Deutsche kolonien - kurzvortrag
Deutsche Kolonien
- sind überseeischen Besitzungen des Deutschen Reiches von 1884 bis 1918, (häufig auch Schutzgebiete genannt)
- Erwerb von Kolonien wurde durch Deutschen Kolonialverein (gegründet 1882) und die daraus hervorgegangene Deutsche Kolonialgesellschaft (1887 entstanden) eingeführt
- Otto von Bismarck, zunächst Gegner der Kolonialbewegung, förderte seit 1884 Bestrebungen, Kolonialbesitz zu erwerben
- Besitz in Übersee sollte:
1.den Handel beleben
2.Raum für Auswanderung schaffen
3.Rohstoffvorkommen erschließen
- Ausweitung des Reichsgebietes sollte jedoch nicht erfolgen.
- Gebiete in Übersee wurden zunächst von privaten Gesellschaften verwaltet
- Ende des 19. Jahrhunderts hatte Reich Verwaltung übernommen.
-deutsche Interesse richtete sich vor allem auf Afrika: Deutsch-Südwestafrika, heute Namibia, wurde 1884 deutsche Kolonie (bis 1915).
-Togo (heute zwischen den Staaten Togo und Ghana aufgeteilt) und Kamerun wurden ebenfalls 1884 zum Schutzgebiet erklärt (bis 1914).
-Deutsch-Ostafrika auf dem Gebiet der heutigen Staaten Tansania, Ruanda und Burundi wurde 1885 gegründet; sie bestand bis 1918.
-auch pazifischen Raum erwarb das Deutsche Reich Kolonien:
-1885 Deutsch-Neuguinea im Nordosten von Neuguinea, fortan Kaiser-Wilhelms-Land genannt, sowie Bismarck-Archipel und Marshall-Inseln
-1888 folgten Nauru und 1899 die Marianen, Karolinen, Palau-Inseln und ein Teil der Samoa-Inseln.
-Kiautschou wurde 1898 für 99 Jahre von China gepachtet.
-Nach 1.
Weltkrieg musste Deutsche Reich im Versailler Vertrag alle Kolonien abtreten
-wurden fortan als Mandatsgebiete des Völkerbundes verwaltet; de facto wurden sie Kolonialbesitz der Mandatsmächte.
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