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Ideen der Aufklärung in bezug auf Menschenrechte Inhaltsverzeichnis 1 1.) Einleitung 2 a) Naturrecht in Antike 2 b) Naturrecht in Mittelalter 2 c) Naturrecht und positives Recht 2 d) Freiheit und Gleichheit 4   2.) Aufklärung in Theorie & Praxis 5 a) Staatsphilosophie vom Mittelalter bis zur Aufklärung 5 b) Ideen verschiedener Aufklärer 6 —) Thomas von Aguin 6 —) Immanuel Kant 6 —) Jean Jacques Rousseau 7 —) John Locke 8   3.) Menschen- und Bürgerrechte als Produkte der Revolution 9 a) die französische Revolution : —) Gründe 11 —) historischer Überblick 12 b) Amerikanische Revolution 13 b) die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte 13 —) Umsetzung 15   4.) Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 15                           1.) Einleitung a) Naurrecht in Antike   Platon war von der Existenz einer "Idee des Menschen" überzeugt.

Mit seinem Werk "Der Staat" (Politeia) versuchte er, aus dieser "Idee" die Grundsätze des Zusammenlebens abzuleiten. Seiner Meinung nach waren jedoch ausschliesziich die Philosophen ("der Denkerstand") imstande das Gemeinwohl und die sittliche Aufgabe des Menschen zu erkennen und daher alleine zur Herrschaft berufen. Für Aristoteles lag die Grundlage allen rechtes in der gottgegebenen Vernunft des Menschen. Dies war und bleibt deshalb so wichtig, da immer wieder gegen das Naturrecht incl. der Menschenrechte eingewendet wird, sie seien letzten Endes auch nur ein menschliches Werk. Aristoteles betont, dass das Naturrecht vom Menschen blos "erkannt", nicht eingeführt wird und daher nicht beliebig manipuliert werden kann.

  b) Naturrecht in Mittelalter   Thomas von Aqusn und mit ihm praktisch die ganze mittelalterliche Philosophie übernahmen weitgehend die Auffassung Aristoteles über das Naturrecht So wie die menschliche Vernunft die göttliche spiegelt, sollte menschliche Gesellschaftsordnung die göttliche abbilden. Der Vernunft, die die göttliche Ordnung und das göttliche Recht erkennen könne, entspringe genau jenes Recht, das in Übereinstimmung mit dem göttlichen Willen stehe.   Das Königtum von Gottes Gnaden war im Mittelalter die unangefochtene Staatsordnung in ganz Europa. Die prinzipielle Existenz einer Form der Herrschaft war in der christlichen Lehre beinhaltet welche die mittelalterliche Gesellschaft prägte. Umstritten war die Frage, welche Rechte das Volk (den einzelnen Ständen) gehören. Die Stände (die Adeligen und die Städte) mussten im Laufe der Jahrhunderte um ihre Rechte erbittert kämpfen.

Am erfolgreichsten war dieser Kampf scheinbar in England, wo Koenig Johannes ohne Land im Jahre 1215 zum Erfassen der "Magna Charta libertatum" (der Charta der Freiheiten) gezwungen wurde. Diese Charta führte zu einer beträchtlichen Einschränkung der königlichen Willkür und einer, wenn auch sehr limitierten "Demokratisierung" der englischen Gesellschaftsverhältnisse. Obwohl sie ständliche Unterschiede anerkennt und von dem Ideal einer Franzosischen Revolution ("Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit") noch weit entfernt ist, kann sie als Vorgängerin der modernen Menschenrechtserklärungen angesehen werden. Gemäht der Charta sollte der Herrscher durch einen "Großen Rat" (25 Baronen) kontrolliert werden. Daneben wurde unabhängige Gerichtsbarkeit eingeführt, jeder dürfte nur von Standesgleichen gerichtet werden. Die Charta sprach allen Ständen Rechtssicherheit zu und vergrößerte die Selbstverwaltung englischer Städte, insbesondere Londons.

  c) Naurrecht und positives Recht     Zu Beginn einer Revolution fordert man Rechte. Diese Rechte sind Rechte, die jeder einzelne schon hat, die er aber nicht ausübt. Aber auch wenn diese Rechte nicht ausgeübt werden, existieren sie. Wo findet man diese Rechte? -) Rechte, die von der Geschichte überliefert wurden, positive Rechte -) Naturrechte     Vertreter dieser beiden Ansätze waren des öfteren in Konflikt. Es gibt aber auch Rechte, die durch Gewalt gegründet sind. Weiters impliziert die Unterscheidung von wahrem Recht und Missbrauch, dass das positive Recht von einem ihm übergeordneten Recht abhängig sein muss, auf das sich alle Menschen berufen.


Das ist eben das Naturrecht. Zu suchen sind Rechte, die für alle Generationen gelten, die nicht verordnet werden müssen. Eben Naturrechte. Die Idee des Naturrechts siegt über die Idee des positiven, durch die Geschichte etablierten Rechts. Nach Rechten ist im Archiv der Gerechtigkeit zu suchen und in der Vernunft. Den Abwandlungen in der Geschichte stehen die unveränderlichen Rechtsnormen gegenüber, die auf einer festen, unzerstörbaren Grundlage beruhen, die allen Menschen und Ländern gemeinsam ist.

Sie sind dem Menschen selbst gegeben und existieren im Gewissen eines jeden. Sie sind für alle Länder und für alle Zeiten gültig. Sie sind ewig. Zum Beispiel: In einer bestimmten Epoche, oder in einem bestimmten Land, wird jemandem Gewalt angetan. Dies ist möglicherweise aus den Gesetzen erklärbar, die zu dieser Zeit oder in diesem Land Geltung haben/hatten. Es bleibt aber eine Ungerechtigkeit, weil der Mensch als solcher verletzt worden ist, weil diese Handlung dem Naturrecht zuwider ist.

Der Mensch könnte auf diese natürlichen Rechte nicht verzichten, selbst wenn er wollte. Durch diese Gesetze besitzt er einen juristischen Status.    Menschenrechte und positives Recht :Spricht man von Menschenrechten und positiven Rechten, kommt man auf den Begriff des Grundrechts. Es besteht doch ein Unterschied zwischen Menschenrecht und Grundrecht. Beide entspringen zwar dem gleichen Anliegen und zwar dem Schutz des einzelnen Bürgers vor einem übermächtigen Staat. Sie sind inhaltlich gleich, nur in der Existenzweise sind sie verschieden.

Grundrechte sind institutionalisierte Menschenrechte. Menschenrechte sind vorstaatliche Forderungen und Normen, sind in Form von Grundrechten positiviert und somit verbindlich gewährleistet und idealerweise entspricht jedem abstrakt gefordertem Menschenrecht ein konkret verwirklichtes Grundrecht. Hier besteht natürlich die Gefahr von Missverständnissen.  Eine genauere Identifikation der beiden:Menschenrechte gelten auch ohne staatliche Sanktionierungen und unter Umständen sogar gegen die ausdrücklichen Gesetze eines Staates. Sie müssen allerdings durch das Grundrecht positiviert werden. Sie gelten aber als Menschenrechte auch ohne Grundrecht zu sein.

Menschenrechte sind vorpolitisch, da sie den Menschen zum Gegenstand haben. Grundrechte sind Bestandteile der positiven Rechtsordnung eines Staates. Daraus ergibt sich, dass sie vom Gesetzgeber wieder abgeschafft werden können. Was für die Grundrechte gilt, muss für die Menschenrechte noch lange nicht gelten und sie müssen nicht einem Menschenrecht entsprechen. Weiters müssen sie durch einen verfassungsmäßigen Akt der Gesetzgebung legitimiert werden. Sie haben den Menschen als Bürger zum Gegenstand.

