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  Der mißbrauch des internet

Der Mißbrauch des Internet  Ein Mausklick ­ das Cover der CD erscheint auf dem Bildschirm. Ungeschützt folgt auf den nächsten Klick die massive Verführung: "Geben Sie uns Ihre E-Mail-Adresse, Ihre Anschrift und Kreditkartennummer, und wir schicken Ihnen unverzüglich Ihre CD zu." Die Bestellung des Konsumenten durchläuft nun wie eine offene Postkarte das Internet. Jeder, der ein paar einfache Kniffe beherrscht, kann die persönlichen Daten des Kunden, Geschäftsinhalt und die Kreditkartennummer ablesen. Obwohl nach einer Erhebung des Gallup-Instituts nur vier Prozent der Österreicher privat online sind, befassen sich schon jetzt etliche Medienjuristen und Informatiker mit Themen wie Tele-Shopping, Online-Banking und Kryptographie, der Verschlüsselung von Daten. Denn die kommerzielle Nutzung des Netzes birgt eine neue Qualität von Rechtsproblemen.

Vom Persönlichkeits- und Datenschutz über vertragsrechtliche Fragen und Urheberrechtsstreitigkeiten bis zum elektronischen Zahlungsverkehr spannt sich der Bogen möglicher Konfliktfelder. Und allen ist eines gemeinsam: Das Durchsetzen von Rechtsansprüchen ist schwierig. "Denn", so der Wiener Medienanwalt Rainer Kornfeld, "das Imperium der Gerichte endet grundsätzlich an der Staatsgrenze." Die Informationen im Netz jagen dagegen über den ganzen Globus, ohne vor Grenzen haltzumachen. Am Beispiel Urheberrecht offenbaren sich die Rechtsmängel besonders. Der Wiener Anwalt und Urheberrechtsexperte Guido Kucsko meint zwar, daß fremdes geistiges Eigentum eigentlich nicht ohne weiteres ins Netz kopiert werden darf.

Weil der Mißbrauch aber schwer nachzuweisen ist, haben die Experten für derartige Probleme eine pragmatische Lösung parat: "Wichtige Sachen einfach nicht ins Internet speisen." Viele Geschädigte gibt es vorläufig ohnedies nicht. Die meisten Fälle, die an Hans Zeger von der "Arge Daten" herangetragen werden, sind nach demselben Muster gestrickt. "Die Anrufer beklagen, daß unter Angabe ihrer Kreditkartennummer Pornobilder abgerufen werden. Dabei haben einige von ihnen nicht einmal einen Netzanschluß." Mit fremden Kartennummern bewaffnet, ist es gewieften Netzverbrechern ein leichtes, sich jede Menge teurer Produkte zu bestellen.

Die elektronischen Spuren werden verwischt. Dem Karteninhaber wird schließlich die Rechnung präsentiert. Die Kreditkartenfirmen geben sich in solchen Fällen noch kulant. Ist dem Kunden nicht grobe Fahrlässigkeit im Umgang mit seinem Plastikgeld nachzuweisen, wird er nicht zahlen müssen, so der Tenor von Visa & Co. Walter Bödenauer, Produktverantwortlicher bei Eurocard: "Natürlich haben wir ein paar Reklamationen. Meist steckt nur ein simples Mißverständnis seitens der Kunden dahinter.

Viele verwechseln eine Einzelbestellung mit einem Dauerauftrag und ärgern sich dann über die nachfolgenden Abbuchungen." Manche User machen es Datendieben viel zu leicht. Ein vorgeblicher Vertreter des Providers CompuServe mailte Kunden an, ihre persönlichen Daten und ihre Kreditkartennummer "wegen eines Übermittlungsfehlers" nochmals zu senden. Bödenauer: "Einige waren so blauäugig, das wirklich zu tun. Zum Glück ist kein Schaden entstanden." Auf europäischer Ebene gibt es bereits erste Lösungsansätze für die neue Dimension des Konsumentenschutzes.

Mit einer sogenannten Fernabsatzrichtlinie der Europäischen Union wurden Standards für Verbrauchergeschäfte per Telefon, Versand und Internet eingeführt. Die Mitgliedsstaaten werden verpflichtet, Schutzvorkehrungen gegen den Kartenmißbrauch zu treffen. Auch konkrete Verbraucherrechte sind vorgesehen, wie etwa das mindestens siebentägige Widerrufsrecht bei diesen Geschäften auf Distanz. Das Netzangebot reicht schon heute von CD-ROMs und Büchern bis zu Direktbuchungen bei Fluglinien. Die Krux dabei: Ein einziger Mausklick besiegelt das Geschäft. "Diese Kaufentscheidung des Verbrauchers ist noch spontaner als beim Haustürgeschäft.

