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  Hexenverfolgung, 1400 wörter

Die Hexenverfolgung im Mittelalter     Vorwort   Wir versetzen uns in das Mittelalter zurück. Etwa in die Zeit um 1400 n. Chr. Es gab praktisch noch keine Volksbildung. Die allermeisten Menschen waren aufgrund ihrer Armut täglich mit dem Überleben beschäftigt. In jener Zeit kam es zu einer Verfolgung von Menschen, vor allem von Frauen.

Die Hexenverfolgung fand, nicht nur im so genannten finsteren Mittelalter, sondern in erster Linie nachher statt. Die Jahre 1300 -. 1750 sind der Zeitraum, in dem sich die meisten Hexenprozessen abspielten.     Die Anfänge des Hexenglaubens   Die Massenhysterie gegen Frauen in früheren Jahrhunderten hatte ihren Ursprung in den heidnischen Götter- und Dämonenvorstellungen. Viele Dinge, die für uns heute selbstverständlich sind, konnten sich die Menschen zur damaligen Zeit nicht erklären und verbanden diese mit Dämonen, Geistern, Elfen und Göttern. Frauen, die etwas von Heilkunde verstanden und Krankheiten behandelten wurden leicht in Verbindung mit Hexen gebracht.

Auch Hebammen kamen leicht in diesen Ruf. Jeder Mensch, der nicht exakt in die Vorstellungen passte wurde schnell als Hexe abgestempelt. Hässliche Frauen, verwitwete Frauen oder verkrüppelte Frauen mussten somit Hexen sein. Worum geht es bei der Hexenverfolgung überhaupt: Frauen wurden beschuldigt, mit dem Teufel im Bunde zu stehen. Als Folge davon wurden sie gefoltert und hingerichtet. Es ist auffallend, das die meisten Hexen-Hinrichtungen im deutschsprachigen Europa stattfanden.

Angefangen hat der Hexenwahn allerdings in Frankreich. Eine bekannte Frau war Jeanne d'Arc. Sie wurde 1431, erst 20jährig, als Ketzerin verbrannt. In den Anfängen des Mittelalters allerdings, war die Ausübung der Hexerei sogar zugelassen. Erst danach wurde sie als Ketzerei bezeichnet. Nach dem damaligen Glauben konnten Hexen sowohl Gutes als auch Böses vollbringen.

So nahmen höher gestellte Personen wie Grafen oder Fürsten sogar Hexen in ihren Dienst. Zum Beispiel stelle der Graf von Kyburg 1382 eine Hexe an, die sich auf die Zinnen seiner Burg stellen und ein Gewitter aufziehen lassen sollte, um so eine Armee von Feinden zu zerstreuen. Die Männer der Kirche meinten, Hexen hätten "mit Gottes Erlaubnis" Macht über das Wetter. Sie wollten nicht das bestrafen, was Gott erlaubt hatte. So wurde der Hexenglaube von der Kirche teilweise sogar geduldet. Jedenfalls wurden der Teufel, aber auch die Hexen von der Bevölkerung verantwortlich gemacht für schlechtes Wetter, Missernte, Fehlgeburten, die Pest usw.

Später wurde von den Hexen angenommen, sie könnten jegliche Form von Unglück verursachen: Krankheit, Streit, Tod und Naturkatastrophen.     Hexenverfolgung   In jener Zeit, da es noch keine Zeitungen gab, waren die Gerüchte die hauptsächlichsten Informationsquellen. Man kann sich ausmalen, wie viel Dichtung und wie wenig Wahrheit damit weitergegeben wurde. Jedenfalls wurde so die Gefahr durch Hexen und Zauberer in den Köpfen der Menschen immer mehr dramatisiert und aufgebauscht. Im 13. Jahrhundert wurde die Angst vor Hexen und der Hexenwahn so übermächtig, dass die Menschen anfingen, sie zu verfolgen.