Beide, Menschen- und Grundrechte, sind gegenüber den Staaten geltend zu machen.      Menschenrechte und das Naturrecht:  Das Konzept der Menschenrechte ist aus der Idee des Naturrechts entstanden. Naturrecht kann als System gesehen werden, das aus einer vermeintlich erkannten vorgegebenen “Naturordnung” einen Katalog von Gesetzen, Pflichten und Rechten ableiten möchte. Hier steht die Kritik außer Frage. Die Intention des naturrechtlichen Denkens ist es, eine normative Ordnung der menschlichen Gemeinschaft zu konzipieren. Dies soll in Form einer außerstaatlichen Normativität geschehen, in der ein normativer Maßstab entworfen wird, der in der menschlichen Natur oder in Gott gegründet ist, dem die staatliche Ordnung unterworfen bleibt.

Staatliche Ordnung und menschliches Wirken werden auf ein von Natur Rechtes bezogen. Die Idee der Menschenrechte stellt eine neuzeitliche Transformation der Idee des Naturrechts dar. Es fand eine Transformation unter den Paradigmen neuzeitlichen Denkens statt. Die Menschenrechte sind der Ausdruck der ursprünglichen Idee des gerechten Rechts. Menschenrechte bedürfen zu ihrer Realisierung der Positivierung durch staatliche Gesetze beziehungsweise durch internationale Konventionen. Staatliche Verfassungen und Gesetze müssen so beschaffen sein, dass sie mit Menschenrechten als regulativen Prinzipien vereinbar sind.

Menschenrechte können nicht gewährt oder verweigert werden, wohl aber gewährleistet oder missachtet. Menschenrechte - benennen den Grundzustand an Daseinsbedingungen (jedem Mensch kommt als Mensch ein bestimmtes Maß an Würde zu).-) sind mit dem menschlichen Dasein unlösbar verbunden. Wir können selbst freiwillig nicht auf sie verzichten. -) sind Rechtsansprüche, die wir jedem Menschen zugestehen müssen.     b) Freiheit und Gleichheit   Freiheit ist ein mehrdeutiger Begriff.

In der Ethik bedeutet Freiheit zum Beispiel die Fähigkeit des Menschen, selbst der Ursprung dessen zu sein, was er will. Eine solche Freiheit des Willens ist die Voraussetzung für das Phänomen der Verantwortung, ja der Sittlichkeit überhaupt. Eine solche Freiheit gehört zum Personsein des Menschen. Der Freiheitsbegriff in Zusammenhang mit den Menschenrechten beschreibt das Verhältnis zwischen dem Individuum und alle anderen, das heißt der Allgemeinheit, soweit es äußerlich (rechtlich) geregelt ist. Es geht um den rechtlich gewährten Spielraum, innerhalb dessen der Einzelne nach seinem Belieben handeln und sich nach seinem Belieben entfalten darf. Er soll das tun können, ohne dass der Staat eingreifen darf.

Dieses ist ein politisches Freiheitsverständnis. Das Ziel der Forderung nach politischer Freiheit ist die Freiheit als reale Möglichkeit, sich selbst nach Gesichtspunkten der Vernunft zu bestimmen. Jedoch endet die eigene Freiheit dort, wo sie zu Lasten anderer geht. Es wäre aber wirklich undurchführbar, diese Grenzen jedes mal neu herauszufinden oder auszuhandeln. Deshalb braucht man in der Perspektive des menschenrechtlichen Denkens Gesetze und den Staat. Im Artikel 4 der französischen Menschenrechtsdeklaration ist dies festgehalten.

“Die Freiheit besteht darin, alles tun zu können, was einem anderen nicht schadet. Also hat die Ausübung der natürlichen Rechte jedes Menschen keine Grenzen als jene, die den übrigen Gliedern der Gesellschaft den Genuß der nämlichen Rechte sichern. Diese Grenzen können nur durch das Gesetz bestimmt werden.. Auch Gleichheit ist kein eindeutiger Begriff. Im Zusammenhang mit Menschenrechten kommt dem Begriff ein politisch rechtlicher Status zu.

Die Gleichheitsforderung beinhaltet also, dass jeder Mensch den gleichen Anspruch auf Freiheit habe, ungeachtet aller faktischen Ungleichheiten. Sie wendet sich gegen Ordnungen, die die Menschen aufgrund ihrer Abstammung, ihres Besitzes beziehungsweise ihres Einkommens, ihrer Konfession oder ihres Geschlechts von vornherein und unabänderlich verschiedenen Klassen von Recht zuweisen. Ein Merkmal ist hier maßgeblich, nämlich das Merkmal des Menschseins. Die Tragweite dieser Forderung kam erst allmählich zum Durchbruch. Die französische Menschenrechtserklärung hatte zum Beispiel zunächst den Mann im Sinn. Heute ist es selbstverständlich, die Abschaffung der Sklaverei, die Emanzipation der Juden, die Gleichberechtigung von Mann und Frau usw.

als eine Konsequenz der menschenrechtlichen Gleichberechtigungsforderung zu begreifen. Früher war dies überhaupt keine Selbstverständlichkeit. Dass dies heute so ist, ist eine Wirkung der Menschenrechtsidee und ihres Ansatzes bei der seinsmäßigen Besonderheit des Menschen.Auch historisch lässt sich das nachweisen: die Aufhebung der Sklaverei in den amerikanischen Nordstaaten war nicht etwa das Ergebnis einer Revolte oder ein Akt humanitärer Großmut, sondern eine Schlussfolgerung, die die Gerichte aus dem Artikel der Verfassung zogen, der besagt, dass alle Menschen frei und gleich geboren seien.             2.) Aufklärung in Theorie un Praxis     a) "Fortschrittliche" Staatsphllosophie vom Mittelalter bis Aufklärung   Neben dieser praktischen Seite entwickelte sich auch die Theorie von den Rechten des Einzelnen gegenueber dem Monarchen.

Die wichtigsten Schritte auf dieser Ebene sind Thomas von Aquin und der spanischen Neuscholastik zu verdanken.     Spanische Theologie der Renaissance {Neuscholastik)   Die Renaissance führte eine ganz neue Verständnisse der Wissenschaft und der Welt hervor. Die spanische Theologie dieser Zeit war von "fortschrittlichen" Jesuiten und Dominjkanem dominiert, die bereits von der Souveränität des Volkes über dem König sprachen. Der Bedeutendste unter ihnen war Franz Suarez von Granada. Für diese Theologen stammte der Staat, wenn auch indirekt von Gott ab. Die Einzelnen zusammengenommen seien mehr als der Köig allein.

Die Souveraenitaet liege daher nicht beim Koenig sondern im ganzen Volk, das dem König die Souveränität übertragen habe, sie ihm aber auch wieder nehmen könne, falls er tyrannisch regieren sollte. Kolonialkriege hielt man für sittlich erlaubt, wenn sie nicht der Ausbeutung sondern der "Hebung der Humanitaet" dienen. Der Gedanke, dass alle Menschen über alle Staatsgrenzen hinweg ein Menschenreich bilden, führte Suarez zur Begründung des Völkerrechtes. Höher als jedes Recht stehe aber die Pflicht der Liebe und des Mitleides, durch die alle Menschen zu einer unauflöslichen Einheit verbunden seien.   Die Ausbeutung der südamerikanischen Indianer durch spanische Kolonisten stoß auf großen Widerstand von Seiten vieler, um das Wohl der heimischen Bevölkerung ehrlich bemühter, Mönche. (Das bekannteste Beispiel: Dominikaner, später Bischof Las Casas.

