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  Die inquisition

Inquisition Inquisition (lateinisch inquisitio: gerichtliche Untersuchung), in der Kirchengeschichte jene seit dem Mittelalter von kirchlichen Institutionen eingerichtete Behörde, deren Aufgabe darin bestand, so genannte Ketzer zu verfolgen, vor Gericht zu stellen und zu verurteilen. Anfangs war die Strafe für Ketzerei oder Häresie in der Regel die Exkommunikation. Seitdem die römischen Kaiser im 4. Jahrhundert das Christentum zur Staatsreligion gemach hatten, wurden Ketzer auch als Staatsfeinde angesehen. Deshalb wurde die Inquisition seit dem Mittelalter mit staatlicher Hilfe betrieben. Anfänge Die Inquisition nahm ihren Anfang ansatzweise im 12.

Jahrhundert, als Papst Innozenz III. einen Kreuzzug gegen die Albigenser aus Südfrankreich organisierte, da diese von der kirchlichen Lehre abwichen (siehe Kreuzzüge). Innozenz gab Strafgesetze gegen sie heraus und schickte Prediger zur Bekehrung in die abtrünnigen Gebiete. Eine Inquisition im eigentlichen Sinn existierte jedoch erst ab 1231, markiert durch die Veröffentlichung der Schrift Excommunicamus (Ketzerdekrete) von Papst Gregor IX., durch die dieser die Verantwortung der Bischöfe für die Orthodoxie einschränkte, die Inquisitoren der besonderen Gerichtsbarkeit des Papstes unterstellte und harte Strafen einführte. Das Amt des Inquisitors wurde fast ausschließlich von den Franziskanern und insbesonders von den Dominikanern ausgeübt, da diese über gute Kenntnisse der kirchlichen Lehre verfügten.

Durch diese Maßnahme wollte Gregor dem Inquisitionsanspruch des Kaisers des Heiligen Römischen Reiches, Friedrich II., zuvorkommen und derart den Einfluss der Kirche stärken. Auf Friedrich II., der aus politischen Gründen Häretiker in Oberitalien zu bekämpfen suchte, geht die Einführung des Scheiterhaufens (1224) zurück. Gregor IX. übernahm die Hinrichtungsmethode in den so genannten Ketzerdekreten mit der Begründung, dass durch das Verbrennen des Leibs zumindest die Seele durch Fürbittgebete gerettet werden könne.

Die neue Institution der Inquisition war zunächst auf Deutschland und Aragón (Spanien) beschränkt, wurde jedoch bald auf das ganze Kirchengebiet ausgedehnt. Dem Tribunal standen zwei Inquisitoren von gleicher Machtbefugnis vor. Ihre Autorität erhielten sie direkt vom Papst. Bei ihrer Amtsausübung wurden die Inquisitoren ihrerseits von Assistenten, Notaren und Beratern unterstützt. Die Inquisitoren hatten sogar die Vollmacht, Fürsten zu exkommunizieren, und waren damit auch politisch einflussreich. Verfahren Die Inquisitoren richteten sich für eine bestimmte Zeit an einem Ort ein.

Hier hatten sich all jene einzufinden, die entweder von bestimmten Personen denunziert worden waren oder die sich durch Selbstanklage zu verantworten hatten. Die Strafen für diejenigen, die sich selbst stellten, fielen milder aus als die Strafen für jene, die vor Gericht gestellt und "überführt" wurden, wobei es eine Gnadenfrist von etwa einem Monat für ein "freiwilliges" Geständnis gab. Die Inquisition machte diejenigen ausfindig, die einer Vorladung nicht folgten, wobei Ketzern kein Asylrecht gewährt wurde. Einige Jahre lang wurden die Namen der Ankläger den Angeklagten nicht zugänglich gemacht, bis Papst Bonifazius VIII. diese Praxis abschaffte. In der Regel galten bereits zwei Zeugenaussagen als Beweis für die Schuld.

Den Inquisitoren half bei der Urteilsfindung eine Art Jury, die aus Geistlichen und Laien bestand. Verdächtige, von denen man glaubte, dass sie logen, durften im Gefängnis festgehalten werden. 1252 legitimierte Papst Innozenz IV. unter Einfluss der Wiederbelebung des römischen Rechtes offiziell den Einsatz der Folter, um die Verdächtigen zu einem Geständnis zu zwingen. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte es im Kirchenrecht keine Folter gegeben. Die Strafen und Urteile für diejenigen, die ihre Schuld bekannten oder die man der Ketzerei überführte, wurden am Ende aller Prozesse in einer öffentlichen Zeremonie verkündet.

Diese wurde Sermo generalis oder Autodafé genannt. Die Strafe konnte in einer Wallfahrt bestehen, in einer öffentlichen Auspeitschung, in einem Bußgeld oder darin, ein Kreuz durch die Straßen des Orts zu tragen. Wer falsche Anklage erhob, musste ein Gewand tragen, auf das zwei rote Stoffzungen aufgenäht waren. In schweren Fällen konnten die Angeklagten auch mit der Konfiszierung ihres Eigentums oder mit Gefängnis bestraft werden. Da die Inquisitoren keine Todesstrafe verhängen konnten, überstellten sie einen Schuldigen den weltlichen Behörden, die dann das Todesurteil aussprachen und vollstreckten. Die Inquisition, die sich zunächst auf die Albigenser und Waldenser beschränkte, dehnte ihre Tätigkeit später jedoch auch auf andere Gemeinschaften aus, die von der offiziellen Kirchenlehre abwichen, wie z.

