Grundflächen und rauminhalte von bauwerken im hochbau
Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau
nach DIN 277
Diese Norm gilt für die Berechnung der Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken oder von Teilen von Bauwerken.
Grundflächen und Rauminhalte sind unter anderem maßgebend für die Ermittlung der Kosten von Hochbauten und bei dem Vergleich
von Bauwerken.
Anstelle des früheren Begriffs " Umbauter Raum " Tritt der Begriff "Rauminhalte ". Diese Bezeichnung macht deutlich, daß der
anzurechnende Raum nicht immer voll umbaut ist ( z. B. Loggien, Balkone, Dachterrassen )und ermöglicht das Mit erfassen derartiger
Rauminhalte ohne einen Nachweis von "besonders zu veranschlagenden Bauteilen".
Die Bemessung der Fläche ist Voraussetzung für die Berechnung des Rauminhalts. Die Norm stellt daher Grundflächen und
Rauminhalte bewußt nebeneinander.
Durch die Gliederung der Flächen nach ihrer Zweckbestimmung ergeben sich:
Brutto – Grundfläche
Konstruktions- und Netto – Grundfläche
Nutzfläche, Funktionsfläche, Verkehrsfläche
Haupt – und Nebennutzfläche
Brutto – Grundfläche (BGF)
Die Brutto –Grundfläche ist die Summe der Grundflächen aller Grundrißebenen eines Bauwerks.
Nicht dazu gehören die Grundflächen von nicht nutzbaren Dachflächen und von konstruktiv bedingten Hohlräumen, z.B. in belüfteten
Dächern oder über abgehängten Decken.
Die Brutto – Grundfläche gliedert sich in Konstruktion – Grundfläche und Netto – Grundfläche.
Konstruktions- Grundfläche (KGF)
Die Konstruktions- Grundfläche ist die Summe der Grundflächen der aufgehenden Bauteile aller Grundrißebenen eines Bauwerks,
z.B. von Wänden, Stützen und Pfeilern. Zur Konstruktions- Grundfläche gehören auch die Grundflächen von Schornstein, nicht
begehbaren Schächten, Türöffnungen, Nischen sowie von Schlitzen.
Netto- Grundfläche (NGF)
Die Netto - Grundfläche ist die Summe der nutzbaren, zwischen den aufgehenden Bauteilen befindlichen Grundflächen eines
Bauwerkes.
Zur Netto - Grundfläche gehören auch die Grundlflächen von freiliegenden Installationen und von fest eingebauten
Gegenständen, z.B. von Öfen, Heizkörpern oder Tischplatten.
Die Netto - Grundfläche gliedert sich in Nutzfläche, Funktionsfläche und Verkehrsfläche.
Nutzfläche (NF)
Die Nutzfläche ist derjenige Teil der Netto - Grundfläche, der der Nutzung des Bauwerkes aufgrund seiner Zweckbestimmung dient.
Die Nutzfläche gliedert sich in Hauptnutzfläche (HNF) und Nebennutzfläche (NNF).
Funktionsfläche (FF)
Die Funktionfläche ist derjenige Teil der Netto - Grundfläche, der die Unterbringung zentraler betriebstechnischer Anlagen in einem
Bauwerk dient.
Sofern es die Zweckbestimmung eines Bauwerkes ist, eine oder mehrere betriebstechnische Anlagen unterzubringen, die der Ver-
und Entsorgung anderer Bauwerke dienen.
Verkehrsfläche (VF)
Die Verkehrsfläche ist derjenige Teil der Netto - Grundfläche, der dem Zugang zu den Räumen, dem Verkehr innerhalb des
Bauwerkes und auch dem Verlassen im Notfall dient.
Bewegungsflächen innerhalb von Räumen, die zur Nutz- oder Funktionsfläche gehören, z.B. Gänge zwischen
Einrichtungsgegenständen, zählen nicht zu Verkehrsfläche.
Brutto-Rauminhalt (BRI)
Der Brutto-Rauminhalt ist der Rauminhalt des Baukörpers der nach unten von der Unterfläche der konstruktiven Bauwerkssohle und
im übrigen von den äußeren Begrenzungsflächen des Bauwerkes umschlossen wird.
Nicht zum Brutt-Rauminhalt gehören die Rauminhalte von
Fundamenten;
Bauteilen, soweit sie für den Brutto - Rauminhalt von untergeordneter Bedeutung sind; z.B. Kellerlichtschächte, Außentreppen,
Außenrampen, Eingangsüberdachungen und Dachgauben.
untergeordneten Bauteilen wie z.B.
konstruktive und gestalterische Vor- und Rücksprünge an den Außenflächen, auskragende
Sonnenschutzanlagen, Lichtkuppeln, Schornsteinköpfe, Dachüberstände.
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