Artikel pedia
| Home | Kontakt | Artikel einreichen | Oberseite 50 artikel | Oberseite 50 autors
 
 


Artikel kategorien
Letztes fugte hinzu
    Ms-access

   Instrumentation + schnittstellen

   Pc tuning - volle kraft voraus für ihr system

   Informatorische grundlagen

   Javascript

   Interne sortieralgorithmen - der kern der sache

   Plotter und sonstige drucker

   Frage 20 (rössl priska)

   Internet - programmierung

   Monitore

   Semesterarbeit und spezialgebiet für informatik

   Erörterungs zum thema

   Inhaltsverzeichnis

   Einführung in die entwicklung ganzheitlicher informationssysteme:

   Titel dokument
alle kategorien

  Datenschutz

Datenschutz     -          Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): "Gesetz zur Fortentwicklung der Datenverarbeitung und des Datenschutzes" -          20. Dez. 1990 ... geä.

am 17. Dez. 1997 -          Ziel: Bürger davor zu schützen, dass er durch den Umgang m. seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird (§1) -          Ergänzung: durch Datenschutzgesetze der einzelnen Bundesländer   Was ist Datenschutz? -          nicht Daten im Vordergrund, sondern: -          Personen, über die Informationen verarbeitet werden -          Rechtl. Ausganspunkt: -          Grundrecht auf Selbstbestimmung (Einzelner hat Möglichkeit selbst zu bestimmen, wer bei welcher Gelegenheit welche Informationen über ihn erhält) -          DS beschränkt sich auf Schutz "natürlicher, lebender Personen" -          Unterscheiden in öffentl. u.

nichtöffentl. Bereiche   Geschichte d. Datenschutzes:   -          Mitte 60'er à automatisierte Datenverarbeitung in Verwaltungen der BRD stärker vorangetrieben -          Diskussion um Gefährdungen durch aufkommende Datenbanken -          Durch Bestreben, Privatsphären einzelner zu schützen + -          Befürchtung einer Umfassenden Informationsmacht -          à Begrenzung durch Datenschutz -          30. Sept. 1970 Hessen zuerst Landesdatenschutzgesetz -          (elektr. Verarb.

Daten vor Zugriff anderer geschützt; mit Datenverarbeitung Vertraute: über Inhalt v. Daten schweigen -          + Einrichtung eines Datenschutzbeauftragten als unabhängige Kontrollbehörde für öffentliche Stellen des Landes -          28. Jan. 1977: Bundesdatenschutzgesetz -          à Grundgedanke: staatliche Stellen u. Unternehmen nicht in Recht d. Einzelnen, allein gelassen zu werden, eingreifen -          "Erforderlichkeitsgrundsatz": nur Daten verarbeitet, die für Erledigung gesetztl.

Aufgaben einer Behörde erforderlich -          personenbezog. Daten nur wenn Gesetz es vorsah oder Betroffener zustimmte -          private, geschäftsmäßige Datenverarbeitung weitergehend gestattet à Geschäftsinteresse -          bis 1981: sämtliche Bundesländer d. alten Bundesrepublik à Landesdatenschutzgesetz -          15. Dez. 1983 Volkszählung m. Volkszählerurteil sogar für verfassungswidrig erklärt -          à Recht auf informationelle Selbstbestimmung sei verletzt -          à Bürger/innen können sonst nicht selbst über Verwendung ihrer Daten bestimmen -          damit: Grundrecht auf Datenschutz etabliert -          Zugriffe ohne Einwilligungen nur noch, wenn durch Gesetz erlaubt -          Bürger/innen dürfen erfahren, welche Daten verarbeitet -          Datenschutzgesetze erneuert -          Regelungen für einzelne Bereiche d.

staatl. Tätigkeit geschaffen -          à mündete in Neufassung d. BDSG 1990 -          östl. Bundesländer eigen Datenschutzgesetze -          Bsp.: Brandenburg. Datenschg.

à 22.Jan.1992 -          Orientierung an westl. Bundesl. u. an eigenen Erfahrungen à Recht auf Datenschutz unbekannt -          Recht zu wissen, wer welche Daten zur eigenen Person verarbeitet -          à durch normierten Anspruch auf Einsicht in eigene Stasi-Akte sogar auf aufgelösten Geheimdienst erstreckt -          Dtl.


