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  Der versailler vertag und die pariser vorortverträge

Versailler Vertrag 1. VORGESCHICHTE -       Versailler Vertrag zwischen d. Dt. Reich u. d. Entente-Mächten -          am 28.

 Juni 1919 i. Versailles geschlossene + am 1. Januar 1920 i. Kraft getretene   Friedensvertrag -          gehört zu den "Pariser Vorortsverträgen" -          war der wichtigste der Pariser Vorortverträge -          alle Verträge wurden unter den 14 Pkt. von Wilson 2. Vierzehn Punkte (Wilson-Deklaration),   -                     Prog.

d. amerik. Präsidenten Woodrow Wilson o       für eine Friedensordnung nach dem 1. Weltkrieg -                     Wilson verkündete seine 14 Punkte am 8. Januar 1918 i. seiner Jahresbotschaft        vor beiden Häusern d.

US-Kongresses -                     Alliierten nahmen d. Vierzehn Punkte zunächst wohlwollend auf -                     die Mittelmächte lehnten sie ab -                     aber Deutschland d. sieht Aussichtslosigkeit eines Siegfriedens o       suchen auf d. Grundlage d. Vierzehn Punkte bei d. Alliierten um Frieden o       Weil: - wollten harte Friedensbedingungen u.

hohe Reparationen vermeiden o       Alliierten jedoch erst nach erheblichen Modifikationen bereit d. 14 Pkt. als Basis für Waffenstillstand u. Friedensverhandlungen zu akzeptieren o       Wilsons 14. u. wichtigster Punkt: ® Völkerbund o       als Ergebnis d.

Pariser Friedenskonferenz von 1919 gegründet   14 Pkt.:   (1)   Verzicht auf Geheimdiplomatie zugunsten offener internationaler Verhandlungen. (2)   Garantie der Freiheit d. Meere i. Friedens- und i. Kriegszeiten, sofern d.

Meere nicht ganz o. teilweise durch international sanktionierte Maßnahmen gesperrt sind. (3)   Abbau möglichst aller Handelsschranken u. Schaffung gleicher Handelsbedingungen auf internationaler Ebene. (4)   internationale Abrüstung, soweit sie mit d. öffentl.

Sicherheit vereinbar ist. (5)   Beilegung kolonialer Streitigkeiten unter Berücksichtigung d. Interessen sowohl d. Kolonialmächte als auch d. Kolonialvölker. (6)   Räumung d.

besetzten russ. Gebiete durch d. Mittelmächte unter dem Vorbehalt d. Selbstbestimmung und Aufforderung an d. bolschewistische Russland, sich an d. internationalen Kooperation zu beteiligen.

(7)   Räumung u. Wiederherstellung Belgiens. (8)   Räumung u. Rückgabe d. besetzten französischen Gebiete einschließlich Elsass-Lothringens. (9)   Korrektur d.

italienischen Grenzen entsprechend den klar erkennbaren Nationalitätengrenzen. (10)Autonomie für d. Völker Österreich-Ungarns. (11)Räumung u. Wiederherstellung Serbiens, Montenegros u. Rumäniens mit einem  Zugang zum Meer für Serbien (12)Autonomie für d: Völker i: Osmanischen Reich u.

Internationalisierung d.        Dardanellen. (13)Errichtung eines unabhängigen Polen mit freiem Zugang zum Meer und (14)Einrichtung eines Völkerbundes zur gegenseitigen Garantie d. polit. Unabhängigkeit  u. d.

territorialen Integrität.       3. Die Pariser Vorortsverträge -     sie wurden 1919/20 zur Beendigung d. 1. Weltkrieges ausgehandelt TEILNEHMER: -             18. Januar 1919 nahmen i.

Paris d. Entente-Mächte sowie d. ihnen assoziierten Staaten              d. Verhandlungen über einen Friedensvertrag auf -       Sowjetrussland sowie d. besieg. Staaten blieben v.

d. Verhandlungen ausgeschlossen -       bestimmt wurden d. Verhandlungen vom "Rat der Vier" (den "Großen Vier") 1. - Woodrow Wilson, Präsidenten d. USA 2. - David Lloyd George, Premierminister v.