B. auf die Fratizellen. Darüber hinaus wurden Wahrsager sowie Frauen verfolgt, denen man unterstellte, Hexen zu sein (siehe Hexenverfolgung). Nachdem die Albigenser im späten 14. und 15. Jahrhundert zurückgedrängt worden waren, schränkte die Inquisition ihre Tätigkeit zunächst ein.


Das Sanctum Officium Als im 16. Jahrhundert der Protestantismus auch nach Italien vordrang, richtete Papst Paul III. auf den Ratschlag von Kardinal Gian Pietro Carafa in Rom die "Kongregation für Inquisition" ein, auch als römische und weltweite Inquisition und als Sanctum Officium bezeichnet. Die ursprüngliche Kommission, deren Befugnisse sich auf die gesamte Kirche ausdehnten, bestand aus sechs Kardinälen, darunter auch Carafa. Das Sanctum Officium war eine neue Institution, die sich von der Inquisition des Hochmittelalters unterschied. Sie war nicht nur geringeren episkopalen Kontrollen unterworfen, sondern hatte auch andere Funktionen inne.

War es der Inquisition des Mittelalters vorwiegend um Irrglauben im Volk gegangen, befasste sich das Sanctum Officium mit Rechtgläubigkeit in einem eher akademischen Sinn und untersuchte insbesondere die Schriften von Theologen und hohen Klerikern. In den ersten zwölf Jahren war die Tätigkeit der römischen Inquisition relativ bescheiden und beschränkte sich fast ausschließlich auf Italien. Als 1555 Carafa zum Papst gewählt wurde und den Namen Paul IV. annahm, drängte er auf die energische Verfolgung Verdächtiger, von der Bischöfe und sogar Kardinäle nicht ausgenommen waren. Er beauftragte die Kommission unterdessen mit der Erstellung einer Liste von Büchern, die dem kirchlichen Glauben sowie der kirchlichen Moral widersprachen. Das Ergebnis dieser Aktion war die Verabschiedung und Veröffentlichung des ersten Index librorum prohibitorum, des Index verbotener Bücher, der 1559 herauskam.

Spätere Päpste dämpften zwar den fanatischen Eifer der römischen Inquisition, betrachteten diese jedoch zunehmend als legitimes Instrument der päpstlichen Regierung, um die Ordnung in der Kirche herzustellen sowie die Orthodoxie zu wahren. So wurde z. B. Galileo Galilei 1633 von der römischen Inquisition angeklagt und zu lebenslanger Haft verurteilt, die später in lebenslangen Hausarrest abgemildert wurde; erst im Oktober 1992 gab die katholische Kirche ihren Irrtum zu und rehabilitierte Galilei öffentlich. Aufgrund zahlreicher Beschwerden wandelte Papst Paul VI. das Sanctum Officium erst 1965 im Rahmen des 2.

Vatikanischen Konzils in die so genannte Glaubenskongregation um, wodurch stillschweigend die Inquisition aufgehoben wurde. Die spanische Inquisition Die spanische Inquisition unterschied sich ebenfalls deutlich von der Inquisition des Hochmittelalters. Sie wurde 1478 auf Wunsch des spanischen Königs Ferdinand V. und der Königin Isabella I. und mit Zustimmung des Papstes eingerichtet. Es sollte sich unter dem Oberbefehl eines Großinquisitors vor allem mit den Marranen befassen, Juden also, die sich gezwungenermaßen oder aufgrund gesellschaftlichen Druckes hatten taufen lassen, insgeheim jedoch ihren jüdischen Glauben beibehielten.

Nach 1502 wandte sich die spanische Inquisition Personen zu, die auf ähnliche Weise vom Islam zum Christentum konvertiert waren. Binnen weniger Jahre nach ihrer Gründung verlagerte der Papst den größten Teil der Kontrolle über die Inquisition auf die weltlichen Herrscher. So wurde die spanische Inquisition zu einem Instrument des Staates. Die spanische Inquisition wurde vom Obersten Rat der Inquisition geleitet, wobei die Verfahren jedoch denen der mittelalterlichen Inquisition ähnelten. Die spanische Inquisition war vor allem in protestantischen Gebieten für ihre Grausamkeit bekannt, nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass sie von den spanischen Königen befürwortet wurde. Gestärkt durch die politische Unterstützung, die die Inquisition genoss, ließ Tomàs de Torquemada, der erste und berüchtigte Großinquisitor, Tausende von angeblichen Ketzern hinrichten.

Der Großinquisitor und sein Tribunal hatten auch die Gerichtsbarkeit über regionale Tribunale in Kolonien wie Mexiko und Peru inne. Dabei wurden vorrangig Fälle behandelt, bei denen es sich eher um angebliche Zauberei als um Irrlehren handelte. 1522 führte Karl V., der Kaiser des Heiligen Römischen Reiches, die Inquisition in den Niederlanden ein, die sich jedoch zur Bekämpfung des Protestantismus als untauglich erwies. Die Spanier brachten die Inquisition 1517 nach Sizilien, wobei es ihnen jedoch nicht gelang, diese auch in Neapel und Mailand einzuführen. In einigen Ländern bestand die Inquisition bis ins 19.

Jahrhundert; erst 1834 wurde sie in Spanien, 1859 in Italien und 1870 im Kirchenstaat abgeschafft. Auch im Protestantismus gab es eine Institution, die der Glaubensbefragung diente. Dabei handelte es sich um das so genannte Genfer Konsistorium zur Zeit des französischen Reformators Johannes Calvin.

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