Wuchs zusammen à 24. Okt.1995 à europ. Datenschutzrichtlinie -          à neue Maßstäbe -          kein grundsätzl. Unterschied in öffentl. u.

nicht-öffentl. Bereich -          Risikoanalyse, Vorabkontrolle, Technikfolgenabschätzungen, Verpflichtg. z. Beteiligg. d. Datenschutzbeauftragten -          Datenschutzrichtlinie à harmonisiertes Datenschutzniveau in allen Mitgliedsstaaten vorgeschrieben -          Umsetzung: geändertes Bundesdatenschutzgesetz am 23.

Mai 2001 -          Hessen u. Brandenburg bereits 1998/99 europ. Vorgaben angeglichen -          1. Stufe d. Modernisierung d. DSR damit abgeschlossen -          derzeit über 2.

Stufe der Reform diskutiert -          Schutzlücken müssen geschlossen werden -          Regelung so technik-unabhängig, dass weitere techn. Entwicklungen  rechtl. Regelungen nicht obsolet machen -          Auf Ebene d. Union Einrichtung eines unabhängigen Datenschutzbeauftragten vorgesehen   Landesbeauftragter für Datenschutz:   -          ...

und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg -          Dr. Alexander Dix -          Seit 1.Juni 1998 ^ -          Wird für Dauer v. 6 Jahren berufen -          Schwerpunkte in Aufgaben: -          Unterstützung d. Bürger/innen -          Beratung d. Verwaltung -          Kontrolle d.

Verwaltung -          Übergreifende Aufgaben .. kann sich jederzeit an Landtag wenden   Akteneinsicht: -          1998: brandenburg. Akteneinsicht- u. Informationszugangsgesetz: -          in Akten öffentlicher Stellen einsehen, die keine Daten zur eigenen Person enthalten -          Ziel: -          Stärkung d. pol.

Mitgestaltung u. verbesserte Kontrolle d. öffentlichen Verwaltung durch Bürger/innen   Damit sogar: Recht, Stasi-Akte einzusehen -          sich an Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes d. ehem. DDR   Antrag auf Informationen muss NICHT begründet werden   Großes Anliegen, Schüler über Datenschutz aufzuklären (Internet u. gläserne Persönlichkeit) -          "Datenstaubsauger Internet" -          mit Werbeemails zugeschüttet (Prävention) -          rät zu Email-Verschlüsselung -          Pseudonyme verwenden -          Vor Nutzung d.

Internets: -          Nicht benötigte Anwendungen schließen, um evtl. Angriff aus Netz zu erschweren -          Aktive Komponenten (Java, Script-Sprachen, ActiveX) deaktivieren -          Warnmeldungen d. Browser eingeschaltet lassen -          Einsatz von Virensuchprogrammen -          Personal-Firewall- u. Intrusion-Detection-Systemen -          Über sicherheitsrelevante Ereignisse  informieren             à ANSCHREIBEN: www.cert.dfn.

de -          Bester Schutz: separater Arbeitsplatzcomputer -          à ausschließlich im Internet gearbeitet, keine personenbezogenen Daten speichern -          sollte: bewusster Umgang mit eigenen Daten vermittelt werden -          nicht automatisch jedes Formular ausfüllen -          nicht beliebig Fragen beantworten zu Lebensgewohnheiten etc. -          nicht unüberlegt kostenlose Angebote nutzen -          à User zahlen dafür mit pers. Daten (Ersatzwährung) -          Passwörter   Biometrische Verfahren:   -          in Kommunikation wichtig: -          Kommunikationspartner authentisch -          Egal, ob persönlich treffen, telefonieren, oder per pc -          Im Gegensatz zu Geheimzahlen od. Passwörtern -          à biom. Authentifizierungsmerkmale an Person gebunden -          nicht nur auf sie bezogen -          Vorteil: Nutzer kann sie nicht vergessen, anders als PINs -          Komfortabel zu nutzen -          Bei Einsatz: -          Überprüfung d. Identität v.