Und dort gibt es ja auch ein Rücktrittsrecht", erklärt Karl Kollmann von der Arbeiterkammer. Die EU-Richtlinie hat dabei einige Haken: Niemand weiß, wann sie in Österreich in Kraft treten soll. Und Finanzdienstleistungen sind von ihr nicht erfaßt. Die Arbeiterkammer kritisiert denn auch, daß Konsumenten "beim Fernkauf eines Buches geschützt sind, beim Fernabschluß einer Versicherung aber nicht". Die österreichischen Banken wiegen sich und ihre Kunden in Sicherheit. Ladislaus Tombor, Produktbetreuer bei der Bawag: "Das Internet ist sicher genug für das Online-Banking.


Versuche, in Computer einzudringen, sollen immer wieder vorkommen, doch mir ist in Österreich nichts bekannt." Deutsche Banker gerieten dagegen unlängst ins Schwitzen. Der in Hamburg ansässige "Chaos Computer Club" hat vergangenen Jänner öffentlich einen erfolgreichen "Kontoklau" demonstriert. Die Hacker, die sich dem Aufdecken von Sicherheitslücken im Netz verschrieben haben, buchten vor laufender ARD-Kamera lässig Geld von einem fremden Konto ab. Eingebrochen wurde in die Banken-Software "Quicken". Club-Pressesprecher Henrik Fulda: "Deren bunte Bildschirmformulare kommen im Fernsehen besonders gut rüber.

" Seither spukt das von den Hackern verwendete Programm "Active X" als neues Zauberwort durch die Glasfaserkabel. Eine Art trojanisches Cyberpferd, das sogar durch fremde Festplatten traben kann. Mit dem schlichten Betrachten einer Web-Page oder mit einem Computerspiel holt sich der ahnungslose User den ungebetenen Gast in Form eines versteckten Programm-Anhängsels herein und verliert damit die alleinige Kontrolle über seinen Rechner. Für den zukünftigen Abschluß von Finanz- und Geschäftstransaktionen wird an einer sogenannten elektronischen Unterschrift gewerkt. Die als Datenstruktur generierte, persönliche Signatur soll die Rechtssicherheit von Netzgeschäften erhöhen ­ sogar der "Chaos Computer Club" hält sie für praktisch unknackbar. Als Zertifizierer des Codes könnten Notare, Gerichte, Banken oder eine "Netzbehörde" fungieren.

"Es wäre eine Hierarchie von Autoritäten denkbar", überlegt der Grazer Uniprofessor Reinhard Posch. Er arbeitet gerade an entsprechenden kryptographischen Grundlagen. Auch bei der diesjährigen Richtertagung in Ottenstein im Waldviertel wurde breit über Strafrecht und Internet diskutiert ­ vor allem über die Verantwortung des Providers, also Netzbetreibers, für strafrechtsrelevante Inhalte seiner Kunden. Einig sind sich die Juristen, daß für kriminelle Akte einzelner Nutzer, wie Ehrverletzungen, Wiederbetätigung und Kinderpornographie, das geltende Strafrecht ausreicht. Nach einem SPÖ-Vorschlag zur Änderung des Mediengesetzes soll der Betreiber einer Mailbox nur für von ihm redaktionell bearbeitete Texte haften, also nicht für seine Kunden und die bloße Weiterleitung von Information. Medienanwalt Rainer Kornfeld findet das konsequent: "Die Post haftet ja auch nicht für die Briefbomben.

" Für den kleinen Provider "ViPnet" kommt die Novelle vielleicht zu spät. "Plötzlich standen neun Beamte der Staatspolizei vor der Tür und nahmen alles mit, was eine Festplatte hatte", so Peter Wlcek, Geschäftsführer des Netzanbieters. Schlagartig war damit für tausend Kunden das Surfen vorbei. Der erste derartige Gerichtsbeschluß begründet die Aktion knapp damit, daß ein "Täter unbekannt" vor rund einem Jahr über ViPnet Kinderpornos angeboten hätte. Für ViPnet ist ein langwieriges Verfahren der geschäftliche Ruin. Der auf Großkunden spezialisierte Provider hat keine Klientel, die es sich leisten kann, lange auf einen Netzzugang zu warten.

