Datenschutz
Datenschutz
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): "Gesetz zur Fortentwicklung der Datenverarbeitung und des Datenschutzes"
- 20. Dez. 1990 ... geä.
am 17. Dez. 1997
- Ziel: Bürger davor zu schützen, dass er durch den Umgang m. seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird (§1)
- Ergänzung: durch Datenschutzgesetze der einzelnen Bundesländer
Was ist Datenschutz?
- nicht Daten im Vordergrund, sondern:
- Personen, über die Informationen verarbeitet werden
- Rechtl. Ausganspunkt:
- Grundrecht auf Selbstbestimmung (Einzelner hat Möglichkeit selbst zu bestimmen, wer bei welcher Gelegenheit welche Informationen über ihn erhält)
- DS beschränkt sich auf Schutz "natürlicher, lebender Personen"
- Unterscheiden in öffentl. u.
nichtöffentl. Bereiche
Geschichte d. Datenschutzes:
- Mitte 60'er à automatisierte Datenverarbeitung in Verwaltungen der BRD stärker vorangetrieben
- Diskussion um Gefährdungen durch aufkommende Datenbanken
- Durch Bestreben, Privatsphären einzelner zu schützen +
- Befürchtung einer Umfassenden Informationsmacht
- à Begrenzung durch Datenschutz
- 30. Sept. 1970 Hessen zuerst Landesdatenschutzgesetz
- (elektr. Verarb.
Daten vor Zugriff anderer geschützt; mit Datenverarbeitung Vertraute: über Inhalt v. Daten schweigen
- + Einrichtung eines Datenschutzbeauftragten als unabhängige Kontrollbehörde für öffentliche Stellen des Landes
- 28. Jan. 1977: Bundesdatenschutzgesetz
- à Grundgedanke: staatliche Stellen u. Unternehmen nicht in Recht d. Einzelnen, allein gelassen zu werden, eingreifen
- "Erforderlichkeitsgrundsatz": nur Daten verarbeitet, die für Erledigung gesetztl.
Aufgaben einer Behörde erforderlich
- personenbezog. Daten nur wenn Gesetz es vorsah oder Betroffener zustimmte
- private, geschäftsmäßige Datenverarbeitung weitergehend gestattet à Geschäftsinteresse
- bis 1981: sämtliche Bundesländer d. alten Bundesrepublik à Landesdatenschutzgesetz
- 15. Dez. 1983 Volkszählung m. Volkszählerurteil sogar für verfassungswidrig erklärt
- à Recht auf informationelle Selbstbestimmung sei verletzt
- à Bürger/innen können sonst nicht selbst über Verwendung ihrer Daten bestimmen
- damit: Grundrecht auf Datenschutz etabliert
- Zugriffe ohne Einwilligungen nur noch, wenn durch Gesetz erlaubt
- Bürger/innen dürfen erfahren, welche Daten verarbeitet
- Datenschutzgesetze erneuert
- Regelungen für einzelne Bereiche d.
staatl. Tätigkeit geschaffen
- à mündete in Neufassung d. BDSG 1990
- östl. Bundesländer eigen Datenschutzgesetze
- Bsp.: Brandenburg. Datenschg.
à 22.Jan.1992
- Orientierung an westl. Bundesl. u. an eigenen Erfahrungen à Recht auf Datenschutz unbekannt
- Recht zu wissen, wer welche Daten zur eigenen Person verarbeitet
- à durch normierten Anspruch auf Einsicht in eigene Stasi-Akte sogar auf aufgelösten Geheimdienst erstreckt
- Dtl.
Wuchs zusammen à 24. Okt.1995 à europ. Datenschutzrichtlinie
- à neue Maßstäbe
- kein grundsätzl. Unterschied in öffentl. u.
nicht-öffentl. Bereich
- Risikoanalyse, Vorabkontrolle, Technikfolgenabschätzungen, Verpflichtg. z. Beteiligg. d. Datenschutzbeauftragten
- Datenschutzrichtlinie à harmonisiertes Datenschutzniveau in allen Mitgliedsstaaten vorgeschrieben
- Umsetzung: geändertes Bundesdatenschutzgesetz am 23.
