Der investiturstreit
Der Investiturstreit
Unter dem Begriff "Investiturstreit" versteht man den im 11./12. Jahrhundert ausgetragenen Streit zwischen dem Papsttum und dem europäischen Königtum um die Laieninvestitur von Bischöfen und Äbten sowie um das Eigenkirchenwesen. Das Investiturrecht gab dem König das ausschlaggebende Recht, die Bischöfe sowohl in die Temporalien wie in die Spiritualien einzusetzen, wodurch sie politisch von ihm abhängig waren, während der päpstliche Einfluß sich auf geistliche Fragen beschränken sollte. Auf diese Weise wurden geistliche und weltliche Herrschaft unter der Führung des Königs eng miteinander verbunden. Die Trennung dieser Verbindung, die Freiheit der Kirche und später sogar die Beugung der weltlichen Gewalt unter die päpstliche waren die Ziele des Papsttums.
Wenn man vom Investiturstreit reden hört, fallen einem im Allgemeinen Papst Gregor VII., König Heinrich IV. und dessen berühmter Bußgang nach Canossa ein. Letzterer war freilich nur Höhepunkt einer Entwicklung, die lange vorher eingesetzt hatte und auch weit über das Jahr 1077 hinweg Nachhall gefunden hat.
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