Zunächst werden die angeklagten Hexen durch weltliche Gerichte verurteilt. Im Laufe der Zeit mischten sich die bischöflichen Gerichte in die Hexenprozesse ein. Die Bischöfe waren nicht nur reine Kirchenmänner, sondern waren auch gleichzeitig Landesfürsten. Im Jahr 1235 wurde die so genannte Inquisition eingerichtet. Hier vermischten sich die weltlichen mit den bischöflichen Gerichten. Ein päpstliches Schreiben (sog.

Bulle; ein gesiegeltes Schreiben) von 1484 leitete die Hexenverfolgung ein. Ein weit verbreitetes Buch , das beschrieb wie die Hexenverfolgung und die Prozesse stattfinden sollten war der Hexenhammer des Inquisitors Heinrich Cramer von 1487. Die Urteile und die Verfolgung von "Hexen" durch die Inquisitionsgerichte nahmen immer größere Ausmaße an. Hexen wurden von da an auch als Ketzer oder Ketzerinnen bezeichnet. Damit wurde ihnen unterstellt, das sie auch gegen den Glauben der Kirche verstoßen haben.       Hexenprozesse   Nur durch die Gerichte ausgewählte Verteidiger durften die Angeklagten vertreten.

Als Zeugen wurden nur Belastungszeugen zugelassen. Gegen Ende des 15. Jahrhunderts wurde das alte Anklageverfahren der Anzeige der Hexerei durch das Inquisitionsverfahren verdrängt. Nun musste das Geständnis der Angeklagten zur Schuldigsprechung hinzukommen. Ohne Geständnis konnte eine Hexe nicht mehr hingerichtet werden. Die Folter wurde dabei als Mittel zum Erpressen von Geständnissen eingesetzt.

Der übliche Fortgang war: Angezeigt, verhaftet, gefoltert, verbrannt.     Andererseits galt Schweigen ebenfalls als Geständnis. Verweigerten Hexen die Aussage, so wurden sie verurteilt: "Der Hexerei überführt durch Schweigen der Angeklagten." Die Ungerechtigkeit der Prozessordnung führte auch in anderen Fällen dazu, dass Frauen als Hexen verurteilt wurden: So gab es ein Gesetz, nach dem das Zeugnis eines Mannes vor Gericht auch dann für wahr galt, wenn mehrere Frauen das Gegenteil ausgesagt hatten. Die Frauen hatten zu der Zeit überhaupt keine Rechte.   Die überlieferte vorchristliche Rechtsprechung lehnte den Gebrauch der Folter ab.


Sie betrachtete einen Angeklagten so lange für unschuldig, bis seine Schuld erwiesen wurde. Christliche Kreuzritter und Inquisitoren kehrten das Verfahren um. Der Gebrauch der Folter durch die Inquisition machte jeden Beweis der Unschuld unmöglich. "Keine Macht der Welt konnte den Gefangenen retten, er war verdammt." Die Gesetze der Hexenverfolgung erlaubten keinen Widerruf des Geständnisses nach der Folter. Diejenigen, die versuchten, ihre Bekenntnisse zu widerrufen, wurden wiederum in die Folterkammer gebracht und erneut gefoltert.

Zum einen, um sie von ihrem Widerruf zu reinigen und zum anderen, um ihnen erneut ein "wahres Geständnis" abzupressen. Jedes Anzeichen von Angst galt - ebenso wie die Anzeige durch ein anderes Opfer der Folter - als Schuldbeweis. Um den offiziellen Eindruck zu vermitteln, dass die Inquisitoren keine grausamen Ungeheuer waren, benutzten sie kunstvolle Wortklaubereien.         Hexenproben   Ähnlich wie die Anklagen zielen auch diese "Experimente" darauf, Hexen ihre Schuld nachzuweisen. Nach Ansicht der Hexenrichter hinterließ der Umgang der Hexe mit ihren teuflischen Liebhabern Flecke auf der Haut, die blutleer und schmerzunempfindlich sein sollten. Man sucht sich nun Warzen, Muttermale u.

a. auf der Haut der Angeklagten und sticht hinein. Nachweislich wurden dazu von den Folterknechten auch einziehbare Messer benutzt, die keine blutenden Wunden hinterließen. Man nahm an, dass eine Hexe, die vom Teufel besessen ist, ihre Seele verloren hat. Demzufolge müsse sie leichter sein als andere Menschen. Man warf die vermeintliche Hexe also - an Händen und Füßen gefesselt - in das Wasser.