Personen indem deren pers. Merkmale verglichen werden -          Unterschieden nach statischen Körpermerkmalen u. aktiven Verhaltensweisen   à stellt Modernisierung dar, genau wie Datenschutzgesetz modernisiert werden soll     Modernisierung des Datenschutzgesetzes:   -          motiviert aus einer positiven Erwartung an seine erforderliche Schutzfunktion und andererseits aus einer zutreffenden Kritik des gegenwärtigen Datenschutzrechts -          Datenschutz ist akzeptiert, seine Verbesserung erwünscht -          repräsentativen Umfrage: -    
echo"
"; }?>
Wuchs zusammen à 24. Okt.1995 à europ. Datenschutzrichtlinie -          à neue Maßstäbe -          kein grundsätzl. Unterschied in öffentl. u.

nicht-öffentl. Bereich -          Risikoanalyse, Vorabkontrolle, Technikfolgenabschätzungen, Verpflichtg. z. Beteiligg. d. Datenschutzbeauftragten -          Datenschutzrichtlinie à harmonisiertes Datenschutzniveau in allen Mitgliedsstaaten vorgeschrieben -          Umsetzung: geändertes Bundesdatenschutzgesetz am 23.

Mai 2001 -          Hessen u. Brandenburg bereits 1998/99 europ. Vorgaben angeglichen -          1. Stufe d. Modernisierung d. DSR damit abgeschlossen -          derzeit über 2.

Stufe der Reform diskutiert -          Schutzlücken müssen geschlossen werden -          Regelung so technik-unabhängig, dass weitere techn. Entwicklungen  rechtl. Regelungen nicht obsolet machen -          Auf Ebene d. Union Einrichtung eines unabhängigen Datenschutzbeauftragten vorgesehen   Landesbeauftragter für Datenschutz:   -          ...

und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg -          Dr. Alexander Dix -          Seit 1.Juni 1998 ^ -          Wird für Dauer v. 6 Jahren berufen -          Schwerpunkte in Aufgaben: -          Unterstützung d. Bürger/innen -          Beratung d. Verwaltung -          Kontrolle d.

Verwaltung -          Übergreifende Aufgaben .. kann sich jederzeit an Landtag wenden   Akteneinsicht: -          1998: brandenburg. Akteneinsicht- u. Informationszugangsgesetz: -          in Akten öffentlicher Stellen einsehen, die keine Daten zur eigenen Person enthalten -          Ziel: -          Stärkung d. pol.

Mitgestaltung u. verbesserte Kontrolle d. öffentlichen Verwaltung durch Bürger/innen   Damit sogar: Recht, Stasi-Akte einzusehen -          sich an Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes d. ehem. DDR   Antrag auf Informationen muss NICHT begründet werden   Großes Anliegen, Schüler über Datenschutz aufzuklären (Internet u. gläserne Persönlichkeit) -          "Datenstaubsauger Internet" -          mit Werbeemails zugeschüttet (Prävention) -          rät zu Email-Verschlüsselung -          Pseudonyme verwenden -          Vor Nutzung d.

Internets: -          Nicht benötigte Anwendungen schließen, um evtl. Angriff aus Netz zu erschweren -          Aktive Komponenten (Java, Script-Sprachen, ActiveX) deaktivieren -          Warnmeldungen d. Browser eingeschaltet lassen -          Einsatz von Virensuchprogrammen -          Personal-Firewall- u. Intrusion-Detection-Systemen -          Über sicherheitsrelevante Ereignisse  informieren             à ANSCHREIBEN: www.cert.dfn.

de -          Bester Schutz: separater Arbeitsplatzcomputer -          à ausschließlich im Internet gearbeitet, keine personenbezogenen Daten speichern -          sollte: bewusster Umgang mit eigenen Daten vermittelt werden -          nicht automatisch jedes Formular ausfüllen -          nicht beliebig Fragen beantworten zu Lebensgewohnheiten etc. -          nicht unüberlegt kostenlose Angebote nutzen -          à User zahlen dafür mit pers. Daten (Ersatzwährung) -          Passwörter   Biometrische Verfahren:   -          in Kommunikation wichtig: -          Kommunikationspartner authentisch -          Egal, ob persönlich treffen, telefonieren, oder per pc -          Im Gegensatz zu Geheimzahlen od. Passwörtern -          à biom. Authentifizierungsmerkmale an Person gebunden -          nicht nur auf sie bezogen -          Vorteil: Nutzer kann sie nicht vergessen, anders als PINs -          Komfortabel zu nutzen -          Bei Einsatz: -          Überprüfung d. Identität v.

