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  Deutsche kolonien - kurzvortrag

Deutsche Kolonien     - sind überseeischen Besitzungen des Deutschen Reiches von 1884 bis 1918, (häufig auch Schutzgebiete genannt)   - Erwerb von Kolonien wurde durch Deutschen Kolonialverein (gegründet 1882) und die daraus hervorgegangene Deutsche Kolonialgesellschaft (1887 entstanden) eingeführt   - Otto von Bismarck, zunächst Gegner der Kolonialbewegung, förderte seit 1884 Bestrebungen, Kolonialbesitz zu erwerben   - Besitz in Übersee sollte:   1.den Handel beleben 2.Raum für Auswanderung schaffen 3.Rohstoffvorkommen erschließen   - Ausweitung des Reichsgebietes sollte jedoch nicht erfolgen.   - Gebiete in Übersee wurden zunächst von privaten Gesellschaften verwaltet   - Ende des 19. Jahrhunderts hatte Reich Verwaltung übernommen.

    -deutsche Interesse richtete sich vor allem auf Afrika: Deutsch-Südwestafrika, heute Namibia, wurde 1884 deutsche Kolonie (bis 1915).   -Togo (heute zwischen den Staaten Togo und Ghana aufgeteilt) und Kamerun wurden ebenfalls 1884 zum Schutzgebiet erklärt (bis 1914).   -Deutsch-Ostafrika auf dem Gebiet der heutigen Staaten Tansania, Ruanda und Burundi wurde 1885 gegründet; sie bestand bis 1918.   -auch pazifischen Raum erwarb das Deutsche Reich Kolonien:   -1885 Deutsch-Neuguinea im Nordosten von Neuguinea, fortan Kaiser-Wilhelms-Land genannt, sowie Bismarck-Archipel und Marshall-Inseln   -1888 folgten Nauru und 1899 die Marianen, Karolinen, Palau-Inseln und ein Teil der Samoa-Inseln.   -Kiautschou wurde 1898 für 99 Jahre von China gepachtet.     -Nach 1.

 Weltkrieg musste Deutsche Reich im Versailler Vertrag alle Kolonien abtreten   -wurden fortan als Mandatsgebiete des Völkerbundes verwaltet; de facto wurden sie Kolonialbesitz der Mandatsmächte.    

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