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  Versailler vertrag

Versailler Vertrag 1  EINLEITUNG Versailler Vertrag, der zwischen dem Deutschen Reich und den Entente-Mächten am 28. Juni 1919 in Versailles geschlossene und am 1. Januar 1920 in Kraft getretene Friedensvertrag; er war der wichtigste der Pariser Vorortverträge, die 1919/20 zur Beendigung des 1. Weltkrieges ausgehandelt wurden. Am 18. Januar 1919 nahmen in Paris die Entente-Mächte sowie die ihnen assoziierten Staaten die Verhandlungen über einen Friedensvertrag auf; Sowjetrussland sowie die besiegten Staaten, d.

h. auch das Deutsche Reich, blieben von den Verhandlungen ausgeschlossen. Bestimmt wurden die Verhandlungen vom "Rat der Vier" (den "Großen Vier"): von Woodrow Wilson, dem Präsidenten der USA, David Lloyd George, Premierminister von Großbritannien, Georges Clemenceau, Premierminister von Frankreich, und von Vittorio Emanuele Orlando, dem Ministerpräsidenten von Italien. Die Großen Vier suchten in erster Linie ihre eigenen Interessen und Ziele durchzusetzen: Wilsons Hauptanliegen war die Schaffung eines Völkerbundes als Instrument zur Friedenssicherung; Lloyd George strebte die Ausschaltung Deutschlands als Konkurrent auf dem Weltmarkt an, zugleich aber auch die Erhaltung eines deutschen Staates, der stark genug wäre, sich gegen die von Sowjetrussland ausgehenden Gefahren zu behaupten; Clemenceau wollte vor allem die Sicherheit Frankreichs garantiert wissen. Alle Alliierten und Assoziierten gingen von der deutschen Alleinschuld aus. Am 7.

Mai 1919 wurde der Vertragstext der deutschen Delegation in Paris ausgehändigt, Verhandlungen mit der deutschen Seite über den Vertrag wurden abgelehnt, ebenso der größte Teil der Gegenvorschläge, die die deutsche Seite schriftlich eingereicht hatte. Am 16. Juni forderten die Alliierten und Assoziierten das Deutsche Reich in ultimativer Form auf, den Vertrag zu unterzeichnen; am 22. Juni 1919 nahm die Weimarer Nationalversammlung mit 237 gegen 138 Stimmen bei sechs Enthaltungen den Vertrag an. Die Regierung Scheidemann war vor der Abstimmung aus Protest gegen den Vertrag, den sie für inakzeptabel hielt, zurückgetreten. Am 28.

Juni 1919 wurde der Vertrag im Spiegelsaal des Versailler Schlosses von den insgesamt 27 alliierten und assoziierten Staaten und vom Deutschen Reich, vertreten u. a. durch Außenminister Hermann Müller, unterzeichnet. Die USA ratifizierten den Versailler Vertrag nicht, vor allem auf Grund der Vorbehalte des US-Senats gegenüber dem Völkerbund; stattdessen schlossen sie am 2. Juli 1921 in Berlin einen Separatfrieden mit Deutschland und Österreich, der die wesentlichen Bestimmungen über die deutschen Grenzen, die Reparationen, die Abrüstung und Rheinlandbesetzung übernahm. Der Vertrag setzte sich aus 440 Artikeln in 15 Teilen zusammen.

Teil I enthielt die Völkerbundsatzung, die auf Wilsons Wunsch hin allen Pariser Vorortverträgen vorangestellt wurde; Deutschland wurde jedoch vorerst nicht in den Völkerbund aufgenommen. Artikel 19 räumte ausdrücklich die Möglichkeit einer Revision des Vertrages ein.   2  GEBIETSABTRETUNGEN Die Teile II und III des Versailler Vertrages legten die Gebietsabtretungen und die neuen Grenzen des Deutschen Reiches fest: Im Westen fielen Eupen-Malmédy und Moresnet an Belgien und Elsass-Lothringen an Frankreich. Im Osten gingen der größte Teil Westpreußens, die Provinz Posen sowie Teile Pommerns, der so genannte Polnische Korridor, an Polen, das Hultschiner Ländchen an die Tschechoslowakei. Danzig kam als Freie Stadt unter die Hoheit des Völkerbundes, das Memelland kam unter alliierte Verwaltung. Des Weiteren wies der Vertrag Oberschlesien, das südliche Ostpreußen, das restliche Westpreußen sowie Schleswig als "Abstimmungsgebiete" aus; hier sollte die Bevölkerung durch Volksabstimmungen für oder gegen einen Verbleib beim Deutschen Reich entscheiden.