Personen indem deren pers. Merkmale verglichen werden -          Unterschieden nach statischen Körpermerkmalen u. aktiven Verhaltensweisen   à stellt Modernisierung dar, genau wie Datenschutzgesetz modernisiert werden soll     Modernisierung des Datenschutzgesetzes:   -          motiviert aus einer positiven Erwartung an seine erforderliche Schutzfunktion und andererseits aus einer zutreffenden Kritik des gegenwärtigen Datenschutzrechts -          Datenschutz ist akzeptiert, seine Verbesserung erwünscht -          repräsentativen Umfrage: -          55 Prozent für einen Ausbau des Datenschutzes -           30 Prozent würden ihn zumindest auf dem Niveau von heute halten -           lediglich jeder zwölfte (8%) meint, dem Datenschutz könnte gern weniger Bedeutung beigemessen werden -          Am deutlichsten Bewohner der neuen Bundesländer für eine Intensivierung des Datenschutzes -          zwei Drittel deutliche Mehrheit für einen Ausbau des Datenschutzes -          Wenn Versicherungen nicht zugetraut wird, Datenschutz auf Dauer zu garantieren -          à werden sich Verbraucher nach anderen Sicherheiten umsehen oder umorientieren -          Kritik am gegenwärtigen Datenschutzrecht -          fühlen sich viele Bürger hinsichtlich der Verarbeitung ihrer Daten verunsichert und hilflos -          fast 40 Prozent der Bevölkerung in Deutschland vermuten, dass ihre Daten entgegen gesetzlichen Vorgaben bewusst missbraucht werden -          Lösungsansätze: -          Soweit sich Ansätze des bisherigen Datenschutzkonzepts bewährt haben, sind diese beizubehalten. Dies gilt vor allem für: -          Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Schutzgut -          das Datengeheimnis -          Meldepflichten -          Rechtmäßigkeitskriterien der Erforderlichkeit und der Zweckbindung -          Durchsetzung durch staatliche Kontrollstellen und betriebliche und behördliche Datenschutzbeauftragte -          Regelungen zur Datenverarbeitung im Auftrag, zu Abrufverfahren und gemeinsamen Verfahren -          Regelungen zu automatischen Entscheidungen -          die Anforderungen an die Datenübermittlung ins Ausland -          die Zweckbindung für die Kontrolldatenverarbeitung Diese bewährten Ansätze sind zu ergänzen, um die im Folgenden dargestellten neuen Ansätze oder Neuakzentuierungen und -konkretisierungen bewährter Ansätze. Bewährte und neue Ansätze sind in einem Gesamtkonzept zu integrieren. -          Datenschutz muss künftig durch, nicht gegen Technik erreicht werden -          Datenschutzrecht muss versuchen, die Entwicklung von Verfahren und die Gestaltung von Hard- und Software am Ziel des Datenschutzes auszurichten und die Diffusion und Nutzung datenschutzgerechter oder -fördernder Technik zu fördern -          Datenschutz sollte so weit wie möglich in Produkte, Dienste und Verfahren integriert sein  

Suchen artikel im kategorien
Schlüsselwort
  
Kategorien
  
  
   Zusammenfassung Der Vorleser

   sachtextanalyse

   interpretation zwist

   Fabel interpretation

   literarische charakteristik

   interpretation bender heimkehr

   felix lateinbuch

   interpretation der taucher von schiller

   textbeschreibung

   charakterisierung eduard selicke
Anmerkungen:

* Name:

* Email:

URL:


* Diskussion: (NO HTML)




| impressum | datenschutz

© Copyright Artikelpedia.com