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  Hexenverbrennungen im 15. & 16. jahrhundert

HEXENVERBRENNUNGEN IM 15. & 16. JAHRHUNDERT Der Hexenglaube geht bis ins 10. Jahrhundert zurück, der Ursprung von Magie findet sich in der Urzeit bei den Schamanen und Priesterinnen. Bis zum Ende des 12. Jahrhunderts verbot die kath.

Kirche allerdings die Bestrafung von Hexen; erst 1232 wurde das "heilige Amt der Inquisition ketzerischer Schlechtigkeit" eingeführt und die Dominikaner mit der Inquisition betraut. Das Ende des 15. Jahrhunderts war von politischen, sozialen und wirtschaftlichen Krisen geprägt; Missernten und Verschuldung verursachten große Not in der Bevölkerung. Angst und Hunger ließen den Glauben entstehen, dass Zauberei an Krankheiten und Katastrophen schuld wäre. Dieser Aberglaube wurde durch Prediger noch weiter geschürt. Im Jahre 1484 erließ Papst Innozenz VIII.

die berüchtigte "Hexenbulle" gegen Zauberei in Tirol, der Schweiz, Bayern und anderen Teilen Deutschlands und setzten die beiden Dominikaner Jakob Sprenger und Heinrich Insistoris als Inquisitoren ein. 1487 veröffentlichten die beiden das Buch "Der Hexenhammer", welches die Grundlage der systematischen Hexenverfolgung bildete. Merkmale einer Hexe laut dem "Hexenhammer": . Teufelspakt . Teufelsbuhlschaft (Sex mit dem Teufel) . Hexenflug . Hexensabbat (Treffen mit Teufelsanbetung) . Schadenszauber Sprenger und Institoris machten aus der Hexerei ein Sonderverbrechen, d.h. es reichte eine anonyme Anklage, um eine Frau vor Gericht zu bringen welche dann auch kein Recht auf Verteidigung hatte. Jegliche Verteidiger waren selbst verdächtig "mit dem Teufel im Bunde zu stehen".

Als Zeuge war jedermann zugelassen, selbst kleine Kinder. Beim Prozess stellten die Richter oft Fangfragen und verdrehten der Angeklagten das Wort im Mund. Oft wurden die durch einen Aufenthalt im Kerker bereits geschwächten Frauen den sogenannten "Hexenproben" unterzogen: . Nadelprobe: Der Körper der Hexe wurde auf Teufelsmale hin untersucht (Muttermale, Narben, etc.), von den geglaubt wurde, dass sie schmerzunempfindlich seien. Dann wurde mit einer Nadel hineingestochen, bis man eine Stelle fand, die sich als schmerzunempfindlich erwies. . Wasserprobe: Man glaubte, dass Hexen besonders leicht seien, so konnten sie z.

B. Fliegen und auf Wasser liegen. Man fesselte die Hexe an Armen und Beinen und versenkte sie an einem Seil im Fluss. Ging sie nicht unter, war ihre Schuld bewiesen. . Wiegeprobe: Die Stadtwaagen wurden so manipuliert, dass sie ein zu geringes oder auch gar kein Gewicht anzeigten. Gab es danach genug Indizien, dass es sich bei der verdächtigen Person um eine Hexe handelte, wurde sich noch einmal gefragt, ob sie gestehen wollte.

War das nicht der Fall, ging man zur Folter über. Stufen der Folter: . 1. Stufe: Die angekündigten Instrumente wurden gezeigt. . 2. Stufe: Die Instrumente wurden angelegt, ohne sie zu gebrauchen. Die meisten brachen dabei zusammen und gestanden, was immer die Richter hören wollten.

. 3. Stufe: Folter Einige Foltermethoden: . Auspeitschen . Daumenschrauben . Spanische Stiefel . Hexenstuhl . Recken . Halsband Den Perversionen der Folterknechte waren keine Grenzen gesetzt. Lag schließlich ein Geständnis vor, sah der "Hexenhammer" den Tod durch Verbrennen bei lebendigem Leib, Erdrosseln oder durch das Schwert vor. Der von Südfrankreich ausgehende Hexenwahn erreichte in Deutschland seinen Höhepunkt von 1585 bis 1630. Die Zahl der Opfer wird in Europa auf 100.000 geschätzt und obwohl auch Männer verfolgt wurden, waren 80% der Hingerichteten Frauen.

Im 16. Jahrhundert gab es eine Welle der Kinderprozesse. Diese großen Hexenverfolgungen beschränkten sich alleine auf den katholischen europäischen Raum, Juden, Muslime und die griechisch-orthodoxe Kirche scheinen keine Hexenverfolgungen gekannt zu haben. Maria Theresia verbot 1740 in ihrem Herrschaftsbereich alle Hexenprozesse; der letzte fand 1775 in Bayern statt.

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