, in den
Krieg eingreifen --> russisch-türkischer Krieg
1877
"Kissinger Diktat": Bismarck formuliert das Hauptinteresse deutscher
Außenpolitik: ... nicht das irgendeines Ländererwerbs, sondern das einer
politischen Gesamtsituation, in welcher alle Mächte außer Frankreich unser
bedürfen, und von Koalitionen gegen uns durch ihre Beziehungen
untereinander nach Möglichkeit abgehalten werden.
3. 3.
1878 Friedensdiktat von San Stefano: russische Gebietszugewinne auf dem
Balkan auf Kosten der Türkei --> dies widerspricht den Interessen Österreich-
Ungarns und Englands, ein erneuter Konflkikt droht (Balkankrise)
13. 6. - 13. 7. 1878 der Berliner Kongreß korrigiert Frieden von San Stefano zu Lasten des
siegreichen Rußland; Bismarck Schiedsrichter Europas ("ehrlicher Makler");
Ergebnis: deutsch-russische Entfremdung und russisch-französische
Bündnischance
1879 Zweibund mit Österreich: Verteidigungsbündniss für den Fall eines russischen
Angriffs; fortan beruht die Architektur des Bündnissystems auf der Achse Wien-
Berlin
1881 Rußland kann in das Bündnissystem integriert werden - Dreikaiserbündnis:
ein geheimes Neutralitätsabkommen zwischen Dt., Österreich-Ungarn und
Rußland (1881-1884, 1884-1887)
1882 Dreibund zwischen Österreich-Ungarn, Dt.
und Italien (immer wieder
verlängert):
Verteidigungsbündnis, das gegenseitigen Beistand bei einem franz. Angriff auf
Dt. oder Italien vorsieht; gebannt wird die Gefahr eines italienischen Angriffs
auf Österreich-Ungarn, v. a. bei einem dt.-österr.
Krieg gegen Rußland
1887 Doppelkrise durch franz. Revanchebewegung und den serbisch-bulgarischen
Krieg, der den Balkankonflikt zwischen Öst. und Rußland zu verschärfen droht
--> zweifache Kriegsgefahr, die für die Mittelmächte zum 2-Fronten-Krieg
führen könnte
18.6. 1887 Dt. und Rußland schließen Rückversicherungsvertrag: gegenseitige
Neutralitätsverpflichtung beim Angriff einer dritten Macht (nur bei
vorangegangener "Passivität", des Angegriffenen bzw.
keiner Provokation
durch diesen); bei einem "streng geheimen Zusatzprotokoll" handelt es sich um
eine dt. Legit. für den Fall der russ. Besetzung der Zugänge am schwarzen
Meer;
mit dem Rückvers.-Vertrag formal unvereinbar ist der durch Bismarck
geförderte Orientdreibund zwischen Österreich-Ungarn, Italien und England:
hier verpflichten sich die drei Länder den territorialen Besitzstand der Türkei
gegen einen russischen Angriff zu verteidigen
-->der eine Vertrag fördert also die Veränderung des status quo am Bosperus,
der andere Vertrag will den status quo erhalten
Gleich zweierlei Bedrohungen ergaben sich für das Deutsche Reich nach bzw. durch die
Reichgründung.
Zum einen war dadurch das europäische Kräftegleichgewicht nach 1815 gestört. Den
mitteleuropäischen Machtkern, so wie er jetzt entstanden war, mußten die europäischen Mächte als
Bedrohung empfinden und daher eine Revision dieser Entwicklung anstreben. Verstärkt wurde diese
Gefahr für das Reich durch französische Revanchebestrebungen, die aufgrund der Annexion immer zu
befürchten waren.
So mußte es Bismarck nun auf die Sicherung des Bestehenden ankommen. Dazu mußte er die
Mittelmacht im europäischen Staatenssystem integrieren. Zunächst spielte er wohl auch mit dem
Gedanken einer militärischen Lösung: 1875 lancierte die Möglichkeit eines deutschen
Präventivschlages gegen Frankreich nach franz.
Aufrüstungsbemühungen in einer regierungsnahen
Zeitung. Da Rußland und England mit einem Gegenschlag drohten, mußte er endgültig realisieren,
daß eine weitere Verschiebung der "balance of power" unweigerlich zum Krieg führen würde ("Krieg in
Sicht - Krise").
Diese Ansicht fand er bestätigt durch die Balkankrise 1877, in der der russisch-englischösterreichische
Interessensgegensatz nach der russischen Eroberung von türkischem Gebiet zu
eskalieren drohte. Angesichts dessen formulierte er 1877 in seinem sog. "Kissinger Diktat" die
Grundzüge, die die deutsche Außenpolitik fortan prägen sollten.
Bismarck wollte Deutschland als "saturiert" international wieder rehabilitieren.