) Die Auffassung, dass Indianer -) überhaupt Menschen sind -) deswegen gewisse Rechte besitzen und dass -) ihre Herrscher gleichen Anspruch wie auch die westlichen Monarchen besaßen, mussten jedoch in vielen theologischen Diskussionen verteidigt werden. Die Bemühungen der vielen Patres konnten die Indios nur in einem eher geringen Maße vor der Gewalt der gierigen Kolonisten schützen und die Forderungen Las Casas' zur Entlastung der Indianer trugen sogar, unglücklicherweise, zur Einführung des Sklavenhandels bei.     In der Aufklärung wurde dieDiesseitigkeit des Menschen gegen seine religiös verankerte Jenseitigkeit ausgespielt. Sie bezeichnet zunächst keine feststehenden Inhalte, so dass der Weg wichtiger erschien als das Ziel. Toleranz wurde zum Hauptziel der Aufklärung, da nicht die Wahrheit von Bedeutung war, sondern die Mühe, die der Mensch angewandt hat, um dahinter zu kommen. Vernunft war ein wichtiger Begriff.

Darunter verstand man das menschliche Vermögen, das sich vonder göttlichen Offenbarung unterschied. Voraussetzungen für die Aufklärung waren die Formulierung einer kapitalistischen Marktordnung, der Aufstieg des Bürgertums, die Entwicklung der Naturwissenschaften, die Philosophie des Rationalismus und die rationale Politik des souveränen Staates. Die Aufklärung kann man charakterisieren als schreibendes, lesendes, räsonierendes und kritisierendes Zeitalter. Sie wollte den Menschen aus allen Zwängen befreien. Sie hat sich auch mit Problemen der gesellschaftlichen und politischen Ordnung auseinandergesetzt. Sie bewirkte einen Wandel in den Vorstellungen.

Die Herrschaft wurde nicht mehr als Selbstzweck aufgefasst, sondern als Mittel zur Ermöglichung des individuellen und allgemeinen Wohls. Sicher war die Aufklärung eine literarisch philosophische Bildungsbewegung, die aber auch starke gesellschaftliche und politische Normen aufwies. Ihre Wortführer erwarteten förmlich eine Veränderung und Verbesserung der bestehenden, gesellschaftlichen Verhältnisse. In der Zeit der Aufklärung vermehrte sich die Zahl der bürgerlichen Gelehrten, Schriftsteller, Künstler und Pädagogen. Sie hatten eine bürgerliche Mentalität und dadurch wurde die Person betont, die durch Leistung und Verdienst bestimmt war. Ein weiterer wichtiger Faktor der Aufklärung ist die Entstehung einer politischen Öffentlichkeit.

Es entstanden verschiedene Zeitschriften, Broschüren, die Buchproduktion erlebte einen Aufschwung und es wurden verschiedene Formen aufgeklärter Sozietäten gegründet. Diese Sozietäten sind Erscheinungsformen eines tiefgreifenden gesellschaftlichen Transformationsprozesses. Die Aufklärung beschäftigte sich auch mit der Pädagogik, der Geschichte und der Natur. In der Aufklärung wurde auch die absolutistische Staatspraxis einer kritischen Prüfung unterzogen. Die meisten Aufklärer traten für Reformen ein. Die Aufklärung entwickelte Prinzipien für eine neu zu formulierende gesellschaftliche Ordnung, die in gewisser Weise die Revolution vorbereitet hat.

Ich möchte nun über einige Philosophen sprechen, die sich mit der Gewährleistung und Bewahrung der Rechte des Menschen im Staat beschäftigt haben und werde kurz auf jeden Einzelnen und seine Staatstheorie eingehen. Dabei werde ich mich mit Hobbes, Kant, Rousseau und Locke beschäftigen. b) Ideen verschiedener Aufklärer   Thomas von Aquin   Der wichtigste Theologe des Mittelatters sah den Staat in der gesellschaftlichen Natur des Menschen begründet. Entsprechend dem Geist seiner Zeit nahm er die Monarchie als die idealste Staatsform an. Das Köningstum sollte jedoch nicht erblich sein, der Monarch sei vom Volk zu wählen. Um aber die Entartung der Monarchie zur Despotie zu verhindern, verlangt Thomas, dass dem König ein ebenfalls gewählter Rat weiser Männer zur Seite gestellt werde.

Solle es trotzdem zur Despotie kommen, so soll das ganze Volk gegen Despotie passiven Widerstand leisten und die Bischöfe sollen mit Exkommunikation gegen ihn vorgehen um ihn zur Abdankung zu zwingen. Die letzte These erinnert bereits an die Begründung der Auflösung "des Bundes" mit Großbritannien durch die Unabhängigkeitserklärung der USA vom 4. Juli 1776.   Immanuel Kant: Was ist Aufklärung   “Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Selbstverschuldet ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht am Mangel des Verstandes, sondern der Entschließung und des Muthes liegt, sich seiner ohne Leitung eines anderen zu bedienen.

SAPERE AUDE! Habe Mut dich deines eigenen Verstandes zu bedienen.”2 Faulheit und Feigheit sind die Ursachen, warum ein Teil der Menschen zeitlebens unmündig bleibt. Darum wird es anderen so leicht, sich zu deren Vormündern aufzuwerfen. Es ist bequem unmündig zu sein. Aber die Oberschicht schaut auch drauf, dass der Schritt in die Mündigkeit beschwerlich und gefährlich ist. Es ist schwer sich aus der Unmündigkeit herauszuarbeiten, die den Menschen beinahe zur Natur wurde.

Sie sind unfähig sich ihres Verstandes zu bedienen, da sie nie den Versuch machen konnten und daher an freie Bewegung nicht gewohnt sind. Für Kant gibt es aber ein einziges angeborenes Recht. Das ist die Freiheit (Unabhängigkeit von eines anderen nötigender Willkür). Aus diesem schlechthin grundlegenden Menschenrechtsprinzip leitet er alle weiteren, ebenfalls grundlegenden Prinzipien ab: Gleichheit und Selbstständigkeit (aktive Mitwirkung des Staatsbürgers bei der Gesetzgebung). Kant radikalisiert das Naturrecht. Es muss ein von Menschen konstituiertes Vernunftrecht sein.

Es beruht auf lauter Prinzipien a priori. Das a priorische Naturrecht soll uneingeschränkt bzw. universal für alle Menschen gelten können. Es ist ein Menschenrecht. Hierfür gibt es nur ein Einziges: Freiheit. Die individuelle Freiheit eines einzelnen findet an der Freiheit aller anderen eine Beschränkung.

Die Freiheit eines jeden müsse mit der Freiheit eines anderen gemäß einem allgemeinen Gesetz zusammen bestehen können. Man braucht ein allgemein formulierbares und für alle potentiell einsichtiges Gesetz. Das ist die allgemein verbindliche Gesetzesnorm für alle positiven Gesetze. Diese Grundnorm ist die Fundamentalvoraussetzung für eine legitime Staatskonstitution. Ein Staat, als Rechtsstaat, darf das Menschenrechtsprinzip gar nicht antasten, weil es seine eigene Ermöglichungsbedingung ist. Die Freiheit und die Wahrung der Freiheitsrechte ist die alleinige Legitimationsbasis eines jeden Rechtsstaats.