Mai 2001
- Hessen u. Brandenburg bereits 1998/99 europ. Vorgaben angeglichen
- 1. Stufe d. Modernisierung d. DSR damit abgeschlossen
- derzeit über 2.
Stufe der Reform diskutiert
- Schutzlücken müssen geschlossen werden
- Regelung so technik-unabhängig, dass weitere techn. Entwicklungen rechtl. Regelungen nicht obsolet machen
- Auf Ebene d. Union Einrichtung eines unabhängigen Datenschutzbeauftragten vorgesehen
Landesbeauftragter für Datenschutz:
- ...
und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg
- Dr. Alexander Dix
- Seit 1.Juni 1998 ^
- Wird für Dauer v. 6 Jahren berufen
- Schwerpunkte in Aufgaben:
- Unterstützung d. Bürger/innen
- Beratung d. Verwaltung
- Kontrolle d.
Verwaltung
- Übergreifende Aufgaben .. kann sich jederzeit an Landtag wenden
Akteneinsicht:
- 1998: brandenburg. Akteneinsicht- u. Informationszugangsgesetz:
- in Akten öffentlicher Stellen einsehen, die keine Daten zur eigenen Person enthalten
- Ziel:
- Stärkung d. pol.
Mitgestaltung u. verbesserte Kontrolle d. öffentlichen Verwaltung durch Bürger/innen
Damit sogar: Recht, Stasi-Akte einzusehen
- sich an Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes d. ehem. DDR
Antrag auf Informationen muss NICHT begründet werden
Großes Anliegen, Schüler über Datenschutz aufzuklären (Internet u. gläserne Persönlichkeit)
- "Datenstaubsauger Internet"
- mit Werbeemails zugeschüttet (Prävention)
- rät zu Email-Verschlüsselung
- Pseudonyme verwenden
- Vor Nutzung d.
Internets:
- Nicht benötigte Anwendungen schließen, um evtl. Angriff aus Netz zu erschweren
- Aktive Komponenten (Java, Script-Sprachen, ActiveX) deaktivieren
- Warnmeldungen d. Browser eingeschaltet lassen
- Einsatz von Virensuchprogrammen
- Personal-Firewall- u. Intrusion-Detection-Systemen
- Über sicherheitsrelevante Ereignisse informieren à ANSCHREIBEN: www.cert.dfn.
de
- Bester Schutz: separater Arbeitsplatzcomputer
- à ausschließlich im Internet gearbeitet, keine personenbezogenen Daten speichern
- sollte: bewusster Umgang mit eigenen Daten vermittelt werden
- nicht automatisch jedes Formular ausfüllen
- nicht beliebig Fragen beantworten zu Lebensgewohnheiten etc.
- nicht unüberlegt kostenlose Angebote nutzen
- à User zahlen dafür mit pers. Daten (Ersatzwährung)
- Passwörter
Biometrische Verfahren:
- in Kommunikation wichtig:
- Kommunikationspartner authentisch
- Egal, ob persönlich treffen, telefonieren, oder per pc
- Im Gegensatz zu Geheimzahlen od. Passwörtern
- à biom. Authentifizierungsmerkmale an Person gebunden
- nicht nur auf sie bezogen
- Vorteil: Nutzer kann sie nicht vergessen, anders als PINs
- Komfortabel zu nutzen
- Bei Einsatz:
- Überprüfung d. Identität v.
Personen indem deren pers. Merkmale verglichen werden
- Unterschieden nach statischen Körpermerkmalen u. aktiven Verhaltensweisen
à stellt Modernisierung dar, genau wie Datenschutzgesetz modernisiert werden soll
Modernisierung des Datenschutzgesetzes:
- motiviert aus einer positiven Erwartung an seine erforderliche Schutzfunktion und andererseits aus einer zutreffenden Kritik des gegenwärtigen Datenschutzrechts
- Datenschutz ist akzeptiert, seine Verbesserung erwünscht
- repräsentativen Umfrage:
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