Das deutsche Reich
sollte seine "Mittelstellung" nutzen, um die Interessensgegensätze zwischen den anderen
europäischen Mächten steuern zu können, Konflikte sollten "in die Peripherie" abgeleitet werden.
Hauptziel sollte die Isolierung Frankreichs und damit die Vermeidung eines 2-Fronten-Krieges sein.
Basis für die Bismarck'sche Politik war neben der Revanchehaltung Frankreichs u. a. der russischösterreichische
Gegensatz auf dem Balkan und der russisch-englischen Konflikt im asiatischen Raum
bzw. um die türkischen Mittelmeerengen.
--> "cauchemar des coalitions", Festigung des labilen
Mächtegleichgewichtes durch Bündnisse
Bismarck nannte als Hauptziel seiner Außenpolitik "eine politischen Gesamtsituation", in welcher alle
Länder außer Frankreich unser bedürfen und von Koalitionen gegen uns durch ihre Beziehungen
zueinander nach Möglichkeit abgehalten werden".
Als "ehrlicher Makler" versuchte Bismarck Deutschlands Rolle als "saturierte Macht" 1878 gerecht zu
werden. Auf dem Berliner Kongreß vom 13. Juni bis zum 13. Juli 1778 wurde einer Revision des
"Friedens von San Stefano" von 1877 erreicht, damit die Eskalation des Balkankonfliktes verhindert -
freilich eindeutig zu Lasten Rußland.
Die daraus resultierende Verstimmung auf russischer Seite, die einen russischen Angriff bzw.
eine
Koalition mit Frankreich nicht unwahrscheinlich macht, lassen Bismarck das Bündnis mit der zweiten
Mittelmacht, Österreich, suchen. Der 1879 geschlossene 2-Bund, die Achse Wien - Berlin, ist fortan
der Grundstein des Bismarck'schen Bündnisgeflechtes. Es handelt sich um ein Verteidigungsbündnis,
welches gegenseitige Hilfe beim Angriff Rußlands vorsieht. Damit ist zumindest die russische Gefahr
minimiert, Rußland kann durch das enge Bündnis enger an das Reich herangeführt werden ...
Bismarck verfolgt weiterhin die Kissinger Prinzipien: 1881 wird das 3-Kaiserbündnis zwischen dem
Reich, Österreich-Ungarn und Rußland, formell (in Absprache existierte es bereits 1873) geschlossen.
Vorgesehen ist die Neutralität beim Angriff einer 4. Macht. Bezeichnend für die Bismarck'sche Politik
ist, daß dies nicht gilt, wenn es sich um einen Gegenangriff bzw. Reaktion auf eine Provokation
handelt.
1882 kann Italien in den 2-Bund integriert werden; der 3-Bund entsteht.
Vorgesehen ist die it.-dt. Hilfe
bei einem Angriff Frankreichs auf Öst. bzw. die dt. Hilfe bei einem Angriff auf Italien.
Dieses kann sich
dadurch im Mittelmeerraum eindeutig vom Konkurrenten Frankreich abgrenzen.
Rußland ist nun an das Reich gebunden, Frankreich isoliert. Daher scheint die Gefahr des 2-Fronten-
Krieges nun minimiert. --> Vorbehalt Italiens !!!
Doch lassen erneute Spannungen auf dem Balkan und verstärkte franz. Revanchebemühungen
(Boulanger wird 1886 Kriegsminister) ein russisch-französisches Zusammengehen wieder
wahrscheinlicher werden. Da sich das 3-Kaiser-Bündnis aber aufgrund besagter Spannungen nach
1884 nicht ein zweites Mal erneuern läßt, schließt Bismarck 1887 mit Rußland den sog.
"Rückversicherungsvertrag", welcher "wohlwollende Neutralität" vorsieht, wenn einer der beiden
Staaten zur Verteidigung gegen eine 3. Macht gezwungen ist. Brisant ist das "streng geheime
Zusatzprotokoll" welches im Grunde genommen eine Legitimation der russischen Besetzung der
türkischen Meerengen bedeutet.
Dennoch fördert Bismarck das Zusammengehen Öst., It. und Englands in der "Mittelmeerentente",
die den status quo am Bosporus erhalten, das türkische Reich verteidigen will.
Wenngleich Dt. nur
zur "diplomatischen Unterstützung" im Rückversicherungsbündnisfall verpflichtet ist, widerspricht das
Schließen des Rückversicherungsvertrages dem 2-Bund (falls Rußland Öst. angreift).
Der Orientdreibund kann Dt. bei einer Eskalation am Bosporus in Interessenkonflikt bringen - v. a.
die
87er Verträge sind formal unvereinbar.
Im Sinne eines "friedlichen Interessenausgleiches" war jedoch Bündnisfall, damit der Kriegsfall, nicht
vorgesehen, was die formale Unvereinbarkeit der 87er Verträge begründet.
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