Als Konsequenz daraus ergibt sich, dass die Erhaltung des Menschenrechts der Freiheit der Maßstab ist, an dem die Legitimität eines jeden Staates als Rechtsstaat zu messen ist.   Das Menschenrecht der Freiheit beinhaltet: -) Jeder darf seine Glückseligkeit auf dem Weg suchen, welcher ihm gut dünkt, wenn er nur die Freiheitsrechte eines anderen, ebenfalls nach seiner Fasson glücklich zu werden, nicht beeinträchtigt. -) Wichtig ist die durchgängige Gleichheit der Menschen in einem Staat. -) Das Partizipationsrecht der Bürger an der Gesetzgebung. Jeder kann die Rolle eines Gesetzgebers spielen. Ein Staatsvertrag ist daher eine unerlässliche Bedingung einer bürgerlichen und durchgängig rechtlichen Verfassung.

  Der Gesetzgeber sollte als Maßstab den möglichen Volkswillen nehmen. Er sollte sich so verhalten, dass ihm das Volk zustimmt, ihn legitimiert. Beides sind Voraussetzungen, dass der Staat gerecht sein kann. Primär ist es allerdings die gesetzliche Verfassung, die jedem seine Freiheit durch Gesetze sichert. Das Volk ist die letzte Instanz, die die Kontrolle der Regierung wahrnehmen muss. Kant ist der erste Philosoph, der eine Weltbürgerschaft fordert.

Es muss ein verbindliches Völkerrecht geben, dem sich jeder Staat unterwerfen müsste. Gefordert ist eine internationale Rechtsgemeinschaft, denn das Menschenrecht ist unteilbar und gilt für die Menschheit im Ganzen. Es ist ein wahrhaft universales Recht.     John Locke   Bei ihm ist das Naturgesetz in Geltung. Das Naturgesetz verlangt letztlich die Erhaltung der ganzen Menschheit. Der Staat hat die Funktion, das Leben, die Freiheit und das Privateigentum des Einzelnen dauerhaft zu sichern und zu erhalten.

Aus diesem Grund geben Individuen den Naturzustand auf und bilden einen Staat, bei dem sie auf ihre unbegrenzten, natürlichen Rechte verzichten. Im Staat kommen Menschen gegenseitig überein, eine politische Körperschaft zu bilden.   Die Gewalten in einem Staat sollten aber geteilt sein: -) Gesetzgebung -) Instanz, die Streitfälle nach den eingeführten Gesetzen entscheidet -) Instanz, die für die Durchführung und Durchsetzung der Gesetze sorgt   Die Legislative bedarf der Zustimmung und der Autorität, die ihr von ihren Gliedern verliehen wurde. Aber niemand kann einem anderen mehr Macht übertragen, als er selber besitzt. Eine legitime Staatsgewalt hat niemals das Recht die Untertanen zu vernichten, zu versklaven oder mit Vorbedacht auszusaugen. Ein Staatsvertrag als Unterwerfungsvertrag wäre undenkbar.

Jeder Mensch hat immer und jederzeit das Recht, sich zu verteidigen und sich gegen Unterdrückung oder Versklavung mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu wehren. Der Mensch hat ein grundlegendes, heiliges und unwandelbares Recht der Selbsterhaltung. Es ist keine Zustimmung der oder des Herrschenden zur Ablösung der Regierung nötig. Alle Macht gehe vom Volk aus. Im Falle der Verletzung der fundamentalen Rechte des Menschen beziehungsweise seiner Selbsterhaltung, hat das Volk das Recht als höchste Gewalt zu handeln oder es kann eine neue Regierungsform begründen oder die Regierung unter der alten Form in neue Hände geben.   Damit die Regierung nicht gewaltsam vom Volk aufgelöst werden muss, ist die Legislative zeitlich begrenzt.

Damit wird dem vorgebeugt. Locke setzt nach der Konstitution des Staates die Naturrechte nicht durch positive Gesetze außer Geltung. Der Naturzustand bleibt in seiner normativen Funktion bestehen. Kann der Staat “Leben, Freiheit und Privateigentum” nicht erfüllen, ist der Staatsvertrag ungültig und die natürlichen Rechte (Menschenrechte) können geltend gemacht werden. Sind diese Grundrechte nicht erfüllt, hat der Staat seine Legitimation verloren. Locke geht von unveräußerlichen Menschenrechten aus, die vom Staat nicht nur respektiert, sondern garantiert werden müssen.

Dazu ist die Kontrolle der Staatsmacht nötig durch Gewaltenteilung und der Einführung von Legislaturperioden.   Der englische Aufklärer John Locke gilt heute als Begründer der modernen Demokratie. Für ihn war der einzige Träger jeder Souveränität das Volk. Um jede Tyrannei zu vermeiden, forderte er die Trennung der drei Gewalten (der legislativen, exekutiven und der foederativen, d. h. der Bündnisverträge schießenden Gewalt.

) Der Herrscher stehe eindeutig unter dem Gesetz, er kann es weder erlassen noch veränderen oder aufheben, sondern lediglich durchführen. Der Französe Charles de Montesquieu schloß sich mit Seinem Werk "L' esprit des lois" (Der Geist der Gesetze) im Wesentlichen der Lehre Leckes an, ersetzte aber die föderative Gewalt durch die Gerichtsbarkeit als eine der drei Gewalten.   Jean Jacques Rousseau: Vom Gesellschaftsvertrag   Im ersten Buch untersucht er, ob es für die Gesellschaftsordnung eine legitime und sichere Verfassung gibt, wenn man die Menschen so nimmt, wie sie sind und die Gesetze so, wie sie sein können. Man soll das was das Recht erlaubt, mit dem verbinden, was das Interesse vorschreibt. Gerechtigkeit und Zweckmäßigkeit sind nicht getrennt.   Im ersten Kapitel beschreibt er den Gegenstand dieses ersten Buches.

Der Mensch wird frei geboren, aber überall liegt er in Ketten. Wenn man Macht und Wirkung betrachtet kommt man darauf, dass solange man ein Volk zu Gehorsam zwingt und es wirklich gehorcht, es gut daran tut. Wenn es das Joch aber abschütteln kann, tut es noch besser daran. Die Gesellschaftsordnung ist ein heiliges Recht, das die Grundlage für alle anderen Rechte ist. Diese Ordnung entspricht aber nicht der Natur. Sie ist durch Vereinbarungen begründet.

  Im zweiten Kapitel geht es um frühe gesellschaftliche Vereinbarungen. Die Familie ist die älteste und einzige natürliche Gesellschaft. Wenn die Kinder das Elternhaus nicht mehr brauchen, dann löst sich das natürliche Band auf. Beide Teile sind dann wieder unabhängig. Bleibt die Familie jedoch bestehen, beruht sie nur mehr auf Vereinbarungen. Für den Menschen ist das oberste Gesetz über seine Erhaltung zu wachen.

Wenn ein Mensch erwachsen ist, entscheidet er selber.   Die Familie ist ein erstes Muster der politischen Gesellschaft. Der Herrscher steht für den Vater, das Volk für die Kinder. Da alle gleich und frei geboren sind, geben sie ihre Freiheit nur zu ihrem Vorteil auf.   Im sechsten Kapitel behandelt er den Gesellschaftsvertrag. “Es muss eine Gesellschaftsform gefunden werden, die mit der gesamten gemeinsamen Kraft aller Mitglieder die Person und die Habe jedes einzelnen Mitglieds verteidigt und beschützt.