Entsprechend den Abstimmungsergebnissen fielen das südöstliche Oberschlesien an Polen und Nordschleswig an Dänemark. Im Westen kam das Saargebiet für 15 Jahre unter die Verwaltung des Völkerbundes; danach sollte auch hier die Bevölkerung über ihre staatliche Zugehörigkeit entscheiden. Außerdem untersagte der Vertrag den von der Republik Deutschösterreich bereits im November 1918 erklärten Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich. Insgesamt verlor das Deutsche Reich über 70 000 Quadratkilometer seines ehemaligen Reichsgebietes mit etwa sieben Millionen Einwohnern. Dazu kam der in Teil IV des Vertrages festgeschriebene Verlust der deutschen Kolonien, die als Mandatsgebiete unter die Aufsicht des Völkerbundes kamen.   3  ENTWAFFNUNG UND REPARATIONEN Teil V des Versailler Vertrages regelte die militärische Entwaffnung: Das Landheer wurde auf 100 000 Mann Berufssoldaten mit 12-jähriger Dienstzeit (Offiziere 25 Jahre) beschränkt, die Marine auf 15 000 Mann, eine Luftwaffe durfte das Deutsche Reich überhaupt nicht mehr unterhalten.

Schwere Artillerie, Panzer und U-Boote wurden verboten, Wehrpflicht, Kriegsakademie und Generalstab abgeschafft. Ziel dieser Abrüstungsbestimmungen war es, das Deutsche Reich so weit zu schwächen, dass es nicht mehr in der Lage sein würde, Krieg zu führen, ihm aber zugleich so viel militärische Schlagkraft zu belassen, dass es seine Ostgrenze schützen und gegebenenfalls revolutionäre Unruhen im Inneren niederschlagen konnte. Teil VI des Vertrages befasste sich mit Kriegsgefangenen und Soldatengräbern; Teil VII forderte die Auslieferung Kaiser Wilhelms II. durch die Niederlande und stellte Kriegsverbrecherprozesse in Aussicht, blieb aber unausgeführt. Teil VIII und IX behandelten die Reparationenfrage. Grundlage der Forderungen war Artikel 231, der umstrittenste des ganzen Vertragswerkes, der die alleinige Kriegsschuld dem Deutschen Reich und seinen Alliierten anlastete.

Auf Höhe und Laufzeit der Zahlungen konnten sich die Alliierten vorerst nicht einigen; die Reparationen wurden erst 1921 im Londoner Ultimatum sowie 1924 im Dawesplan und 1930 im Youngplan geregelt. An Sachleistungen musste das Deutsche Reich fast seine gesamte Handelsflotte ausliefern sowie umfangreiche Lieferungen an Maschinen, Industrieanlagen, Werkzeugen, Eisenbahneinrichtungen, Kohle etc. erbringen. Die Teile X bis XII verfügten u. a. die Konfiskation allen deutschen Eigentums im Ausland, das Meistbegünstigungsrecht für die Alliierten, die Internationalisierung der deutschen Flüsse sowie des Nord-Ostsee-Kanals.

Teil XIV schließlich verfügte vor allem im Interesse des Sicherheitsbedürfnisses Frankreichs die alliierte Besetzung des Saargebietes und des linksrheinischen Gebietes mit Brückenköpfen bei Köln, Koblenz und Mainz rechts des Rheins sowie den schrittweisen Rückzug der alliierten Truppen aus dem linksrheinischen Gebiet in einem Zeitraum von 15 Jahren. Außerdem wurde ein 50 Kilometer breiter Streifen rechts des Rheines entmilitarisiert, d. h. Deutschland durfte hier keine Truppen stationieren und keine Befestigungen unterhalten.   4  REVISIONEN UND FOLGEN Der Versailler Vertrag bestimmte in hohem Maß die Außenpolitik und das politische Klima in der Weimarer Republik. Vordringliches außenpolitisches Ziel der Regierungen der Weimarer Republik war die vorzeitige Räumung des besetzten Rheinlandes und die Lösung der drückenden Reparationenfrage.

Die Räumung des Rheinlandes wurde 1930 erreicht, die Reparationszahlungen wurden 1932 de facto beendet. Im Deutschen Reich lehnten breite Kreise der Bevölkerung den Versailler Vertrag als "Diktat von Versailles" deutlich ab und forderten die Revision des Vertrages als oberstes außenpolitisches Ziel der deutschen Politik. Antidemokratische, antirepublikanische Kräfte, vor allem die Nationalsozialisten, setzten die Agitation gegen den Vertrag zusammen mit der Dolchstoßlegende als überaus wirksame propagandistische Waffe gegen das parlamentarische System ein; sie schufen damit in Deutschland ein Klima, das dem Aufstieg Adolf Hitlers außerordentlich förderlich war. Formal gebrochen wurde der Vertrag erstmals 1935 mit der Wiedereinführung der Wehrpflicht und der massiven Aufrüstung und Erweiterung der Wehrmacht; dann 1936 mit der Besetzung des entmilitarisierten Rheinlandes und 1938 mit dem Anschluss Österreichs. Die Alliierten nahmen diese gewaltsame Revision im Rahmen ihrer Appeasement-Politik nahezu widerstandslos hin.  

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