Wlcek: "Viele der Firmen, die wir betreuen, tauschen über das Internet Forschungsergebnisse mit ihren Tochterunternehmen aus." Wegen dieser Aktion wurde Österreich dem Gespött preisgegeben: Die wöchentlich erscheinende deutsche Zeitschrift “Die Zeit” veröffentlichte unter dem Titel “Bulkware - Kottan am Computer” folgenden Artikel:   Es war einmal ein kleines Land, das auf der Weltkarte des Internet bisher nicht groß aufgefallen war. Nun ist es in Aufruhr, dank eines Vorfalls, der stark an die legendäre österreichische Krimiparodie "Kottan ermittelt" erinnert. Tatsächlich ist der Tatort Wien, Hauptstadt jener Republik Österreich, deren Parlament an einem neuen Telekommunikationsgesetz bastelt und die mit umgerechnet 400 Millionen Mark eine gerade erkannte "Technologielücke" schließen will. Vor Ostern rückte beim Wiener Internet-Anbieter ViP die Polizei an und nahm alle erreichbaren Computer mit. Glaubt man den Schilderungen der Betroffenen, muß es eine seltsame Aktion gewesen sein: Die Beamten lauerten, bis eine Mitarbeiterin von ViP kurz vor das Haus ging und die Tür offenließ.

Dann stürmten sie die Bude und zogen einfach die Stromstecker der Computer, anstatt die Maschinen ordnungsgemäß herunterzufahren. Dieses Verfahren kann beim typischen Netzrechner leicht zum Verlust aller Daten führen. Fachleute würden also schließen, daß die Aktion in höchster Eile geschah und daß es den Strafverfolgern just auf heile Computerdaten nicht ankam. Seltsamerweise ist das Gegenteil der Fall. Auslöser für die Beschlagnahme war letztlich eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft München, die ein Jahr alt ist. Von dort bekamen die österreichischen Behörden einen Hinweis für eigene Ermittlungen.

Offenbar hatte ein Kunde von ViP im März 1996 Kinderpornographie (oder anderes verbotenes Material) ins Netz eingespeist. Die Idee, man würde davon mit der beschriebenen Methode nach einem Jahr noch etwas finden, hat Dimensionen der Geistesverwirrung. Der zielsichere Widersinn und die handelnden Personen gaben Österreichs Netzszene zu Verschwörungstheorien Anlaß. Die zuständige Untersuchungsrichterin ist zugleich eine prominente Parlamentsabgeordnete der rechtsgerichteten Freiheitlichen Partei um Jörg Haider. Die Polizei muß wegen Kinderpornographie im Internet aufräumen - kaum eine Tat läßt sich denken, mit der die Opposition das Ringen der Regierung um das neue Telekommunikationsgesetz herzhafter torpedieren könnte. Ähnlich symbolisch war die Antwort der Internet-Gemeinde .

Am Dienstag vor Ostern legten rund hundert österreichische Netz-Anbieter zwei Stunden lang alle ihre Anschlüsse lahm und hängten damit praktisch ganz Österreich (die Organisatoren sprachen von 98 Prozent) vom Internet ab."Ein Land geht offline" hieß das Motto des solidarischen Protests. Nur multinational operierende Versorger wie beispielsweise IBM scherten sich nicht darum; auch ein großer Automobilzulieferer ließ sich nicht vom ständigen Austausch der Produktionsdaten mit dem Auftraggeber Chrysler abkoppeln. Das Internet als Ganzes war mäßig betroffen: Eine zweistündige Funkstille am Rande des Netzes erinnert eher an einen Leitungsausfall. Eine europaweite Abschaltung dieser Art hätte andere Folgen und darüber wurde auch schon nachgedacht. Welche Bedeutung das Internet mittlerweile für den Alltag einnimmt, würde so rasch und schmerzhaft vorgeführt.

Schon die aktuelle Aktion griff aufs Ausland über. Ein bayerischer Netz-Anbieter schrieb den Protestgesinnten, er werde aus Solidarität seine Geräte und damit seine Kunden genauso zur verabredeten Zeit vom Netz abklemmen. Außerdem wolle er sich "für die hirnrissigen Maßnahmen, die von der Münchner Staatsanwaltschaft ausgehen und nunmehr auch schon Österreich betreffen, bei Euch entschuldigen".   Aber ViP ist nicht der einzige Internetanbieter Österreichs gegen den ein Strafverfahren im Gang ist. Auch gegen den größten Wiener Mailbox-Betreiber "Blackbox" läuft ein derartiges Verfahren. Die Datenwerker müssen sich wegen eines grünen Bezirkspolitikers vor Gericht verantworten, der über ihren Service die Junge ÖVP geschlossen als "austrofaschistische Rotzlöffel" bezeichnet hatte.