In der jeder einzelne, mit allen verbündet, nur sich selbst gehorcht und so frei bleibt wie zuvor.”3 Das ist das Grundproblem, das der Gesellschaftsvertrag (contrat social) löst. Dieser ist auf folgende Begriffe zurückzuführen. Jeder von uns unterstellt gemeinschaftlich seine Person und seine ganze Kraft (puissance) der höchsten Leistung des Gemeinwillens (volonté générale) und wir empfangen als Körper jedes Glied als unzertrennlichen Teil des Ganzen. Es entsteht ein Moral- und Kollektivkörper, der aus so vielen Mitgliedern besteht, wie die Versammlung Stimmen hat. Diese Staatsperson hieß früher Stadtstaat (polis), heute Republik oder Staatskörper.

Er wird von seinen Mitgliedern Staat genannt, wenn er passiv ist, Souverain (Herrschaft), wenn er aktiv ist und Macht im Vergleich mit seinesgleichen. Teilhaber heißen Volk und als Einzelne Bürger (citoyens), wenn sie an der Staatsautorität teil haben und Untertanen (sujets), wenn sie den Staatgesetzen unterworfen sind.   Jean Jacques Rousseau nahm an, dass die Menschen im Urzustand in voller Freiheit und Unabhaengigkeit gelebt hatten bisk sie sich viel später durch einen "Gesellsebaftsvertrag" (contrat social) zur Einheit des Volkes zusammenschlössen um ihre Güter besser schützen zu können. Nach Rousseau sind nur jene Gesetze gültig, die dem "Gesamtwillen" (volonte generale) entsprechen. Im Gegensatz zu Locke und Montesquieu glaubte Rousseau, dass die drei Gewalten nicht zu trennen und direkt vom Volk auszuüben sind. In den modernen Demokratien setzte sich dieser Vorschlag, abgesehen von der starken Rolle der direkten Demokratie in der Schweiz, kaum durch.

  Neben der Lehre vor der Volkssouveränität... entwickelten die Aufklärer auch viele anderen Förderungen, auf denen auch die heutige Menschenrechtsvorstellung beruht. Dazu gehören vor allem die religiöse Toleranz, Harmonisierung des Strafrechts (d.h.

Abschaffung der Folter) Gleichheit vor dem Gesetz, Recht auf Eigentem usw. (Menschenrechte der sog. 1 Generation)         3.) Menschen- und Bürgerrechte als Produkt der Revolution   a) Die französische Revolution   Die Französische Revolution war keine eintheitliche Strömung, Sie ergab sich aus mehreren Bewegungen, die einander zum Teil ergänzten und unterstützen, teilweise aber auch einander widersprachen und unterdrueckten. Zunächst gab es erhebliche Unterschiede zwischen den Interessen des gebildeten Bürgertums und der breiten Massen des Volkes. Das von den Ideen Rousseaus, Montesquieus und Lockes beeinflusste Bürgertum verstand sich als den eigentlichen Träger des Staates und forderte vor allem:   -) die Abschaffung der Privilegien des (weltlichen und geistlichen) Adels( Diese bestanden vor allem in der Befreiung von Steuern).

-) Recht auf politische Partitipation (Status acticus), -) Die buergeriichen Rechte -die Freiheit desIndividuums vom Staat und Gleichheit vor dem Gesetz   Die vom Bürgertum beanspruchten Rechte wuerde man heute als menschenrechte bezeichnen.  Die ländliche Bevölkerung litt unter unerträglichen sozialen Bedingungen und sehnte sich nach deren Verbesserung. Das von ihm verlangte Recht gilt heute als das Recht auf eine adäquate Labensführung.   Als in Mai 1789 die Generalstaende einberufen wurden, betrachteten die Buergeriichen die. aktuelle Staatsordnung als überwunden- Ihr Selbstbewusstsein und die Entschlossenheit, die Macht an die Hände zu nehmen wurde unter anderem in den von Abbe Sieyes verfassten Flugschrift "Was ist der dritte Stand?" sehr deutlich. Die Delegierten des dritten Standes waren von ihrer Legitimität als Vertreter des französischen Volkes überzeugt und lehnten die Rolle der bloßen Berater eines absoluten Koenigs ab.

Der daraus resultierende Streit mit den beiden anderen Ständen führte zur Trennung der Buergerlichen von Vertreteren des Kleruses und den Aristokraten. Die bürgeriichen Abgeordneten ordneten sich zur Nationalversammlung (Assamble nationale) und nahmen die Erarbeitung einer Verfassung vor. Der neuen Verfassung sollte auch der König unterordnet sein, am 6.Juli 1789 proklamierte die Nationalverfassung die Souveränität des franzäsischen Volkes über den König. Gestützt wurde diese gewaltlose, verfassungsgebende Revolution durch parallele städtische und bauerliche Revoluton. (Die erstere zeigte sich in zahlreichen Aufrufren, vor allem im Sturz der Bastille und dem Marsch der Männer und Frauen von Paris nach Versailles um die.

königliche Familie in die Hauptstadt zu holen. Die bäuerliche Revolution kam wiederum durch den Verfall des Feudalismus auf Grund zahlreiche Aufstände zum Ausdruck). Die geschwächte königliche Macht war nicht im Stande die Nationalversammlung aufzulösen und diese beeilde sich mit ihren Beschlüssen. Am 4.August 1789 wurde das ancien regieme formell aufgehoben und am 26.August 1789 veröffentlichte die Nationatversammelung die berühmte Erklärung der Menschen und Bürgerrechte.

Diese deutlich von dem Virginia Bill of Rights inspirierte Erklärung entspricht dem Menschenrechtsverständnis der sog. ersten Generation. Sie verbietet ausdrücklich weder die Todesstrafe noch die Folter und hebt die Nation als den Ursprung jeder Souveränität hervor. Bemerkenswert ist außerdem die Betonung des Rechtes auf Eigentum. Bereits nach einigen Monaten begannen die neuen Machthaber selbst die von ihnen proklamierten Rechte zu brechen. Nach der (noch einigermaßen) gerechtfertigten Enteignung der Kirche (im Oktober 1789) beschlossen sie in Juli die Trennung der französischen Kirche von Rom und verfolgten alle papsttreuen Geistlichen und Laien.

Die. Bemühungen um absolute Gleichheit aller gingen trotzdem weiter. Im September 1791 gab die Nationalversammlung Frankreich eine neue Verfassung, die den Ideen der Aufklärung entsprach. Die Monarchie blieb zwar bestehen, die Vollmachten des Königs wurden aber dramatisch reduziert. Er war heim Souverän mehr, sondern musste sich der Gesetzgebung durch Konvent unterordnen und auf die Verfassung schwören. (Diesen Schwur leistete Ludwig XVI.

, wenn auch widerwillig, kurz nach der Verkündung des neuen Verfassung. Die Stellung der Executive (diese blieb in der Hand des Monarchen gegenüber der Legislative war sehr schwach. Trotz aller Bestrebungen der radikalen Jakobiner führte man kein gleiches Wahlrecht ein, sondern das Stimmgewicht der aktiven Bürger hing von deren Steuerleistung ab. Die ersten Wahlen zum Konvent fanden an ersten Oktober 1792 statt und lieferten einen Sieg der gemäßigten Anhänger der Revolution, der Girondisten. Zunächst schaute es aus, als ob Frankreich sich zu einer demokratischen Gesellschaft nach dem Vorbild der USA entwickeln sollte. Doch der Angriff der europäischen Mächte an Frankreich sowie Konspirationen der Ultra- Royalisten trugen zu einer Radikalizierung der politischen Szene bei.

Diese kam vor allem den radikalen Montagnarden zu Gute. Unter ihrem Einfluss wurde am 22.September 1792 die Monarchie abgeschafft und im Jänner 1793 der vorher durch Konvent zum Tode verurteilter König geköpft. Die nächsten drei Monate waren durch Machtkämpfe zwischen den einzelnen "Parteien" gekennzeichnet, aus denen die Montagnarden als Sieger hervorgingen und in April 1793 eine Diktatur errichteten. Ab diesem Zeitpunkt wurde das Land von einem Wohlaffahrtsausschuss"..

