Referat, 22
Referat, 22.4.1999 Esther Wolffhardt
P.Singer: Rechtfertigung der Tötung behinderter Säuglinge
Zu Peter Singer: Anhänger der praktischen Philosophie (Anwendung einer philosophisch begründeten Ethik oder Moral auf praktische Probleme, mit denen wir alle konfrontiert sind und die auch rechtlich geregelt werden müssen).
Voraussetzung für die Rechtfertigungslehre:
- Definition vom “ Mensch-sein”: Rationalismus, Autonomie und Selbstbewußtsein
Z Tötung eines behinderten Säuglings kann nicht mit dem Töten einer Person gleichgesetzt werden. Es ist oftmals kein Unrecht!
- Nur auf Wunsch der Eltern.
Utilitaristische Argumente:
- Eine Tötung gilt dann als gerechtfertigt, wenn die Gesamtsumme des Glücks durch den Tod steigt.
Beispiel: Eine Frau beabsichtigt zwei Kinder zu bekommen. Das zweite Baby wird behindert geboren und die möchte aus Zeit- oder Geldmangels kein weiteres Kind in die Welt setzen.
Tod des kranken Kindes Z Geburt eines dritten, gesunden Kindes.
Dieses gesunde Kind hat bessere Aussichten auf ein glückliches Leben als ein behindertes (Z Gesamtsumme des Glücks steigt!)
Gleichsetzung mit Abtreibung:
- Frauen die auf Grund einer Amniozentese (Verfahren um einige Behinderungen schon zu Beginn der Schwangerschaft zu erkennen) eine Abtreibung durchführen läßt, sieht den Fötus als austauschbar an.
- Es gäbe keine logisch Erklärung dafür, die Entscheidung der Eltern auf derartige Behinderungen zu beschränken, würde man behinderte Neugeborene die ersten Wochen nach der Geburt nicht als menschliche Wesen betrachten.
- Allerdings merkt Singer an, dass keine Behinderung ein Leben nicht-lebenswert macht, sondern nur im Vergleich zu einem “normalen” Leben unglücklicher ist.
Ausweitung: Singer beschränkt seine Thesen nicht auf Neugeborenen, sondern bezieht sich auch auf ältere Kinder und Erwachsene, die auf der geistigen Reifestufe eines Kleinkindes verharren.
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