Das ließen die nicht auf sich sitzen ­ und klagten sicherheitshalber auch gleich die Blackbox. Die elektronische Beweisführung vor dem Kadi ist schwierig, die Infrastruktur des Grauen Hauses virtueller Delinquenz (Straffälligkeit) nicht angemessen. Aber nicht nur in Österreich bereitet das Internet große Probleme: Spätestens seitdem große Onlinedienste wie Compuserve und America Online ihrer Kundschaft die Möglichkeit anbieten, persönliche Homepages ins Web zu stellen, möchte man meinen, daß es nur noch Anbieter von Texten gibt, aber kaum noch jemanden, der sie liest. Politische Parteien und Organisationen haben den Zug der Zeit erkannt und eigene Angebote im WWW aufgebaut. Doch auch das World Wide Web hat seine Schattenseiten, und neben den ehrbaren Hausnummern politisch integer Gruppen gibt es Adressen von eher zweifelhaftem Ruf. Nein, nicht die Kinderpornos sind gemeint, über die oft diskutiert wurde, sondern die Pamphlete einiger Ewiggestriger, die das Internet für ihre Propaganda nutzen wollen.

Die Holocaust-Leugnung ist in Deutschland und einer Reihe anderer Länder justitiabel. In den USA ist die Behauptung, Ausschwitz sei ein Ferienlager gewesen, vom Recht auf freie Rede gedeckt. Da Zensurmaßnahmen weder erwünscht noch praktikabel sind – im Fall Compuserve kursierten bereits wenige Stunden nach der Sperrung von 200 Usenet-Grupen innerhalb des Onlinedienstes Listen mit Servern, die nach wie vor alle Gruppen führten - , muß ein anderer Weg gefunden werden, um den elektronischen Nazis Paroli zu bieten.- F O L I E -“To fight speech with more speech” könnte die angemessene Vorgehensweise sein – also der freien Rede des Demagogen und Volkverhetzers mit Argumenten entgegenzutreten und darauf zu vertrauen, daß sich auf lange Sicht die Wahrheit durchsetzen wird. Diese aufklärerische Absicht verfolgt seit 1991 das Nizkor-Projekt. Unter Leitung des in Kanada lebenden US-Amerikaners Ken McVay beschäftigen sich ehrenamtliche Mitarbeiter damit, Argumente und Äußerungen von Cyber-Nazis zu sammeln und zusammen mit ihren Widerlegungen zu dokumentieren.

Mittlerweile ist das Nizkor-Archiv auf über 100 Mbyte angewachsen: eine Datenbank, die als Erste Hilfe gegen braune Stiche jedem Netzbewohner zu Verfügung steht. Als Webmaster, die für die Verwaltung des Archivs zuständig sind, fungieren Hilary Ostrov und Jamie McCarthy. Nicht zuletzt dank dieser Dokumentation sehen die Holocaust-Leugner vom IHR (Institute for Historical Review) in Kalifornien und die Freunde und Helfer aus dem Dunstkreis des Deutschkanadiers Ernst Zündel in Diskussionen über den Holocaust regelmäßig ziemlich schlecht aus. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Wer die Wahrheit verfälscht, wird sich früher oder später in Widersprüche verwickeln. So gehört beispielsweise die Mär von der jüdisch-bolschwistischen Weltverschwörung ins Standardrepertoire dieser Herrschaften. In etwa heißt es da, die Juden hätten Deutschland bereits 1933 den Krieg erklärt, Reich und Führer hätten sich also mit Recht gegen die jüdische Aggression gewehrt.

Gleichzeitig versuchen die Neonazis mit pseudo-wissenschaftlichen Methoden nachzuweisen, daß die industriell betriebene Massenvernichtung der europäischen Juden überhaupt nicht stattgefunden haben kann. Mike Curtis faßt diesen logischen Widerspruch so zusammen: “Argument Nr. 1 der Holocaust-Leugner: Der Holocaust hat nicht stattgefunden. Nr 2: Er sollte so schnell wie möglich wiederholt werden.” Den Holocaust-Leugnern kommt es nicht unbedingt auf die Wahrheit an. Ernst Zündel beispielsweise vertreibt Schriften, die eindeutig als Fälschungen entlarvt wurden, ungerührt und wider besseres Wissen weiter.

Leute wie Zündel, meint Ken McVay, könne man natürlich nicht überzeugen. Sie wissen genau, was sie tun, und mit ihnen zu diskutieren, das sei, als wollte man einen Pudding an die Wand nageln. Es komme eben in erster Linie darauf an, den Zuhörern zu zeigen, daß der Pudding ein Pudding ist. Das beste Heilmittel gegen rechtsradikale Verzerrungen der Wahrheit ist natürlich die historische Wahrheit selbst. So ist der Name des Nizkor-Projekts nicht zufällig gewählt: Das hebräische Wort “Nizkor” bedeutet “wir werden uns erinnern” oder freier formuliert: “Nizkor – gegen das Vergessen”.     Quellen: Die Zeit Profil pl@net

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