.(Comite du Salut Public ) regiert, der ohneZögern alle politischen Gegner (samt ehemalige Mitkämpfer d.h. Girondins) verfolgte und jeden "Verdächtigen" als einen Feind der Revolution hinrichten ließ. Während dieser, letzten Phase der Revolution wurden die Menschenrechte total missachtet.   Das Regine der Jakobiner erfordete in 2 Jahren mehrere Opfer als der Absolutismus während einiger Jahrhunderte.

Schließlich fraß die Revolution ihre eigenen Kinder, einige der führenden .Revolutionäre incl. Robespierre wurden hingerichtet. Als dann im Sommer 1795 das Bürgertum die Macht an sich riss, fühlte sich die gesamte Bevölkerung erleichtert. Die neue Staatsordnung brachte eine wesentliche Liberalisierung mit sich (z.B.

das Code Civil Napoleon war sehr fortschriftlich), trotzdem kann man von keiner Demokratie sprechen. (Dem Volk wurden praktisch keine Rechte der politischen Partizipation zuerkannt. Von sozialen Rechten war lediglich das Recht auf Eigentum garantiert.)   Eine weitere Liberalisierung kam, paradoxerweise, mit der Restauration. Die neue Verfassung wurde nach dem Vorbild Englands erarbeitet - konstitutionelle Monarchie, gesetzgebende Gewatt des Parlamentes und Verantwortlichkeit der Exekutive. gegenüber dem Parlament.

Schönheitsfehler dieser Verfassung waren die Beschränkung des Wahlrechts nach dem Eigentum sowie die Tatsache, dass sie oktroyiert war.      -Gründe:  Die Gründe liegen im Zeitalter des europäischen Absolutismus. Der erste Ursachenkomplex ist der soziale und wirtschaftliche Bereich. Im 18. Jahrhundert war die Bevölkerung in Frankreich blitzartig angestiegen und daraus resultierte ein Mangel an Arbeitsplätzen und in der Lebensmittelversorgung. Diese Zustände riefen Unzufriedenheit bei der Bevölkerung hervor, die immer häufiger in Aufständen und Protesten endeten.

Auch die Privilegien des Adels wurden immer häufiger in Frage gestellt.     Den zweiten Komplex bildet der geistig-psychologische und politische Bereich. Hier liegt der Ursprung in den Entwicklungen der Aufklärung, die besonders im Bürgertum und im Adel verbreitet wurden. Beim Bürgertum kam es zu einer Bewusstseinsbildung, das seine tragende Rolle im Staat begriff. Das Bürgertum war nun vielmehr in der Verwaltung verbreitet. Außerdem wurde die Legitimation des Königs in Zweifel gezogen, der bisher von Gottes Gnaden als Herrscher anerkannt war.

  Der dritte Komplex liegt auf der Seite des absolutistischen Staates, der einen Teil seiner alten Stärke verloren hatte. Es war vor allem die Legitimation verloren gegangen. Der König hatte es nicht geschafft, durch eine Wandlung zum aufgeklärten Absolutismus zu gelangen. Das erhöhte das Konfliktpotential und die Schwäche des absolutistischen Staates wurde aufgezeigt.  -Kurzer historischer Überblick  Spricht man von der französischen Revolution, so ist in der Regel die Epoche zwischen 1789 und 1799 gemeint.   5.

Mai 1789: Die Generalstände traten zusammen. Das Verhältnis Adel, Klerus zum Dritten Stand war 300 zu 600. Der letzte forderte eine Abstimmung nach Köpfen statt nach Ständen. 17.Juni: Der dritte Stand erklärte sich zur Verfassungsgebenden Versammlung. 14.

Juli: Sturm auf die Bastille, da das Volk aufgebracht über die Entlassung Neckers war. Sie entwaffneten die Besatzungen und befreiten die Gefangenen. 5. August: Die Nationalversammlung hob die feudalen Dienstleistungen auf. 26. August: Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte 6.

Oktober: Die Pariser Bevölkerung zog nach Versailles, um den König zu zwingen zurückzukommen. 1790: Die Nationalversammlung beschloss die politische und soziale Umgestaltung des Landes. Unter anderem wurde der Adel abgeschafft. Ludwig XVI. versuchte zu fliehen. Die Flucht missglückte aber in Varennes 3.

September: Die Nationalversammlung nahm eine neue Verfassung an, auf die der König einen Treueid leistete. Frankreich war nun eine konstitutionelle Monarchie. 20. April 1792: Frankreich erklärt den Krieg an Österreich. Die französischen Truppen erlitten Niederlagen. 10.

August: Ludwig XVI und seine Familie werden gefangengesetzt. 21. September: Die Republik wurde proklamiert und das Königtum abgeschafft. Von nun an galt der neue republikanische Kalender. Den Jakobinern gelang es den König vor das Gericht des Konvents zu stellen. 21.

Jänner 1793:Der König wurde mit nur einer Stimme Mehrheit wegen Landesverrats verurteilt und auf der Guillotine hingerichtet. Durch die Hinrichtung des Königs gelangte Frankreich durch Krieg und Blockade anderer Länder in eine schwierige Situation. Im gleichen Jahr errichteten die Jakobiner eine revolutionäre Diktatur, die als Schreckensherrschaft in die Geschichte eingegangen ist. Der konsequente Kampf der Jakobiner hatte Erfolg im Inneren. An den Grenzen drangen allerdings Interventionsheere ins Land.   Im Jahre 1794: Stellte Frankreich eine Armee von 60000 Soldaten, der es gelang die Feinde aufzuhalten.

27. Juli1794: Die Herrschaft der Jakobiner wurde gestürzt und die ganze Kommune der Jakobiner wurde guillotiniert. 1795: trat eine neue Verfassung in Kraft, die vom Bürgertum geleitet war. Dieser Verfassung wurde 1797 eine Militärdiktatur, die mit Hilfe napoleonischer Truppen errichtet wurde, entgegengestellt. Das Direktorium derselben wurde am 9. November 1799 durch den aus Ägypten zurückkehrenden Napoleon Bonaparte gestürzt.

    b) Die amerikanische Revolution   Bereits im 16. Jahrhundert entstanden die ersten englischen Kolonien an der Ostküste Nordamerikas, die sich vor allem ab dem 17. Jahrhundert sehr schnell vergrößerten und immer mehr an Bedeutung gewannen. Einer der wichtigsten Beweggründe für das Verlassen der Heimat und Ausziehen nach Amerika war der Wunsch mehr an politischer Selbstbestimmung und Religionsfreiheit zu erlangen (so war es auch bei den berühmten "Pilgervaetem", diel 620 mit ihrem Schiff Mayflower in Amerika landeten.) Allmählich entwickelte sich unter den Kolonisten ein ausgeprägter Sinn für religiöse Toleranz und Solidarität. Die harten und entbehrungsreichen Lebensbedingungen trugen wiederum zu einem gewissen Stolz auf das von den Kolonisten selbst Geleistete, einem gesunden Selbstbewusstsein und einer großen Achtung des Privateigentums bei.