Großbritannien 3. - Georges Clemenceau, Premierminister v. Frankreich 4. - Vittorio Emanuele Orlando, Ministerpräsidenten v. Italien -       versuchten i. erster Linie ihre eigenen Interessen + Ziele durchzusetzen Ziele: -      Wilsons:-> Schaffung eines Völkerbundes -> Instrument zur Friedenssicherung -     Lloyd George:-> strebte Ausschaltung Deutschlands als Konkurrent auf d.


Weltmarkt an                      -> aber auch d. Erhaltung eines dt. Staates-> stark genug wäre, sich                            gegen d. v. Sowjetrussland ausgehenden Gefahren z. behaupten -       Clemenceau:-> die Sicherheit Frankreichs garantiert wissen       3.

1 Der Friedensvertrag von Saint-Germain -          d. Vertrag v. -          Saint-Germain betraf Österreich -          unterzeichnet am 10 Sept.1919 -          Bestimmungen: - Österreich tritt ab:- Südtirol an Italien- Böhmen, Mähren u. Teile d. österreichischen Schlesien an d.

Tschechoslowakei- d. Südsteiermark u. einen Teil Kärntens an JugoslawienAnerkennung d. Mitschuld am Kriegsausbruch u. dementsprechende ReparationsleistungenVerbot d. Anschlusses an d.

Dt. Reich- Beschränkung d. österreichischen Armee auf 30 000 Mann 3.2 Der Friedensvertrag von Neuilly-sur-Seine -          d. Vertrag v. N.

-sur-Seine betraf Bulgarien -          unterzeichnet am 27. Nov. 1919 -          Bestimmungen: §        Bulgarien tritt ab:- d. Süd-Dobrudscha an Rumänien, dass das Gebiet bereits 1913 besetzt hatte- West-Thrakien an Griechenland- Teile von Makedonien an Jugoslawien.Beschränkung d. bulgarischen Armee auf 20 000 Mann.

  3.3 Der Friedensvertrag von Trianon -          d. Vertrag v. Trianon betraf Ungarn -          Vertrag am 4.Juni 1920 unterzeichnet -          Bestimmungen: §        Ungarn tritt ab:- d. Slowakei u.

einen Teil Rutheniens an d. Tschechoslowakei - Siebenbürgen u. d. östliche Banat an Rumänien- Kroatien, Slawonien u. d. westliche Banat an Jugoslawien- d.

Burgenland (mit Ausnahme von Ödenburg) an Österreich.Beschränkung d. ungarischen Armee auf 35 000 Mann.     3.4 Der Friedensvertrag von Sèvres -          d. Vertrag v.

Sèvres betraf das Osmanische Reich -          unterzeichnet am 10.August 1920 -          Das Osmanische Reich verliert:- Mesopotamien, Syrien, Arabien, Armenien und Kurdistan - Smyrna (Izmir), Thrakien, die Inseln Imbros und Tenedos an Griechenland.Italien wird im Besitz des Dodekanes mit Rhodos, den es 1912 besetzt hatte, bestätigt.Das Osmanische Reich wird auf Anatolien und die Region Konstantinopel (Istanbul) reduziert.Wiederherstellung der Kapitulationen.Entmilitarisierung der Meerengen unter der Aufsicht einer Meerengenkommission.

Beschränkung der Armee auf 50 000 Mann und Abbau der Flotte. 3.5 Der Friedensvertrag von Lausanne -          d. Vertrag v. Lausanne betraf die Türkei -          untersch. 24.

Juli 1923 -          Türkei erhält volle Souveränität über d. östl. Thrakien, d. Meerengen und ganz Kleinasien. -          Aufhebung d. Kapitulationen -          Umsiedlung d.

griechischen Minderheiten aus d. Türkei u. d. türkischen Minderheiten aus Griechenland     4. Der Friedensvertrag von Versailles    4.1 Inhalt und verlauf der Verhandlungen   -     alle Alliierten + Assoziierten gingen v.

d. dt. Alleinschuld aus -       am 7. Mai 1919 wurde d. Vertragstext d. dt.

Delegation i. Paris ausgehändigt -     Verhandlungen mit d. dt. Seite über d. Vertrag wurden abgelehnt -     d. gr.

Teil d. Gegenvorschläge, d. die dt. Seite schriftlich eingereicht hatte wurden ebenfalls abgelehnt -     am 16. Juni Ultimatum d. Alliierten u.