Schwamm sie auf der Oberfläche, dann war sie - "logischerweise" - eine Hexe und musste verbrannt werden. Ging sie unter und ertrank, war sie zwar unschuldig, aber trotzdem tot.   Ausmaße des Hexenwahns   Von den meisten Prozessen sind keine Protokolle erhalten, oft wurden gar keine geführt. Der so genannte "Hexenwahn" erreichte im späten 15. Jahrhundert, zu Anfang des 16. Jahrhunderts erschreckende Ausmaße.

Die Zahl der Opfer wurde in Europa auf ungefähr 100.000 geschätzt, in Deutschland waren es etwa 20.000. Diese großen Hexenverfolgungen fanden ausschließlich nur im katholischen europäischen Raum statt. Als Gnadenerweis galt, wenn das Opfer bereits vor der Verbrennung erdrosselt bzw. erwürgt wurde.

Der Feuertod sollte die gereinigte Seele der Hexe in den Himmel eingehen lassen. Die Hexenjagd konnte sich selbst tragen, weil sie zu einem bedeutenden Gewerbe wurde und das Einkommen vieler sicherte. Der örtliche Adel, Bischöfe, Könige, Richter, Gerichte, Gemeinden und städtische Bedienstete erhielten ihren Anteil an der Beute, die die Inquisitoren aus dem Nachlass ihrer Opfer zusammentrugen. Die Opfer hatten sogar den Strick mit dem sie an den Pfahl gebunden und das Holz mit dem sie verbrannt wurden zu bezahlen. Jeder einzelne Foltergang hatte seine eigene Gebühr. Nach der Hinrichtung einer vermögenden Hexe gönnten sich ihre Richter ein üppiges Mahl auf Kosten des Opfers.

        Das Ende des Hexenwahns   Nach der Kirchenspaltung durch die Reformation brachen die kirchlichen Inquisitionsgerichte zusammen. In der Folge wurden Zaubereiprozesse nur noch vor weltlichen Gerichten behandelt. Langsam bekamen die Menschen, auch durch die Lehren von Martin Luther, Einsicht in die falsche Handlungsweise der Kirche. Er nahm den Menschen die Angst vor Geistern und Dämonen. Auch wandelte er die Vorstellung der Menschen von einem strafenden Gott in einen guten und gütigen Gott. Er predigte und protestierte gegen den Ablasshandel, bei dem die Gläubigen ihre Sünden mit Geld bezahlen konnten.

Damit nahm der Aberglaube der Menschen ständig ab. Gleichzeitig wurde der bis dahin große Einfluss der Kirche immer geringer. Die Hexenprozesse endeten, als nicht mehr die Kirche, sondern die Vernunft den Verstand der Menschen lenkte, und damit den Aberglauben beendete. Der Hexenwahn war zwar nicht sofort besiegt, vielmehr lebte er teilweise im Aberglauben weiter. Die letzte Hexenverbrennung fand in Bayern 1775 statt. Die Aufklärung brachte unter anderem eine Humanisierung des Strafrechtes hervor.

Dazu gehörte auch die Abschaffung der Folter. Man erkannte, dass sie ein untaugliches Mittel zur Wahrheitsfindung sei. Nach den dann noch folgenden Glaubenskriegen fand man sich damit ab, dass es in Westeuropa zwei Möglichkeiten des christlichen Glaubens gab. Es gab von nun an nicht nur die katholische, sondern auch die evangelische Kirche. Damit verbunden war die Achtung vor der Religion des anderen und der Menschenwürde im allgemeinen.       Quellenverzeichnis           diverse andere Unterlagen      

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