Daneben wurden die Kolonien ökonomisch äußerst wichtig für England. Das Mutterland betrachtete die Kolonisten aber keineswegs als gleichberechtigte Bürger, sondern bloß als eine Quelle wirtschaftlichen Profites. Um diesem möglichst hoch zu halten wurden Gesetze erlassen, die im Sinnse merkantilistischer Handelspolitik den Handel zwischen Kolonien und Drittländern, teilweise sogar den Handel zwischen Kolonjen untereinander einschränkten. Die Amerikaner empfanden solche Gesetze natrticherweise als großes Unrecht und die amerikanische Intelligenz eignete sich ohnehin das aulklärische Gedankengut immer mehr an. Die Situation verschärfte sich erheblich nach dem Siebenjährigen Krieg (1756-1763), aus dem England zwar als Sieger, finanziell jedoch stark belastet hervorging. Das britische Parlament verstand die Kolonien als eine "Melkkuh", durch neuverordnete Zölle und Steuern versuchte es den gestiegenen Geldbedarf zu decken.

Dazu kam die verstärkte Überwachung der Kolonien, wobei für die Versorgung des Militärs die Kolonisten selbst zuständig waren, was für sie eine kaum ertragbare Last darstellte. Nach der Belegung aller Dokumente und Druckerzeugnisse mit einer besonderen Steuer durch das sog. " Stamp Act" war das Maß voll. Dank sämtlicher Kommunikationsmittel (vor allem der Flugblätter) konnten rasch breite Bevölkerungsmassen für die amerikanische Sache mobilisiert werden. Das oft aufgegriffene Schlagwort lautete: "No taxation without representation". Es entsprach den Ideen der Aufklärung sowie den Forderungen französischen Bürgertums, welches unter einem ähnlichen Unrecht litt.

Neben dem Boykott aller englischen Waren ("nonimportation" ) bedienten sich die unzufriedenen Kolonisten auch gewaltiger Formen des Widerstandes. So überfielen z.B. als Indianer verkleidete Bostoner Buerger drei englische Teeschiffe und warfen die Landung ins Meer. Durch diese Bostoner" Tea Party " wollten sie gegen den auf die Rettung der vor dem finanziellen Ruin stehenden India East Company ausgerichteten Teezoll protestieren- In der Folge entschloss sich das britische Parlament, seinen Gesetzen mit Gewatt Geltung zu verschaffen. Als erster Tag des daraus resultierenden Unabhängigkeitskrieges der USA gilt 11.

April I775. An diesem Tag kam es bei Lexington und Concord zu ersten Gefechten zwischen der einheimischen Miliz, der jeder Mann zwischen sechzehn und sechzig Jahren angehörte, und regulären britischen Truppen. Vertreter der Kolonisten fanden sich bald danach in Philadelphia zum zweiten Kontinentalkongress ein um Geld für Waffen und Schiffe bereitzustellen und die Umwandlung der Miliz in eine reguläre Armee zum beschließen. Erst als mit Großbritannien verfeindete Frankreich und Spanien ihre Hilfe versprachen, beschloss der Kongress am 4. Juli 1776 unwiderruflich die Unabhängigkeitserklärung der USA. Diese Hier die Weiterentwicklung des Menschenrechtsgedanken so wichtige Deklaration haelt eindeutig am christlichen Weltbild fest und betont, dass alle Menschen gleich geschaften sind.

Sie versteht (vor allem) das Leben, die Freiheit sowie das Streben nach Glueck als unabstreitbare, gottgegebene Rechte jedes Menschen.Folglich seien die Regierungen gerade dazu um diese Rechte zu garantieren. Die Legitimitaet jeder Regierung leitet diese unabhaengigkeitserklaerung aus dem Willen der regierten ab.Versucht aber eine Regierung despotisch zu herrschen.so sie es ein Recht ja sogar die Pflicht des Volkes sie abzuschaffen und " neue Waechter seiner kuenftigen Sicherheit " { new guards for their future security ) zu bestellen .Weiters weistdie Deklaration auf die dem amerikanischen Volke von seitens der englischen Regierung zugekommenes Unrecht hin und erklaert jede Bindung an Britannien fuer geloest.

  Am 12. Juni 1776, also noch kurz vor dem Beschlusz der unabhaengigkeitserklaerung erliesz detr Konvent von Virginia den "Virginia Bill of Rights",den ertsen eigentlichen Menschenrechtskatalog in der Geschichte. Dieser basiert auf den gleichen Prinzipien wie auch die ünabhaengigkeitserklaerung,seine grosze Bedeutung liegt in der erstmaligen expressiven Aufzaehlung allgemeiner Grundrechte.So ewrden die Rechteauf Lebenin Freiheit und Gleichheit vor dem Gesetz garantiert. Das Volk gilt als die Quelle aller staatlichen Gewalt,es werden regelmaeszige freie Wahlen, Recht auf einen fairen Prozess vor einer Jury, Folterverbot, Privilegierungsverbot und Religionsfreiheit Eingefüehrt.Erwähnenswert ist darueber hinaus auch die Verankerung der zivilen Kontrolle des Militaers.

So darf in den USA und vielen anderen westlichen Staaten auch heute noch kein( auch ehemaliger) Berufssoldat das Amt des Verteidigungsministers uebernehmen.Nach dem erfolgreichen Abschlusz des ünabhängingigheitskrieges standen die 13 nun unabhaengigen Kolonien vor der Frage ihrer neuen Gesellschaftsordnung. Der Wunsch nach einer republikanischen und föderalistischen Verfassung erwies sich als vorherrschend, obwohl einige Kriese   duchaus auch Monarchie oder gar Militärdibtatur als moegliche Lösungen erwogen. Die Verfassung von 1789 fuehrte schliesziich eine Republik mit weitgehenden Volkmachten für den Bundespraesidenten. Gleichzeitig wird aber auch das System der Gewaltennung durch Legislative durch den aus zwei Kammern bestehenden Kongress, Executive durch den Bundespraesidenten und seine Administration, Judikative durch Nationalgericht und Bundesgericht.   Das sollte verhindern, dass eine der drei Gewalten die absolute Macht ausüben könnte.

Außerden wurde ein Gleichgewicht zwischen den Befügnissen der einzelen Staaten und den Zuständigheiten des Union geschaffen. Ein Grundrechtskatalog wurde der amerikanischen Bundesverfassung durch ersten 10 Zusätze im Jahre 1791 zugefügt. Durch ihn werden den Amerikanischen Buerger die ...sowie des Privateigentums sicher neben den Klassischen Menschenrechten der ersten Generation,auch das Recht Waffen zu besitzen und zu tragen garanteriert.

     b) die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte  Die Erklärung war notwendig. Man musste die Rechte klar und endgültig formulieren. Jeder muss wissen, welche Rechte er hat. Was in den Menschen- und Bürgerrechten formuliert wurde, findet jeder in sich und das weiß auch jeder, wenn er nur ein wenig nachdenkt. Um eine Gesellschaftsordnung zu schaffen, muss eindeutig festgelegt werden, welche Rechte wir haben. Es genügt, den Menschen zu zeigen, welche Rechte sie haben, dass sie es nicht mehr ertragen so zu leben wie bisher.

Die Erklärung der Menschenrechte verkündigt die Rechte aller Menschen, jedes einzelnen Menschen und der Menschen allgemein. Im Bewusstsein ihres Rechtes (endgültiger Ausdruck in der Erklärung der Menschenrechte) ist die Nation zum souveränen Richter über die Gesetze geworden. Auch die Vertreter des französischen Volkes sahen die Ursachen des öffentlichen Unglücks und der Verderbtheit der Regierungen in der Unkenntnis, dem Vergessen oder der Verachtung der Menschenrechte. Deshalb haben sie beschlossen, die natürlichen, unveräußerlichen und heiligen Rechte des Menschen in einer feierlichen Erklärung darzulegen. Diese Erklärung sollte allen Mitgliedern der Gesellschaft beständig vor Augen sein und sie unablässig an ihre Rechte und Pflichten erinnern. Es lagen der verfassunggebenden Nationalversammlung ungefähr 15 Entwürfe mit zwischen 15 und 70 Artikeln vor.