Assoziierten gegen Dt. Reich -> gefordert: - Vertrag zu unterzeichnen -     am 22. Juni 1919 nahm d. Weimarer Nationalversammlung mit 237 gegen 138 Stimmen (bei sechs Enthaltungen) d. Vertrag an -             Regierung Scheidemann war vor d. Abstimmung aus Protest gegen d.

Vertrag  zurückgetreten ->       Grund: - sie hielten die Forderungen für inakzeptabel -     am 28. Juni 1919 wurde d. Vertrag i. Spiegelsaal d. Versailler Schlosses v. d.

insgesamt 27 alliierten u. assoziierten Staaten u. v. Dt. Reich unterzeichnet -     dt. Vertreter war u.

a. Außenminister Hermann Müller -       USA gegengezeichnete d. Versailler Vertrag nicht -       Grund :-> Vorbehalte d. US-Senats gegenüber d. Völkerbund -       schlossen am 2. Juli 1921 i.

Berlin Separatfrieden mit Deutschland u. Österreich -             wesentlichen Bestimmungen: - dt. Grenzen, d. Reparationen, d. Abrüstung u. Rheinlandbesetzung -          Vertrag setzte sich aus 440 Artikeln i.

15 Teilen zusammen   4.2 Die Vertragsteile I bis XV   -             Teil I enthielt Völkerbundsatzung <- auf Wilsons Wunsch hin allen Pariser Vorortverträgen aber: - Deutschland wurde vorerst nicht i. d. Völkerbund aufgenommen -          Artikel 19 räumte ausdrücklich d. Möglichkeit einer Revision d. Vertrages ein -      Teil 2 u.

 3 d. V. Vertrages legten Gebietsabtret. U. neuen Grenzen d. Dt.

Reiches fest -         Westen:®  Eupen-Malmédy und Moresnet an Belgien ® Elsass-Lothringen an Frankreich -         Osten:® größte Teil Westpreußens, Provinz Posen sowie Teile Pommerns (genannt Polnische Korridor) an Polen ® d. Hultschiner Ländchen an d. Tschechoslowake ® Danzig wurde Freie Stadt ® unter Hoheit d. Völkerbundes ® d. Memelland unter alliierte Verwaltung ®     der Vertrag wies Oberschlesien, d. südliche Ostpreußen, d.

restl. Westpreußen + Schleswig als "Abstimmungsgebiete" aus ®     d.h. die Bevölkerung durch Volksabstimmungen für o. gegen einen Verbleib beim Deutschen Reich entscheiden ®     Abstimmungsergebnisse: - d. südöstliche Oberschlesien an Polen -  Nordschleswig an Dänemark -         d.

Saargebiet f. 15 Jh. unter d. Verwaltung d. Völkerbundes -         danach auch hier Entscheid d. Bevölkerung über ihre staatl.

Zugehörigkeit -         d. Vertrag untersagt d. v. d. Republik Deutschösterreich bereits i. November 1918 erklärten Anschluss Österreichs an d.

Dt. Reich -         Dt. Reich verliert über 70 000 Quadratkilometer ehemaliges Reichsgebiet (7 Mill. Einwohner) -         dazu in Teil IV d. Vertrages festgeschriebene Verlust d. dt.

Kolonien ® fallen als Mandatsgebiete unter Aufsicht d. Völkerbundes Entwaffnung und Reperation -         Teil IV und V d. Vers. Vertrages regelte d. militärische Entwaffnung -         Landheer auf 100 000 Mann Berufssoldaten mit 12-jähriger Dienstzeit (Offiziere 25 Jahre) beschränkt -         die Marine auf 15 000 Mann -         Luftwaffe durfte das Deutsche Reich nicht mehr unterhalten -         Schwere Artillerie, Panzer und U-Boote wurden verboten -         Wehrpflicht, Kriegsakademie und Generalstab abgeschafft -         Ziel der Abrüstung: - Dt. Reich so zu schwächen d.

es kein Krieg führen kann §        ABER: ® so viel militärische Schlagkraft zu belassen o      1. - es seine Ostgrenze schützen o      2. - revolutionäre Unruhen im Inneren niederschlagen konnte -         Teil VI d. Vertrages bestimmte Kriegsgefangene u. Soldatengräber -         Teil VII forderte Auslieferung Kaiser Wilhelms II + Kriegsverbrecherprozesse §        ABER: ® blieb unausgeführt -         Teil VIII u. IX behandelten d.