Diese wurden meist von Einzelpersonen vorgebracht, wie zum Beispiel von La Fayette oder von kleinen Gruppen. Aus diesen Vorschlägen wurde am 19. August 1789 der Entwurf des sechsten Büros ausgewählt, woraufhin eine Woche lang diskutiert, verhandelt, neuformuliert und umgewandelt wurde.     Exemplarische Artikel:   Artikel 1: Die Menschen sind und bleiben von Geburt frei und gleich an Rechten. Soziale Unterschiede dürfen nur im gemeinen Nutzen begründet sein. Artikel 2: Das Ziel jeder politischen Vereinigung ist die Erhaltung der natürlichen und unveräußerlichen Menschenrechte.

Diese Rechte sind Freiheit, Eigentum, Sicherheit und Widerstand gegen Unterdrückung. Artikel 4: Die Freiheit besteht darin, alles tun zu können, was einem anderen nicht schadet. So hat die Ausübung der natürlichen Rechte eines jeden Menschen nur die Grenzen, die den anderen Gliedern der Gesellschaft den Genuss der gleichen Rechte sichern. Diese Grenzen können allein durchGesetze festgelegt werden. Artikel 6: Das Gesetz ist der Ausdruck des allgemeinen Willens. Alle Bürger haben das Recht, persönlich oder durch ihre Vertreter an seiner Formung mitzuwirken.

Es soll für alle gleich sein, mag es beschützen, mag es bestrafen. Da alle Bürger in seinen Augen gleich sind, sind sie gleicher weise zu allen Würden, Stellungen und Beamtungen nach ihrer Fähigkeit zugelassen ohne einen anderen Unterschied als dem ihrer Tugenden und ihrer Talente. Artikel 11: Die freie Mitteilung der Gedanken und Meinungen ist eines der kostbarsten Menschenrechte. Jeder Bürger kann also frei schreiben, reden, drucken unter Vorbehalt der Verantwortlichkeit für den Missbrauch dieser Freiheit in den durch Gesetz bestimmten Fällen. Artikel 16: Eine Gesellschaft, in der die Verbürgung der Rechte nicht gesichert und die Gewaltenteilung nicht festgelegt ist, hat keine Verfassung. Artikel 17: Da das Eigentum ein unverletzliches und heiliges Recht, kann es niemandem genommen werden, wenn es nicht die gesetzlich festgelegte, öffentliche Notwendigkeit augenscheinlich erfordert und unter der Bedingung einer gerechten und vorherigen Entschädigung.

  Ad Artikel 11 Das Recht auf Pressefreiheit war wirklich eine großartige Errungenschaft. Das ancien régime hatte sich ein ausgeklügeltes System zurechtgelegt, um die Macht des gedruckten Wortes in Grenzen zu halten. Ein wichtiges Wort war “privilège”. Dieses gab es auf drei Ebenen. Das Buch mit Privileg, der Verleger besaß ein Privileg und die Gilde musste privilegiert sein. Das war der Beginn der Zensur.

Die Zensoren lasen ein Buch und entschieden, ob es zur Veröffentlichung taugt oder nicht. Mit dem Privileg verbürgten sie sich für die Qualität des Buches. Die Zensoren waren auch auf den ideologischen Gehalt des Buches aufmerksam. Sie stellten sich hinter die Kirche und den König. Es vollzog sich aber ein Wandel und das System passte sich an. Hier waren Schlüsselwörter Komplizenschaft und Kollaboration.

Die Komplizenschaft zwischen Autoren und Zensoren wuchs, da sie ja beide aus denselben Kreisen stammten. Oft konnten es Autoren so einrichten, dass ihre Werke von befreundeten Zensoren geprüft wurden. Die wachsende Nachgiebigkeit der Zensoren führte zu Skandalen. So kam es, dass eine Übersetzung des Korans privilegiert wurde, die nach der Ansicht des Zensors nichts gegen die christliche Religion Gerichtetes enthielt. Also hätten schon die Verwalter des ancien régime de facto Pressefreiheit zugelassen. Aber auf der anderen Seite gab es genug Drucker und Verleger, die gebrandmarkt, gehängt oder in die Bastille, die ein mächtiges Abschreckungsinstrument ist, geworfen wurden.

      -Umsetzung der Erklärung   Der Artikel 1 der Erklärung galt nicht sofort für alle Menschen. Besonders nicht für die Menschen in den Kolonien und die Sklaven. Der Rechtsstatus der Schwarzen wurde 1685 von Ludwig XIV. im “Code Noir” festgelegt.   Einige Artikel daraus: - Artikel 2: Alle Sklaven, die auf unseren Inseln sind, sollen getauft und in der päpstlichen, römischkatholischen Religion unterrichtet werden. - Artikel 12: Die Kinder, die in den Ehen zwischen Sklaven geboren werden, sollen Sklaven sein und den Herren der weiblichen Sklaven gehören, und nicht denen der männlichen Sklaven, wenn Mann und Frau verschiedenen Herren gehören.

- Art. 28: Wir erklären, dass die Sklaven nichts besetzen können, was nicht ihrem Herrn gehört; und alles, was ihnen durch Fleiß oder aus Freigebigkeit anderer Personen zukommt, oder auf welche Weise es auch sonst sei, wird von ihrem Herrn als vollberechtigtes Eigentum erworben.   Im Jahre 1724 kamen zum „Code Noir“ noch einige Verschärfungen dazu und er wurde verlängert. 1791 wurde ein Gesetzesentwurf in die Nationalversammlung eingebracht, der den Plan des allmählichen Übergangs vom Sklaven zum Menschen beinhaltet hätte. Über diesen Entwurf wurde allerdings nie diskutiert oder abgestimmt. 1794 wurde die Sklaverei schließlich mit einem Dekret des Nationalkonvents aufgehoben.

“Der Nationalkonvent erklärt die Sklaverei der Neger in allen Kolonien für abgeschafft. Demzufolge dekretiert er, dass alle Menschen ohne Unterschied der Hautfarbe, die in den Kolonien ihren Wohnsitz haben, französische Bürger sind und sämtliche durch die Verfassung garantierten Rechte genießen.     Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte   Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet, da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, und da verkündet worden ist, daß einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not genießen, das höchste Streben des Menschen gilt, da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen, da es notwendig ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen zu fördern, da die Völker der Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die Gleichberechtigung von Mann und Frau erneut bekräftigt und beschlossen haben, den sozialen Forschritt und bessere Lebensbedingungen in größerer Freiheit zu fördern, da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen auf die allgemeine Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten hinzuwirken, da ein gemeinsames Verständnis dieser Rechte und Freiheiten von größter Wichtigkeit für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist, verkündet die Generalversammlung diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende nationale und internationale Maßnahmen ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Einhaltung durch die Bevölkerung der Mitgliedstaaten selbst wie auch durch die Bevölkerung der ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiete zu gewährleisten. Artikel 1 Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen. Artikel 2 Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.

Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist ist. Artikel 3 Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person. Artikel 4 Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen ihren Formen verboten. Artikel 5 Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. Artikel 6 Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden. Artikel 7 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz.

Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung. Artikel 8 Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenen Grundrechte verletzt werden. Artikel 9 Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden. Artikel 10 Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht. Artikel 11 Jeder, der wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist. Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war.

Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden. Artikel 12 Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen. Artikel 13 Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren. Artikel 14 Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.

Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinte

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