Reparationenfrage -         Grundlage der Forderungen war Artikel 231 -         war d. umstrittenste d. ganzen Vertragswerkes -         Art.231: ® alleinige Kriegsschuld d. Dt. Reich u.

seinen Verbündeten anlastete -         Höhe u. Laufzeit d. Zahlungen <-  Alliierten vorerst nicht einig -         D. Reparationen wurden erst 1921 i. Londoner Ultimatum sowie 1924 i. Dawesplan und 1930 i.

Youngplan geregelt -         d. Dt. Reich gesamte Handelsflotte ausliefern -         umfangreiche Lieferungen an Maschinen, Industrieanlagen, Werkzeugen, Eisenbahneinrichtungen, Kohle etc. -            d. Teile X bis XII verfügten u. a.

d. Beschlagnahmung allen dt. Eigentums i. Ausland,  d. Meistbegünstigungsrecht für d. Alliierten, d.

Internationalisierung d. dt. Flüsse sowie d. Nord-Ostsee-Kanals. -         Teil XIV im Interesse d. Sicherheitsbedürfnisses Frankreichs §        D.

alliierte Besetzung d. Saargebietes u. d. linksrheinischen Gebietes mit Brückenköpfen bei Köln, Koblenz u. Mainz rechts d. Rheins §        schrittweisen Rückzug d.

alliierten Truppen aus d. linksrheinischen Gebiet ® Zeitraum v. 15 Jahren §        50 Kilometer breiter Streifen rechts d. Rheines entmilitarisiert ·       d. h. Deutschland durfte keine Truppen stationieren und keine Befestigungen unterhalten 5.

Revision und die Folgen für Deutschland   -         V. Vertrag bestimmte d. Außenpolitik u. d. polit. Klima i.

d. Weimarer Republik -         außenpolit. Ziel d. Regierungen d. Weimarer Republik ® vorzeitige Räumung d. besetzten Rheinlandes + d.

Lösung d. drückenden Reparationenfrage -         Räumung d. Rheinlandes 1930 erreicht -         die Reparationszahlungen wurden 1932 de facto beendet -         im Dt. Reich: ® gr. Teil der Bevölkerung lehnte V.V.

ab §        Versailler Vertrag als "Diktat von Versailles" §        forderten d. Revision d. Vertrages als oberstes außenpolit. Ziel d. dt. Politik §        es gab Massendemonstrationen §        Antidemokratische, antirepublikanische Kräfte (z.

B. Nationalsozialisten) setzten d. Ablehnung d. Vertrages zusammen mit d. Dolchstoßlegende ® daraus entstand wirksame propagandistische Waffe gegen d. parlamentarische System §        schufen damit ein polit.

Klima ® außerordentlich förderlich  für Aufstieg Adolf Hitlers -         erstmals formal gebrochen 1935 mit Wiedereinführung d. Wehrpflicht + massiver       Aufrüstung u. Erweiterung d. Wehrmacht -         1936 mit d. Besetzung d. entmilitarisierten Rheinlandes + 1938 mit d.

Anschluss Österreichs -            Alliierten nahmen gewaltsame Revision im Rahmen ihrer Appeasement-Politik nahezu widerstandslos hin 6. Bewertung -         meiner Meinung nach ist die härte gerecht fertig -         Begründung: §       Dtl. klar an Kriegsschuld beteiligt §       waren am aktivsten v. den Mittelmächten und kämpften am härtesten §       Aber: - m. Meinung nach nicht alleinige Schuld ·      ebenso Österreich Mitschuld -         über die Höhe der zu zahlenden Reparationszahlung lässt sich streiten            -         aber sie sind gerechtfertigt §       da z.B.

große Schäden für die andere Länder ·       Frankreich: -> Stellungskrieg auf franz. Land                                           -> Landschaft, Häuser, Städte zerstört ·      England/Frankreich: -> hohe Kriegskosten + Schulden        bei den Amerikanern -      Franzosen demütigen von 1871 nicht vergessen -> Rache -         das Negativste für Dtl. sind natürlich die innerpolit. Folgen -> waren allerdings nicht vorhersehbar o      durch diese Unruhen um den Vertrag konnten die nationalsozialistischen Kräfte einen Vormarsch schaffen o      obwohl sie diesen auch anders hätten erreichen können    

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